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AN/0715/2019

Aktiv60-Ticket und Kindermitnahme

Die Linke. Dringlichkeitsantrag § 12 16.05.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 02.05.2019, TOP 2.5

Antrag von SE Dr. Herbert Mück auf Leistungserweiterung des KVB AKTIV60 TICKET - kostenlose Mitnahme von Kindern bis 14 Jahre (2)

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Linke Dringlichkeitsantrag nach § 12

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Antrag von SE Dr. Herbert Mück auf Leistungserweiterung des KVB AKTIV60 TICKET - kostenlose Mitnahme von Kindern bis 14 Jahre (2)

9199 Zeichen

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Der Sachkundige Einwohner Dr. Herbert Mück bittet auf Anregung der Seniorenvertretung 
Mülheim den Ausschuss für Soziales und Senioren, folgenden Beschluss zu fassen: 
Beschlussvorlage: 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren bittet die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), so 
bald wie möglich den Leistungsumfang des AKTIV60 
TICKET um folgende Option zu erweitern: Inhaberinnen 
und Inhaber eines AKTIV60 TICKET haben die 
Möglichkeit, bis zu 3 Kinder im Alter bis zu 14 Jahren 
kostenfrei im KVB-Netz mitzunehmen. 
Begründung:  
Vorbemerkung: Der zum Thema Leistungserweiterung des Aktiv60 Tickets in der letzten 
Sitzung  (14.03.2019) vorgelegte Beschlussantrag ist offenbar nicht mehrheitsfähig. Die 
Vertagung des Antrags ermöglichte es, die Thematik noch eingehender zu recherchieren 
und den Antrag in optimierter Form neu vorzulegen. 
Wie der Name des Tickets (Aktiv60) verheißt, soll dieses Ticket Senioren (Personen ab 60 
Jahren) aktivieren. Viele potenzielle Adressaten werden bereits Großeltern sein, denen es 
ein Anliegen ist, etwas mit ihren Enkelkindern zu unternehmen. Insofern ist es ein sinnvoller 
und hilfreicher Ansatz, dass Inhaberinnen und Inhaber eines AKTIV60 Ticket Kinder von 6 
bis 14 Jahren kostenfrei im KVB-Netz mitnehmen können. Warum diese Möglichkeit an 
Werktagen bislang allerdings erst ab 19 Uhr zulässig ist, verschließt sich dem gesunden 
Menschenverstand. Denn was sollen Großeltern nach 19 Uhr in einer Stadt wie Köln mit 
möglicherweise erst 6-jährigen Kindern noch unternehmen, von denen viele in der Regel 
bald nach 19 Uhr schon schlafen gehen? Viel lieber würden sie vormittags oder nachmittags 
mit den Enkelkindern z.B. in den Zoo fahren, attraktive Spielstätten besuchen, andere 
Großeltern mit Enkelkindern treffen oder sich mit den Enkelkindern eine 
Nachmittagsvorstellung im Kino gönnen. Das Leistungsangebot, Kinder im Alter von 6 bis 14 
Jahren an Werktagen erst ab 19 Uhr im KVB-Netz mitnehmen zu können, ist letztlich ein 
lebensfremdes Angebot. Es steht zum Beispiel im Gegensatz zur wirtschaftlichen und 
sozialen Betrachtungsweise der Deutschen Bundesbahn, in deren Vorschriften es heißt:  
„Kinder im Alter von 6-14 Jahren dürfen in Begleitung zumindest eines eigenen Eltern- oder 
Großelternteils kostenfrei mitfahren.“ 
Der vorliegende Antrag muss mit folgenden möglichen Einwände rechnen:  
(1) Einwand: Die Mitnahmeregelung (an Wochentagen erst ab 19 Uhr) gilt für alle 
Abonnementformen der KVB gleichermaßen und dient der Klarheit und 
Vereinfachung. 
 
