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1424/2021

Köln als Corona-Modellkommune – zur falschen Zeit? - AN/0742/2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.04.2021

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 08.06.2021

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anfrage gem. § 4 der SPD-Fraktion AN-0742-2021

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6163 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer   19.04.2021 
 1424/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 07.06.2021 
Gesundheitsausschuss 20.04.2021 
 
Köln als Corona-Modellkommune – zur falschen Zeit? - AN/0742/2021 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Wie stellen sich die im Rahmen des Modellprojekts anvisierten Öffnungen im Detail dar, und 
welche Institutionen sollen geöffnet werden?  
 
Die Festlegung der räumlich-geographisch abgrenzbaren Bereiche des Modellprojekts ist un-
ter Herbeiziehung der Expertise des Krisenstabs, eines Expert*innenrats sowie mit Beteiligten 
aus der Stadtgesellschaft geplant. Hierbei wird insbesondere der Aspekt der Handhabbarkeit 
der Erpr obungsmaßnahmen forciert. Demnach bietet sich eine Festlegung auf in sich ge-
schlossene Örtlichkeiten, wie etwa eines Einkaufszentrums inkl. eines eigenen Testcenters 
an. Weitere Erprobungsreiche, wie beispielsweise einer Veranstaltungsstätte oder eines Gast-
ronomiebetriebs sind denkbar. Neben der räumlichen Festlegung sind zudem zeitliche (Start 
und Ende des Vorhabens), organisatorische (Aufbau der Test- und Zugangsinfrastruktur) und 
analytische (Festlegung wissenschaftlicher Maßnahmen) Vorkehrungen zu defin ieren. Eine 
weitere Konkretisierung der Modellbereiche, aber auch der Rahmenbedingungen, wird - wie 
von dort angekündigt - zeitnah gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Di-
gitalisierung und Energie NRW erfolgen. 
 
 
2. Welche digitalen Strukturen werden dafür geschaffen, und auf welcher Rechtsgrundlage soll 
die mit dem Modellvorhaben einhergehende Verarbeitung von Gesundheitsdaten i.S.d. Art. 9 
DS-GVO legitimiert werden?  
 
Ziel ist ein digitaler Gesamtprozess, bestehend aus verschiedenen Lösungsbausteinen. Hier-
bei handelt es sich um eine Kombination von zum Teil bereits vorhandenen Lösungen (Online-
Terminvereinbarung, digitales Corona-Gesundheitszertifikat und Kontaktdatenerfassung) so-
wie noch in der Entwicklung befindliche Lösungen (z. B. „Master-App“, „IRIS+“, Datenanalyse). 
 
Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich in diesen Fällen aus Art. 6 DSGVO. 
Diese ist demnach rechtmäßig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbei-
tung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwe-
cke gegeben hat. Die Teilnahme ist jeweils freiwillig.

2 
 
Die geforderten Nachweise der Einwilligung der betroffenen Personen nach Art. 7 DSGVO 
werden sichergestellt, da die Antragsteller*innen z. B. bei der Online-Terminvereinbarung ihre 
notwendigen persönlichen Daten selbst erfassen bzw. bei einer direkten persönlichen Kon-
taktaufnahme im Testzentrum ihre Daten zur Verfügung stellen. Die Zustimmung ist in geeig-
neter Form zu dokumentieren. Gleiches gilt bei Nutzung we iterer digitaler Bausteine im Ge-
samtprozess (z. B. Nutzung der Kontaktdatenerfassung). 
 
Nach Art. 12 DSGVO haben die Antragsteller*innen einen Anspruch auf transparente Informa-
tion, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte. Die Stadt Köl n und die 
weiteren Verantwortlichen treffen geeignete Maßnahmen, um den betroffenen Personen alle 
Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 und alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 15 bis 
22 und Artikel 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständ-
licher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln. 
 
Die Übermittlung der Informationen an die Antragsteller*innen wird direkt in den Testzentren 
schriftlich bzw. auf dem Onlineportal elektronisch erfolgen. Falls von der betroffenen Person 
verlangt, kann die Information mündlich erteilt werden, sofern die Identität der betroffenen 
Person in anderer Form nachgewiesen wurde. 
 
