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1129/2022

Aktuelle Lage und Planungen zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 04.04.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 04.04.2022, TOP 3.9

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2654 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 04.04.2022 
 1129/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.04.2022 
 
Aktuelle Lage und Planungen zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine 
Mündliche Nachfrage von RM Richter zu TOP 4.9 „Aktuelle Lage und Planungen zur Aufnahme von 
Geflüchteten aus der Ukraine“ (0738/2022) aus der letzten Sitzung des Ausschusses Ausschuss All-
gemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 10.03.2022. 
 
RM Richter erkundigt sich, ob es einen Plan gebe, wenn die Flüchtlingszahl die Reservekapazitä-
ten von 1.400-1.500 übersteige. Zudem wird um Ausk unft zu den Regelungen des Verteilungs-
schlüssels in Nordrhein Westfalen gebeten.  
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit:  
 
Die Stadt Köln bringt derzeit etwa 8.900 Geflüchtete unter, darunter rund 3.500 ukrainische Geflüch-
tete (Stand 28.03.2022). Die Reserve von 1.500 Plätzen war bereits am 10.03 2022 vollständig be-
legt. 
 
Die Akquise des Amtes von Wohnungswesen hat Angebote von Beherbergungsbetrieben hinsichtlich 
der Geeignetheit zur Unterbringung von Geflüchteten geprüft und innerhalb kürzester Zeit über 860 
weitere Unterbringungsplätze akquiriert. 
 
Darüber hinaus wurden bereits aufgegebene Unterbringungsstandorte wieder ertüchtigt und in Be-
trieb genommen. Es werden neue Wohncontainer angemietet und aufgestellt. Ferner erfolgt eine 
breitangelegte und ämterübergreifende Überprüfung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die der 
Stadt Köln angeboten wurden, auf ihre Eignung als Unterkunft für Geflüchtete. Die Anmietung der 
Messehalle 3 mit 1.100 Unterbringungsplätzen und die geplante Errichtung von Leichtbauhallen am 
Südstadion mit etwa 600 Plätzen dienen zur schnellen Aufnahme von großen Kontingenten von Ge-
flüchteten, um sie anschließend auf Landeseinrichtungen oder die regulären städtischen Unterkünfte 
zu verteilen. 
 
Zur grundsätzlichen Erhaltung der städtischen Aufnahmekapazität werden immer wieder Geflüchtete 
auf Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW verwiesen. Das Land stellt beispielsweise sechs 
Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) mit jeweils rund 800 Plätzen zur Verfügung. Laut § 24 
Abs.3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gelten für Kriegsflüchtlinge, die nach der Massenzustrom-
Richtlinie aufgenommen werden, die bisherigen Verteilungsschlüssel für Geflüchtete weiter, insbe-
sondere der Königsteiner Schlüssel, solange der Bund bzw. die Bundesländer nichts anderes be-
schließen. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

04.04.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1129/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
04.04.2022
Erstellt
01.04.2022 12:36