3299/2022
Verkehrsversuch Herkulesstraße
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2789 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 681/2 Vorlagen-Nummer 3299/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.11.2022 Verkehrsversuch Herkulesstraße hier: Anfrage (AN/1539/2022) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 05.09.2022, TOP 7.6 Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1) „Warum wurde der Beschluss in diesem Zusammenhang insbesondere Punkt 4, nicht umge- setzt?“ Antwort der Verwaltung: Die kürzlich durchgeführte Baustelle auf der Herkulesstraße war eine Maßnahme der RheinEnergie AG, die Leitungen erneuert bzw. verlegt haben. Die Borde wurden daher nicht in diesem Zuge ange- passt, weil die Maßnahme nicht seitens des Amtes für Straßen und Radwegebau verursacht und auch nicht ausgebaut wurde. Eine Absenkung des Bordsteins in der Herkulesstraße wird im Rahmen einer zukünftigen Sanierung oder einer Straßenumgestaltung, sofern möglich, berücksichtigt. 2) „Wann plant die Verwaltung mit einer Umsetzung des Beschlusses?“ Antwort der Verwaltung Bezüglich des Brückenbauwerks Liebigstraße /Herkulesstraße/Nußbaumer Straße soll im 1. Quartal 2023 die komplexe Ausschreibung zur TU-Vergabe (Planungs- und Bauleistung) zum Ersatzneubau der Brücke Liebigstraße begonnen werden. Der Rahmenterminplan muss mit dem beauftragten Unternehmen abgestimmt werden, da er maß- geblich von der gewählten Ausführung (Fertigteil/Teilfertigteilbauweise) abhängig ist. Die alternative Betriebsform kann aufgrund der geplanten Brückensanierung frühestens ab 2025 aus- gebaut werden. Die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Herkulesstraße ist in der aktuellen Prioritätensetzung für die Einzelmaßnahmen aus dem Radverkehrskonzept Ehrenfeld nicht enthalten. Daher kann zum jet- zigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage zu den Planungs- bzw. Umsetzungshorizonten geben werden. Nach Vorlage und Plausibilitätsprüfung werden die erforderlichen beauftragten umfangreichen Ver- kehrserhebungen (Durchgangsverkehrszählung, Knotenstromzählung, Querschnitts- und Geschwin- digkeitsmessungen, FußgängerInnen- und Radzählungen, Parkraumerhebung) ausgewertet und die 2 Ergebnisse der Bezirksvertretung zur Verfügung gestellt. 3) „Was plant die Verwaltung darüber hinaus, damit die Sicherheit von allen Verkehrsteilneh- menden an der Stelle gewährleistet ist?“ Antwort der Verwaltung Nach den Ergebnissen aus dem Radverkehrskonzept sind im Bereich der Kreuzung der Liebigstraße keine verkehrlichen Auffälligkeiten zu verzeichnen, daher plant die Verwaltung darüber hinaus kurz- fristig keine weiteren Maßnahmen an dieser Stelle.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Herkulesstraße
- Liebigstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 3299/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 25.10.2022
- Erstellt
- 07.10.2022 12:13