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1491/2025

Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der Bezirksvertreterin Detjen (Fraktion Die Linke/DIE PARTEI) betreffend Kurzzeitvermietungen im Stadtbezirk

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 15.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 19.05.2025, TOP 12.7

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3198 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56/561/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1491/2025 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.05.2025 
 
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage der Bezirksvertreterin Detjen (Fraktion Die 
Linke/DIE PARTEI) zu TOP 7.1.1 der 35. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 
24.03.2025 betreffend Kurzzeitvermietungen im Stadtbezirk 
In der 35. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 24. März 2025 ergab sich seitens der 
Bezirksvertreterin Detjen (Fraktion Die Linke/DIE PARTEI) eine Nachfrage zu TOP 7.1.1, Be-
antwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Linke/DIE PARTEI in der BV 4 betref-
fend Kurzzeitvermietungen im Stadtbezirk (0831/2025). Sie interpretiere die Antwort dahinge-
hend, dass die Verwaltung derzeit keine Möglichkeit habe festzustellen, wo Kurzzeitvermie-
tungen stattfinden. Sie fragt nach, welche Möglichkeiten die Verwaltung sehe, um zu einer 
räumlichen Auswertung der vorhandenen Wohnraum-Identitätsnummern (WID) zu gelangen. 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
Es ist zutreffend, dass das Fachverfahren zur Beantragung und Verwaltung von WID keine 
bezirksbezogene Auswertung ermöglicht, da die Stadtbezirke im Fachverfahren nicht erfasst 
werden. In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass die inhaltliche Be-
treuung des Fachverfahrens nicht der Verwaltung, sondern dem Ministerium für Heimat, Kom-
munales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) obliegt. Das 
MHKBD entscheidet über die erfassten und auszuwertenden Daten. Da das Fachverfahren 
von sieben Kommunen in Nordrhein-Westfalen verwendet wird, fokussiert sich die inhaltliche 
Bestückung des Fachverfahrens auf allgemein bestehende Bedarfe. Individuelle Lösungen für 
einzelne Kommunen sind nicht vorgesehen und wurden in der Vergangenheit im Zusammen-
hang mit anderen Fragestellungen durch das MHKBD abgelehnt. 
 
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Stadtverwaltung nicht feststellen kann, wo Kurzzeitver-
mietungen stattfinden. Das Fachverfahren ist ein wertvolles Instrument in der täglichen Sach-
bearbeitung und der damit verbundenen erforderlichen Einzelfallbetrachtung, um die Sachver-
haltsermittlungen zu unterstützen und maßgeblich zu beschleunigen. Insbesondere können 
die betroffenen Wohneinheiten und die jeweiligen Anbieter*innen bedeutend schneller ausfin-
dig gemacht werden. 
 
Wie bereits im Rahmen der schriftlichen Beantwortung 0831/2025 dargestellt, könnte eine 
räumliche Auswertung der vorhandenen WID allenfalls händisch durch Betrachtung jeder ein-
zelnen WID erfolgen. Bei mehr als 6.000 bestehenden WID stehen keine personellen Res-
sourcen und Kapazitäten zur Verfügung, um die gewünschten Daten zu ermitteln. Über die 
aufgrund der hohen Arbeitsauslastung grundsätzlich erforderliche Priorisierung der Aufga-
benerledigung im Sachgebiet Zweckentfremdung, Wohnungsaufsicht und Mietpreiskontrolle 
berichtet die Verwaltung aktuell in den Fachausschüssen (Mitteilung 1099/2025, Priorisierung

2 
 
der Aufgabenerledigung im Sachgebiet Zweckentfremdung, Wohnungsaufsicht und Mietpreis-
kontrolle).

Beratungsverlauf (1)

19.05.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1491/2025
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
15.05.2025
Erstellt
13.05.2025 12:15