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Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Nah- und Fernwärme in Köln"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1270/2018 vom 19.03.2019

Stand: Am 28.03.2019 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Auszug aus den aktuellen Lösungsprojekten 1 Wilhelm-Mauser-Str. Fern- und Nahwärme
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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 19.03.2019 1270/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 28.03.2019 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Nah- und Fernwärme in Köln" In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 14.12.2017 stellte die Fraktion Die Linke fol- gende Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Welche Anbieter von Nah- und Fernwärme gibt es in Köln, welche Primärenergieträger werden verwendet und in welchen Wohngebieten besteht derzeit die Möglichkeit des Anschlusses an Nah- oder Fernwärme bzw. ist diese geplant? Wir bitten um eine Kartendarstellung. In Köln ist die RheinEnergie der einzige Anbieter von Fernwärme. Die Fernwärmetrasse und die da- ran angeschlossenen hocheffizienten Gas-und-Dampfturbinen-Anlagen (GuD) werden von der RheinEnergie betrieben. Primärenergieträger für die Fernwärme ist Erdgas, bis auf einen geringen Teil im Kölner Norden, bei dem Braunkohle verwendet wird. In Bezug auf Nahwärme gibt es in Köln einen lebhaften Wettbewerb um die einzelnen Objekte. Neben der RheinEnergie konkurrieren diverse andere Unternehmen, die bundesweit Contractinglösungen anbieten (Innogy, GASAG, e.On, MVV enamic etc.) und sonstige Drittanbieter (Engie, GETEC, Kofler usw.). Daher können die folgenden Fragen vorrangig in Bezug auf die Fernwärmeversorgung beant- wortet werden und in Bezug auf die Nahwärme lediglich für den Anteil der RheinEnergie. Sofern Wohn- oder Gewerbegebiete in Köln nicht an die Fernwärme angeschlossen werden können (z.B. weil sie nicht nah genug an einer Trasse liegen), wird die RheinEnergie mit dezentralen Lösun- gen (Nahwärme) aktiv. Das Versorgungsgebiet für Fernwärme ist im Rahmen einer Karte dokumen- tiert, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Sie findet sich im Internet unter: http://www.rheinenergie.com/de/privatkundenportal/tarife/waerme/fernwaerme_netzplan/index.php Insbesondere im rechtsrheinischen Köln ist der Ausbau der Fernwärme in vollem Gange. Eine neue Verbindungsleitung unter dem Rhein verbindet den Kraftwerksstandort Niehl und dessen hocheffizi- ente Gas-und-Dampfturbinen-Heizkraftwerke mit Mülheim und Deutz. Weitere Vorstreckungen sind in Planung. Dort ist aktuell der Ausbau neuer Anschlussgebiete nördlich und südlich der Mülheimer Brü- cke im Gange. Insbesondere die Erschließungsgebiete „Euroforum“, „Lindgens-Areal“ stehen dabei im Fokus, aber auch Wohngebäude an den Trassen. (s. a. Anlage) 2. Wie beurteilt die Verwaltung unter Umweltgesichtspunkten (für die in Köln eingesetzten Primärenergieträger) die Nutzung von Nah- und Fernwärme gegenüber anderen Formen der Wärmeversorgung? Die Koordinationsstelle Klimaschutz begrüßt aus Klimaschutzgesichtspunkten die Versorgung mit Nah- und Fernwärme. Nah- und Fernwärme ist klimafreundlicher als die Wärmeversorgung mit nicht 2 erneuerbaren Energieträgern d.h. Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen ohne Kraft-Wärme- Kopplung. Die Fernwärmenetze der RheinEnergie haben, nach Angaben der RheinEnergie einen Primärenergiefaktor zwischen 0 und 1,01 und sind somit neben der Wärmeversorgung aus Erneuer- baren Energien (z.B. Solarthermie) die klimafreundlichste Art der Wärmeversorgung. Fernwärme ist hocheffizient, da der eingesetzte Brennstoff genutzt wird um gleichzeitig Strom und Wärme herzustel- len. Die gemäß EU-KWK-Richtlinie hocheffiziente Fernwärmeversorgung in Köln ist eine zukunftsorientier- te Wärmeversorgung. Durch die Substitution einer Kesselanlage auf z.B. Gasbasis werden bis zu 40% der CO2 Emissionen nicht nur eingespart, sondern auch aus dem z. B. Innenstadtbereich ent- fernt. Der Anschluss an Nah- und Fernwärmenetze trägt somit erheblich zur CO2-Einsparung und Errei- chung der Klimaschutzziele bei. Deshalb