1183/2022
Barierefreie Glasrecycling-Unterflurcontainer-Systeme für jeden Stadtteil von Porz und Köln
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
2245 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 1183/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) Barierefreie Glasrecycling-Unterflurcontainer-Systeme für jeden Stadtteil von Porz und Köln Von FDP Köln in der Bezirksvertretung Porz wurde folgender Antrag gestellt: Die Verwaltung wird beauftragt, alle Voraussetzungen nebst Fördermöglichkeiten zu prüfen und zu schaffen, dass in jedem Kölner Stadtteil ein barrierefreies Unterflurbehälter-System zum Glasrecyc- ling auf Marktplätzen oder in der Nähe von Einkaufsmöglichkeiten eingebaut wird zur Verfügung steht. In Porz würden 17 weitere Unterflurcontainer eingebaut. Eine Auflistung der möglichen Stand- orte ist der Bezirksvertretung frühzeitig vorzulegen. Dabei sind die 19 Stadtteile, in denen bereits ein Duales System von Unterflurcontainern zur Glaser- fassung vorhanden ist, nicht mehr zu berücksichtigen. Der Finanzausschuss wird gebeten, die finan- ziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün ist einzubinden. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Die Erfahrungen haben gezeigt, dass der Einbau von Unterflurcontainer für Glas an zentralen Stellen sehr schwierig ist. Gerade in zentralen Bereichen ist der Einbau von Unterflurcontainern aufgrund von Leitungen oft nicht möglich. Es ist auch fraglich, ob der gewünschte Personenkreis durch diese Maßnahme erreicht werden kann. Dieser Personenkreis müsste relativ lange Wege zur Entsorgung von Glas in Kauf nehmen. Der Ver- waltung liegt auch kein Bedarf aus diesem Personenkreis vor. Um dem Beschluss umzusetzen, sind pro Standort ca. 27.000 Euro erforderlich. Dies bedeutet für das gesamte Stadtgebiet ein Betrag von rd. 1,9 Millionen Euro. Darüber entstehen Folgekosten auf- grund der erforderlichen Wartung i.H.v. ca. 3.000 Euro pro Standort. Hierdurch entstehen nochmals Kosten pro Jahr in Höhe von 210.000 Euro. Eine Fördermöglichkeit wird seitens der Verwaltung nicht gesehen. Aufgrund der hohen Kosten und aufgrund der Einschätzung, ob der gewünschte Personenkreis hier- durch erreicht werden kann, sieht die Verwaltung keine Möglichkeit diesen Antrag umzusetzen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1183/2022
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 06.04.2022
- Erstellt
- 06.04.2022 13:19