1129/2022
Aktuelle Lage und Planungen zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2654 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 04.04.2022 1129/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 04.04.2022 Aktuelle Lage und Planungen zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine Mündliche Nachfrage von RM Richter zu TOP 4.9 „Aktuelle Lage und Planungen zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine“ (0738/2022) aus der letzten Sitzung des Ausschusses Ausschuss All- gemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 10.03.2022. RM Richter erkundigt sich, ob es einen Plan gebe, wenn die Flüchtlingszahl die Reservekapazitä- ten von 1.400-1.500 übersteige. Zudem wird um Ausk unft zu den Regelungen des Verteilungs- schlüssels in Nordrhein Westfalen gebeten. Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: Die Stadt Köln bringt derzeit etwa 8.900 Geflüchtete unter, darunter rund 3.500 ukrainische Geflüch- tete (Stand 28.03.2022). Die Reserve von 1.500 Plätzen war bereits am 10.03 2022 vollständig be- legt. Die Akquise des Amtes von Wohnungswesen hat Angebote von Beherbergungsbetrieben hinsichtlich der Geeignetheit zur Unterbringung von Geflüchteten geprüft und innerhalb kürzester Zeit über 860 weitere Unterbringungsplätze akquiriert. Darüber hinaus wurden bereits aufgegebene Unterbringungsstandorte wieder ertüchtigt und in Be- trieb genommen. Es werden neue Wohncontainer angemietet und aufgestellt. Ferner erfolgt eine breitangelegte und ämterübergreifende Überprüfung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, die der Stadt Köln angeboten wurden, auf ihre Eignung als Unterkunft für Geflüchtete. Die Anmietung der Messehalle 3 mit 1.100 Unterbringungsplätzen und die geplante Errichtung von Leichtbauhallen am Südstadion mit etwa 600 Plätzen dienen zur schnellen Aufnahme von großen Kontingenten von Ge- flüchteten, um sie anschließend auf Landeseinrichtungen oder die regulären städtischen Unterkünfte zu verteilen. Zur grundsätzlichen Erhaltung der städtischen Aufnahmekapazität werden immer wieder Geflüchtete auf Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW verwiesen. Das Land stellt beispielsweise sechs Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) mit jeweils rund 800 Plätzen zur Verfügung. Laut § 24 Abs.3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) gelten für Kriegsflüchtlinge, die nach der Massenzustrom- Richtlinie aufgenommen werden, die bisherigen Verteilungsschlüssel für Geflüchtete weiter, insbe- sondere der Königsteiner Schlüssel, solange der Bund bzw. die Bundesländer nichts anderes be- schließen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1129/2022
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 04.04.2022
- Erstellt
- 01.04.2022 12:36