A-W/0026/2022
Alternative Geschwindigkeitsbeschilderung auf dem Rüschhausweg
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Stellungnahme A-W-0026-2022
2683 Zeichen
.A-w 100 2G /20 22- 32.12.0013 Frau Solf 01.08.2023 3292 An die Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtrat Heuer ./ Dezernent I Eing. 1 0. AUG. 2023 . 1 über 33.24 · STADT MÜNSTER \ '-- f 5, AUG, 2023 Amt für 90, . Fl,,a..,.;"'-- ·~ · ~, fl11trn;~ ~ ........... ~ ~ Alternative Geschwindigkeitsbeschilderung· auf dem Rüschhausweg Antrag lfd. Nr. A-W/0026/2022 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen/ GAL der Bezirksvertretung Münster-West aus der Sitzung vom 18.08.2022 Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, wie Lind an welchen Stellen auf dem Rüsch hausweg zwischen Dieckmannstraße und Ahausweg eine Beschilderung mit dem Appell, freiwillig Tempo 30 km/h zu fahren, angebracht werden kann. Ebenso soll ermittelt werden, inwieweit eine Kostenübernahme sowie Aufstellung der Beschilderung durch die Verwal- tung erfolgen kann. - Der Antrag wird damit begründet, dass sich' die Anwohnenden des Rüschhauswegs eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h wünschen, diese jedoch nach aktuellem Stand rechtlich nicht möglich ist. Daher soll der Verkehr statt dessen mit Hilfe von Beschilderungen zu einer freiwilligen Geschwindigkeitsreduzierung motiviert werden. Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) grund sätzlich keine Einrichtungen aufgestellt werden, die amtlichen Verkehrszeichen oder Ver kehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtiqen können. Das bedeutet, dass die jeweilige Einrichtung schon bei nur flüchti ger Betrachtung nicht den Eindruck erwecken darf, dass es sich um ein amtliches oder sonstiges zugelassenes Verkehrszeichen oder eine amtliche Verkehrseinrichtung handelt. Die Aufstellung der beantragten Beschilderung im öffentlichen Verkehrsraum ist nach Rück meldung der Arbeitsgruppe für verkehrsfraqen nicht zulässig. Eine Aufstellung von Hin weistafeln bezüglich anderer Geschwindigkeiten als der tatsächlich geltenden ist straßen verkehrsrechtlich nicht vorgesehen. Eine Genehmigung kann daher nicht erteilt werden. Hinweistafeln, die an die freiwillige Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h appellieren, können daher allenfalls von Privatpersonen auf privaten Flächen aufgestellt werden. Dabei ist je doch unter anderem zu beachten, dass diese nicht in der Art und Ausgestaltung (Größe, Farbe, Schriftart, Material etc.) amtlichen Verkehrszeichen ähneln. Zudem dürfen diese nicht im direkten Nahbereich von amtlichen Verkehrszeichen aufge stellt werden, diese verdecken oder zu Verkehrsgefährdungen führen. Die Kosten sind von den jeweiligen Eigentümern selbst zu tragen. · ,.
Originalantrag
2513 Zeichen
A-tJ/ 0 02~11022-
_BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER
Fraktion in der Bezirksvertretung West BÜNDNIS90
DIE GRÜNEN_
An den Bezirksbürqermeister des Stadtbezirks
Münster-West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
STADT MÜNSTER
~ L 1 1. AUG. 2022
Amt für Bürg1:1r- U. Ratisa-orvto&
Bezirkw.-w WNt
10. August 2022
Alternative Geschwindigkeitsbeschilderung auf dem Rüschhausweg
Die Bezirksvertretung möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie und an welchen Stellen die in den Abbildungen gezeigten
Beschilderungen auf dem Rüschhausweq (zwischen Kreuzung Dieckmannstraße und Einmündung
Ahausweg) angebracht werden können.
Dabei soll auch die Frage geklärt werden, ob und wie die Beschilderung vollständig oder teilweise durch
die Stadt finanziert werden kann, oder ob es Möglichkeiten gibt, bei denen die Anwohner etwa die Kosten
für die Beschilderung und Anbringung übernehmen, die sachgerechte und verkehrssichere Montage jedoch
durch die Stadt übernommen wird. zu' prüfen wäre, .ob die Beschilderung aus den Mitteln für die
kleinräumige Einrichtung von Verkebrsberuhlqunqsmaßnahmen finanziert werden kann. ·
Begrün~ung:
Die Anwohner des Rüschhauswegs wünschen sich eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem
Rüschhausweg in dem genannten Bereich. Aktuell steht eine solche Geschwindigkeitsreduzierung zwar in
der Diskussion,.eine.abschließende Regelung dazu ist jedoch nicht getroffen.
Daher kommt aus der Bürgerschaft der Vorschlag; quasi appellarisch den motorisierten Verkehr zu einer
freiwilligen Geschwindigkeitsreduzierung zu motivieren. Zu diesem Zweck wurden zwei Muster einer
Beschilderung vorgeschlagen. Variante 1 ("Freiwillig Tempo 30") ist bereits in Roxel auf der Welsingheide
angebracht.
Die Anwohner haben signalisiert, sich an den Kosten beteiligen zu wollen, falls die Beschilderung zwar
möglich, aber aus städtischen Mitt eln nicht finanzierbar wäre.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MONSTER in der BV West
Grünes Zentrum •
0
Windthorstd r, 7 • 48143 Münster
e 0251-8995810 • t!.J 0251-8995815
'$ bv-west@gruene-muenster,de
https://www.gruene-muenster.de
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Anhang: Bildliche Dokumentation der jetzigen Situation
Freiwillig
(a) ,,Freiwillig Tempo 30': so auch an der
Welsingheide/Oberort gesehen
(b) ,,Tempo 40': so gesehen bei Neuruppin/Brandenburg
G~zek hnet:, ·
Fiir die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Anke Pallas, Fraktionssprecherin
I<ai Bleker
I<arina I<uschewski
Jörg Nathaus
Dr. Hedwig Wening
Josef Freitag
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Dieckmannstraße
- Rüschhausweg
- Ahausweg
- Welsingheide
- Oberort
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0026/2022
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 11.08.2022
- Erstellt
- 11.08.2022 10:09