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2492/2024

Sachstandsbericht zur Umsetzung eines stadtweiten Entsiegelungskatasters

Mitteilung Ausschuss 26.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 28.11.2024, TOP 7.9

Mitteilung Ausschuss

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Anlage1 Sachstand Entsiegelung 2024

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Mitteilung Ausschuss

2333 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/671/22 
 
Vorlagen-Nummer      26.11.2024 
 2492/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 28.11.2024 
 
Sachstandsbericht zur Umsetzung eines stadtweiten Entsiegelungskatasters 
Mit der Beschlussvorlage 3066/2022 ‚Dasselbe in Grün‘ – aus grauer wird grüne Infrastruktur 
soll für das Stadtgebiet Köln ein systematisches und methodisch fundiertes Entsiegelungskon-
zept und hierauf aufbauend ein digitales Entsiegelungskataster erstellt werden. Im Förderwett-
bewerb ‚Anpassung Urbaner Räume an den Klimawandel‘ des Bundes war die Beschlussvor-
lage nicht erfolgreich und die Fördermittel zur Erstellung eines Entsiegelungskatasters wurden 
nicht bereitgestellt. Das Amt für Grünflächen und Landschaftspflege arbeitet dennoch an ei-
nem Workflow zur Identifizierung, Plausibilisierung und Priorisierung von Entsiegelungspoten-
zialen im öffentlichen Raum und deren anschließender Zusammenführung in einem Entsiege-
lungskataster und wird dieses im Entwurf bis Frühjahr 2025 vorlegen. 
 
Das Ziel des Prozesses ist die Identifizierung von Entsiegelungspotenzialflächen im öffentli-
chen Raum im Stadtgebiet. Hierfür wurde eine Geodaten- und Luftbildauswertung innerhalb 
diesen Jahres erstellt, bei der an Hand von definierten Auswahlkriterien erste Flächenpotenzi-
ale zur Entsiegelung und somit zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen identi-
fiziert wurden und welche nun im weiteren Verfahren vertiefend betrachtet werden. Darüber 
hinaus wird der entworfene Workflow ämterübergreifend diskutiert und Anregungen integriert. 
Ferner gilt es die einzelnen Auswahl- und Bewertungskriterien auf Nachvollziehbarkeit, Zieler-
reichung und Plausibilität zu überprüfen und zu optimieren. 
 
Mit Hilfe der Entsiegelungsmaßnahmen und dem Entsiegelungskataster soll langfristig der 
weitere Flächenverbrauch gemäß des Klimaschutzplanes des Bundes auf Netto-Null reduziert 
werden und somit der Übergang in eine Flächenkreislaufwirtschaft vollzogen werden. Dies bil-
det einen essentiellen Baustein für das Ziel, in Köln bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen. 
 
In der Anlage sind die aktuellen Sachstände zum Thema aufgeführt, die insgesamt dazu bei-
getragen haben, das stadtweite Entsiegelungskataser zu entwickeln. 
 
 
 
gez. Wolfgramm  
 
 
Anlage

Anlage1 Sachstand Entsiegelung 2024

9414 Zeichen

November 2024 
 
 
Sachstand: Entsiegelung und Entsiegelungskataster 
1. Hintergrund 
Mit der Beschlussvorlage 3066/2022 ‚Dasselbe in Grün‘ – aus grauer wird grüne 
Infrastruktur soll für das Stadtgebiet Köln ein systematisches und methodisch 
fundiertes Entsiegelungskonzept und hierauf aufbauend ein digitales 
Entsiegelungskataster erstellt werden.  
Das Ziel ist die Identifizierung von Entsiegelungspotenzialflächen im öffentlichen 
Raum des gesamten Stadtgebiets. 
Die steigende zunehmende Flächenversiegelung in den deutschen Großstädten 
ist seit vielen Jahren ein städtebaulich, ökologisch und klimabezogenes viel 
diskutiertes Thema. Allgemeiner Konsens ist, dass der Flächenverbrauch 
eingedämmt werden muss, um den Herausforderungen des Klimawandels, der 
Verringerung der Biodiversität und der zunehmenden Flächenkonkurrenz 
nachhaltig begegnen zu können. 
Das Umweltbundesamt hebt in seinem Bericht den Beitrag von 
Entsiegelungsmaßnahmen zur Erreichung der Ziele einer nachhaltigen 
Stadtentwicklung hervor. Bewusst wird der Fokus auf Entsiegelungspotenziale in 
urbanen Räumen gelegt, da hier im Gegensatz zu ländlichen Gebieten der 
höchste Handlungsdruck in Bezug auf Klimaanpassung und -verbesserung 
besteht.  
Nach Aussage des Umweltbundesamtes können mit konkreten 
Entsiegelungsmaßnahmen grundsätzlich folgende Klimaanpassungsziele 
unterstützt werden: 
- „gesundheitsschutzbezogene (Reduzierung von Hitzestress und Lufttrockenheit, 
 Schaffung von Grün- und Freizeitflächen) 
- wasser(schutz)bezogene (Reduzierung von Bodentrockenheit und   
 Niedrigwasser, von Grundwasserspiegelschwankungen und von 
 Überschwemmungen und  Hochwasser), 
- bodenschutzbezogene (Reduzierung von Bodenentwicklungsveränderungen, 
 Bodensuffosion und -erosion) und 
- naturschutzbezogene (Reduzierung von Biodiversitätsverlusten).“

