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2224/2018

Luftreinhaltung: Gesundheit hat höchste Priorität, nicht der Autoverkehr!

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 05.07.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.07.2018

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

6697 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/VIII 
 
Vorlagen-Nummer  05.07.2018 
 2224/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 05.07.2018 
 
Luftreinhaltung: Gesundheit hat höchste Priorität, nicht der Autoverkehr! 
hier: Beantwortung einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 28.06.2018 (AN/1077/2018) 
 
Frage 1: 
„Welche Dienststellen sind in welcher Funktion an der Arbeitsgruppe beteiligt und welche Rolle wird 
hierbei zukünftig das Umweltdezernat haben? Warum fand die Auftaktsitzung während einer Sitzung 
des Umweltausschusses statt und machte damit die Teilnahme des Umweltdezernenten und leitender 
Mitarbeiter*innen des Umweltdezernates unmöglich?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Schwerpunkt der Arbeitsgruppe „Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ ist die 
koordinierte Umsetzung von mobilitätsbezogenen Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Stick-
stoffdioxidemissionen beitragen, um die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte einhalten zu können. 
Alle übergeordneten Maßnahmen mit Bezug zur Luftreinhaltung liegen weiterhin in der Zuständigkeit 
des Dezernates für Soziales, Integration und Umwelt. 
Zur Auftaktsitzung der Arbeitsgruppe „Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ am 
29.05.2018 hat das Dezernat für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur folgende Dienststellen eingela-
den: 
 Büro der Oberbürgermeisterin 
 Koordinationsstelle Klimaschutz 
 Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
 Umwelt- und Verbraucherschutzamt 
 Amt für Verkehrsmanagement 
 Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Diese Dienststellen spielen eine aktive Rolle bei der Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luft-
reinhaltung und werden auch zu allen künftigen Sitzungen eingeladen. 
Weitere Dienststellen werden bei Bedarf hinzugezogen: 
 Dezernat für Allgemeine Verwaltung, Ordnung und Recht 
 Dezernat für Finanzen 
 Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt 
 Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen 
 Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
 Amt für öffentliche Ordnung 
 Stadtplanungsamt 
 Bauverwaltungsamt

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 Bauaufsichtsamt 
Die Sitzung des Umweltausschusses ist bedauerlicherweise bei der Terminfindung nicht berücksich-
tigt worden. Das Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt war an der Auftaktsitzung durch die 
Koordinationsstelle Klimaschutz vertreten. 
 
Frage 2: 
„Wie ist der Zeitplan der Arbeitsgruppe, insbesondere: Wann werden welche konkreten Maßnahmen 
umgesetzt und ab wann soll eine Einhaltung der NO2-Grenzwerte erreicht werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Eine Terminabstimmung für die Folgesitzung erfolgte am Ende der Auftaktsitzung. Die 2. Sitzung der 
Arbeitsgruppe „Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ findet am 17.09.2018 statt. 
In der Auftaktsitzung wurden die Teilnehmenden über den Umsetzungsstand größerer Mobilitäts-
maßnahmen informiert. Wie in der Sitzung vereinbart wurde, wird es ein kontinuierliches Monitoring 
der am 06.02.2018 vom Rat beschlossenen Mobilitätsmaßnahmen geben (vgl. Vorlagen-Nr.: 
3428/2017). 
In der Folgesitzung am 17.09.2018 werden die Teilnehmenden über das weitere Vorgehen und einen 
Zeit-Maßnahmen-Plan beraten. Einen wesentlichen Einfluss auf diese Diskussion wird hierbei der 
Green-City-Masterplan haben, der bis zum 31.07.2018 fertiggestellt sein wird. In diesem werden mo-
bilitätsbezogene Maßnahmen zur Luftreinhaltung durch einen externen Gutachter hinsichtlich ihrer 
Wirkung bilanziert. Die Ergebnisse können als Grundlage herangezogenen werden, welche Mobili-
tätsmaßnahmen – ergänzend zum Ratsbeschluss vom 06.02.2018 - priorisiert verfolgt werden sollen, 
um schnellstmöglich die NO2-Grenzwerte einhalten zu können. 
 
Frage 3: 
„In welcher Weise wird das Aviso-Gutachten berücksichtigt, das zu dem Ergebnis kommt, dass eine 
Einhaltung der NO2-Grenzwerte nicht erreicht werden kann, ohne dass Fahrverbote für Dieselfahr-
zeuge (entweder als generelles Fahrverbot oder als spezifischeres Fahrverbot mit Blauer Plakette) 
erlassen werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im AVISO-Gutachten wurden Modellrechnungen für unterschiedlich differenzierte Maßnahmen zur 
Veränderung der Flottenzusammensetzung in den untersuchten Straßen durchgeführt. Bei der Vor-
stellung der Studie am 01.02.2018 durch das Gutachterbüro wurde auch auf das notwendige Zu-
sammenwirken mit ergänzenden Maßnahmen hingewiesen, die eine gesamthafte Wirkung entfalten. 
Außerdem wurde auf die in Köln festzustellende vergleichsweise hohe Hintergrundbelastung von ca. 
30 µg / m³ hingewiesen. 
Die Ergebnisse des AVISO-Gutachtens werden für die Ausarbeitung eines Zeit-Maßnahmen-Plans 
und der Priorisierung der Mobilitätsmaßnahmen berücksichtigt. Hierbei soll gemäß Urteil des Bundes-
verwaltungsgerichtes die Verhältnismäßigkeit der einzelnen Maßnahmen gewahrt werden, bevor jed-
wede Einfahrverbote ausgesprochen werden dürfen. 
 
 
Frage 4: 
„Das Bundesverwaltungsgericht erklärte Diesel-Fahrverbote mit dem Ziel der Einhaltung der NO2-
Grenzwerte unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit für zulässig. Das Verwaltungsgericht Aachen 
stellte nun eine Pflicht fest, Fahrverbote zu erlassen, sofern nicht durch andere Maßnahmen eine 
Einhaltung der Grenzwerte erreicht werden kann. Wie schätzt die Verwaltung diese beiden Urteile ein

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und wie gedenkt sie mit ihnen umzugehen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung nimmt die Urteile zur Kenntnis und wird diese bei den anstehenden Gesprächen mit 
der Bezirksregierung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln berücksichtigen. 
 
 
Frage 5: 
„Aus welchem Grund und mit welchem konkreten Ziel beschäftigt sich die Verkehrsdezernentin Blome 
mit der Frage des Standortes von Messstellen, obgleich das Umweltamt dem Dezernat V „Soziales, 
Integration und Umwelt“ zugeordnet ist und obgleich die Messstellen durch das Landesumweltamt 
aufgestellt werden?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zuständig für die Aufstellung und Betrieb der Messstellen ist das Landesamt für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Für die Einhaltung der Luftqualitätsvorgaben in 
Köln ist das Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt zuständig. 
Da die Diskussion über die Standorte der Messstellen Auswirkungen auf die Klage gegen das Land 
Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne haben könnte und da-
mit auch auf die Umsetzung der dort formulierten mobilitätsbezogenen Maßnahmen, informiert sich 
die Beigeordnete für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur über den Fortgang der Beratungen zwischen 
Umweltministerium und dem LANUV über die Positionierung der Messstellen. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

05.07.2018 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2224/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
05.07.2018
Erstellt
02.07.2018 12:09