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V/0116/2005

Umnutzung und Neugestaltung des Parkplatzes südlich Freiherr-vom-Stein-Platz

Vorlage 10.02.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 10.03.2005, TOP 5.7

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6659 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umnutzung und Neugestaltung des Parkplatzes südlich Freiherr-vom-Stein-Platz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
10.03.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Absicht der NRW.Bank, ihren Gebäudekomplex am Standort Münster (östlich Friedrich-
straße / südlich Warendorfer Straße) grundlegend neu zu ordnen, ihn architektonisch und städ-
tebaulich aufzuwerten und insbesondere im Bereich Elisabethstraße ein Parkhaus zu realisie-
ren, das auch für die Allgemeinheit nutzbar ist, wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Der Reduzierung von öffentlichen Stellplätzen im Bereich des Parkplatzes zwischen Landes-
haus, NRW.Bank und Paul-Gerhardt-Haus wird in diesem Zusammenhang zugestimmt. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Aussagen zur Kostenregelung werden in der nichtöffentlichen Ratsvorlage getroffen. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Die NRW.Bank, als Förderbank des Landes NRW hervorgegangen aus der Umstrukturierung 
der WestLB, will für insgesamt 940 Mitarbeiter in Düsseldorf und Münster zwei gleichrangige 
Hauptstandorte bilden. Die bisherige Wohnungsbauförderungsanstalt (WFA), weitere Einrich-
tungen zur Gewährung von Investitionskrediten an Unternehmen aus öffentlichen Förderpro-
grammen sowie öffentliche Finanzierungsaufgaben sollen in Münster zusammengefasst wer-
den.  
Die Stadt Münster hat ein nachhaltiges Interesse, Institutionen mit oberzentraler Bedeutung 
und Aufgabenzuordnung zum Landesteil Westfalen zu binden; die NRW.Bank wurde daher bei 
der Suche nach einem geeigneten Standort intensiv unterstützt. Die Entscheidung fiel letztlich 
auf das Areal an der Warendorfer Straße, den Traditionsstandort der WestLB. Dort war die 
Vorlagen-Nr.: 
V/0116/2005 
Auskunft erteilt: 
Frau  Philipp 
Ruf: 
492 61 21 
E-Mail: 
PhilippM@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.02.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
NRW.Bank bereits vor Ankauf der Immobilie als Mieterin untergebracht. Der Standort Freiherr-
vom-Stein-Platz erhält damit gleichzeitig die Chance, durch Landeshaus und Landesbank zur 
hervorgehobenen Adresse zu werden. 
Durch die Bank wird aufgrund betrieblicher Abläufe und organisatorischer Notwendigkeiten, 
aber auch aufgrund des Anspruchs an eine repräsentative Außenwirkung die Entwicklung an-
spruchsvoller architektonischer und stadtgestalterischer Qualitäten - unter Einbindung der 
denkmalgeschützten Fassade an der Friedrichstraße - angestrebt. Aus diesem Grund wurde 
im Dezember 2004 von der NRW.Bank ein begrenzter Wettbewerb nach RAW 2004 ausgelobt; 
das Preisgericht wird am 13./14. April 2005 tagen. 
 
Neben der projektbezogenen Wertigkeit und der innenstadtnahen Lage an der Promenade 
spielte bei der Standortentscheidung die Schaffung eines angemessen gestalteten Umfeldes 
eine wichtige Rolle. Das Neubauvorhaben mit seinem künftigen Hauptzugang an der Friedrich-
straße bietet die Chance, den Freiherr-vom-Stein -Platz aufzuwerten und zu akzentuieren. Dem 
allgemeinen städtischen Anliegen einer adäquaten Ge staltung von Freiräumen steht hier die 
derzeitige Nutzung als öffentlicher Parkplatz entgegen.  
Die NRW.Bank ist bereit, den überwiegenden Teil der Parkplatzfläche zu erwerben, um auf ei-
gene Kosten eine mit der Stadt abzustimmende Neugestaltung umzusetzen. Zur Auslobung 
des Hochbauwettbewerbs hat die Stadt Rahmenbedingungen formuliert, unter denen ein Neu-
gestaltungskonzept mitgetragen werden könnte: 
• Die Lage des Freiherr-vom-Stein-Platzes nahe der stadthistorisch bedeutsamen Anlagen 
Promenade (ehemalige Wallanlage) und Mauritztor ist zu würdigen. 
• Allseitige Orientierung mit Adressbildung für alle Anlieger (u.a. Landeshaus). 
• Platzfläche bleibt für Allgemeinheit zugänglich. 
• Flächen für vorhandene Buswartehallen an der Eisenbahnstraße sind zu sichern. 
• Notwendige Verkehrsfunktionen der umlaufenden öffentlichen Verkehrsflächen sind beizu-
behalten.  
• Gestalterische Verknüpfung zwischen Denkmalfassade Friedrichstraße (NRW.Bank) und 
Platz kann geprüft werden (s.o.), ggf. Neuordnung ruhender Verkehr an der Friedrichstra-
ße. Umbauten gingen zu Lasten der NRW.Bank. 
• Erhaltung von großkronigen Bäumen, zumindest der alten Platanen auf dem Platz und der 
Linden an der Friedrichstraße. 
 
