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3566/2025

Bericht des Jobcenter Köln

Mitteilung Ausschuss 07.01.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 15.01.2026, TOP 6.1.1

Mitteilung Ausschuss

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Bericht des Jobcenter Köln

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Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln Ergebnismonitoring_11_2025

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Anlage 2 zum Bericht des JC Köln AMIP 2025-2027

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Mitteilung Ausschuss

570 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 07.01.2026 
 3566/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 15.01.2026 
 
Bericht des Jobcenter Köln 
 
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senio-
ren – auf Wunsch des Jobcenter Köln -  den folgenden Bericht vor.  
 
 
Gez. Dr. Rau 
 
 
 
Anlagen:  
Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln: Ergebnismonitoring 11/2025 
Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 
2025-2027

Bericht des Jobcenter Köln

1074 Zeichen

Anlage zur Mitteilung „ Bericht des Jobcenter Köln “ zur Sitzung des Ausschusses für Soziales, 
Gesundheit, Seniorinnen und Senioren am 15.01.2026  
Bericht des Jobcenter Köln 
1. Aktuelle Situation im Jobcenter Köln  
Zur aktuellen Lage im Jobcenter Köln informiert Frau Mendez im Ausschuss für 
Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren gerne mündlich.  
2. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem 
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt 
Köln (Kommunale Ziele) – Stand Monat 11/2025 
Das Jobcenter Köln geht im Ergebnismonitoring für den Monat November 
2025 (Anlage 1) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit 
der Stadt Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2025 ein. 
3. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025-2027 
Das Jobcenter Köln legt dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit, 
Seniorinnen und Senioren das angepasste Arbeitsmarkt- und 
Integrationsprogramm 2025-2027 vor.  
 
 
gez. Sabine Mendez 
 
Anlage: 
 
1. Ergebnismonitoring 11/2025 
2. Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2025-2027

Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln Ergebnismonitoring_11_2025

7558 Zeichen

Anlage 1Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 16.11.2023
Ergebnis Monitoring 2025 BerichtsmonatNovember

Abkürzung Bedeutung Definition
BA Bundesagentur
BG Bedarfsgemeinschaft
Diff. Differenz
EGT Eingliederungstitel
eLb Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
8HKL 8 Asylherkunftsländer Top 8 HKL: Eritrea, Nigeria, Somalia, Afghanistan, Irak,  Iran, Pakistan, Syrien
IQ
JC Jobcenter
JFW Jahresfortschrittswert
KDU / LUH
LLU Leistungen zum Lebensunterhalt
LZB Langzeitleistungsbezieher*in
MW Monatswert
NEF Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
SB Schwerbehinderte
SGB Sozialgesetzbuch
SodGE Sozialdienstleister-Einsatzgesetz
VJ Vorjahr
Kosten der Unterkunft / Leistungen für 
Unterkunft und Heizung
Integrationen nach Kennzahlen § 48a SGB II liegen vor, wenn ELB eine sozialversicherungspflichtige 
Beschäftigung oder vollqualifizierende berufliche Ausbildungen oder eine selbständige 
Erwerbstätigkeiten aufnehmen. Die Quote berechnet sich durch die Anzahl der Integrationen (JFW) / die 
Anzahl der elB im Vormonat (JDW).
Integrationsquote
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die 
Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.
Langzeitleistungsbeziehende (LZB) gemäß den Kennzahlen nach § 48a SGB II sind erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte (ELB), die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate ELB waren.  
Die Summe der LLU setzt sich gemäß § 4 Abs. 1 der RVO zu § 48a SGB II aus den folgenden vom Bund 
finanzierten Leistungsarten zusammen:
 - Regelbedarf für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§ 20 SGB II, vor 2023: Arbeitslosengeld II)
 - Regelbedarf für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vor 2023: Sozialgeld) und Mehrbedarfe (§ 
23 SGB II)
 - Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
 - Einmalleistungen (§ 24 Abs. 1 SGB II) 
Die Summe der LLUsetzt sich gemäß § 4 Abs. 1 der RVO zu § 48a SGB II aus den folgenden vom Bund 
finanzierten Leistungsarten zusammen:
 - Regelbedarf für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§ 20 SGB II, vor 2023: Arbeitslosengeld II)
 - Regelbedarf für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vor 2023: Sozialgeld) und Mehrbedarfe (§ 
23 SGB II)
 - Mehrbedarfe (§ 21 SGB II)
 - Einmalleistungen (§ 24 Abs. 1 SGB II)
Abkürzungsverzeichnis

