1424/2021
Köln als Corona-Modellkommune – zur falschen Zeit? - AN/0742/2021
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
6163 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/37 Vorlagen-Nummer 19.04.2021 1424/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 07.06.2021 Gesundheitsausschuss 20.04.2021 Köln als Corona-Modellkommune – zur falschen Zeit? - AN/0742/2021 Antwort der Verwaltung: 1. Wie stellen sich die im Rahmen des Modellprojekts anvisierten Öffnungen im Detail dar, und welche Institutionen sollen geöffnet werden? Die Festlegung der räumlich-geographisch abgrenzbaren Bereiche des Modellprojekts ist un- ter Herbeiziehung der Expertise des Krisenstabs, eines Expert*innenrats sowie mit Beteiligten aus der Stadtgesellschaft geplant. Hierbei wird insbesondere der Aspekt der Handhabbarkeit der Erpr obungsmaßnahmen forciert. Demnach bietet sich eine Festlegung auf in sich ge- schlossene Örtlichkeiten, wie etwa eines Einkaufszentrums inkl. eines eigenen Testcenters an. Weitere Erprobungsreiche, wie beispielsweise einer Veranstaltungsstätte oder eines Gast- ronomiebetriebs sind denkbar. Neben der räumlichen Festlegung sind zudem zeitliche (Start und Ende des Vorhabens), organisatorische (Aufbau der Test- und Zugangsinfrastruktur) und analytische (Festlegung wissenschaftlicher Maßnahmen) Vorkehrungen zu defin ieren. Eine weitere Konkretisierung der Modellbereiche, aber auch der Rahmenbedingungen, wird - wie von dort angekündigt - zeitnah gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Di- gitalisierung und Energie NRW erfolgen. 2. Welche digitalen Strukturen werden dafür geschaffen, und auf welcher Rechtsgrundlage soll die mit dem Modellvorhaben einhergehende Verarbeitung von Gesundheitsdaten i.S.d. Art. 9 DS-GVO legitimiert werden? Ziel ist ein digitaler Gesamtprozess, bestehend aus verschiedenen Lösungsbausteinen. Hier- bei handelt es sich um eine Kombination von zum Teil bereits vorhandenen Lösungen (Online- Terminvereinbarung, digitales Corona-Gesundheitszertifikat und Kontaktdatenerfassung) so- wie noch in der Entwicklung befindliche Lösungen (z. B. „Master-App“, „IRIS+“, Datenanalyse). Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich in diesen Fällen aus Art. 6 DSGVO. Diese ist demnach rechtmäßig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbei- tung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwe- cke gegeben hat. Die Teilnahme ist jeweils freiwillig. 2 Die geforderten Nachweise der Einwilligung der betroffenen Personen nach Art. 7 DSGVO werden sichergestellt, da die Antragsteller*innen z. B. bei der Online-Terminvereinbarung ihre notwendigen persönlichen Daten selbst erfassen bzw. bei einer direkten persönlichen Kon- taktaufnahme im Testzentrum ihre Daten zur Verfügung stellen. Die Zustimmung ist in geeig- neter Form zu dokumentieren. Gleiches gilt bei Nutzung we iterer digitaler Bausteine im Ge- samtprozess (z. B. Nutzung der Kontaktdatenerfassung). Nach Art. 12 DSGVO haben die Antragsteller*innen einen Anspruch auf transparente Informa- tion, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte. Die Stadt Köl n und die weiteren Verantwortlichen treffen geeignete Maßnahmen, um den betroffenen Personen alle Informationen gemäß den Artikeln 13 und 14 und alle Mitteilungen gemäß den Artikeln 15 bis 22 und Artikel 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständ- licher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln. Die Übermittlung der Informationen an die Antragsteller*innen wird direkt in den Testzentren schriftlich bzw. auf dem Onlineportal elektronisch erfolgen. Falls von der betroffenen Person verlangt, kann die Information mündlich erteilt werden, sofern die Identität der betroffenen Person in anderer Form nachgewiesen wurde. 3. Welche Schutzkonzepte sind vorgesehen, und welche Rolle spielen bereits geimpfte Perso- nen (Erst-/Zweitimpfung)? Das Schutzkonzept basiert auf einem vailden Corona -Gesundheitsstatus, der zunächst aus einem gültigen negativen Teststatus, einem mehrstufigen Testaufbau (PoC-Schnelltest, PCR- Test) besteht und perspektivisch auch durch einen gültigen Impfstatus (nach 2-fach-Impfung) ergänzt werden kann. Ein Zugang zu stadtgesellschaftlichen Angeboten soll über zwei Fakto- ren (digitale Kontaktdatenerfassung i. V. m. gültigem digitalem Corona -Gesundheitsstatus) möglich gemacht werden. Auch gültige AHA -L-Regeln und -konzepte sind Bestandteil des Schutzkonzepts. 4. Wie sieht die wissenschaftliche Vorbereitung und Evaluation der modellhaften Öffnungen ge- nau aus, und welche wissenschaftliche Institution ist dafür vorgesehen? Stakeholder aus wissenschaftlicher Sicht werden die Universitätsklinik Köln, die Technische Hochschule Köln (TH Köln) sowie weitere Projektpartner*innen sein, die ein von der Stadt ge- führtes Konsortium bilden. 