AN/0715/2019
Aktiv60-Ticket und Kindermitnahme
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Antrag von SE Dr. Herbert Mück auf Leistungserweiterung des KVB AKTIV60 TICKET - kostenlose Mitnahme von Kindern bis 14 Jahre (2)
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Seite 1 von 3 Der Sachkundige Einwohner Dr. Herbert Mück bittet auf Anregung der Seniorenvertretung Mülheim den Ausschuss für Soziales und Senioren, folgenden Beschluss zu fassen: Beschlussvorlage: Der Ausschuss für Soziales und Senioren bittet die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), so bald wie möglich den Leistungsumfang des AKTIV60 TICKET um folgende Option zu erweitern: Inhaberinnen und Inhaber eines AKTIV60 TICKET haben die Möglichkeit, bis zu 3 Kinder im Alter bis zu 14 Jahren kostenfrei im KVB-Netz mitzunehmen. Begründung: Vorbemerkung: Der zum Thema Leistungserweiterung des Aktiv60 Tickets in der letzten Sitzung (14.03.2019) vorgelegte Beschlussantrag ist offenbar nicht mehrheitsfähig. Die Vertagung des Antrags ermöglichte es, die Thematik noch eingehender zu recherchieren und den Antrag in optimierter Form neu vorzulegen. Wie der Name des Tickets (Aktiv60) verheißt, soll dieses Ticket Senioren (Personen ab 60 Jahren) aktivieren. Viele potenzielle Adressaten werden bereits Großeltern sein, denen es ein Anliegen ist, etwas mit ihren Enkelkindern zu unternehmen. Insofern ist es ein sinnvoller und hilfreicher Ansatz, dass Inhaberinnen und Inhaber eines AKTIV60 Ticket Kinder von 6 bis 14 Jahren kostenfrei im KVB-Netz mitnehmen können. Warum diese Möglichkeit an Werktagen bislang allerdings erst ab 19 Uhr zulässig ist, verschließt sich dem gesunden Menschenverstand. Denn was sollen Großeltern nach 19 Uhr in einer Stadt wie Köln mit möglicherweise erst 6-jährigen Kindern noch unternehmen, von denen viele in der Regel bald nach 19 Uhr schon schlafen gehen? Viel lieber würden sie vormittags oder nachmittags mit den Enkelkindern z.B. in den Zoo fahren, attraktive Spielstätten besuchen, andere Großeltern mit Enkelkindern treffen oder sich mit den Enkelkindern eine Nachmittagsvorstellung im Kino gönnen. Das Leistungsangebot, Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren an Werktagen erst ab 19 Uhr im KVB-Netz mitnehmen zu können, ist letztlich ein lebensfremdes Angebot. Es steht zum Beispiel im Gegensatz zur wirtschaftlichen und sozialen Betrachtungsweise der Deutschen Bundesbahn, in deren Vorschriften es heißt: „Kinder im Alter von 6-14 Jahren dürfen in Begleitung zumindest eines eigenen Eltern- oder Großelternteils kostenfrei mitfahren.“ Der vorliegende Antrag muss mit folgenden möglichen Einwände rechnen: (1) Einwand: Die Mitnahmeregelung (an Wochentagen erst ab 19 Uhr) gilt für alle Abonnementformen der KVB gleichermaßen und dient der Klarheit und Vereinfachung. Entgegnung: In einer sich zunehmend differenzierenden Gesellschaft macht es wenig Sinn, Lebensverhältnisse mit Pauschalregelungen gerecht werden zu wollen: Komplexe Lebensverhältnisse erfordern differenzierte Lösungen. Was für ein Jobticket Sinn durchaus machen mag (keine Spazierfahrten mit Kindern während der üblichen Arbeitszeiten), muss auf ein „Seniorenticket“ noch lange nicht zutreffen. Ähnliches gilt für „Semestertickets“, da üblicherweise tagsüber an Wochentagen die Hochschule besucht wird und bei der noch jungen Zielgruppe in der Regel noch nicht so viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren vorhanden sein dürften. Wie dargelegt, ist die abendliche Mitnahemöglichkeit von Kindern eher lebensfremd. Warum Großeltern mit ihren Enkelkindern lediglich am Wochenende Freifahrten zu normalen Erst ab 19 Uhr Seite 2 von 3 Tageszeiten unternehmen dürfen, erscheint auch aus einem weiteren Gesichtspunkt