Entgegnung: In einer sich zunehmend differenzierenden Gesellschaft macht es 
wenig Sinn, Lebensverhältnisse mit Pauschalregelungen gerecht werden zu wollen: 
Komplexe Lebensverhältnisse erfordern differenzierte Lösungen. Was für ein 
Jobticket Sinn durchaus machen mag (keine Spazierfahrten mit Kindern während der 
üblichen Arbeitszeiten), muss auf ein „Seniorenticket“ noch lange nicht zutreffen. 
Ähnliches gilt für „Semestertickets“, da üblicherweise tagsüber an Wochentagen die 
Hochschule besucht wird und bei der noch jungen Zielgruppe in der Regel noch nicht 
so viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren vorhanden sein dürften.  Wie dargelegt, 
ist die abendliche Mitnahemöglichkeit von Kindern eher lebensfremd. Warum 
Großeltern mit ihren Enkelkindern lediglich am Wochenende Freifahrten zu normalen 
Erst ab  
19 Uhr

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Tageszeiten unternehmen dürfen, erscheint auch aus einem weiteren Gesichtspunkt 
wenig sinnvoll: Gerade an Wochenenden werden vor allem berufstätige Eltern ihre 
Kinder nicht gerne den Großeltern überlassen, während dies in der Woche eine oft 
eine sehr große Hilfe sein kann. Es kommt hinzu, dass interessante Zielorte (wie 
etwa der Kölner Zoo) am Wochenende eher überlaufen sind und es daher Sinn 
machen würde, solche Stätten auch während der Woche für Großeltern und ihre 
Enkel günstig erreichbar zu machen. Soweit Großeltern schon in Rente sind, spielt 
das Wochenende für sie ohnehin keine so große Rolle mehr. Nach den Zahlen der 
KVB für 2019 sind immerhin schon 84,2 Prozent der Aktiv60 Ticket-Inhaber*innen 65 
Jahre und älter, also im bislang normalen Rentenalter (siehe Tabelle unten) 
 
Altersverteilung der Aktiv60 Ticket-Inhaber*innen (die ein Geburtsdatum 
angegeben haben) für 2019 
  M W Gesamt In Prozent 
60-64 Jahre 1.345 2.819 4.164 15,7852837 
65-69 Jahre 1.928 3.943 5.871 22,2563403 
70-74 Jahre 1.658 3.288 4.946 18,7497631 
75-79 Jahre 1.601 3.674 5.275 19,9969673 
80-84 Jahre 1.203 2.848 4.051 15,3569127 
85-89 Jahre 483 1.085 1.568 5,94412222 
90-94 Jahre 137 317 454 1,721066 
> 95 Jahre 10 40 50 0,18954471 
  8.365 18.014 26.379 100 
 
 Die Tabelle zeigt, dass 43,2 Prozent der Aktiv60-Ticket-Inhaber*innen schon 
75 Jahre und älter sind (fast die Hälfte). In dieser Lebensphase ist es nicht nur Kinder 
vorteilhaft, mit älteren Personen den ÖPNV nutzen zu können. Es profitieren 
umgekehrt oft auch Senioren, die körperlich durch ihr Alter bereits beeinträchtigt sind, 
davon, von 6- bis 14jährigen Kindern begleitet und unterstützt zu werden. Dieser 
Aspekt hat in der bisherigen Diskussion zum Aktiv60 Ticket leider noch keine Rolle 
gespielt und macht die kostenlose Begleitmöglichkeit durch Kindern sozialpolitisch 
äußerst wünschenswert (zumal die Gruppe der über 75-jährigen auch in Köln 
besonders rapide wächst). Es kommt hinzu, dass bei den über 75-jährigen der Anteil 
der Frauen zunimmt (auch das Aktiv60 Ticket wird bereits zu 68 (!) Prozent von 
Frauen genutzt!), deren Altersversorgung im Vergleich zu Männern bekanntlich 
deutlich schlechter ist. Viele dieser Seniorinnen können sich keine zusätzlichen 
Kinderfahrscheine leisten. 
(2) Einwand: Eine kostenlose Mitnahmemöglichkeit durch Senioren ist entbehrlich, weil 
Kölner Kinder durch Schülertickets bereits über eine ausreichende Mobilität verfügen.  
 
