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2457/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU Fraktion vom 30.07.2025 (AN/1088/2025) betr. „Leistungsfähigkeit der Köln Straßen“

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 10.11.2025

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Nächste Beratung: Mobilitätsausschuss, Sitzung am 02.12.2025, TOP 6.2.9

Anlage 1 - Vorabauszug Niederschrift TOP 3.4 Hauptausschuss 29.09.2025

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Anlage 1 - Vorabauszug Niederschrift TOP 3.4 Hauptausschuss 29.09.2025

656 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Herr Schneider 
Telefon:  (0221) 221 27549 
E-Mail:  Martin.Schneider@stadt-
koeln.de 
Datum: 27.10.2025 
(Vorab-)Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 35. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 29.09.2025  
öffentlich 
3.4 Anfrage der CDU-Fraktion betreffend "Leistungsfähigkeit auf Kölner 
Straßen 
AN/1088/2025 
 Antwort der Verwaltung vom 11.08.2025 
2457/2025 
Herr Kienitz bittet um zusätzliche Behandlung im Verkehrsausschuss, da noch Klä-
rungsbedarf bestünde.  
Der Hauptausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.  
Die Beratungsfolge der Vorlage 2457/2025 wird zudem um den Verkehrsausschuss 
erweitert.

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

5028 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer          11.08.2025 
 2457/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 11.08.2025 
Mobilitätsausschuss  02.12.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der CDU Fraktion vom 30.07.2025 
(AN/1088/2025) betr. „Leistungsfähigkeit der Köln Straßen“ 
 
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. „Wie wird sichergestellt, dass bei der Einrichtung von Baustellen die Leistungsfähigkeit des 
MIV erhalten bleibt und die Baustellen entsprechend koordiniert werden?“ 
 
2. „Wie werden dabei die besonderen Erfordernisse für die Wirtschaftsverkehre berücksich-
tigt?“ 
 
3. „Auf welchen Strecken wurden in den letzten 3 Jahren die Geschwindigkeit aufgrund von 
Sicherheitsaspekten, Straßen- / Brückenschäden reduziert?“ 
 
4. „Welche Alternative zur Reduzierung hätte es gegeben und wie groß wäre der jeweilige 
Aufwand gewesen?“ 
 
5. „Wie wird sichergestellt, dass Baustellen, auch von den Stadtwerken, nur zeitnah und in 
kürzestem Arbeits-Zeitraum eingerichtet und abgeräumt werden?“ 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für Baustellen findet durch das Baustellen-
management der Stadt Köln das sog. „mobilitätsrelevante Verkehrsnetz (MRV)“, das sich aus 
den bisherigen Vorrangstraßen und den wichtigsten Verbindungsstrecken zusammensetzt, 
eine besondere Beachtung, zum einen, was parallel stattfindende Maßnahmen betrifft, zum 
anderen, was die möglichen Zeiträume betrifft. 
 
Darüber hinaus werden alle Maßnahmen in einem IT-System koordiniert und angeordnet, das 
automatisch auf Nachbar-Maßnahmen, Veranstaltungen und Umleitungen hinweist. 
 
Trotzdem ist es bei über 22.000 Maßnahmen pro Jahr nicht immer möglich alle Konflikte zu 
vermeiden.

2 
 
Zu 2. Auf dem o. g. MRV gilt die Vorgabe, die Einschränkungen nur in den Zeiträumen zwi-
schen 9 – 15 Uhr und/oder in der Nacht (22 - 6 Uhr) durchzuführen. Zudem werden die Som-
mermonate und insbesondere die Ferien auf Grund ihrer geringeren Verkehrsbelastung ge-
nutzt. Hier muss allerdings auch je nach Einzelfall entschieden werden, welche Vorgabe am 
sinnvollsten ist. So kann es sein, dass die vorgegebenen Zeiträume variieren. 
 
In der Vorweihnachtszeit sollen in den für den Weihnachtsverkehr relevanten Bereichen Bau-
maßnahmen nach Möglichkeit komplett vermieden werden. Außerdem wird darauf geachtet, 
dass Ladezonen, die durch eine Maßnahme blockiert werden, für diese Zeit an eine andere 
Stelle verlegt werden. 
 
Alle Vorgaben berücksichtigen hierbei den Wirtschaftsverkehr. 
 
 
Zu 3. Zu den angefragten Geschwindigkeitsreduzierungen aufgrund von Straßenschäden wird 
keine Statistik geführt, sodass hier keine detaillierte Rückmeldung gegeben werden kann.  
 
Hier kann lediglich auf Geschwindigkeitsreduzierungen aufgrund von Schäden in der jüngsten 
Vergangenheit verwiesen werden.  
 
Darunter fällt beispielsweise die Industriestraße in Köln Niehl/Fühlingen sowie die Zoobrücke. 
Aufgrund von Schäden am Fahrzeugrückhaltesystem („Schutzplanken“) musste die Ge-
schwindigkeit hier auf 50 km/h reduziert werden.  
 
Auch im Bereich der B9 (Neusser Landstraße) in Köln-Worringen wurde die Geschwindigkeit 
zeitweise aufgrund von extremen Straßenschäden herabgesetzt. Die Erneuerung der Fahr-
bahn an der B9 befindet sich derzeit im Bau, sodass nach Abschluss der Maßnahmen die Ge-
schwindigkeitsreduzierung aufgehoben werden kann. 
 
 
Zu 4. Das Ziel bei derartigen Mängeln ist die schnellstmögliche Wiederherstellung der Ver-
kehrssicherheit. Die Umsetzung von grundsätzlichen und dauerhaften Lösungen ist abhängig 
vom Umfang der Schäden und der erforderlichen, ggf. baulichen Maßnahmen. Zunächst muss 
daher stets mit den unter Punkt 3. aufgeführten Mitteln Abhilfe geschaffen werden. 
 
 
Zu 5. Mit den Unternehmen der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) gibt es einen regelmäßigen 
Austausch und eine wiederkehrende Sensibilisierung für dieses Thema. Zusätzlich ist mit dem 
Baustellenatlas ein System implementiert, in dem bereits frühzeitig die planbaren Maßnahmen 
der Unternehmen der SWK eingespielt und untereinander koordiniert werden. 
 
Die Genehmigungszeiträume werden nach Möglichkeit kurz und für die jeweilige Tätigkeit an-
gemessen ausgelegt. Trotz aller Bemühungen im Vorfeld lassen sich Verzögerungen nicht im-
mer vermeiden. Die Gründe hierfür sind vielfältig, von witterungsbedingten Unterbrechungen 
über Lieferengpässe bis hin zu personellen Ausfällen der ausführenden Baufirmen. Für den 
Bauablauf sind das jeweilige Unternehmen und die beauftragte Firma zuständig. Das Baustel-
lenmanagement hat hier keinen direkten Einfluss auf den Bauablauf. 
 
Bei einer ruhenden Arbeitsstelle soll die Einrichtung soweit wie möglich zurückgebaut werden.  
 
Darüber hinaus ist der Baustellenkontrolldienst täglich im Stadtgebiet unterwegs und leitet ggf. 
Sanktionen ein. 
 
Anlage 1 – Vorabauszug Niederschrift TOP 3.4 Hauptausschuss 29.09.2025 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

29.09.2025 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.12.2025 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2457/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
10.11.2025
Erstellt
06.08.2025 09:30