Berichtsmonat
November 2025
Summe KDU in €
Ist Soll Diff.
2025 395.121.904,69 € 402.621.646,98 €-7.499.742,29 €
2024 399.688.642,90 € 392.677.134,15 € 7.011.508,75 €
Differenz zum Vorjahr
Diff. in %  - 1,14% Diff. In €  - 4.566.738,21 €
Summe der LLU in € JFW
2025 388.967.216,45 €
2024 406.131.918,50 €
LLU Veränderung zum Vorjahr
2025 -4,68%
Diff. -17.164.702,05 €
Bedarfsgemeinschaften und Leistungen 
Im Berichtsmonat November liegen die KDU rund 7,5 Mio. Euro unter dem prognostizierten Wert. Die KDU gesamt  
reduziert sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,6 Mio. Euro.
Jan 25* Feb 25* Mär 25* Apr 25* Mai 25* Jun 25* Jul 25* Aug 25* Sep 25* Okt 25* Nov 25* Dez 25*
2025 58.610 58.734 58.706 58.676 58.577 58.330 58.238 58.033 57.662 57.427 57.159
2024 59.655 59.709 59.722 59.839 59.730 59.490 59.436 59.299 59.039 58.800 58.517 58.517
55.500
56.000
56.500
57.000
57.500
58.000
58.500
59.000
59.500
60.000
60.500
Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften (BG) 
[Quelle: Statistik BA und Controlling Jobcenter Köln]
Kosten der Unterkunft (KDU)
[Quelle: Berechnung Stadt Köln]
Jan 25* Feb 25* Mär 25* Apr 25* Mai 25* Jun 25* Jul 25* Aug 25* Sep 25* Okt 25* Nov 25* Dez 25*
2025 35.842.982,91 36.553.292,73 35.583.776,68 36.142.169,85 36.127.734,13 35.147.322,20 37.059.588,54 35.283.840,83 35.432.310,54 35.727.893,55 36.220.992,73
2024 35.994.361,69 37.146.473,89 36.141.842,26 36.201.821,55 35.670.219,55 36.271.565,31 37.229.266,38 36.123.855,64 36.612.514,45 36.459.464,74 35.837.257,44 35.514.212,94
0,00
5.000.000,00
10.000.000,00
15.000.000,00
20.000.000,00
25.000.000,00
30.000.000,00
35.000.000,00
40.000.000,00
Leistungen zum Lebensunterhalt (LLU)
[Quelle: Controlling JC Köln]
Jan 25* Feb 25* Mär 25* Apr 25* Mai 25* Jun 25* Jul 25* Aug 25* Sep 25* Okt 25* Nov 25* Dez 25*
2025 36.198.448 36.163.144 36.040.025 35.928.047 35.747.483 35.534.838 35.512.435 35.283.947 34.986.012 34.361.098 33.211.740
2024 37.702.341 37.702.156 37.524.318 37.460.453 37.283.149 37.120.721 37.058.399 36.873.172 36.580.366 35.983.744 34.843.100 36.095.878
0
5.000.000
10.000.000
15.000.000
20.000.000
25.000.000
30.000.000
35.000.000
40.000.000
DIe LLU gesamt liegen im Berichtmonat November bei 389 Millionen Euro; damit liegen sie 4,68% unter dem Vorjahreswert. Absolut sind dies rund 
17,16 Millionen Euro weniger als im Vergleichsmonat 2024.

November 2025
 Frauen Gesamt  Männer
Ist Soll Diff. Anzahl IQ Ist Soll Diff.
2025 14,82% 13,97% + 6,1% 2025 14.266     18,1% 2025 21,40% 21,54%  - 0,6%
2024 13,9% Diff. zum VJ+ 6,7% 2024 14.305     17,6% 2024 21,5% Diff. zum VJ - 0,4%
Berichtsmonat
Entwicklung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb)[Quelle: Controlling JC Köln]Kennzahlen nach §48a SGB II
Im Berichtsmonat November liegt die Integrationsquote Frauen +6,1% über dem Soll und die Integrationsquote Männer mit -0,6% unter dem Sollwert. Die Integrationsquote gesamt liegt bei +18,1% und übersteigt damit das Vorjahresergebnis von 17,6%.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2025 80.057 80.114 80.156 80.150 80.123 80.085 80.001 79.909 79.741 79.467 78.995
2024 81.560 81.864 81.973 82.030 82.090 82.090 82.038 81.995 81.881 81.665 81.261 81.167
77.000
77.500
78.000
78.500
79.000
79.500
80.000
80.500
81.000
81.500
82.000
82.500
Integrationsquote (IQ)[Quelle: Controlling JC Köln]
Integrationen der 8HKL* und Ukraine[Quelle: Controlling JC Köln]
Jan 25* Feb 25* Mär 25* Apr 25* Mai 25* Jun 25* Jul 25* Aug 25* Sep 25* Okt 25* Nov 25* Dez 25*
Ukraine 96 175 268 375 471 584 692 850 1003 1119 1186
8HKL 159 378 587 820 1026 1231 1457 1799 2109 2339 2442
0
500
1000
1500
2000
2500
3000
Integrationen 2025 Im Jahr 2025 konntne bisher 1.186 Ukrainer*Innen und 2.442 Menschen aus den 8 HKL in Arbeit vermittelt werden.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2025 1090 2312 3445 4778 6047 7247 8497 10437 12264 13544 14266
2024 1178 2380 3546 4912 6229 7229 8558 10398 12213 13558 14305 15267
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
14000
16000
18000
Integrationen JFW