Entgegnung: Wenn dies der Fall wäre, könnte man die „kostenlosen 
Mitnahmemöglichkeiten von Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren“ bei allen Abos 
streichen. Tatsache ist, dass in ganz Köln nur 50 Prozent der Schüler ein Schüler-Ticket 
haben, also immerhin die Hälfte aller Kölner Schüler in den Genuss der beantragten 
Mitnahmemöglichkeit kommenn würden. Hinzu kommen Enkelkinder, die ihre in Köln 
wohnenden Großeltern besuchen oder sogar bei diesen Urlaub machen. Da das Schüler 
Ticket vor allem an weiterbildenden Schulen (also eher bei älteren Schülern) verbreitet ist 
  
43,2 Prozent

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(70 Prozent), würden vermehrt Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren in den Genuss der 
beantragten Regelung kommen. 
 
(3) Einwand: Der KVB bzw. der Stadt Köln entstehen durch die beantragte Erweiterung des 
Leistungsumfangs erhebliche Kosten. 
 
Entgegnung: Dass der Stadt Köln KVB durch die vorgeschlagene soziale Verbesserung 
im AKTIV60 TICKET massive wirtschaftliche Nachteile drohen, ist wohl eher nicht zu 
befürchten. Vielmehr wird das AKTIV60 TICKET deutlich attraktiver, was auch zu 
Umsatzsteigerungen führen kann. Da wohl kaum annähernd zu erfassen ist, wie oft die 
beantragte kostenlose Mitnahme von Kindern durch Senioren mit Aktiv60 Ticket letztlich 
ausgeschöpft werden wird, bleibt der Aspekt Einnahmeausfall (durch einen geringeren 
Verkauf von Kinderfahrscheinen) auf Dauer spekulativ. Da viele Kinder im Alter von 6 bis 
14 Jahren über das schon erwähnte Schüler-Ticket verfügen, kann zumindest schon 
diese Gruppe bei einer kostenlosen Mitnahme keinen Einnahmenausfall auslösen. Da 
Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren fast durchgehend die Schule besuchen, also 
tagsüber eher selten mit ihren Großeltern durch Köln fahren können, sind 
Einnahmeausfälle – wenn überhaupt - am ehesten noch in der Ferienzeit zu erwarten. 
Eventuelle Ausgleichszahlungen an den VRS lassen sich vermeiden, indem Regelungen 
auf Gegenseitigkeit vereinbart werden. Das schon erwähnte Beispiel der deutschen 
Bundesbahn zeigt, dass die Möglichkeit, 6- bis 14-jährige kostenlos mit ihren Grosseltern 
reisen lassen, die Wirtschaftlichkeit eines Verkehrsbetriebes nicht entscheidend 
gefährdet.  
Die kostenfreie Mitnahme von bis zu 3 Kindern jederzeit zu ermöglichen (also an Werktagen 
nicht erst ab 19 Uhr), würde das AKTIV60 TICKET auf 
jeden Fall sinnvoll verbessern, den Großeltern-Enkel-
Kontakt fördern, berufstätige Eltern entlasten und die 
Nutzung von Kölner Einrichtungen über die ganze 
Woche angemessener verteilen (also nicht auf das 
Wochenende bzw. Feiertage konzentrieren). Das in 
dieser Form verbesserte Ticket würde nicht zuletzt 
dazu beitragen, dass Köln seinem Anspruch gerecht 
wird, eine kinder- und generationenfreundliche Stadt 
zu sein oder zumindest noch zu werden.  
Sofern der Antrag keine Mehrheit findet, sollte 
zumindest die KVB beauftragt werden, mit ihren VRS-
Partnern ein in die heutige Zeit passende Modell zu 
entwickeln, das Senioren mit einem Aktiv60 Ticket 
generell die kostenlose Mitname von Kindern im Alter 
von 6 bis 14 Jahren im VRS-Gebiet ermöglicht und – 
falls es nicht anders geht - die Mitnahmemöglichkeit 
auf das Kölner Stadtgebiet beschränkt (um eventuelle 
Ausgleichszahlungen an der VRS-Verbund zu 
vermeiden). 
Köln, den 12.04.2019 Dr. Herbert Mück (SE, Seniorenvertreter der Stadt Köln)