wenig sinnvoll: Gerade an Wochenenden werden vor allem berufstätige Eltern ihre Kinder nicht gerne den Großeltern überlassen, während dies in der Woche eine oft eine sehr große Hilfe sein kann. Es kommt hinzu, dass interessante Zielorte (wie etwa der Kölner Zoo) am Wochenende eher überlaufen sind und es daher Sinn machen würde, solche Stätten auch während der Woche für Großeltern und ihre Enkel günstig erreichbar zu machen. Soweit Großeltern schon in Rente sind, spielt das Wochenende für sie ohnehin keine so große Rolle mehr. Nach den Zahlen der KVB für 2019 sind immerhin schon 84,2 Prozent der Aktiv60 Ticket-Inhaber*innen 65 Jahre und älter, also im bislang normalen Rentenalter (siehe Tabelle unten) Altersverteilung der Aktiv60 Ticket-Inhaber*innen (die ein Geburtsdatum angegeben haben) für 2019 M W Gesamt In Prozent 60-64 Jahre 1.345 2.819 4.164 15,7852837 65-69 Jahre 1.928 3.943 5.871 22,2563403 70-74 Jahre 1.658 3.288 4.946 18,7497631 75-79 Jahre 1.601 3.674 5.275 19,9969673 80-84 Jahre 1.203 2.848 4.051 15,3569127 85-89 Jahre 483 1.085 1.568 5,94412222 90-94 Jahre 137 317 454 1,721066 > 95 Jahre 10 40 50 0,18954471 8.365 18.014 26.379 100 Die Tabelle zeigt, dass 43,2 Prozent der Aktiv60-Ticket-Inhaber*innen schon 75 Jahre und älter sind (fast die Hälfte). In dieser Lebensphase ist es nicht nur Kinder vorteilhaft, mit älteren Personen den ÖPNV nutzen zu können. Es profitieren umgekehrt oft auch Senioren, die körperlich durch ihr Alter bereits beeinträchtigt sind, davon, von 6- bis 14jährigen Kindern begleitet und unterstützt zu werden. Dieser Aspekt hat in der bisherigen Diskussion zum Aktiv60 Ticket leider noch keine Rolle gespielt und macht die kostenlose Begleitmöglichkeit durch Kindern sozialpolitisch äußerst wünschenswert (zumal die Gruppe der über 75-jährigen auch in Köln besonders rapide wächst). Es kommt hinzu, dass bei den über 75-jährigen der Anteil der Frauen zunimmt (auch das Aktiv60 Ticket wird bereits zu 68 (!) Prozent von Frauen genutzt!), deren Altersversorgung im Vergleich zu Männern bekanntlich deutlich schlechter ist. Viele dieser Seniorinnen können sich keine zusätzlichen Kinderfahrscheine leisten. (2) Einwand: Eine kostenlose Mitnahmemöglichkeit durch Senioren ist entbehrlich, weil Kölner Kinder durch Schülertickets bereits über eine ausreichende Mobilität verfügen. Entgegnung: Wenn dies der Fall wäre, könnte man die „kostenlosen Mitnahmemöglichkeiten von Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren“ bei allen Abos streichen. Tatsache ist, dass in ganz Köln nur 50 Prozent der Schüler ein Schüler-Ticket haben, also immerhin die Hälfte aller Kölner Schüler in den Genuss der beantragten Mitnahmemöglichkeit kommenn würden. Hinzu kommen Enkelkinder, die ihre in Köln wohnenden Großeltern besuchen oder sogar bei diesen Urlaub machen. Da das Schüler Ticket vor allem an weiterbildenden Schulen (also eher bei älteren Schülern) verbreitet ist 43,2 Prozent Seite 3 von 3 (70 Prozent), würden vermehrt Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren in den Genuss der beantragten Regelung kommen. (3) Einwand: Der KVB bzw. der Stadt Köln entstehen durch die beantragte Erweiterung des Leistungsumfangs erhebliche Kosten. Entgegnung: Dass der Stadt Köln KVB durch die vorgeschlagene soziale Verbesserung im AKTIV60 TICKET massive wirtschaftliche Nachteile drohen, ist wohl eher nicht zu befürchten. Vielmehr wird das AKTIV60 TICKET deutlich attraktiver, was auch zu Umsatzsteigerungen führen kann. Da wohl kaum annähernd zu erfassen ist, wie oft die beantragte kostenlose Mitnahme von Kindern durch Senioren mit Aktiv60 Ticket letztlich ausgeschöpft werden wird, bleibt der Aspekt Einnahmeausfall (durch einen geringeren Verkauf von Kinderfahrscheinen) auf