Integrationen SB im JFW
Ist Soll Diff.
2025 254 359  - 105
2024 340 Diff.  VJ  - 86
LZB Frauen
Ist Soll Diff.
2025 30.012 30.199 -187
2024 28.300 Diff.  VJ 1.712
LZB Männer
Ist Soll Diff.
2025 26.588 26.652 -64
2024 26.572 Diff.  VJ 15
Jan 25* Feb 25* Mär 25* Apr 25* Mai 25* Jun 25* Jul 25* Aug 25* Sep 25* Okt 25* Nov 25* Dez 25*
2025 4.149 4.154 4.209 4.232 4.241 4.260 4.266 4.266 4.242 4.227 4.134
2024 4.074 4.141 4.151 4.168 4.189 4.203 4.198 4.206 4.198 4.140 4.077 4.117
3.950
4.000
4.050
4.100
4.150
4.200
4.250
4.300
eLb SB EntwicklungDie Zahl der Integrationen schwerbehinderter Menschen liegt im November 2025 bei 254 Integrationen, die der eLB bei 4.134.Integrationen Schwerbehinderte (SB)[Quelle: Controlling JC Köln]Entwicklung der Langzeitleistungsbeziehenden (LZB)[Quelle: Controlling JC Köln]Bei den Frauen liegt die Anzahl der LZB mit -187 und bei den Männern mit -64 unter dem Sollwert 2025. Die Anzahl der LZB Gesamt steigt von 2024 auf 2025 um 38 LZB.
Jan 25* Feb 25* Mär 25* Apr 25* Mai 25* Jun 25* Jul 25* Aug 25* Sep 25* Okt 25* Nov 25* Dez 25*
2025 57.284 57.307 57.251 57.202 57.177 57.135 57.084 57.001 56.902 56.786 56.600
2024 54.434 54.332 54.783 55.052 55.495 55.866 56.142 56.336 56.465 56.559 56.562 56.619
52.500
53.000
53.500
54.000
54.500
55.000
55.500
56.000
56.500
57.000
57.500
58.000

Anlage 2 zum Bericht des JC Köln AMIP 2025-2027

14282 Zeichen

Anlage 2 zum Bericht des Jobcenter Köln 
 
 
ARBEITSMARKT-  UND 
INTEGRATIONSPROGRAMM  
 
2025 – 2027 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stand: 17.09.2025

Seite 2 von 12 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
Köln und sein Jobcenter ....................................................................................................................... 3 
Unsere Kund*innen.............................................................................................................................. 4 
Unsere Vision ...................................................................................................................................... 5 
Handlungsschwerpunkte ...................................................................................................................... 6 
Handlungsschwerpunkt Beratung ........................................................................................................................ 6 
Handlungsschwerpunkt Angebote ....................................................................................................................... 7 
Handlungsschwerpunkt Vermittlung .................................................................................................................. 10 
Ein Blick in die Zukunft ....................................................................................................................... 11

Seite 3 von 12 
 
 
Köln und sein Jobcenter 
 
 
 
Die Stadt Köln ist mit über 1 Million Einwohner eine der vier größten Städte 
Deutschlands. Eine Stadt mit Geschichte, in der Menschen aus rund 180 Nationen 
leben und arbeiten. Köln ist bekannt für seine Willkommenskultur und Diversität. 
Wer hier ankommt, bleibt auch gerne. Hier findet jeder Mensch (s)einen Platz. 
Das Jobcenter Köln ist ein elementarer Bestandteil des sozialen Köln. Die rund 
1.700 Mitarbeiter*innen des Jobcenter Köln sind ebenso bunt, wie die Stadt in 
der sie arbeiten. 
Während der Pandemie, bei der Einführung des Bürgergelds und in der direkten 
Unterstützung Geflüchteter, haben die Mitarbeiter*innen Flexibilität, Zusam - 
menhalt und Umsetzungsstärke bewiesen. Geleitet hat sie dabei das gemeinsame 
Verständnis unseres Auftrags: Menschen in schwierigen Situationen zu unterstüt- 
zen und gemeinsam neue Wege zu finden.