 
3. Welche Schutzkonzepte sind vorgesehen, und welche  Rolle spielen bereits geimpfte Perso-
nen (Erst-/Zweitimpfung)? 
 
Das Schutzkonzept basiert auf einem vailden Corona -Gesundheitsstatus, der zunächst aus 
einem gültigen negativen Teststatus, einem mehrstufigen Testaufbau (PoC-Schnelltest, PCR-
Test) besteht und perspektivisch auch durch einen gültigen Impfstatus (nach 2-fach-Impfung) 
ergänzt werden kann. Ein Zugang zu stadtgesellschaftlichen Angeboten soll über zwei Fakto-
ren (digitale Kontaktdatenerfassung i. V. m. gültigem digitalem Corona -Gesundheitsstatus) 
möglich gemacht werden. Auch gültige AHA -L-Regeln und -konzepte sind Bestandteil des 
Schutzkonzepts. 
 
 
4. Wie sieht die wissenschaftliche Vorbereitung und Evaluation der modellhaften Öffnungen ge-
nau aus, und welche wissenschaftliche Institution ist dafür vorgesehen?  
 
Stakeholder aus wissenschaftlicher Sicht werden die Universitätsklinik Köln, die Technische 
Hochschule Köln (TH Köln) sowie weitere Projektpartner*innen sein, die ein von der Stadt ge-
führtes Konsortium bilden.  
 
5. Welche Abbruchkriterien sind definiert, und ab wann gelten die Öffnungen als Erfolg?  
 
Die Abbruchkriterien werden in der Projektentwicklung mit betrachtet und definiert werden. Sie 
liegen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschließend vor. 
 
Grundsätzlich kann aber bereits festgehalten w erden, dass der 7 -Tage-Inzidenzwert den 
Maßstab für den Infektionsdruck darstellt und es insoweit immer eine obere Grenze geben 
wird, unter denen Modellprojekte stattfinden können bzw. ggf. auch abgebrochen werden 
müssen. Ein wesentliches Abbruchkriterium wird sein, wenn sich im oder über den räumlich 
abgegrenzten Bereich nachweislich ein negatives Infektionsgeschehen entwickelt, welches 
sich deutlich von der Entwicklung außerhalb der Erprobungsbereiche unterscheidet. Ein Ab-

3 
 
bruch wäre insbesondere dann vorzunehmen, wenn die zu prüfenden und umgesetzten Orga-
nisationselemente (Testungen, Bereiche, Nachverfolgung etc.) und/oder die digitalen Werk-
zeuge im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und/oder Akzeptanz „versagen“. 
 
Ein Modellprojekt darf insoweit nicht verantwortlich sein für eine negative Entwicklung der Ge-
samtinzidenz im Stadtgebiet. 
 
gezeichnet: Frau BG Andrea Blome in Vertretung für Dezernat I

Anfrage gem. § 4 der SPD-Fraktion AN-0742-2021

4343 Zeichen

An den Vorsitzenden 
des Gesundheitsausschusses 
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50 
fax 0221. 221 246 57 
mail fraktion@koelnspd.de 
web www.koelnspd.de 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.04.2021 
 
AN/0742/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium  Datum der Sitzung  
Gesundheitsausschuss 20.04.2021 
 
Köln als Corona-Modellkommune – zur falschen Zeit? 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Gesundheitsaus- 
schusses am 20.04.2021 aufzunehmen: 
 
Köln hat sich erfolgreich bei der Landesregierung darum beworben, Modellkommune in einer 
wissenschaftlichen Erprobung digital unterstützter,  begrenzter Öffnungen des gesellschaftli- 
chen Lebens zu sein. Das Land hat entschieden, Köln  mit der Durchführung eines solchen 
Modellversuchs zu beauftragen, und dafür enge Grenz en gesetzt. So gilt ein Inzidenzwert 
über 100 als Ausschlusskriterium, und es sind Abbru chbedingungen im Infektionsgeschehen 
definiert. Damit unterscheidet sich das Kölner Mode ll grundlegend von zuletzt kontrovers 
diskutierten anderen Projekten, die weitgehend ohne  eine solche wissenschaftliche Rah- 
mung auskommen. 
 
