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4242/2021

Winterhilfe für Obdachlose aus dem Bezirk Köln-Mülheim

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.01.2022, TOP 7.2.7.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3754 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/502 
 
Vorlagen-Nummer 
 4242/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 
 
 Winterhilfe für Obdachlose aus dem Bezirk Köln-Mülheim 
Die Fraktion Die Linke bittet um Beantwortung der folgenden Fragen zur Winterhilfe für Ob-
dachlose aus dem Bezirk Köln-Mülheim (AN/2522/2021): 
 
1. Frage: 
Wieviel Obdachlose unterteilt in Männer und Frauen aus dem Bezirk Köln- Mülheim nahmen 
in 2020 das Angebot in der Ostmerheimer Straße 220 wahr?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Da obdachlose Menschen nicht über eine Meldeadresse verfügen, sondern erfahrungsgemäß 
ihre Aufenthalte im Stadtgebiet frei wählen und auch wechseln, ist eine Erhebung bzw. Zuord-
nung zu einem Stadtbezirk nicht möglich. 
 
 
2. Frage: 
Handelt es sich bei dem Gebäude Ostmerheimer Straße 220 um das ehemalige Personal-
wohnheim der Kliniken der Stadt Köln gGmbH oder um welches andere Gebäude? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Ja. 
 
 
3. Frage:  
Sind die Obdachlosen in Einzelzimmern oder Mehrbettzimmern untergebracht und wie viel 
Geld bezahlt die Stadt Köln pro Übernachtung bzw. Zimmer? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Es werden sowohl Mehrbett- wie auch Einzelzimmer unter Einhaltung sämtlicher Corona- 
Schutzmaßnahmen vorgehalten. Eine Einzelzimmerunterbringung wird soweit möglich reali-
siert. Bei hoher Auslastung der Zimmer (diese verändert sich täglich) wird niemand zur Um-
setzung einer 100 prozentigen Einzelzimmerunterbringung abgewiesen, da die Existenzsiche-
rung Priorität hat. 
 
Eine exakte Berechnung einer einzelnen Übernachtung ist aktuell nicht möglich. Diese kann 
erst nach Beendigung der Winterhilfe erfolgen, da erst dann die Gesamtkosten für Sicher-
heitsdienste, Sachkosten, Personalkosten, Verpflegungskosten und Corona-bedingter Mehr-
aufwendungen vorliegen und in Abhängigkeit zur Anzahl der erfolgten Nutzungen betrachtet 
werden können. 
Die individuelle Höhe des Nutzungsentgeltes bestimmt sich nach der jeweiligen Nutzungsdau-

2 
 
er und wird platzbezogen erhoben. 
 
 
4. Frage: 
Warum müssen obdachlose EU-Zugewanderte aus dem Bezirk Köln-Mülheim das Angebot in 
der Vorgebirgsstraße wahrnehmen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Tages und Nachtaufenthalt für EU-Zugewanderte in der Vorgebirgstr. werden passgenaue 
Betreuungs- und Beratungsangebote für diese Zielgruppe angeboten. Mittels Sprachmittlern 
und muttersprachlicher Beratung kann so den Bedarfslagen der Menschen entsprochen wer-
den.  
 
 
5. Frage: 
Warum werden Kältegänge, wie in der Presseerklärung zu lesen, nur im Bereich der Innen-
stadt durchgeführt und nicht auch im Bezirk Köln- Mülheim?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Es werden stadtweit, also in allen Stadtbezirken, die Plätze aufgesucht, an denen sich ob-
dachlose Menschen aufhalten, auch in Mülheim. Dies geschieht in enger Koordination und 
Kooperation zwischen Streetwork und Kältegängen. Während der Wintermonate wirbt das 
Team Streetwork intensiv stadtweit bei allen obdachlosen Menschen dafür, bei Absinken der 
Temperaturen die Notschlafstellen aufzusuchen. 
 
85% der über die langjährige Betreuung der Streetworker*innen bekannten und im Rahmen 
der Meldungen über das Winterhilfetelefon eingegangenen Örtlichkeiten befinden sich in der 
Kölner Innenstadt bzw. Innenstadtnähe. Die Kältegänge finden somit hauptsächlich im Innen-
stadtbereich statt, gleichwohl werden Örtlichkeiten in anderen Bezirken ebenfalls aufgesucht. 
Im vergangenen Jahr gingen über das Winterhilfetelefon für den Stadtbezirk Mülheim insge-
samt 8 Meldungen, davon 3 Meldungen konkret zum Wiener Platz, ein. Diesen wurde jeweils 
nachgegangen und die gemeldeten Personen aufgesucht und beraten.

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4242/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.01.2022
Erstellt
03.12.2021 10:41