1491/2025
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der Bezirksvertreterin Detjen (Fraktion Die Linke/DIE PARTEI) betreffend Kurzzeitvermietungen im Stadtbezirk
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
3198 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 Vorlagen-Nummer 1491/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.05.2025 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der Bezirksvertreterin Detjen (Fraktion Die Linke/DIE PARTEI) zu TOP 7.1.1 der 35. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24.03.2025 betreffend Kurzzeitvermietungen im Stadtbezirk In der 35. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24. März 2025 ergab sich seitens der Bezirksvertreterin Detjen (Fraktion Die Linke/DIE PARTEI) eine Nachfrage zu TOP 7.1.1, Be- antwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke/DIE PARTEI in der BV 4 betref- fend Kurzzeitvermietungen im Stadtbezirk (0831/2025). Sie interpretiere die Antwort dahinge- hend, dass die Verwaltung derzeit keine Möglichkeit habe festzustellen, wo Kurzzeitvermie- tungen stattfinden. Sie fragt nach, welche Möglichkeiten die Verwaltung sehe, um zu einer räumlichen Auswertung der vorhandenen Wohnraum-Identitätsnummern (WID) zu gelangen. Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: Es ist zutreffend, dass das Fachverfahren zur Beantragung und Verwaltung von WID keine bezirksbezogene Auswertung ermöglicht, da die Stadtbezirke im Fachverfahren nicht erfasst werden. In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass die inhaltliche Be- treuung des Fachverfahrens nicht der Verwaltung, sondern dem Ministerium für Heimat, Kom- munales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) obliegt. Das MHKBD entscheidet über die erfassten und auszuwertenden Daten. Da das Fachverfahren von sieben Kommunen in Nordrhein-Westfalen verwendet wird, fokussiert sich die inhaltliche Bestückung des Fachverfahrens auf allgemein bestehende Bedarfe. Individuelle Lösungen für einzelne Kommunen sind nicht vorgesehen und wurden in der Vergangenheit im Zusammen- hang mit anderen Fragestellungen durch das MHKBD abgelehnt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Stadtverwaltung nicht feststellen kann, wo Kurzzeitver- mietungen stattfinden. Das Fachverfahren ist ein wertvolles Instrument in der täglichen Sach- bearbeitung und der damit verbundenen erforderlichen Einzelfallbetrachtung, um die Sachver- haltsermittlungen zu unterstützen und maßgeblich zu beschleunigen. Insbesondere können die betroffenen Wohneinheiten und die jeweiligen Anbieter*innen bedeutend schneller ausfin- dig gemacht werden. Wie bereits im Rahmen der schriftlichen Beantwortung 0831/2025 dargestellt, könnte eine räumliche Auswertung der vorhandenen WID allenfalls händisch durch Betrachtung jeder ein- zelnen WID erfolgen. Bei mehr als 6.000 bestehenden WID stehen keine personellen Res- sourcen und Kapazitäten zur Verfügung, um die gewünschten Daten zu ermitteln. Über die aufgrund der hohen Arbeitsauslastung grundsätzlich erforderliche Priorisierung der Aufga- benerledigung im Sachgebiet Zweckentfremdung, Wohnungsaufsicht und Mietpreiskontrolle berichtet die Verwaltung aktuell in den Fachausschüssen (Mitteilung 1099/2025, Priorisierung 2 der Aufgabenerledigung im Sachgebiet Zweckentfremdung, Wohnungsaufsicht und Mietpreis- kontrolle).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1491/2025
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 15.05.2025
- Erstellt
- 13.05.2025 12:15