Dauer spekulativ. Da viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren über das schon erwähnte Schüler-Ticket verfügen, kann zumindest schon diese Gruppe bei einer kostenlosen Mitnahme keinen Einnahmenausfall auslösen. Da Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren fast durchgehend die Schule besuchen, also tagsüber eher selten mit ihren Großeltern durch Köln fahren können, sind Einnahmeausfälle – wenn überhaupt - am ehesten noch in der Ferienzeit zu erwarten. Eventuelle Ausgleichszahlungen an den VRS lassen sich vermeiden, indem Regelungen auf Gegenseitigkeit vereinbart werden. Das schon erwähnte Beispiel der deutschen Bundesbahn zeigt, dass die Möglichkeit, 6- bis 14-jährige kostenlos mit ihren Grosseltern reisen lassen, die Wirtschaftlichkeit eines Verkehrsbetriebes nicht entscheidend gefährdet. Die kostenfreie Mitnahme von bis zu 3 Kindern jederzeit zu ermöglichen (also an Werktagen nicht erst ab 19 Uhr), würde das AKTIV60 TICKET auf jeden Fall sinnvoll verbessern, den Großeltern-Enkel- Kontakt fördern, berufstätige Eltern entlasten und die Nutzung von Kölner Einrichtungen über die ganze Woche angemessener verteilen (also nicht auf das Wochenende bzw. Feiertage konzentrieren). Das in dieser Form verbesserte Ticket würde nicht zuletzt dazu beitragen, dass Köln seinem Anspruch gerecht wird, eine kinder- und generationenfreundliche Stadt zu sein oder zumindest noch zu werden. Sofern der Antrag keine Mehrheit findet, sollte zumindest die KVB beauftragt werden, mit ihren VRS- Partnern ein in die heutige Zeit passende Modell zu entwickeln, das Senioren mit einem Aktiv60 Ticket generell die kostenlose Mitname von Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren im VRS-Gebiet ermöglicht und – falls es nicht anders geht - die Mitnahmemöglichkeit auf das Kölner Stadtgebiet beschränkt (um eventuelle Ausgleichszahlungen an der VRS-Verbund zu vermeiden). Köln, den 12.04.2019 Dr. Herbert Mück (SE, Seniorenvertreter der Stadt Köln)
Linke Dringlichkeitsantrag nach § 12
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Michael Paetzold Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.05.2019 AN/0715/2019 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 24.06.2019 Aktiv60-Ticket und Kindermitnahme Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden – vom Sachkundigen Einwohner Herr Dr. Dr. Mück übernommenen – Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Soziales und Senioren zu setzen. Beschluss: Der Ausschuss für Soziales und Senioren bittet die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB), so bald wie möglich den Leistungsumfang des AKTIV60 TICKET um folgende Option zu erweitern: Inhaberinnen und Inhaber eines AKTIV60 TICKET haben die Möglichkeit, bis zu 3 Kinder im Alter bis zu 14 Jahren kostenfrei im KVB-Netz mitzunehmen. Begründung: Vorbemerkung: Der zum Thema Leistungserweiterung des Aktiv60 Tickets in der letzten Sitzung (14.03.2019) vorgelegte Beschlussantrag ist offenbar nicht mehrheitsfähig. Die Vertagung des Antrags ermöglichte es, die Thematik noch eingehender zu recherchieren und den Antrag in optimierter Form neu vorzulegen. Wie der Name des Tickets (Aktiv60) verheißt, soll dieses Ticket Senioren (Personen ab 60 Jahren) aktivieren. Viele potenzielle Adressaten werden bereits Großeltern sein, denen es ein Anliegen ist, etwas mit ihren Enkelkindern zu unternehmen. Insofern ist es ein sinnvoller und hilfreicher Ansatz, dass Inhaberinnen und Inhaber eines AKTIV60 Ticket Kinder von 6 bis 14 Jahren kostenfrei im KVB-Netz mitnehmen können. Warum diese Möglichkeit an Werktagen bislang allerdings erst ab 19 Uhr zulässig ist, verschließt sich dem gesunden Menschenverstand. Denn was sollen Großeltern nach 19 Uhr in einer Stadt