5. Welche Abbruchkriterien sind definiert, und ab wann gelten die Öffnungen als Erfolg? Die Abbruchkriterien werden in der Projektentwicklung mit betrachtet und definiert werden. Sie liegen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschließend vor. Grundsätzlich kann aber bereits festgehalten w erden, dass der 7 -Tage-Inzidenzwert den Maßstab für den Infektionsdruck darstellt und es insoweit immer eine obere Grenze geben wird, unter denen Modellprojekte stattfinden können bzw. ggf. auch abgebrochen werden müssen. Ein wesentliches Abbruchkriterium wird sein, wenn sich im oder über den räumlich abgegrenzten Bereich nachweislich ein negatives Infektionsgeschehen entwickelt, welches sich deutlich von der Entwicklung außerhalb der Erprobungsbereiche unterscheidet. Ein Ab- 3 bruch wäre insbesondere dann vorzunehmen, wenn die zu prüfenden und umgesetzten Orga- nisationselemente (Testungen, Bereiche, Nachverfolgung etc.) und/oder die digitalen Werk- zeuge im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und/oder Akzeptanz „versagen“. Ein Modellprojekt darf insoweit nicht verantwortlich sein für eine negative Entwicklung der Ge- samtinzidenz im Stadtgebiet. gezeichnet: Frau BG Andrea Blome in Vertretung für Dezernat I
Anfrage gem. § 4 der SPD-Fraktion AN-0742-2021
4343 Zeichen
An den Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses Herrn Dr. Ralf Unna Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD -Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.04.2021 AN/0742/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Gesundheitsausschuss 20.04.2021 Köln als Corona-Modellkommune – zur falschen Zeit? sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Gesundheitsaus- schusses am 20.04.2021 aufzunehmen: Köln hat sich erfolgreich bei der Landesregierung darum beworben, Modellkommune in einer wissenschaftlichen Erprobung digital unterstützter, begrenzter Öffnungen des gesellschaftli- chen Lebens zu sein. Das Land hat entschieden, Köln mit der Durchführung eines solchen Modellversuchs zu beauftragen, und dafür enge Grenz en gesetzt. So gilt ein Inzidenzwert über 100 als Ausschlusskriterium, und es sind Abbru chbedingungen im Infektionsgeschehen definiert. Damit unterscheidet sich das Kölner Mode ll grundlegend von zuletzt kontrovers diskutierten anderen Projekten, die weitgehend ohne eine solche wissenschaftliche Rah- mung auskommen. Die digitale Infrastruktur, durch die die Modell-Öf fnungen ermöglicht werden, steht im Fokus des Tests. So sollen gültige Negativ-Tests für den Zugang etwa zu geöffneten Geschäften über die Smartphones der Nutzer*innen verwaltet werden. Die Echtheit wird durch ein Zertifi- zierungssystem gewährleistet. Auch die Kontaktnachv erfolgung bei erkannten Infektionen soll in den Modellbereichen durch weitergehende dig itale Lösungen erleichtert werden. In unterschiedlichen Stufen sollen unter anderem ein e inzelnes Einkaufszentrum mit zugehöri- gem Einzelhandel, eine Ladenstraße, eine Eventlocat ion, eine Kultureinrichtung, eine Sport- stätte sowie Außen- und Innengastronomie geöffnet werden, außerdem Schulen und Kitas. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es sich um den richtigen Zeitpunkt handelt, in Köln ein Modellprojekt mit Öffnungen zu starten. Am selben Tag, als die Stadt und Oberbürgermeiste- rin Henriette Reker den Zuschlag für Köln verkündet en, musste Köln aufgrund der steigen- den Zahl der Intensivpatient*innen Alarm schlagen u nd kürzlich erfolgte Lockerungen wieder zurücknehmen. Die Leiterin des städtischen Krisenst abes Andrea Blome kommentierte dazu - 2 - im WDR: „Die Lage in den Kölner Krankenhäusern und Kliniken ist sehr ernst.“ Man habe die kommunal verfügbaren Mittel im Kampf gegen das Viru s aktuell ausgeschöpft. Nun sei es Aufgabe des Landes, kurzfristig weitergehende Maßna hmen zu ergreifen. Beispielsweise habe es am ersten April-Wochenende im Erft-Kreis be reits volle Intensivstationen gegeben, weshalb Patient*innen von dort nach Köln gebracht w orden seien. Von bloß noch 22 verfüg- baren Intensivbetten war die Rede. Michael Hallek, Professor für Innere Medizin an der Uni- klinik Köln, warnte, die Situation sei bereits so d ramatisch wie in der Zeit vor Weihnachten. Dabei betrifft die Krise nicht nur Covid-19-Kranke, sondern alle Menschen, die auf einen In- tensivplatz angewiesen sind. Wir fragen darum die Verwaltung: 1) Wie stellen sich die im Rahmen des Modellprojekt s anvisierten Öffnungen im Detail dar, und welche Institutionen sollen geöffnet werden? 2) Welche digitalen Strukturen werden dafür geschaf fen, und auf welcher Rechtsgrundlage soll die mit dem Modellvorhaben einhergehende Verar beitung von Gesundheitsdaten i.S.d. Art. 9 DS-GVO legitimiert werden? 3) Welche Schutzkonzepte sind vorgesehen, und welch e Rolle spielen bereits geimpfte Personen (Erst-/Zweitimpfung)? 4) Wie sieht die wissenschaftliche Vorbereitung und Evaluation der modellhaften Öffnungen genau aus, und welche wissenschaftliche Institution ist dafür vorgesehen? 5) Welche Abbruchkriterien sind definiert, und ab w ann gelten die Öffnungen als Erfolg? Die Anfrage und die Antworten auf diese Fragen bitt en wir, auch dem Digitalisierungsaus- schuss zur Kenntnis zu geben. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1424/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.04.2021
- Erstellt
- 15.04.2021 11:59