November 2024 
2. Modellprozess Pilot Widdersdorf 
Im Rahmen der engen Zusammenarbeit mit den Stadtentwässerungsbetrieben 
Köln (StEB) wurde das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen beteiligt, über 
die Firma Hexagon einen Modellprozess zur Flächenidentifizierung zu entwickeln.  
Als Pilotraum für die Prozessentwicklung wurde der Stadtteil Widdersdorf 
festgelegt, da die StEB hier bereits die Erstellung einer Ausdifferenzierung der 
Beläge nach Abflussbeiwert mit Hilfe von KI-Auswertungen beauftragt hatte. Auf 
Grundlage dieser Betrachtung konnte eine Methodik zur Entsiegelung 
exemplarisch abgeleitet werden.  
Ziel der Pilotbetrachtung war es die Chancen und Restriktion der 
Geodatenanalyse unter Einbindung einer KI auszuloten, notwendige 
Datengrundlagen zu eruieren und die Plausibilität der Ergebnisse zu überprüfen. 
Die Erkenntnisse aus der Betrachtung eines Stadtteils sollten die Grundlagen und 
Rahmenbedingungen für eine stadtweite Analyse liefern.  
Bei der Identifizierung von Entsiegelungspotenzialen wurden sowohl 
Ausschlusskriterien (z.B. Bereiche mit hoher Verkehrsbelastung, ÖPNV-
Haltestellen, Altlastenverdachtsflächen, usw.) als auch der Versiegelungsgrad 
(Voll- oder Teilversiegelung; Nähe zu bestehenden Grünflächen) bei der 
Gewichtung in 5 Klassen berücksichtigt.

November 2024 
 
 
Die Ergebnisse der Analyse sind eine sogenannte „Dashboard“ überführt und 
visualisiert worden. An Hand der Einfärbung lassen sich nun die jeweiligen 
Entsieglungspotenziale ablesen, die Flächengrößen können ausgelesen werden. 
Die Potenziale sind nach ihrer Gewichtung in 5 unterschiedlichen Rot-Tönen 
dargestellt – je intensiver die Einfärbung, desto größer die 
Entsiegelungspotenziale.

November 2024 
Nach Rückfragen und Anpassungsvorschlägen wurde die Methodik im Mai 2024 
abgeschlossen. Die gemeinsame Erarbeitung mit der Firma Hexagon war eine 
große Hilfestellung; zeigte aber auch die Grenzen der Geodatenauswertung 
mittels KI-Unterstützung auf. Die Erkenntnisse bilden eine Blaupause für den 
weiteren Arbeitsprozess zur Erstellung eines Entsiegelungskatasters, der nun 
stadtintern weitergeführt wird.  
 
 
3. Workflow/Prozess  
Das Ziel des Prozesses ist die Identifizierung von Entsiegelungspotenzialflächen 
im öffentlichen Raum im Stadtgebiet und deren Bündelung in einem Kataster. 
Hierfür wurde aufbauend auf den Erkenntnissen aus dem Modellprozess „Pilot 
Widdersdorf“ gemeinsam mit dem Amt für Liegenschaften, Vermessung und 
Kataster eine Geodatenanalyse innerhalb diesen Jahres erstellt, bei der an Hand 
von definierten Ausschluss- und Auswahlkriterien erste Flächenpotenziale zur 
Entsiegelung und somit zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen 
identifiziert wurden und welche nun im weiteren Verfahren vertiefend betrachtet 
werden.  
Darüber hinaus hat das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen einen 
Workflow zum Identifizieren, Analysieren, Plausibilisieren und Priorisierung von 
Entsiegelungspotenzialen im öffentlichen Raum und deren anschließender 
Zusammenführung in einem Entsiegelungskataster erarbeitet, der im Januar 2025 
ämterübergreifend vorgestellt und diskutiert werden soll. 
Der entworfene Workflow gliedert sich in die vier Arbeitsschritte:  
1) Identifizieren 
Die Identifizierung von Flächenpotenzialen wird auf drei Säule aufgebaut:  
a. Geodatenanalyse 
Aufbauend auf den Erkenntnissen aus dem Modellprozess „Pilot 
Widdersdorf“ wird gemeinsam mit dem Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster eine Geodatenanalyse innerhalb diesen 
Jahres erstellt.  
b. Ämterabfrage 
Durch eine gezielte Abfrage bei den bauenden und 
grundstückverwaltenden Dienststellen sollen 
Entsiegelungspotenzialen im Bestand oder in aktuellen 
Planungsprozessen identifiziert und in den Workflow eingebracht 
werden, 
c. Auswertung bestehender Beschlüsse 
Bestehende politische Beschlüsse werden systematisch nach 
Ansätzen zur Entsiegelung im öffentlichen Raum gesichtet. 
Flächenpotenziale aus den drei Betrachtungen werden in den Prozess 
aufgenommen.