Linke Dringlichkeitsantrag nach § 12

9433 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
An den Ausschussvorsitzenden 
Michael Paetzold 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.05.2019  
AN/0715/2019 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 
 
Aktiv60-Ticket und Kindermitnahme 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden – vom Sachkundigen Einwohner Herr Dr. Dr. Mück 
übernommenen – Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Soziales und 
Senioren zu setzen. 
 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Soziales und Senioren bittet die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), so bald wie 
möglich den Leistungsumfang des AKTIV60 TICKET um folgende Option zu erweitern: 
Inhaberinnen und Inhaber eines AKTIV60 TICKET haben die Möglichkeit, bis zu 3 Kinder im Alter 
bis zu 14 Jahren kostenfrei im KVB-Netz mitzunehmen.  
 
Begründung: 
Vorbemerkung: Der zum Thema Leistungserweiterung des Aktiv60 Tickets in der letzten Sitzung 
(14.03.2019) vorgelegte Beschlussantrag ist offenbar nicht mehrheitsfähig. Die Vertagung des 
Antrags ermöglichte es, die Thematik noch eingehender zu recherchieren und den Antrag in 
optimierter Form neu vorzulegen.  
Wie der Name des Tickets (Aktiv60) verheißt, soll dieses Ticket Senioren (Personen ab 60 Jahren) 
aktivieren. Viele potenzielle Adressaten werden bereits Großeltern sein, denen es ein Anliegen ist, 
etwas mit ihren Enkelkindern zu unternehmen. Insofern ist es ein sinnvoller und hilfreicher Ansatz, 
dass Inhaberinnen und Inhaber eines AKTIV60 Ticket Kinder von 6 bis 14 Jahren kostenfrei im

