2457/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU Fraktion vom 30.07.2025 (AN/1088/2025) betr. „Leistungsfähigkeit der Köln Straßen“
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Anlage 1 - Vorabauszug Niederschrift TOP 3.4 Hauptausschuss 29.09.2025
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Geschäftsführung Hauptausschuss Herr Schneider Telefon: (0221) 221 27549 E-Mail: Martin.Schneider@stadt- koeln.de Datum: 27.10.2025 (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des Hauptausschusses vom 29.09.2025 öffentlich 3.4 Anfrage der CDU-Fraktion betreffend "Leistungsfähigkeit auf Kölner Straßen AN/1088/2025 Antwort der Verwaltung vom 11.08.2025 2457/2025 Herr Kienitz bittet um zusätzliche Behandlung im Verkehrsausschuss, da noch Klä- rungsbedarf bestünde. Der Hauptausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis. Die Beratungsfolge der Vorlage 2457/2025 wird zudem um den Verkehrsausschuss erweitert.
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 11.08.2025 2457/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 11.08.2025 Mobilitätsausschuss 02.12.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU Fraktion vom 30.07.2025 (AN/1088/2025) betr. „Leistungsfähigkeit der Köln Straßen“ Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Wie wird sichergestellt, dass bei der Einrichtung von Baustellen die Leistungsfähigkeit des MIV erhalten bleibt und die Baustellen entsprechend koordiniert werden?“ 2. „Wie werden dabei die besonderen Erfordernisse für die Wirtschaftsverkehre berücksich- tigt?“ 3. „Auf welchen Strecken wurden in den letzten 3 Jahren die Geschwindigkeit aufgrund von Sicherheitsaspekten, Straßen- / Brückenschäden reduziert?“ 4. „Welche Alternative zur Reduzierung hätte es gegeben und wie groß wäre der jeweilige Aufwand gewesen?“ 5. „Wie wird sichergestellt, dass Baustellen, auch von den Stadtwerken, nur zeitnah und in kürzestem Arbeits-Zeitraum eingerichtet und abgeräumt werden?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Baustellen findet durch das Baustellen- management der Stadt Köln das sog. „mobilitätsrelevante Verkehrsnetz (MRV)“, das sich aus den bisherigen Vorrangstraßen und den wichtigsten Verbindungsstrecken zusammensetzt, eine besondere Beachtung, zum einen, was parallel stattfindende Maßnahmen betrifft, zum anderen, was die möglichen Zeiträume betrifft. Darüber hinaus werden alle Maßnahmen in einem IT-System koordiniert und angeordnet, das automatisch auf Nachbar-Maßnahmen, Veranstaltungen und Umleitungen hinweist. Trotzdem ist es bei über 22.000 Maßnahmen pro Jahr nicht immer möglich alle Konflikte zu vermeiden. 2 Zu 2. Auf dem o. g. MRV gilt die Vorgabe, die Einschränkungen nur in den Zeiträumen zwi- schen 9 – 15 Uhr und/oder in der Nacht (22 - 6 Uhr) durchzuführen. Zudem werden die Som- mermonate und insbesondere die Ferien auf Grund ihrer geringeren Verkehrsbelastung ge- nutzt. Hier muss allerdings auch je nach Einzelfall entschieden werden, welche Vorgabe am sinnvollsten ist. So kann es sein, dass die vorgegebenen Zeiträume variieren. In der Vorweihnachtszeit sollen in den für den Weihnachtsverkehr relevanten Bereichen Bau- maßnahmen nach Möglichkeit komplett vermieden werden. Außerdem wird darauf geachtet, dass Ladezonen, die durch eine Maßnahme blockiert werden, für diese Zeit an eine andere Stelle verlegt werden. Alle Vorgaben berücksichtigen hierbei den Wirtschaftsverkehr. Zu 3. Zu den angefragten Geschwindigkeitsreduzierungen aufgrund von Straßenschäden wird keine Statistik geführt, sodass hier keine detaillierte Rückmeldung gegeben werden kann. Hier kann lediglich auf Geschwindigkeitsreduzierungen aufgrund von Schäden in der jüngsten Vergangenheit verwiesen werden. Darunter fällt beispielsweise die Industriestraße in Köln Niehl/Fühlingen sowie die Zoobrücke. Aufgrund von Schäden am Fahrzeugrückhaltesystem („Schutzplanken“) musste die Ge- schwindigkeit hier auf 50 km/h reduziert werden. Auch im Bereich der B9 (Neusser Landstraße) in Köln-Worringen wurde die Geschwindigkeit zeitweise aufgrund von extremen Straßenschäden herabgesetzt. Die Erneuerung der Fahr- bahn an der B9 befindet sich derzeit im Bau, sodass nach Abschluss der Maßnahmen die Ge- schwindigkeitsreduzierung aufgehoben werden kann. Zu 4. Das Ziel bei derartigen Mängeln ist die schnellstmögliche Wiederherstellung der Ver- kehrssicherheit. Die Umsetzung von grundsätzlichen und dauerhaften Lösungen ist abhängig vom Umfang der Schäden und der erforderlichen, ggf. baulichen Maßnahmen. Zunächst muss daher stets mit den unter Punkt 3. aufgeführten Mitteln Abhilfe geschaffen werden. Zu 5. Mit den Unternehmen der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) gibt es einen regelmäßigen Austausch und eine wiederkehrende Sensibilisierung für dieses Thema. Zusätzlich ist mit dem Baustellenatlas ein System implementiert, in dem bereits frühzeitig die planbaren Maßnahmen der Unternehmen der SWK eingespielt und untereinander koordiniert werden. Die Genehmigungszeiträume werden nach Möglichkeit kurz und für die jeweilige Tätigkeit an- gemessen ausgelegt. Trotz aller Bemühungen im Vorfeld lassen sich Verzögerungen nicht im- mer vermeiden. Die Gründe hierfür sind vielfältig, von witterungsbedingten Unterbrechungen über Lieferengpässe bis hin zu personellen Ausfällen der ausführenden Baufirmen. Für den Bauablauf sind das jeweilige Unternehmen und die beauftragte Firma zuständig. Das Baustel- lenmanagement hat hier keinen direkten Einfluss auf den Bauablauf. Bei einer ruhenden Arbeitsstelle soll die Einrichtung soweit wie möglich zurückgebaut werden. Darüber hinaus ist der Baustellenkontrolldienst täglich im Stadtgebiet unterwegs und leitet ggf. Sanktionen ein. Anlage 1 – Vorabauszug Niederschrift TOP 3.4 Hauptausschuss 29.09.2025 gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2457/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 10.11.2025
- Erstellt
- 06.08.2025 09:30