Mandari Insight

AN/0862/2024

Anwendung der „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ bei dem Bauprojekt Deutzer Hafen

Die Linke. Antrag nach § 3 04.06.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 20.06.2024, TOP 3.1

Linke Antrag nach § 3

· application/pdf

Ansehen

Linke Antrag nach § 3

4818 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
An die Ausschussvorsitzende  
Sabine Pakulat 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221 -27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.06.2024 
AN/0862/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 20.06.2024 
 
Anwendung der „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer 
Neubauvorhaben in Köln„ bei dem Bauprojekt Deutzer Hafen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Frau Pakulat, 
 
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln bittet darum, folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.6.2024 zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
Die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in 
Köln“ sollen bei dem Bauprojekt Deutzer Hafen ordnungsgemäß zur Anwendung kommen. 
Dies beinhaltet;  
 die Aussetzung der Vorstreckung der Fernwärmeleitung in Richtung Deutzer Hafen, 
 die Erarbeitung eines Wärme- und Kältekonzepts für den Deutzer Hafen unter 
Berücksichtigung des KfW-Effizienzhaus 40 EE-Standard, 
 bei nicht möglicher Einhaltung des KfW-Effizienzhaus 40 EE-Standard, die überprüfbare 
Darlegung der Gründe. 
 
 
Begründung: 
Im März 2022 hat der Rat die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer 
Neubauvorhaben in Köln“ mit überwältigender Mehrheit beschlossen und die Verwaltung mit

deren Umsetzung beauftragt. 
Aber ausgerechnet bei dem Bauprojekt Deutzer Hafen, das von der „modernen stadt“ realisiert 
wird, setzt die Verwaltung die Leitlinie nicht um. 
Unter Punkt 3.3.2 „Anforderungen an den Gebäudeeffizienzstandard “ heißt es: 
„Alle zu errichtenden Wohngebäude, für deren Planungsrecht ein Bebauungsplanverfahren 
erforderlich ist oder die auf Flächen errichtet werden, die von der Stadt Köln veräußert 
werden oder auf denen Erbbaurecht bestellt wird, sind im KfW-Effizienzhaus 40 EE-Standard 
oder in einem darüber hinausgehenden Effizienzstandard auszuführen. 
Wenn für das zu errichtende Gebäude die EE-Klasse nicht erreicht werden ka nn, sind die 
Gründe hierfür prüfbar darzulegen. Als Ersatzmaßnahme kann das Gebäude dann als KfW-
Effizienzhaus 40 oder in einem darüber hinausgehenden Standard mit Anschluss an die 
Fernwärme erstellt werden.“ 
(Das Effizienzhaus 40 EE zeichnet sich dadurch aus, dass erneuerbare Energien einen Anteil von 
mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs erbringen, der für die Wärme- und Kälteversorgung 
nötig ist.) 
Weiter heißt es unter Punkt 3.3.3 Erstellung eines Energiekonzeptes: 
„Grundsätzlich wird es befürwortet, dass bei der Versorgungskonzeptionierung lokale 
erneuerbare Energiequellen bevorzugt berücksichtigt werden.“ 
Bereits am 1. April hat Rheinenergie mit dem Bau der Fernwärmeleitung in Richtung Deutzer 
Hafen begonnen. Diese Form der Wärmebereitstellung entspricht nicht dem KfW-Effizienzhaus 
40 EE-Standard. Ob der KfW-Effizienzhaus 40 EE-Standard tatsächlich im Neubauprojekt Deutzer 
Hafen nicht zu erreichen ist und deshalb zu Ersatzmaßnahmen gegriffen werden mussten, ist 
nicht nachprüfbar dargelegt worden. Das aber hätte entsprechend der Leitlinie geprüft und 
dargelegt werden müssen. Hier sind ganz klar die Vorschriften der Leitlinie missachtet worden. 
Die Fernwärme der Zukunft, und die Zukunft beginnt spätestens ab 2035, ist nicht mehr ein 
Nebenprodukt der Stromherstellung. Der Strom wird dann fast ausschließlich aus erneuerbarer 
Energie hergestellt, bei der keine nennenswerte Restwärme anfällt. Wärme wird als ein 
eigenständiges Produkt hergestellt werden müssen, mit Ausnahme der Müllverbrennung und der 
nicht vermeidbaren Abwärme aus der Industrie. 
Aus ökonomisch und ökologischer Sicht, ist es sinnvoll lokale erneuerbare Energiequellen zu 
verwenden. Da der Deutzer Hafen am Rhein liegt, bietet sich hier geradezu an, das Wasser vom 
Rhein bzw. das Uferfiltrat als Wärme- und Kältequelle zu nutzen. Hierzu hat die Klimawende Köln, 
die im Dialog mit Rheinenergie stehen, bereits gute Vorschläge gemacht. 
Außerdem besitzt die Fernwärme beschränkte Kapazitäten, die vornehmlich für 
Bestandsimmobilien in dichter Bebauung genutzt werden sollten. 
Dagegen können auch große, gut gedämmte Neubauten leichter mit lokalen Energiequellen 
geheizt und gekühlt werde.  So wird z.B. bei den Kranhäusern die Nähe der Gebäude zum linken 
Rheinufer genutzt, um mit Hilfe von Uferfiltrat (Grundwasserbrunnen) die Gebäude zu kühlen 
oder zu wärmen. https://www.ikz.de/uploads/media/1663—Reportage.pdf  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Gez. 
Michael Weisenstein, Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

20.06.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0862/2024
Typ
Die Linke. Antrag nach § 3
Datum
04.06.2024
Erstellt
04.06.2024 11:19