Winterhilfe für Obdachlose aus dem Bezirk Köln-Mülheim
Beantwortung einer Anfrage (BV) 4242/2021 vom 14.01.2022
Stand: Am 17.01.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 4242/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 Winterhilfe für Obdachlose aus dem Bezirk Köln-Mülheim Die Fraktion Die Linke bittet um Beantwortung der folgenden Fragen zur Winterhilfe für Ob- dachlose aus dem Bezirk Köln-Mülheim (AN/2522/2021): 1. Frage: Wieviel Obdachlose unterteilt in Männer und Frauen aus dem Bezirk Köln- Mülheim nahmen in 2020 das Angebot in der Ostmerheimer Straße 220 wahr? Antwort der Verwaltung: Da obdachlose Menschen nicht über eine Meldeadresse verfügen, sondern erfahrungsgemäß ihre Aufenthalte im Stadtgebiet frei wählen und auch wechseln, ist eine Erhebung bzw. Zuord- nung zu einem Stadtbezirk nicht möglich. 2. Frage: Handelt es sich bei dem Gebäude Ostmerheimer Straße 220 um das ehemalige Personal- wohnheim der Kliniken der Stadt Köln gGmbH oder um welches andere Gebäude? Antwort der Verwaltung: Ja. 3. Frage: Sind die Obdachlosen in Einzelzimmern oder Mehrbettzimmern untergebracht und wie viel Geld bezahlt die Stadt Köln pro Übernachtung bzw. Zimmer? Antwort der Verwaltung: Es werden sowohl Mehrbett- wie auch Einzelzimmer unter Einhaltung sämtlicher Corona- Schutzmaßnahmen vorgehalten. Eine Einzelzimmerunterbringung wird soweit möglich reali- siert. Bei hoher Auslastung der Zimmer (diese verändert sich täglich) wird niemand zur Um- setzung einer 100 prozentigen Einzelzimmerunterbringung abgewiesen, da die Existenzsiche- rung Priorität hat. Eine exakte Berechnung einer einzelnen Übernachtung ist aktuell nicht möglich. Diese kann erst nach Beendigung der Winterhilfe erfolgen, da erst dann die Gesamtkosten für Sicher- heitsdienste, Sachkosten, Personalkosten, Verpflegungskosten und Corona-bedingter Mehr- aufwendungen vorliegen und in Abhängigkeit zur Anzahl der erfolgten Nutzungen betrachtet werden können. Die individuelle Höhe des Nutzungsentgeltes bestimmt sich nach der jeweiligen Nutzungsdau- 2 er und wird platzbezogen erhoben. 4. Frage: Warum müssen obdachlose EU-Zugewanderte aus dem Bezirk Köln-Mülheim das Angebot in der Vorgebirgsstraße wahrnehmen? Antwort der Verwaltung: Im Tages und Nachtaufenthalt für EU-Zugewanderte in der Vorgebirgstr. werden passgenaue Betreuungs- und Beratungsangebote für diese Zielgruppe angeboten. Mittels Sprachmittlern und muttersprachlicher Beratung kann so den Bedarfslagen der Menschen entsprochen wer- den. 5. Frage: Warum werden Kältegänge, wie in der Presseerklärung zu lesen, nur im Bereich der Innen- stadt durchgeführt und nicht auch im Bezirk Köln- Mülheim? Antwort der Verwaltung: Es werden stadtweit, also in allen Stadtbezirken, die Plätze aufgesucht, an denen sich ob- dachlose Menschen aufhalten, auch in Mülheim. Dies geschieht in enger Koordination und Kooperation zwischen Streetwork und Kältegängen. Während der Wintermonate wirbt das Team Streetwork intensiv stadtweit bei allen obdachlosen Menschen dafür, bei Absinken der Temperaturen die Notschlafstellen aufzusuchen. 85% der über die langjährige Betreuung der Streetworker*innen bekannten und im Rahmen der Meldungen über das Winterhilfetelefon eingegangenen Örtlichkeiten befinden sich in der Kölner Innenstadt bzw. Innenstadtnähe. Die Kältegänge finden somit hauptsächlich im Innen- stadtbereich statt, gleichwohl werden Örtlichkeiten in anderen Bezirken ebenfalls aufgesucht. Im vergangenen Jahr gingen über das Winterhilfetelefon für den Stadtbezirk Mülheim insge- samt 8 Meldungen, davon 3 Meldungen konkret zum Wiener Platz, ein. Diesen wurde jeweils nachgegangen und die gemeldeten Personen aufgesucht und beraten.
Beratungsverlauf
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17.01.2022
TOP 7.2.7.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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