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A-W/0026/2022

Alternative Geschwindigkeitsbeschilderung auf dem Rüschhausweg

Antrag an die BV West 11.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 24.08.2023, TOP 8.4

Stellungnahme A-W-0026-2022

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Originalantrag

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Stellungnahme A-W-0026-2022

2683 Zeichen

.A-w 100 2G /20 22- 
32.12.0013 
Frau Solf 
01.08.2023 
3292 
An die Bezirksvertretung 
Münster-West 
über 
Herrn Stadtrat Heuer 
./ Dezernent I 
Eing. 1 0. AUG. 2023 . 1 
über 
33.24 · 
STADT MÜNSTER 
\ '-- f 5, AUG, 2023 Amt für 90, . 
Fl,,a..,.;"'-- ·~ · ~, fl11trn;~ 
~ ........... ~ ~ 
Alternative Geschwindigkeitsbeschilderung· auf dem Rüschhausweg 
Antrag lfd. Nr. A-W/0026/2022 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen/ GAL 
der Bezirksvertretung Münster-West aus der Sitzung vom 18.08.2022 
Die Verwaltung wurde beauftragt, zu prüfen, wie Lind an welchen Stellen auf dem Rüsch­ 
hausweg zwischen Dieckmannstraße und Ahausweg eine Beschilderung mit dem Appell, 
freiwillig Tempo 30 km/h zu fahren, angebracht werden kann. Ebenso soll ermittelt werden, 
inwieweit eine Kostenübernahme sowie Aufstellung der Beschilderung durch die Verwal- 
tung erfolgen kann. - 
Der Antrag wird damit begründet, dass sich' die Anwohnenden des Rüschhauswegs eine 
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h wünschen, 
diese jedoch nach aktuellem Stand rechtlich nicht möglich ist. Daher soll der Verkehr statt­ 
dessen mit Hilfe von Beschilderungen zu einer freiwilligen Geschwindigkeitsreduzierung 
motiviert werden. 
Im öffentlichen Verkehrsraum dürfen gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) grund­ 
sätzlich keine Einrichtungen aufgestellt werden, die amtlichen Verkehrszeichen oder Ver­ 
kehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung 
beeinträchtiqen können. Das bedeutet, dass die jeweilige Einrichtung schon bei nur flüchti­ 
ger Betrachtung nicht den Eindruck erwecken darf, dass es sich um ein amtliches oder 
sonstiges zugelassenes Verkehrszeichen oder eine amtliche Verkehrseinrichtung handelt. 
Die Aufstellung der beantragten Beschilderung im öffentlichen Verkehrsraum ist nach Rück­ 
meldung der Arbeitsgruppe für verkehrsfraqen nicht zulässig. Eine Aufstellung von Hin­ 
weistafeln bezüglich anderer Geschwindigkeiten als der tatsächlich geltenden ist straßen­ 
verkehrsrechtlich nicht vorgesehen. Eine Genehmigung kann daher nicht erteilt werden. 
Hinweistafeln, die an die freiwillige Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h appellieren, können 
daher allenfalls von Privatpersonen auf privaten Flächen aufgestellt werden. Dabei ist je­ 
doch unter anderem zu beachten, dass diese nicht in der Art und Ausgestaltung (Größe, 
Farbe, Schriftart, Material etc.) amtlichen Verkehrszeichen ähneln.

Zudem dürfen diese nicht im direkten Nahbereich von amtlichen Verkehrszeichen aufge­ 
stellt werden, diese verdecken oder zu Verkehrsgefährdungen führen. Die Kosten sind von 
den jeweiligen Eigentümern selbst zu tragen. · 
,.

Originalantrag

2513 Zeichen

A-tJ/ 0 02~11022- 
_BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER 
Fraktion in der Bezirksvertretung West BÜNDNIS90 
DIE GRÜNEN_ 
An den Bezirksbürqermeister des Stadtbezirks 
Münster-West 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
STADT MÜNSTER 
~ L 1 1. AUG. 2022 
Amt für Bürg1:1r- U. Ratisa-orvto& 
Bezirkw.-w WNt 
10. August 2022 
Alternative Geschwindigkeitsbeschilderung auf dem Rüschhausweg 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie und an welchen Stellen die in den Abbildungen gezeigten 
Beschilderungen auf dem Rüschhausweq (zwischen Kreuzung Dieckmannstraße und Einmündung 
Ahausweg) angebracht werden können. 
Dabei soll auch die Frage geklärt werden, ob und wie die Beschilderung vollständig oder teilweise durch 
die Stadt finanziert werden kann, oder ob es Möglichkeiten gibt, bei denen die Anwohner etwa die Kosten 
für die Beschilderung und Anbringung übernehmen, die sachgerechte und verkehrssichere Montage jedoch 
durch die Stadt übernommen wird. zu' prüfen wäre, .ob die Beschilderung aus den Mitteln für die 
kleinräumige Einrichtung von Verkebrsberuhlqunqsmaßnahmen finanziert werden kann. · 
Begrün~ung: 
Die Anwohner des Rüschhauswegs wünschen sich eine Geschwindigkeitsreduzierung auf dem 
Rüschhausweg in dem genannten Bereich. Aktuell steht eine solche Geschwindigkeitsreduzierung zwar in 
der Diskussion,.eine.abschließende Regelung dazu ist jedoch nicht getroffen. 
Daher kommt aus der Bürgerschaft der Vorschlag; quasi appellarisch den motorisierten Verkehr zu einer 
freiwilligen Geschwindigkeitsreduzierung zu motivieren. Zu diesem Zweck wurden zwei Muster einer 
Beschilderung vorgeschlagen. Variante 1 ("Freiwillig Tempo 30") ist bereits in Roxel auf der Welsingheide 
angebracht. 
Die Anwohner haben signalisiert, sich an den Kosten beteiligen zu wollen, falls die Beschilderung zwar 
möglich, aber aus städtischen Mitt eln nicht finanzierbar wäre. 
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MONSTER in der BV West 
Grünes Zentrum •
0
Windthorstd r, 7 • 48143 Münster 
e 0251-8995810 • t!.J 0251-8995815 
'$ bv-west@gruene-muenster,de 
https://www.gruene-muenster.de 
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Anhang: Bildliche Dokumentation der jetzigen Situation 
Freiwillig 
(a) ,,Freiwillig Tempo 30': so auch an der 
Welsingheide/Oberort gesehen 
(b) ,,Tempo 40': so gesehen bei Neuruppin/Brandenburg 
G~zek hnet:, · 
Fiir die Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Anke Pallas, Fraktionssprecherin 
I<ai Bleker 
I<arina I<uschewski 
Jörg Nathaus 
Dr. Hedwig Wening 
Josef Freitag

Beratungsverlauf (1)

24.08.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Dieckmannstraße
  • Rüschhausweg
  • Ahausweg
  • Welsingheide
  • Oberort

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Details

Aktenzeichen
A-W/0026/2022
Typ
Antrag an die BV West
Datum
11.08.2022
Erstellt
11.08.2022 10:09