November 2024 
2) Analysieren 
Die Flächen aus der Identifikation werden einer weitergehenden Analyse 
unter Anwendung sogenannten Ausschlusskriterien unterzogen. Hieraus 
hervorgegangene Potenzialflächen werden in einen Flächensteckbrief  
überführt. Inhaltlich werden diese Informationen über die Flächengröße, 
den Stadtbezirk und Stadtteil, eine Priorisierungsstufe, Ökopunke zum 
Erstellen von Ausgleichsflächen, sowie bereits bekannte Beschlüsse oder 
Maßnahmen geben. Die Flächensteckbriefe werden im Zuge der 
Plausibilisierung und Priorisierung fortgeschrieben.  
 
 
 
 
Beispielhafte Darstellung eines Flächensteckbriefs 
 
3) Plausibilisieren 
In einer ämterübergreifenden „Flächenkonferenz“ werden die jeweiligen 
Flächensteckbriefe auf konkurrierende Nutzungs- und 
Entwicklungsinteressen sowie Plausibilität überprüft und Empfehlungen der 
Ämter in die Steckbriefe aufgenommen.

November 2024 
4) Priorisieren 
Die potentiellen Flächen werden in ein Priorisierungs-Ranking gebracht. 
Hierbei fließen unterschiedliche Auswahlkriterien ein, wie zum Beispiel die 
Anbindung an vorhandene Grünflächen, Lage in einem Hitze- oder 
Starkregen-Hotspot oder die Möglichkeit ein Projekt kurzfristig in die Wege 
zu leiten.  
 
 
4. Angewandte Ausschluss- und Auswahlkriterien zur Flächenidentifikation 
 
Für die Identifizierung von Flächenpotentialen werden im Workflow verschiedene 
Ausschluss- und Auswahlkriterien angewendet.  
Ausschlusskriterien: 
Die Ausschlusskriterien finden vor allem bei der Identifizierung von Flächen 
Anwendung:   
 Kein kommunales Eigentum/verfügbares Fremdeigentum  
 Straßenflächen mit hoher Verkehrsbelastung (>11.000 PKW); insbesondere 
Durchgangsstraßen 
 ÖPNV Trassen/Haltestellen 
 Fahrradwege 
 Unterbaute Flächen (U-Bahn, Tiefgaragen etc.) 
 Sport- und Spielplätze 
 Hochwasserschutzanlagen mit Puffer 20 m 
 Deponien/Altlastverdachtsflächen 
 Boden ohne Versickerungsfähigkeit 
 
Darüber hinaus ist die Flächengröße ein wichtiges Ausschlusskriterium, da eine 
Mindestgröße vorausgesetzt wird. Hier wird unterschieden in Flächen die an eine 
bestehende Grünfläche angrenzen und dieser zugefügt werden kann und 
Einzellagen. Bei Letzteren wird aktuell eine Mindestgröße von 500m² angesetzt, 
damit eine funktionierende Grünfläche entstehen kann.  
 
Auch werden versiegelte prozentuale Anteile von Flächen bestimmt und in die 
Bewertung einbezogen. Weist eine Fläche einen Versiegelungsgrad von mindestens 
80 % auf, so wird diese als Potential zur Entsiegelung angezeigt. Durch die Wichtung 
werden Flächen in Grünanlagen ebenfalls zur Analyse betrachtet und nicht 
ausgefiltert. 
 
Auswahlkriterien:  
Die Auswahlkriterien finden vor allem bei der Priorisierung von Flächen Anwendung:  
Anbindung an eine vorhandene Grünfläche, Lage in einem Hitze- oder Starkregen-
Hotspot, die Versickerungsfähigkeit des Bodens oder die Möglichkeit ein Projekt 
kurzfristig in die Wege zu leiten.

November 2024

November 2024 
5. Ausblick auf den weiteren Prozess 
Ziel ist es bis Januar 2025 einen Entwurf des Workflows und der Flächensteckbriefe 
vorliegen zu haben und diese zunächst verwaltungsintern ämterübergreifend zu 
diskutieren. Im Anschluss werden die bisher angewandten Kriterien verfeinert und 
angepasst sowie Daten validiert.  
Im 1. Quartal 2025 ist ein Fachgespräch mit den umweltpolitischen- und 
verkehrspolitischen Sprechern der Ratsfraktion vorgesehen um den Workflow, die 
angewendeten Kriterien, das weitere Vorgehen zu besprechen und einen Einblick in 
das Kataster zu geben.

Beratungsverlauf (1)

28.11.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2492/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
26.11.2024
Erstellt
15.08.2024 12:50