Mandari Insight

2826/2017

Bezirkssportanlage Everhardstraße in Köln-Ehrenfeld hier: Belagsänderung von Tenne in Kunststoffrasen

Beschlussvorlage Ausschuss 05.10.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 12.10.2017, TOP 6.2

Anlage 2 Luftbild

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Schrägluftbild

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Liegenschaftskarte

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Luftbild

449 Zeichen

E 32354777
N 5646287
E 32354387N 5645747
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Luftbild 2016, Flurstuecke,  Gebaeude u.a.
Maßstab 1:1500   Datum: 07.8.2017
KölnGIS
100 m
Platz 3

Beschlussvorlage Ausschuss

5677 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 2826/2017 
Freigabedatum 5.10.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bezirkssportanlage Everhardstraße in Köln-Ehrenfeld  
hier: Belagsänderung von Tenne in Kunststoffrasen 
Beschlussorgan 
Sportausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermittlung für die Sanie-
rung des Platzes 3 (unmittelbar vor der Moschee) auf der Bezirkssportanlage Everhardstraße. Die 
Sanierung umfasst die Belagsänderung der Fußballsportfläche von Tenne in Kunststoffrasen.  
Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes unter Beteiligung von Fach-
planern durchgeführt. Die Planungskosten betragen voraussichtlich 60.000,-- €. 
 
Es stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 60.000,-- € im Teilfinanzplan 0801, 
Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen (Investitionsprogramm Sportstätten) zur 
Verfügung. 
 
Alternative: 
Die Planung und Kostenermittlung für den Belagswechsel des Platzes 3 der Bezirkssportanlage 
Everhardstraße wird nicht durchgeführt. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.10.2017 
Sportausschuss 12.10.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   60.000,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Beschlussvorlage wird verfristet vorgelegt, damit schnellstmöglich zumindest teilweise 
der Beschlussfassung zur Prioritätenliste aus 2013 Rechnung getragen wird und zeitnah die 
Überplanung und Neugestaltung des übrigen Geländes erfolgen kann. 
 
Ausgangssituation: 
Die Bezirkssportanlage Everhardstraße wurde ca. 1957 mit zwei Tennenplätzen errichtet und 1964 
um den dritten Platz, unmittelbar vor der heutigen Moschee gelegen, erweitert. Dieses Spielfeld wur-
de letztmalig 1998 generalsaniert. Während sich die befestigten Umgangswege, die Barrieren und 
Ballfangzäune, sowie die Trainingsbeleuchtung in einem guten Erhaltungszustand befinden, sind die 
Sportfläche und die dazugehörige Ausstattung (Tore, Bänke etc.) sanierungsbedürftig. 
 
Die Sportanlage ist Eigentum der Stadt Köln. Der Platz wird vom Fußballverein DSK Köln e.V. ge-
nutzt. Der Verein nimmt mit 16 Mannschaften (13 Jugend-, 3 Senioren-Mannschaften) am Spielbe-
trieb des Fußballkreises Köln teil. 
 
Vor dem Hintergrund des Zustandes der Sportfläche und aufgrund der bestehenden Nutzungsintensi-
tät, beabsichtigt die Verwaltung auf Basis des Beschlusses 0499/2013 vom 25.06.2013, zunächst den 
Tennenplatz an der Moschee zu sanieren und die Sportfläche mit Kunststoffrasenbelag zu versehen. 
Die Ausführung der Fußballfläche in Kunststoffrasenbelag gemäß DIN 18035-7 ergibt sich aus der 
Notwendigkeit, die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und 
sportfunktionell zeitgemäß nutzen zu können. 
 
Geplante Vorgehensweise mit dem Areal der Bezirkssportanlage Everhardstraße: 
Aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen in Bezug auf Planungen seitens des Vereins DSK und 
dem Gegenvorschlag der Bürgerinitiative ‚innergrünEhrenfeld‘ zum Umgang mit der Bezirkssportan-
lage, sieht das Sportamt zunächst von dem ursprünglich beabsichtigten Planungsbeschluss für zwei 
Kunststoffrasenspielfelder und die notwendigen Stellplätze ab.

3 
 
Um dem Beschluss zur Prioritätenliste aus 2013 für zwei Kunststoffrasenfeldern zumindest in Teilen 
nachzukommen und gleichzeitig die Möglichkeit der Umgestaltung des Areals der Bezirkssportanlage 
offen zu halten, schlägt das Sportamt den Umbau des Tennenplatzes an der Moschee als Vorab-
Maßnahme vor. Dieser Platz eignet sich aufgrund der Bestandssituation besonders für einen Belags-
wechsel mit relativ geringen finanziellen Mitteln, und durch die Lage am südlichen Rand der Bezirks-
sportanlage, ist die Überplanung und Neugestaltung des übrigen Geländes weiterhin möglich. 
 
Die Neugestaltung des restlichen Areals wird als Modellprojekt von den extern beauftragten Sportstät-
tenentwicklungsplanern unter Beteiligung der Öffentlichkeit näher betrachtet. Die Ergebnisse sollen in 
die weiterführenden Planungen des Sportamtes einfließen. Darüber hinaus wird die Einbindung weite-
rer Dienststellen (z.B. Amt für Straßen und Verkehrstechnik und Amt für Landschaftspflege und Grün-
flächen) erforderlich. 
 
Kosten Umbau Platz 3: 
Die Kosten für Voruntersuchungen und Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) 
werden auf 60.000,00 € geschätzt, darin enthalten sind die Kosten für Gutachter und Fachplaner, die 
zur Erstellung des Belagswechsels erforderlich sind. 
Nach einer ersten groben Kostenschätzung belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten inkl. Nebenkosten 
für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich 570.000,- €.  
 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt, aus dem für diesen Zweck veranschlagten Zentralansatz, 
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen (Investitionsprogramm 
Sportstätten). 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen: Übersichtsplan, Luftbild, Kosten-
rahmen.

Anlage 3 Schrägluftbild

408 Zeichen

E 32354763
N 5646111
E 32354393N 5645871
(C) ILV Fernerkundung 2014
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: BirdeyeN, Abfrageebene
Maßstab 1:1000   Datum: 08.8.2017
KölnGIS
100 m
Platz 3

Anlage 1 Liegenschaftskarte

445 Zeichen

E 32354777
N 5646287
E 32354387N 5645747
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Auszug aus: Flurstuecke,  Gebaeude,  Bauwerke u.a.
Maßstab 1:1500   Datum: 07.8.2017
KölnGIS
100 m
Platz 3

Beratungsverlauf (2)

09.10.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
12.10.2017 Sportausschuss
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2826/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
05.10.2017
Erstellt
12.09.2017 10:07