AN/1582/2024
Beseitigung einer Gefahrenstelle im Bereich der Kreuzung Dürener Straße / Lindenthalgürtel
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Gemeinsamer Antrag von Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP, CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
2822 Zeichen
www.FDP-Koeln.de
Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP
CDU-Fraktion
SPD-Fraktion
in der Bezirksvertretung Lindenthal
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden
Lövenich Widdersdorf…
Köln, 17-11-2024
Beseitigung einer Gefahrenstelle im Bereich der Kreuzung Dürener Straße /
Lindenthalgürtel
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker,
der antragstellende Einzelmandatsträger bittet Sie, folgenden Antrag auf die
Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Lindenthal (BV3) beauftragt die Verwaltung mit der
Beseitigung einer potentiellen Unfallquelle an der Kreuzung Dürener Straße und
Lindenthalgürtel. An der Süd-Ost-Ecke der Kreuzung (vor dem REWE-Parkplatz)
befindet sich im Scheitelpunkt der Kurve eine Bordsteinabsenkung, die von
Radfahrenden entgegen der Verkehrsführung als Auffahrt auf den Bürgersteig, und
somit als Zufahrt zum nicht-benutzungspflichtigen Radweg auf der Dürener Straße,
genutzt wird. Dies führt zur Gefahr eines Unfalls zwischen Radfahrern und
Fußgängern in diesem Bereich. Die Unfallquelle kann durch eine Anhebung der
Bordsteinkante leicht und kostengünstig beseitigt werden.
Begründung:
Auf dem Foto ist zu erkennen, dass die Absenkung des Bordsteins im Scheitelpunkt
der Kurve keinen besonderen Nutzen hat. Der barrierefreie Zugang zu den
Überwegen an der Kreuzung befindet sich jeweils an den Ampeln.
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Die Radwegführung sieht vor, dass Radfahrer, die die Dürener Straße stadteinwärts
benutzen, die Zufahrt zum REWE-Parkplatz nutzen, falls sie den nicht-
benutzungspflichtigen Radweg nutzen möchten. Für Radfahrer, die nicht auf dem
Gehwe fahren dürfen, ist eine Fahrstrecke von ca. 30m auf der Dürener Straße
zumutbar. Entsprechende Piktogramme sind auf der Fahrbahnoberfläche
aufgebracht.
Um die unzulässige Nutzung des Bürgersteigs durch Radfahrende in diesem Bereich
zu unterbinden, ist lediglich die Anhebung des Bordsteins erforderlich. Idealerweise
wird die Radwegführung auf der Dürener Straße durch geeignete Kennzeichnung,
z.B. Fahrrad-Piktogrammkette (siehe Antrag vom 29. Januar 2024), ergänzt.
Die häufig genutzte Argumentation, dass die Absenkung der Bordsteinkante
erforderlich sei, um Kindern unter 10 Jahren oder Kinder unter 8 Jahren in Begleitung
eine Auffahrmöglichkeit zu bieten, ist insofern nicht haltbar, da in weniger als 5
Metern Entfernung der Fußgängerüberweg ist, der von den betroffenen Personen
genutzt darf, bzw. genutzt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP
gez. Svenja Führer / CDU-Fraktion
gez. Friedhelm Hilgers / SPD-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1582/2024
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 18.11.2024
- Erstellt
- 18.11.2024 09:20