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AN/1582/2024

Beseitigung einer Gefahrenstelle im Bereich der Kreuzung Dürener Straße / Lindenthalgürtel

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 18.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 02.12.2024, TOP 8.1.3

Gemeinsamer Antrag von Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP, CDU-Fraktion und SPD-Fraktion

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Gemeinsamer Antrag von Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP, CDU-Fraktion und SPD-Fraktion

2822 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP 
CDU-Fraktion  
SPD-Fraktion  
 
 
 
 
 
in der Bezirksvertretung Lindenthal 
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden 
Lövenich Widdersdorf… 
 
 
            Köln, 17-11-2024 
 
 
 
Beseitigung einer Gefahrenstelle im Bereich der Kreuzung Dürener Straße / 
Lindenthalgürtel 
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker, 
 
der antragstellende Einzelmandatsträger bittet Sie, folgenden Antrag auf die 
Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal (BV3) beauftragt die Verwaltung mit der 
Beseitigung einer potentiellen Unfallquelle an der Kreuzung Dürener Straße und 
Lindenthalgürtel. An der Süd-Ost-Ecke der Kreuzung (vor dem REWE-Parkplatz) 
befindet sich im Scheitelpunkt der Kurve eine Bordsteinabsenkung, die von 
Radfahrenden entgegen der Verkehrsführung als Auffahrt auf den Bürgersteig, und 
somit als Zufahrt zum nicht-benutzungspflichtigen Radweg auf der Dürener Straße, 
genutzt wird. Dies führt zur Gefahr eines Unfalls zwischen Radfahrern und 
Fußgängern in diesem Bereich. Die Unfallquelle kann durch eine Anhebung der 
Bordsteinkante leicht und kostengünstig beseitigt werden. 
 
Begründung: 
 
Auf dem Foto ist zu erkennen, dass die Absenkung des Bordsteins im Scheitelpunkt 
der Kurve keinen besonderen Nutzen hat. Der barrierefreie Zugang zu den 
Überwegen an der Kreuzung befindet sich jeweils an den Ampeln.

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
 
 
Die Radwegführung sieht vor, dass Radfahrer, die die Dürener Straße stadteinwärts 
benutzen, die Zufahrt zum REWE-Parkplatz nutzen, falls sie den nicht-
benutzungspflichtigen Radweg nutzen möchten. Für Radfahrer, die nicht auf dem 
Gehwe fahren dürfen, ist eine Fahrstrecke von ca. 30m auf der Dürener Straße 
zumutbar. Entsprechende Piktogramme sind auf der Fahrbahnoberfläche 
aufgebracht. 
 
Um die unzulässige Nutzung des Bürgersteigs durch Radfahrende in diesem Bereich 
zu unterbinden, ist lediglich die Anhebung des Bordsteins erforderlich. Idealerweise 
wird die Radwegführung auf der Dürener Straße durch geeignete Kennzeichnung, 
z.B. Fahrrad-Piktogrammkette (siehe Antrag vom 29. Januar 2024), ergänzt. 
 
Die häufig genutzte Argumentation, dass die Absenkung der Bordsteinkante 
erforderlich sei, um Kindern unter 10 Jahren oder Kinder unter 8 Jahren in Begleitung 
eine Auffahrmöglichkeit zu bieten, ist insofern nicht haltbar, da in weniger als 5 
Metern Entfernung der Fußgängerüberweg ist, der von den betroffenen Personen 
genutzt darf, bzw. genutzt werden muss. 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Prof. Dr. Klaus Reinartz / FDP 
gez. Svenja Führer / CDU-Fraktion 
gez. Friedhelm Hilgers / SPD-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

02.12.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1582/2024
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
18.11.2024
Erstellt
18.11.2024 09:20