Die Umnutzung öffentlicher Stellplätze wurde seitens der Stadt - vorbehaltlich der Zustimmung 
parlamentarischer Gremien - in Aussicht gestellt, sofern außerdem 
• Ersatz in unmittelbarer Nähe geschaffen wird. Die NRW.Bank plant die Errichtung eines 
Parkhauses / Parkpalette im hinteren Grundstücksteil an der Elisabethstraße. Neben der 
Eigennutzung soll das Parkhaus für die öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden, 
• bei der Platzgestaltung die Zuwegung zum Parkhaus deutlich herausgearbeitet wird. 
 
 
2. Im Parkraumkonzept Münster 2010 ist der  Bereich zwischen Eisenbahnstraße und Friedrich-
straße als städtisches Planungsziel nicht enthalten. Lediglich als zusätzliche Standort-Option 
für Privat-Parkhäuser wird in der Vorlage 906/2002 auf den Platz verwiesen. Die geplante Er-
richtung der Parkpalette auf dem Grundstück der NRW.Bank kann analog gewertet werden. 
Auf dem öffentlichen Parkplatz (ca. 2050 m²) befinden sich zzt. 72 Stellplätze. Für einen be-
schränkten Benutzerkreis (u.a. Behinderte / Bildungsstätte + Erlöserkirche) sollen vor dem 
Paul-Gerhardt-Haus auch künftig 25 Stellplätze (Teilfläche ca. 550 m²) verfügbar sein. Dieser 
Bereich soll städtisches Grundstück bleiben. Etwa 3/4 der heutigen Parkplatzfläche steht somit 
zur Veräußerung an die NRW.Bank an. 
 
Die Baugrundstücke und der Parkplatz liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 242 
(Rechtskraft 1980). Dieser setzt ausschließlich Verkehrs- und Grünflächen fest. Die damalige 
Zielplanung einer geänderten Verkehrsführung zwischen Kreuzung Bahnhofstraße/Wolbecker 
Straße und Freiherr-vom-Stein-Platz unter Einbeziehung der Parkplatzfläche wird nicht weiter

- 3 - 
verfolgt. Sofern sich die geplanten Neubauvorhaben auf der Grundlage der ausstehenden 
Wettbewerbsentscheidung konkretisieren und die Grundstücksverhandlungen zwischen Stadt 
und NRW.Bank zu einem Vergabebeschluss (angestrebt Ratsbeschluss 16.03.2005) geführt 
haben, ist die Einleitung eines Aufhebungs- bzw. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan 
Nr. 242 beabsichtigt.  
 
Nach Abschluss des Wettbewerbverfahrens werden dessen Ergebnisse im Beirat für Stadtges-
taltung sowie in der BV-Mitte und im ASSVW vorgestellt. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage: 
Übersichtsplan M 1:1000

Beratungsverlauf (2)

08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Warendorfer Straße
  • Friedrichstraße
  • Eisenbahnstraße
  • Elisabethstraße
  • Freiherr-vom-Stein-Platz
  • Wolbecker Straße
  • Bahnhofstraße
  • Promenade
  • Mauritztor

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0116/2005
Typ
Vorlage
Datum
10.02.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37