2826/2017
Bezirkssportanlage Everhardstraße in Köln-Ehrenfeld hier: Belagsänderung von Tenne in Kunststoffrasen
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Anlage 2 Luftbild
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E 32354777 N 5646287 E 32354387N 5645747 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Luftbild 2016, Flurstuecke, Gebaeude u.a. Maßstab 1:1500 Datum: 07.8.2017 KölnGIS 100 m Platz 3
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 2826/2017 Freigabedatum 5.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bezirkssportanlage Everhardstraße in Köln-Ehrenfeld hier: Belagsänderung von Tenne in Kunststoffrasen Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für die Sanie- rung des Platzes 3 (unmittelbar vor der Moschee) auf der Bezirkssportanlage Everhardstraße. Die Sanierung umfasst die Belagsänderung der Fußballsportfläche von Tenne in Kunststoffrasen. Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes unter Beteiligung von Fach- planern durchgeführt. Die Planungskosten betragen voraussichtlich 60.000,-- €. Es stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 60.000,-- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen (Investitionsprogramm Sportstätten) zur Verfügung. Alternative: Die Planung und Kostenermittlung für den Belagswechsel des Platzes 3 der Bezirkssportanlage Everhardstraße wird nicht durchgeführt. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.10.2017 Sportausschuss 12.10.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 60.000,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Beschlussvorlage wird verfristet vorgelegt, damit schnellstmöglich zumindest teilweise der Beschlussfassung zur Prioritätenliste aus 2013 Rechnung getragen wird und zeitnah die Überplanung und Neugestaltung des übrigen Geländes erfolgen kann. Ausgangssituation: Die Bezirkssportanlage Everhardstraße wurde ca. 1957 mit zwei Tennenplätzen errichtet und 1964 um den dritten Platz, unmittelbar vor der heutigen Moschee gelegen, erweitert. Dieses Spielfeld wur- de letztmalig 1998 generalsaniert. Während sich die befestigten Umgangswege, die Barrieren und Ballfangzäune, sowie die Trainingsbeleuchtung in einem guten Erhaltungszustand befinden, sind die Sportfläche und die dazugehörige Ausstattung (Tore, Bänke etc.) sanierungsbedürftig. Die Sportanlage ist Eigentum der Stadt Köln. Der Platz wird vom Fußballverein DSK Köln e.V. ge- nutzt. Der Verein nimmt mit 16 Mannschaften (13 Jugend-, 3 Senioren-Mannschaften) am Spielbe- trieb des Fußballkreises Köln teil. Vor dem Hintergrund des Zustandes der Sportfläche und aufgrund der bestehenden Nutzungsintensi- tät, beabsichtigt die Verwaltung auf Basis des Beschlusses 0499/2013 vom 25.06.2013, zunächst den Tennenplatz an der Moschee zu sanieren und die Sportfläche mit Kunststoffrasenbelag zu versehen. Die Ausführung der Fußballfläche in Kunststoffrasenbelag gemäß DIN 18035-7 ergibt sich aus der Notwendigkeit, die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunktionell zeitgemäß nutzen zu können. Geplante Vorgehensweise mit dem Areal der Bezirkssportanlage Everhardstraße: Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen in Bezug auf Planungen seitens des Vereins DSK und dem Gegenvorschlag der Bürgerinitiative ‚innergrünEhrenfeld‘ zum Umgang mit der Bezirkssportan- lage, sieht das Sportamt zunächst von dem ursprünglich beabsichtigten Planungsbeschluss für zwei Kunststoffrasenspielfelder und die notwendigen Stellplätze ab. 3 Um dem Beschluss zur Prioritätenliste aus 2013 für zwei Kunststoffrasenfeldern zumindest in Teilen nachzukommen und gleichzeitig die Möglichkeit der Umgestaltung des Areals der Bezirkssportanlage offen zu halten, schlägt das Sportamt den Umbau des Tennenplatzes an der Moschee als Vorab- Maßnahme vor. Dieser Platz eignet sich aufgrund der Bestandssituation besonders für einen Belags- wechsel mit relativ geringen finanziellen Mitteln, und durch die Lage am südlichen Rand der Bezirks- sportanlage, ist die Überplanung und Neugestaltung des übrigen Geländes weiterhin möglich. Die Neugestaltung des restlichen Areals wird als Modellprojekt von den extern beauftragten Sportstät- tenentwicklungsplanern unter Beteiligung der Öffentlichkeit näher betrachtet. Die Ergebnisse sollen in die weiterführenden Planungen des Sportamtes einfließen. Darüber hinaus wird die Einbindung weite- rer Dienststellen (z.B. Amt für Straßen und Verkehrstechnik und Amt für Landschaftspflege und Grün- flächen) erforderlich. Kosten Umbau Platz 3: Die Kosten für Voruntersuchungen und Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) werden auf 60.000,00 € geschätzt, darin enthalten sind die Kosten für Gutachter und Fachplaner, die zur Erstellung des Belagswechsels erforderlich sind. Nach einer ersten groben Kostenschätzung belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten inkl. Nebenkosten für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich 570.000,- €. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt, aus dem für diesen Zweck veranschlagten Zentralansatz, Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen (Investitionsprogramm Sportstätten). Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen: Übersichtsplan, Luftbild, Kosten- rahmen.
Anlage 3 Schrägluftbild
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E 32354763 N 5646111 E 32354393N 5645871 (C) ILV Fernerkundung 2014 Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: BirdeyeN, Abfrageebene Maßstab 1:1000 Datum: 08.8.2017 KölnGIS 100 m Platz 3
Anlage 1 Liegenschaftskarte
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E 32354777 N 5646287 E 32354387N 5645747 Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Auszug aus: Flurstuecke, Gebaeude, Bauwerke u.a. Maßstab 1:1500 Datum: 07.8.2017 KölnGIS 100 m Platz 3
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2826/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.10.2017
- Erstellt
- 12.09.2017 10:07