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3039/2019

Kooperation zwischen der Ombudschaft NRW e.V. und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie

Mitteilung Ausschuss 09.09.2019

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 17.09.2019, TOP 8.3.2

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2265 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/51/511 
 
Vorlagen-Nummer  09.09.2019 
 3039/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 17.09.2019 
 
Kooperation zwischen der Ombudschaft NRW e.V. und dem Amt für Kinder, Jugend und 
Familie 
Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. unterhält eine unabhängige Beratungs-und Beschwerdestel-
le (Ombudstelle) für Kinder und Jugendliche in NRW. 
Die Beschwerdestelle leistet damit einen Beitrag zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendli-
chen. In Ergänzung der jugendamtsinternen Beschwerdemöglichkeiten hat die Jugendverwaltung im 
August 2019 eine Kooperationsvereinbarung mit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. für Kinder 
und Jugendliche, die sich in Einrichtungen der Jugendhilfe befinden, abgeschlossen. 
Ab sofort informieren die Fachkräfte des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln (Ju-
gendamt) die Zielgruppe (Kinder, Jugendliche, junge Volljährige, Personensorgeberechtigte) über die 
unabhängige Beratungs-und Beschwerdemöglichkeit bei der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. 
Dabei können sie auf die Homepage www.ombudschaft-nrw.de hinweisen und/oder einen Flyer aus-
händigen. Insbesondere in Fällen, in denen eine interne Klärung eines Konfliktes nicht möglich ist, 
wird auf die unabhängige Beratungs-und Beschwerdemöglichkeit bei der Ombudschaft Jugendhilfe 
NRW e.V. hingewiesen. Zudem wird in den Wartebereichen der Dienststellen mit Hilfe von Aushän-
gen über die Ombudschaft informiert. 
Eingehende Beschwerden bei der Ombudschaft NRW werden dort nach einem festgelegten Verfah-
ren bearbeitet. 
Ist eine Beschwerdebearbeitung vor Ort erforderlich, wird diese von ehrenamtlichen örtlich zuständi-
gen Personen übernommen. 
Die Ombudspersonen nehmen Kontakt mit den zuständigen Fachkräften des Jugendamtes auf. 
Ziel ist die Klärung und gemeinsame Suche nach einvernehmlichen Lösungen. 
Jährlich wird es ein gemeinsames Reflexionstreffen zwischen der Ombudschaft Jugendhilfe NRW 
e.V., den vor Ort tätigen Ombudspersonen und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie geben. 
Über diese Ergebnisse wird die Verwaltung den Jugendhilfeausschuss informieren. 
Ein Flyer der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. liegt im Sitzungssaal aus. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

17.09.2019 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3039/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.09.2019
Erstellt
30.08.2019 10:14