KVB-Netz mitnehmen können. Warum diese Möglichkeit an Werktagen bislang allerdings erst ab 
19 Uhr zulässig ist, verschließt sich dem gesunden Menschenverstand. Denn was sollen 
Großeltern nach 19 Uhr in einer Stadt wie Köln mit möglicherweise erst 6-jährigen Kindern noch 
unternehmen, von denen viele in der Regel bald nach 19 Uhr schon schlafen gehen? Viel lieber 
würden sie vormittags oder nachmittags mit den Enkelkindern z.B. in den Zoo fahren, attraktive 
Spielstätten besuchen, andere Großeltern mit Enkelkindern treffen oder sich mit den Enkelkindern 
eine Nachmittagsvorstellung im Kino gönnen. Das Leistungsangebot, Kinder im Alter von 6 bis 14 
Jahren an Werktagen erst ab 19 Uhr im KVB-Netz mitnehmen zu können, ist letztlich ein 
lebensfremdes Angebot. Es steht zum Beispiel im Gegensatz zur wirtschaftlichen und sozialen 
Betrachtungsweise der Deutschen Bundesbahn, in deren Vorschriften es heißt: „Kinder im Alter 
von 6-14 Jahren dürfen in Begleitung zumindest eines eigenen Eltern- oder Großelternteils 
kostenfrei mitfahren.“  
Der vorliegende Antrag muss mit folgenden möglichen Einwänden rechnen:  
(1) Einwand: Die Mitnahmeregelung (an Wochentagen erst ab 19 Uhr) gilt für alle 
Abonnementformen der KVB gleichermaßen und dient der Klarheit und Vereinfachung. 
Entgegnung: In einer sich zunehmend differenzierenden Gesellschaft macht es wenig Sinn, 
Lebensverhältnisse mit Pauschalregelungen gerecht werden zu wollen: Komplexe 
Lebensverhältnisse erfordern differenzierte Lösungen. Was für ein Jobticket durchaus Sinn 
machen mag (keine Spazierfahrten mit Kindern während der üblichen Arbeitszeiten), muss auf ein 
„Seniorenticket“ noch lange nicht zutreffen. Ähnliches gilt für „Semestertickets“, da üblicherweise 
tagsüber an Wochentagen die Hochschule besucht wird und bei der noch jungen Zielgruppe in der 
Regel noch nicht so viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren vorhanden sein dürften. Wie 
dargelegt, ist die abendliche Mitnahemöglichkeit von Kindern eher lebensfremd. 
Warum Großeltern mit ihren Enkelkindern lediglich am Wochenende Freifahrten zu normalen 
Tageszeiten unternehmen dürfen, erscheint auch aus einem weiteren Gesichtspunkt wenig 
sinnvoll: Gerade an Wochenenden werden vor allem berufstätige Eltern ihre Kinder nicht gerne 
den Großeltern überlassen, während dies in der Woche oft eine sehr große Hilfe sein kann. Es 
kommt hinzu, dass interessante Zielorte (wie etwa der Kölner Zoo) am Wochenende eher 
überlaufen sind und es daher Sinn machen würde, solche Stätten auch während der Woche für 
Großeltern und ihre Enkel günstig erreichbar zu machen. Soweit Großeltern schon in Rente sind, 
spielt das Wochenende für sie ohnehin keine so große Rolle mehr. Nach den Zahlen der KVB für 
2019 sind immerhin schon 84,2 Prozent der Aktiv60 Ticket-Inhaber*innen 65 Jahre und älter, also 
im bislang normalen Rentenalter (siehe Tabelle unten). 
Die Tabelle zeigt, dass 43,2 Prozent der Aktiv60-Ticket-Inhaber*innen schon 75 Jahre und älter 
sind (fast die Hälfte). In dieser Lebensphase ist es nicht nur Kinder vorteilhaft, mit älteren 
Personen den ÖPNV nutzen zu können. Es profitieren umgekehrt oft auch Senioren, die körperlich 
durch ihr Alter bereits beeinträchtigt sind, davon, von 6- bis 14jährigen Kindern begleitet und 
unterstützt zu werden. Dieser Aspekt hat in der bisherigen Diskussion zum Aktiv60 Ticket leider 
noch keine Rolle gespielt und macht die kostenlose Begleitmöglichkeit durch Kinder sozialpolitisch 
äußerst wünschenswert (zumal die Gruppe der über 75-jährigen auch in Köln besonders rapide 
wächst). Es kommt hinzu, dass bei den über 75-jährigen der Anteil der Frauen zunimmt (auch das 
Aktiv60 Ticket wird bereits zu 68 (!) Prozent von Frauen genutzt!), deren Altersversorgung im 
Vergleich zu Männern bekanntlich deutlich schlechter ist. Viele dieser Seniorinnen können sich 
keine zusätzlichen Kinderfahrscheine leisten.

