AN/0474/2019
Schulsozialindex weiterentwickeln und breit anwenden!
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
5632 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Ratsgruppe BUNT
An die
Vorsitzende des Rates
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 08.04.2019
AN/0474/2019
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Rat 21.05.2019
Schulsozialindex weiterentwickeln und breit anwenden!
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am
21.05.2019 aufzunehmen:
Präambel:
Bildungschancen und Bildungserfolge von Kindern und Jugendlichen hängen auch
in unserer Stadt immer noch in hohem Maße von der sozialen Herkunft ab.1 Ist
man in Kölner Schulen auf dem gesamten Stadtgebiet unterwegs fallen nicht nur
baulich, sondern auch bezüglich der Ausstattung teilweise eklatante Unterschiede
ins Auge. Auch die Schülerschaft mit ihren Anliegen und Bedürfnissen bringt für
die Schulen sehr unterschiedliche Herausforderungen in der begleitenden Bera-
tung und Betreuung mit sich.
Schulen, die im gemeinsamen Lernen arbeiten, Schulen, die viele Seiteneinstei-
ger betreuen aber auch Schulen, die viele Schülerinnen und Schüler aus sozial
schwierigen Verhältnissen unterrichten leisten täglich Enormes. Hinzu kommt die
Tatsache, dass die Unterstützung aus der Elternschaft, beispielsweise über För-
dervereine, an diesen Schulen oftmals weniger tragfähig ist, als an anderen
Schulen.
Vor diesem Hintergrund setzen sich die Antragsteller in Köln seit vielen Jahren
für eine gerechte Verteilung von Ressourcen an den Schulen nach dem Prinzip
„Ungleiches ungleich behandeln“ ein. Eine Verteilung nach dem „Gießkannen-
Prinzip“ müsste hier längst überholt sein und ist mit der Forderung nach Bil-
dungsgerechtigkeit nicht vereinbar.
1 Vgl. Session 3779/2018 „Monitoringbericht allgemeinbildende S chulen und
Berufskollegs 2018“)
- 2 -
Die Stadtverwaltung führt hierzu in ihrem Bildungsmonitoring-Bericht 2018 aus:
„Dem trägt Köln Rechnung, indem kommunale Bildungsressourcen bedarfsorien-
tiert und nicht nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden. Allerdings deuten
die empirischen Befunde darauf hin, dass noch Handlungsbedarf besteht. Es wäre
zu prüfen, ob eine weitere Stärkung der Bedarfsorientierung (institutionell z.B.
über den Schulsozialindex) und eine Qualitätsoffensive kommunaler Bildungsför-
derung mit dem Schwerpunkt einer Erhöhung der Wirksamkeit vorhandener
Maßnahmen geeignet wären, noch ungenutzte Bildungspotentiale auszuschöp-
fen.“
Daher schlagen die Antragsteller folgenden Beschluss des Rates der Stadt Köln
vor:
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, das bewährte Verfahren zur Ermittlung eines
Sozialindexes für Kölner Schulen konsequent weiterzuführen und weiterzu-
entwickeln. Ziel ist und bleibt die kindgerechte Verteilung von Ressourcen an
den Kölner Schulen zum Zweck der Verteilungsgerechtigkeit und der Verhin-
derung von Bildungsarmut.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, auf welche städtischen Mittel und
Ressourcen, die der örtliche Schulträger an die Schulen verteilt, über die bis-
herige Praxis hinaus eine Anwendung des Sozialindexes sinnvoll umgesetzt
werden kann. Hier kommt aus fachlicher Sicht unter anderem der Ausbau von
Sprachförderung, Inklusions- und Ganztagsangeboten bis hin zu der Steue-
rung der Größe von Lerngruppen in Betracht. Eine solche Prüfung muss auch
Bezuschussungen von Land und Bund in den Blick nehmen, soweit diese
nicht ohnehin schulscharf vergeben wurden
Begründung:
Mit einem solchen Vorgehen würde sich die Stadt Köln auf einer Linie mit den
Vorstellungen der Landesregierung bewegen, wie sie sich beispielsweise im Pro-
gramm „Kommunale Präventionsketten“ (ehemals „Kein Kind zurücklassen“) zei-
gen. Wenn Land und Kommune hier ineinandergreifend vorgehen, kann ein we-
sentlicher Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit getan werden.
Die Stadt Köln ist als Schulträger insbesondere dafür zuständig
die für den Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtun-
gen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten
das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstat-
tung zur Verfügung zu stellen
- 3 -
Auch im Rahmen dieser Aufgaben bieten sich zahlreiche Möglichkeiten einer Ver-
teilung von Ressourcen an die Schulen unter Anwendung eines Sozialindexes.
Dieser wird in Köln bereits ermittelt, wie in den Ausführungen der Stadtverwal-
tung in der Anlage zur Vorlage Session 4042/2018 „Sozialindizierung von Schu-
len als Instrument zur bedarfsgerechten Steuerung knapper Ressourcen“ darge-
legt.
Die Verwaltung hat bereits aufgezeigt, dass sie in Bezug auf die weitere Vertei-
lung von Stellen in der Schulsozialarbeit weiterhin als Hauptkriterium den
Schulsozialindex zu Grunde legen wird. Die Antragsteller bleiben bei Ihrer grund-
sätzlichen Forderung, dass an jeder Kölner Schule perspektivisch mindestens ei-
ne Schulsozialarbeiterin / einen Schulsozialarbeiter beschäftigt sein sollte, je
nach Bedarf der Schule aber auch mehr.
Dieses erfolgreiche Verfahren für mehr Bildungsgerechtigkeit soll sukzessive wei-
terentwickelt werden und breite Anwendung auf die Ressourcen der Schulen er-
fahren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Barbara Lübbecke gez. Thomas Hegenbarth
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin Sprecher der Ratsgruppe BUNT
1 Vgl. Session 3779/2018 „Monitoringbericht allgemeinbildende Schulen und
Berufskollegs 2018“)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0474/2019
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (SPD)
- Datum
- 09.04.2019
- Erstellt
- 08.04.2019 10:26