3039/2019
Kooperation zwischen der Ombudschaft NRW e.V. und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 09.09.2019 3039/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 Kooperation zwischen der Ombudschaft NRW e.V. und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. unterhält eine unabhängige Beratungs-und Beschwerdestel- le (Ombudstelle) für Kinder und Jugendliche in NRW. Die Beschwerdestelle leistet damit einen Beitrag zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendli- chen. In Ergänzung der jugendamtsinternen Beschwerdemöglichkeiten hat die Jugendverwaltung im August 2019 eine Kooperationsvereinbarung mit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. für Kinder und Jugendliche, die sich in Einrichtungen der Jugendhilfe befinden, abgeschlossen. Ab sofort informieren die Fachkräfte des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln (Ju- gendamt) die Zielgruppe (Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Personensorgeberechtigte) über die unabhängige Beratungs-und Beschwerdemöglichkeit bei der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. Dabei können sie auf die Homepage www.ombudschaft-nrw.de hinweisen und/oder einen Flyer aus- händigen. Insbesondere in Fällen, in denen eine interne Klärung eines Konfliktes nicht möglich ist, wird auf die unabhängige Beratungs-und Beschwerdemöglichkeit bei der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. hingewiesen. Zudem wird in den Wartebereichen der Dienststellen mit Hilfe von Aushän- gen über die Ombudschaft informiert. Eingehende Beschwerden bei der Ombudschaft NRW werden dort nach einem festgelegten Verfah- ren bearbeitet. Ist eine Beschwerdebearbeitung vor Ort erforderlich, wird diese von ehrenamtlichen örtlich zuständi- gen Personen übernommen. Die Ombudspersonen nehmen Kontakt mit den zuständigen Fachkräften des Jugendamtes auf. Ziel ist die Klärung und gemeinsame Suche nach einvernehmlichen Lösungen. Jährlich wird es ein gemeinsames Reflexionstreffen zwischen der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V., den vor Ort tätigen Ombudspersonen und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie geben. Über diese Ergebnisse wird die Verwaltung den Jugendhilfeausschuss informieren. Ein Flyer der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. liegt im Sitzungssaal aus. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3039/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.09.2019
- Erstellt
- 30.08.2019 10:14