(2) Einwand: Eine kostenlose Mitnahmemöglichkeit durch Senioren ist entbehrlich, weil Kölner 
Kinder durch Schülertickets bereits über eine ausreichende Mobilität verfügen.  
Entgegnung: Wenn dies der Fall wäre, könnte man die „kostenlosen Mitnahmemöglichkeiten von 
Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren“ bei allen Abos streichen. Tatsache ist, dass in ganz Köln nur 
50 Prozent der Schüler ein Schüler-Ticket haben, also immerhin die Hälfte aller Kölner Schüler in 
den Genuss der beantragten Mitnahmemöglichkeit kommen würden. Hinzu kommen Enkelkinder, 
die ihre in Köln wohnenden Großeltern besuchen oder sogar bei diesen Urlaub machen. Da das 
Schüler-Ticket vor allem an weiterbildenden Schulen (also eher bei älteren Schülern) verbreitet ist 
(70 Prozent), würden vermehrt Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren in den Genuss der beantragten 
Regelung kommen.  
(3) Einwand: Der KVB bzw. der Stadt Köln entstehen durch die beantragte Erweiterung des 
Leistungsumfangs erhebliche Kosten.  
Entgegnung: Dass der Stadt Köln KVB durch die vorgeschlagene soziale Verbesserung im 
AKTIV60 TICKET massive wirtschaftliche Nachteile drohen, ist wohl eher nicht zu befürchten. 
Vielmehr wird das AKTIV60 TICKET deutlich attraktiver, was auch zu Umsatzsteigerungen führen 
kann. Da wohl kaum annähernd zu erfassen ist, wie oft die beantragte kostenlose Mitnahme von 
Kindern durch Senioren mit Aktiv60 Ticket letztlich ausgeschöpft werden wird, bleibt der Aspekt 
Einnahmeausfall (durch einen geringeren Verkauf von Kinderfahrscheinen) auf Dauer spekulativ. 
Da viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren über das schon erwähnte Schüler-Ticket verfügen, 
kann zumindest schon diese Gruppe bei einer kostenlosen Mitnahme keinen Einnahmenausfall 
auslösen. Da Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren fast durchgehend die Schule besuchen, also 
tagsüber eher selten mit ihren Großeltern durch Köln fahren können, sind Einnahmeausfälle – 
wenn überhaupt - am ehesten noch in der Ferienzeit zu erwarten. Eventuelle Ausgleichszahlungen 
an den VRS lassen sich vermeiden, indem Regelungen auf Gegenseitigkeit vereinbart werden. 
Das schon erwähnte Beispiel der deutschen Bundesbahn zeigt, dass die Möglichkeit, 6- bis 14-
jährige kostenlos mit ihren Grosseltern reisen lassen, die Wirtschaftlichkeit eines 
Verkehrsbetriebes nicht entscheidend gefährdet.  
Die kostenfreie Mitnahme von bis zu 3 Kindern jederzeit zu ermöglichen (also an Werktagen nicht 
erst ab 19 Uhr), würde das AKTIV60 TICKET auf jeden Fall sinnvoll verbessern, den Großeltern-
Enkel-Kontakt fördern, berufstätige Eltern entlasten und die Nutzung von Kölner Einrichtungen 
über die ganze Woche angemessener verteilen (also nicht auf das Wochenende bzw. Feiertage 
konzentrieren). Das in dieser Form verbesserte Ticket würde nicht zuletzt dazu beitragen, dass 
Köln seinem Anspruch gerecht wird, eine kinder- und generationenfreundliche Stadt zu sein oder 
zumindest noch zu werden.  
Sofern der Antrag keine Mehrheit findet, sollte zumindest die KVB beauftragt werden, mit ihren 
VRS-Partnern ein in die heutige Zeit passende Modell zu entwickeln, das Senioren mit einem 
Aktiv60 Ticket generell die kostenlose Mitnahme von Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren im VRS-
Gebiet ermöglicht und – falls es nicht anders geht – die Mitnahmemöglichkeit auf das Kölner 
Stadtgebiet beschränkt (um eventuelle Ausgleichszahlungen an der VRS-Verbund zu vermeiden). 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Gez. 
Jörg Detjen Michael Weisenstein

Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsführer 
 
Die genannten Tabellen und Grafiken sind im angehängten Originalantrag enthalten.

Beratungsverlauf (1)

02.05.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0715/2019
Typ
Die Linke. Dringlichkeitsantrag § 12
Datum
16.05.2019
Erstellt
16.05.2019 13:03