Die digitale Infrastruktur, durch die die Modell-Öf fnungen ermöglicht werden, steht im Fokus 
des Tests. So sollen gültige Negativ-Tests für den Zugang etwa zu geöffneten Geschäften 
über die Smartphones der Nutzer*innen verwaltet werden. Die Echtheit wird durch ein Zertifi- 
zierungssystem gewährleistet. Auch die Kontaktnachv erfolgung bei erkannten Infektionen 
soll in den Modellbereichen durch weitergehende dig itale Lösungen erleichtert werden. In 
unterschiedlichen Stufen sollen unter anderem ein e inzelnes Einkaufszentrum mit zugehöri- 
gem Einzelhandel, eine Ladenstraße, eine Eventlocat ion, eine Kultureinrichtung, eine Sport- 
stätte sowie Außen- und Innengastronomie geöffnet werden, außerdem Schulen und Kitas. 
 
Es stellt sich jedoch die Frage, ob es sich um den richtigen Zeitpunkt handelt, in Köln ein 
Modellprojekt mit Öffnungen zu starten. Am selben Tag, als die Stadt und Oberbürgermeiste- 
rin Henriette Reker den Zuschlag für Köln verkündet en, musste Köln aufgrund der steigen- 
den Zahl der Intensivpatient*innen Alarm schlagen u nd kürzlich erfolgte Lockerungen wieder 
zurücknehmen. Die Leiterin des städtischen Krisenst abes Andrea Blome kommentierte dazu

- 2 - 
 
im WDR: „Die Lage in den Kölner Krankenhäusern und Kliniken ist sehr ernst.“ Man habe die 
kommunal verfügbaren Mittel im Kampf gegen das Viru s aktuell ausgeschöpft. Nun sei es 
Aufgabe des Landes, kurzfristig weitergehende Maßna hmen zu ergreifen. Beispielsweise 
habe es am ersten April-Wochenende im Erft-Kreis be reits volle Intensivstationen gegeben, 
weshalb Patient*innen von dort nach Köln gebracht w orden seien. Von bloß noch 22 verfüg- 
baren Intensivbetten war die Rede. Michael Hallek, Professor für Innere Medizin an der Uni- 
klinik Köln, warnte, die Situation sei bereits so d ramatisch wie in der Zeit vor Weihnachten. 
Dabei betrifft die Krise nicht nur Covid-19-Kranke,  sondern alle Menschen, die auf einen In- 
tensivplatz angewiesen sind. 
 
Wir fragen darum die Verwaltung: 
 
1) Wie stellen sich die im Rahmen des Modellprojekt s anvisierten Öffnungen im Detail dar, 
und welche Institutionen sollen geöffnet werden?  
 
2) Welche digitalen Strukturen werden dafür geschaf fen, und auf welcher Rechtsgrundlage 
soll die mit dem Modellvorhaben einhergehende Verar beitung von Gesundheitsdaten 
i.S.d. Art. 9 DS-GVO legitimiert werden?  
 
3) Welche Schutzkonzepte sind vorgesehen, und welch e Rolle spielen bereits geimpfte 
Personen (Erst-/Zweitimpfung)? 
 
4) Wie sieht die wissenschaftliche Vorbereitung und  Evaluation der modellhaften Öffnungen 
genau aus, und welche wissenschaftliche Institution ist dafür vorgesehen?  
 
5) Welche Abbruchkriterien sind definiert, und ab w ann gelten die Öffnungen als Erfolg?  
 
Die Anfrage und die Antworten auf diese Fragen bitt en wir, auch dem Digitalisierungsaus- 
schuss zur Kenntnis zu geben.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

07.06.2021 Digitalisierungsausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.06.2021 Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1424/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.04.2021
Erstellt
15.04.2021 11:59