wird mit dem Förderprogramm „Altbausanierung und Ener- gieeffizienz – klimafreundliches Wohnen“ der Anschluss an die Fernwärme gefördert. Die RheinEnergie betreibt zur Wärmeversorgung von Köln Fernwärmenetze in Bocklemünd, Innen- stadt/ Deutz, Merheim sowie diverse Nahwärmenetzte z.B. in Weiden und Junkersdorf. Durch die Inbetriebnahme des GuD-Heizkraftwerkes Niehl 3 hat die RheinEnergie die Grundlagen für einen weiteren klimafreundlichen Ausbau der Fernwärmeanschlüsse in Köln geschaffen. In Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt alleine Niehl 3 laut Angabe der RheinEnergie rund 265 Megawatt Fernwärme für rund 30.000 Haushalte. Diese Leistung ermöglicht es, neue Gebiete perspektivisch an das Fernwärmenetz anzuschließen. Vom Standort Niehl aus wird bereits der Stadtbezirk Innenstadt/ Deutz mit emissionsfreier Fernwärme versorgt. Durch die neue Rheinquerung nach Mülheim sind eine Versorgung auch im rechtsrheinischen Köln und die Erschließung weiterer neuer Fernwärmege- biete möglich. 3. Wie beurteilt die Verwaltung unter Kostengesichtspunkten für die Nutzer die Nutzung von Nah- und Fernwärme gegenüber anderen Formen der Wärmeversorgung? Grundsätzlich ist ein ökonomischer Vergleich zu anderen Versorgungsarten wie Erdgas, Öl etc. nur unter Vollkostenbetrachtung und der Gesamtnutzungsdauer der jeweiligen Heizungsanlage sinnhaft und aussagekräftig. Da erst bei ganzheitlicher und auch individueller Betrachtung sich für einzelne Objekte eine entsprechende Aussage treffen lässt. Darüber hinaus genießen Fernwärmekunden zahlreiche Vorteile. Neben einer günstigen Heiz- und Warmwasserversorgung sind es vor allem die hohe Versorgungssicherheit und die Platzersparnisse, die viele Kunden zum Fernwärmebezug veranlassen: Für die Technik ist nur wenig Raum nötig, da die Übergabestationen mit dem Wärmemengenmesser und einem eventuellen Wärmetauscher über- aus kompakt gebaut sind. Der Hausanschlussraum ist dadurch zusätzlich nutzbar, da ein großer Heizkessel nicht nötig ist. Ein weiterer Vorteil ist die Ersparnis bei den Wartungskosten, denn da keine Verbrennung innerhalb der eigenen vier Wände stattfindet – die Wärme wird ja bereits im Kraftwerk produziert und nur noch zum Kunden transportiert – entstehen vor Ort weder Abgase noch Ruß, Rauch oder Gerüche, wodurch kein Schornstein erforderlich ist. Eingespart werden also nicht nur die Kosten für den Schornsteinfeger, sondern auch für die Wartungsarbeiten des Heizkessels. Auch beim Thema Brennstoffbezug ergeben sich Vorteile: Während Öl- oder Holzheizungen, neben dem enormen Platzbedarf für die Brennstoffe, auch noch ständig bereitstehen müssen, muss sich der Fernwärmekunde um die Beschaffung, Vorfinanzierung und Lagerkapazitäten für die Brennstoffe kei- ne Sorgen machen – er bekommt die Wärme „fertig“ ins Haus geliefert. In Bezug auf den Komfort ist Fernwärme die wohl die einfachste Art der Wohnraumtemperierung: Die Bedienung ist einfach, die Wartungsarbeiten werden in regelmäßigen Abständen automatisch vom Fernwärmelieferanten durchgeführt, sind darüber hinaus schon im Grundpreis enthalten, und auch die Kosten für ein Heizsystem (regelmäßig nicht unter 10.000 €) kann sich der Fernwärmekunde spa- ren. 3 4. Für welche bestehenden Wohngebiete in Köln wird §9 hinsichtlich des Anschlusses Nah- oder Fernwärme angewandt? Für welche Wohngebiete in Planung ist ein Anschluss an Nah- oder Fernwärme geplant und ist für diese Gebiete der Erlass eine Anwendung des §9 GO NRW vorgesehen? Derzeit gibt es keinen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme in Köln. Die Koordinations- stelle Klimaschutz fördert den Anschluss an Fernwärme im Rahmen des Förderprogramms „Altbau- sanierung und Energieeffizienz- klimafreundliches Wohnen“ und bereitet eine Vorlage zum verbindli- chen Anschluss von Schulen (städtischen Gebäuden) an das Fernwärmenetz vor. 5. Was sind die jeweiligen Gründe für die Anwendung bzw. Nichtanwendung des § 9 GO NRW? In dieser Frage gelten die bereits zu Frage 4 gemachten Ausführungen. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 28.03.2019

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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