Beseitigung einer Gefahrenstelle im Bereich der Kreuzung Dürener Straße / Lindenthalgürtel
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1582/2024 vom 18.11.2024
Stand: Am 02.12.2024 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) endgültig abgelehnt.
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Gemeinsamer Antrag von Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP, CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
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www.FDP-Koeln.de Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP CDU-Fraktion SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf… Köln, 17-11-2024 Beseitigung einer Gefahrenstelle im Bereich der Kreuzung Dürener Straße / Lindenthalgürtel Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, der antragstellende Einzelmandatsträger bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal (BV3) beauftragt die Verwaltung mit der Beseitigung einer potentiellen Unfallquelle an der Kreuzung Dürener Straße und Lindenthalgürtel. An der Süd-Ost-Ecke der Kreuzung (vor dem REWE-Parkplatz) befindet sich im Scheitelpunkt der Kurve eine Bordsteinabsenkung, die von Radfahrenden entgegen der Verkehrsführung als Auffahrt auf den Bürgersteig, und somit als Zufahrt zum nicht-benutzungspflichtigen Radweg auf der Dürener Straße, genutzt wird. Dies führt zur Gefahr eines Unfalls zwischen Radfahrern und Fußgängern in diesem Bereich. Die Unfallquelle kann durch eine Anhebung der Bordsteinkante leicht und kostengünstig beseitigt werden. Begründung: Auf dem Foto ist zu erkennen, dass die Absenkung des Bordsteins im Scheitelpunkt der Kurve keinen besonderen Nutzen hat. Der barrierefreie Zugang zu den Überwegen an der Kreuzung befindet sich jeweils an den Ampeln. - 2 - www.FDP-Koeln.de Die Radwegführung sieht vor, dass Radfahrer, die die Dürener Straße stadteinwärts benutzen, die Zufahrt zum REWE-Parkplatz nutzen, falls sie den nicht- benutzungspflichtigen Radweg nutzen möchten. Für Radfahrer, die nicht auf dem Gehwe fahren dürfen, ist eine Fahrstrecke von ca. 30m auf der Dürener Straße zumutbar. Entsprechende Piktogramme sind auf der Fahrbahnoberfläche aufgebracht. Um die unzulässige Nutzung des Bürgersteigs durch Radfahrende in diesem Bereich zu unterbinden, ist lediglich die Anhebung des Bordsteins erforderlich. Idealerweise wird die Radwegführung auf der Dürener Straße durch geeignete Kennzeichnung, z.B. Fahrrad-Piktogrammkette (siehe Antrag vom 29. Januar 2024), ergänzt. Die häufig genutzte Argumentation, dass die Absenkung der Bordsteinkante erforderlich sei, um Kindern unter 10 Jahren oder Kinder unter 8 Jahren in Begleitung eine Auffahrmöglichkeit zu bieten, ist insofern nicht haltbar, da in weniger als 5 Metern Entfernung der Fußgängerüberweg ist, der von den betroffenen Personen genutzt darf, bzw. genutzt werden muss. Mit freundlichen Grüßen gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP gez. Svenja Führer / CDU-Fraktion gez. Friedhelm Hilgers / SPD-Fraktion
Beratungsverlauf
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