wie Köln mit möglicherweise erst 6-jährigen Kindern noch unternehmen, von denen viele in der Regel bald nach 19 Uhr schon schlafen gehen? Viel lieber würden sie vormittags oder nachmittags mit den Enkelkindern z.B. in den Zoo fahren, attraktive Spielstätten besuchen, andere Großeltern mit Enkelkindern treffen oder sich mit den Enkelkindern eine Nachmittagsvorstellung im Kino gönnen. Das Leistungsangebot, Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren an Werktagen erst ab 19 Uhr im KVB-Netz mitnehmen zu können, ist letztlich ein lebensfremdes Angebot. Es steht zum Beispiel im Gegensatz zur wirtschaftlichen und sozialen Betrachtungsweise der Deutschen Bundesbahn, in deren Vorschriften es heißt: „Kinder im Alter von 6-14 Jahren dürfen in Begleitung zumindest eines eigenen Eltern- oder Großelternteils kostenfrei mitfahren.“ Der vorliegende Antrag muss mit folgenden möglichen Einwänden rechnen: (1) Einwand: Die Mitnahmeregelung (an Wochentagen erst ab 19 Uhr) gilt für alle Abonnementformen der KVB gleichermaßen und dient der Klarheit und Vereinfachung. Entgegnung: In einer sich zunehmend differenzierenden Gesellschaft macht es wenig Sinn, Lebensverhältnisse mit Pauschalregelungen gerecht werden zu wollen: Komplexe Lebensverhältnisse erfordern differenzierte Lösungen. Was für ein Jobticket durchaus Sinn machen mag (keine Spazierfahrten mit Kindern während der üblichen Arbeitszeiten), muss auf ein „Seniorenticket“ noch lange nicht zutreffen. Ähnliches gilt für „Semestertickets“, da üblicherweise tagsüber an Wochentagen die Hochschule besucht wird und bei der noch jungen Zielgruppe in der Regel noch nicht so viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren vorhanden sein dürften. Wie dargelegt, ist die abendliche Mitnahemöglichkeit von Kindern eher lebensfremd. Warum Großeltern mit ihren Enkelkindern lediglich am Wochenende Freifahrten zu normalen Tageszeiten unternehmen dürfen, erscheint auch aus einem weiteren Gesichtspunkt wenig sinnvoll: Gerade an Wochenenden werden vor allem berufstätige Eltern ihre Kinder nicht gerne den Großeltern überlassen, während dies in der Woche oft eine sehr große Hilfe sein kann. Es kommt hinzu, dass interessante Zielorte (wie etwa der Kölner Zoo) am Wochenende eher überlaufen sind und es daher Sinn machen würde, solche Stätten auch während der Woche für Großeltern und ihre Enkel günstig erreichbar zu machen. Soweit Großeltern schon in Rente sind, spielt das Wochenende für sie ohnehin keine so große Rolle mehr. Nach den Zahlen der KVB für 2019 sind immerhin schon 84,2 Prozent der Aktiv60 Ticket-Inhaber*innen 65 Jahre und älter, also im bislang normalen Rentenalter (siehe Tabelle unten). Die Tabelle zeigt, dass 43,2 Prozent der Aktiv60-Ticket-Inhaber*innen schon 75 Jahre und älter sind (fast die Hälfte). In dieser Lebensphase ist es nicht nur Kinder vorteilhaft, mit älteren Personen den ÖPNV nutzen zu können. Es profitieren umgekehrt oft auch Senioren, die körperlich durch ihr Alter bereits beeinträchtigt sind, davon, von 6- bis 14jährigen Kindern begleitet und unterstützt zu werden. Dieser Aspekt hat in der bisherigen Diskussion zum Aktiv60 Ticket leider noch keine Rolle gespielt und macht die kostenlose Begleitmöglichkeit durch Kinder sozialpolitisch äußerst wünschenswert (zumal die Gruppe der über 75-jährigen auch in Köln besonders rapide wächst). Es kommt hinzu, dass bei den über 75-jährigen der Anteil der Frauen zunimmt (auch das Aktiv60 Ticket wird bereits zu 68 (!) Prozent von Frauen genutzt!), deren Altersversorgung im Vergleich zu Männern bekanntlich deutlich schlechter ist. Viele dieser Seniorinnen können sich keine zusätzlichen Kinderfahrscheine leisten. (2) Einwand: Eine kostenlose Mitnahmemöglichkeit durch Senioren ist