AN/0862/2024
Anwendung der „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ bei dem Bauprojekt Deutzer Hafen
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Linke Antrag nach § 3
4818 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An die Ausschussvorsitzende Sabine Pakulat Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221 -27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.06.2024 AN/0862/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024 Anwendung der „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln„ bei dem Bauprojekt Deutzer Hafen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Frau Pakulat, die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.6.2024 zu setzen. Beschluss: Die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ sollen bei dem Bauprojekt Deutzer Hafen ordnungsgemäß zur Anwendung kommen. Dies beinhaltet; die Aussetzung der Vorstreckung der Fernwärmeleitung in Richtung Deutzer Hafen, die Erarbeitung eines Wärme- und Kältekonzepts für den Deutzer Hafen unter Berücksichtigung des KfW-Effizienzhaus 40 EE-Standard, bei nicht möglicher Einhaltung des KfW-Effizienzhaus 40 EE-Standard, die überprüfbare Darlegung der Gründe. Begründung: Im März 2022 hat der Rat die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ mit überwältigender Mehrheit beschlossen und die Verwaltung mit deren Umsetzung beauftragt. Aber ausgerechnet bei dem Bauprojekt Deutzer Hafen, das von der „modernen stadt“ realisiert wird, setzt die Verwaltung die Leitlinie nicht um. Unter Punkt 3.3.2 „Anforderungen an den Gebäudeeffizienzstandard “ heißt es: „Alle zu errichtenden Wohngebäude, für deren Planungsrecht ein Bebauungsplanverfahren erforderlich ist oder die auf Flächen errichtet werden, die von der Stadt Köln veräußert werden oder auf denen Erbbaurecht bestellt wird, sind im KfW-Effizienzhaus 40 EE-Standard oder in einem darüber hinausgehenden Effizienzstandard auszuführen. Wenn für das zu errichtende Gebäude die EE-Klasse nicht erreicht werden ka nn, sind die Gründe hierfür prüfbar darzulegen. Als Ersatzmaßnahme kann das Gebäude dann als KfW- Effizienzhaus 40 oder in einem darüber hinausgehenden Standard mit Anschluss an die Fernwärme erstellt werden.“ (Das Effizienzhaus 40 EE zeichnet sich dadurch aus, dass erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs erbringen, der für die Wärme- und Kälteversorgung nötig ist.) Weiter heißt es unter Punkt 3.3.3 Erstellung eines Energiekonzeptes: „Grundsätzlich wird es befürwortet, dass bei der Versorgungskonzeptionierung lokale erneuerbare Energiequellen bevorzugt berücksichtigt werden.“ Bereits am 1. April hat Rheinenergie mit dem Bau der Fernwärmeleitung in Richtung Deutzer Hafen begonnen. Diese Form der Wärmebereitstellung entspricht nicht dem KfW-Effizienzhaus 40 EE-Standard. Ob der KfW-Effizienzhaus 40 EE-Standard tatsächlich im Neubauprojekt Deutzer Hafen nicht zu erreichen ist und deshalb zu Ersatzmaßnahmen gegriffen werden mussten, ist nicht nachprüfbar dargelegt worden. Das aber hätte entsprechend der Leitlinie geprüft und dargelegt werden müssen. Hier sind ganz klar die Vorschriften der Leitlinie missachtet worden. Die Fernwärme der Zukunft, und die Zukunft beginnt spätestens ab 2035, ist nicht mehr ein Nebenprodukt der Stromherstellung. Der Strom wird dann fast ausschließlich aus erneuerbarer Energie hergestellt, bei der keine nennenswerte Restwärme anfällt. Wärme wird als ein eigenständiges Produkt hergestellt werden müssen, mit Ausnahme der Müllverbrennung und der nicht vermeidbaren Abwärme aus der Industrie. Aus ökonomisch und ökologischer Sicht, ist es sinnvoll lokale erneuerbare Energiequellen zu verwenden. Da der Deutzer Hafen am Rhein liegt, bietet sich hier geradezu an, das Wasser vom Rhein bzw. das Uferfiltrat als Wärme- und Kältequelle zu nutzen. Hierzu hat die Klimawende Köln, die im Dialog mit Rheinenergie stehen, bereits gute Vorschläge gemacht. Außerdem besitzt die Fernwärme beschränkte Kapazitäten, die vornehmlich für Bestandsimmobilien in dichter Bebauung genutzt werden sollten. Dagegen können auch große, gut gedämmte Neubauten leichter mit lokalen Energiequellen geheizt und gekühlt werde. So wird z.B. bei den Kranhäusern die Nähe der Gebäude zum linken Rheinufer genutzt, um mit Hilfe von Uferfiltrat (Grundwasserbrunnen) die Gebäude zu kühlen oder zu wärmen. https://www.ikz.de/uploads/media/1663—Reportage.pdf Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein, Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0862/2024
- Typ
- Die Linke. Antrag nach § 3
- Datum
- 04.06.2024
- Erstellt
- 04.06.2024 11:19