entbehrlich, weil Kölner Kinder durch Schülertickets bereits über eine ausreichende Mobilität verfügen. Entgegnung: Wenn dies der Fall wäre, könnte man die „kostenlosen Mitnahmemöglichkeiten von Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren“ bei allen Abos streichen. Tatsache ist, dass in ganz Köln nur 50 Prozent der Schüler ein Schüler-Ticket haben, also immerhin die Hälfte aller Kölner Schüler in den Genuss der beantragten Mitnahmemöglichkeit kommen würden. Hinzu kommen Enkelkinder, die ihre in Köln wohnenden Großeltern besuchen oder sogar bei diesen Urlaub machen. Da das Schüler-Ticket vor allem an weiterbildenden Schulen (also eher bei älteren Schülern) verbreitet ist (70 Prozent), würden vermehrt Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren in den Genuss der beantragten Regelung kommen. (3) Einwand: Der KVB bzw. der Stadt Köln entstehen durch die beantragte Erweiterung des Leistungsumfangs erhebliche Kosten. Entgegnung: Dass der Stadt Köln KVB durch die vorgeschlagene soziale Verbesserung im AKTIV60 TICKET massive wirtschaftliche Nachteile drohen, ist wohl eher nicht zu befürchten. Vielmehr wird das AKTIV60 TICKET deutlich attraktiver, was auch zu Umsatzsteigerungen führen kann. Da wohl kaum annähernd zu erfassen ist, wie oft die beantragte kostenlose Mitnahme von Kindern durch Senioren mit Aktiv60 Ticket letztlich ausgeschöpft werden wird, bleibt der Aspekt Einnahmeausfall (durch einen geringeren Verkauf von Kinderfahrscheinen) auf Dauer spekulativ. Da viele Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren über das schon erwähnte Schüler-Ticket verfügen, kann zumindest schon diese Gruppe bei einer kostenlosen Mitnahme keinen Einnahmenausfall auslösen. Da Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren fast durchgehend die Schule besuchen, also tagsüber eher selten mit ihren Großeltern durch Köln fahren können, sind Einnahmeausfälle – wenn überhaupt - am ehesten noch in der Ferienzeit zu erwarten. Eventuelle Ausgleichszahlungen an den VRS lassen sich vermeiden, indem Regelungen auf Gegenseitigkeit vereinbart werden. Das schon erwähnte Beispiel der deutschen Bundesbahn zeigt, dass die Möglichkeit, 6- bis 14- jährige kostenlos mit ihren Grosseltern reisen lassen, die Wirtschaftlichkeit eines Verkehrsbetriebes nicht entscheidend gefährdet. Die kostenfreie Mitnahme von bis zu 3 Kindern jederzeit zu ermöglichen (also an Werktagen nicht erst ab 19 Uhr), würde das AKTIV60 TICKET auf jeden Fall sinnvoll verbessern, den Großeltern- Enkel-Kontakt fördern, berufstätige Eltern entlasten und die Nutzung von Kölner Einrichtungen über die ganze Woche angemessener verteilen (also nicht auf das Wochenende bzw. Feiertage konzentrieren). Das in dieser Form verbesserte Ticket würde nicht zuletzt dazu beitragen, dass Köln seinem Anspruch gerecht wird, eine kinder- und generationenfreundliche Stadt zu sein oder zumindest noch zu werden. Sofern der Antrag keine Mehrheit findet, sollte zumindest die KVB beauftragt werden, mit ihren VRS-Partnern ein in die heutige Zeit passende Modell zu entwickeln, das Senioren mit einem Aktiv60 Ticket generell die kostenlose Mitnahme von Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren im VRS- Gebiet ermöglicht und – falls es nicht anders geht – die Mitnahmemöglichkeit auf das Kölner Stadtgebiet beschränkt (um eventuelle Ausgleichszahlungen an der VRS-Verbund zu vermeiden). Mit freundlichen Grüßen Gez. Gez. Jörg Detjen Michael Weisenstein Fraktionsvorsitzender Fraktionsgeschäftsführer Die genannten Tabellen und Grafiken sind im angehängten Originalantrag enthalten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0715/2019
- Typ
- Die Linke. Dringlichkeitsantrag § 12
- Datum
- 16.05.2019
- Erstellt
- 16.05.2019 13:03