Unsere Kund*innen 
Seite 4 von 12 
 
 
 
 
Die Kund*innen des Jobcenter Köln sind vielfältig. Wir betreuen junge Menschen 
auf dem Weg und Erziehende bei einem Wiedereinstieg in das Berufsleben. Wir 
beraten zu Umschulungen und Qualifizierungen, in Situationen der Stabilisierung 
und persönlichen Herausforderung und begleiten Menschen mit Fluchthinter - 
grund in den deutschen Arbeitsmarkt. 
Die folgenden soziodemografischen Daten beziehen sich auf die rund 108.000 
regelleistungsberechtigten Menschen, die in Köln Leistungen nach dem SGBII 
erhalten: 
• Etwa die Hälfte aller leistungsberechtigten Menschen sind weiblich. 
• 63% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) sind zwischen 25 bis und 
55 Jahre alt 
• 18% sind jünger als 25 Jahre alt. 
• 19% sind älter als 55 Jahre. 
 
 
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik

Unsere Vision 
Seite 5 von 12 
 
 
 
 
 
Miteinander Perspektiven entwickeln und so Zukunft gestalten 
– mutig, menschlich und nachhaltig. 
Wir beraten proaktiv, persönlich bis digital. 
In schwierigen finanziellen und beruflichen Situationen unter- 
stützen wir zuverlässig Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. 
 
 
Unsere Vision gibt die Richtung vor, in die wir gemeinsam unterwegs sind. Wir alle 
sind ein Teil von ihr. 
Unser Handeln im Arbeitsalltag trägt zur Verwirklichung der Vision bei. Das kann 
sich beispielsweise in der Zusammenarbeit mit Kund*innen oder im Umgang mit- 
einander zeigen. 
Anhand dieser Vision richten wir unsere Strategien aus. Durch Handlungsschwer- 
punkte und Ziele gestalten wir den Weg zur Erfüllung unserer Vision.

Seite 6 von 12 
 
 
Handlungsschwerpunkte 
 
 
 
Unsere Handlungsschwerpunkte in den Jahren 2025 bis 2027 knüpfen an die ver- 
gangenen Jahre an. Hierbei begegnen wir den Handlungsbedarfen der Kund*in - 
nen und des Arbeitsmarktes - abgestimmt auf die vielfältigen Zielgruppen. 
Wir nutzen bereits vorhandene Kompetenzen und Erfahrungen im Rahmen der 
integrativen Beratung. Ergänzend prüfen wir jährlich unser Angebotsportfolio und 
passen dieses flexibel neuen Entwicklungen an. Ziel ist, im Rahmen unseres Auf - 
trags Integrationsprozesse zu unterstützen und nachhaltige Vermittlung zu er - 
möglichen. 
 
 
Handlungsschwerpunkt Beratung 
 
 
 
Die Beratung von Kund*innen ist eine Kernkompetenz des Jobcenter Köln. Für die 
vielfältigen Anliegen und Bedürfnisse stehen spezialisierte Fachkräfte zur Verfü - 
gung. Sei es bei der Antragsentgegennahme und Erstberatung durch den Orien - 
tierungsservice, bei der Klärung und Beantwortung von Anfragen in der Eingangs- 
zone oder bei den fachspezifischen Beratungsanliegen im Integrations- und Leis- 
tungsbereich. Das Jobcenter Köln stellt individuelle Beratungsangebote für diffe- 
renzierte Kund*innenanliegen und -gruppen zur Verfügung. Dazu gehört es auch, 
unseren Kund*innen digitale Angebote näher zu bringen und sie zu ermutigen, 
diese zu nutzen. 
Eine wertschätzende und partizipative Beratung  spielt für die gute 
Zusammenarbeit eine prägnante Rolle. Planungsschritte und Perspektiven 
werden gemeinsam entwickelt und in einer Kooperationsvereinbarung 
festgehalten. Neben dem persönlichen Gespräch bietet das Jobcenter Köln auch 
vermehrt Videoberatungen an.

Seite 7 von 12 
 
 
 
Sollte jedoch eine kooperative Zusammenarbeit nicht möglich sein, gehört auch 
die Umsetzung der gesetzlich festgelegten Folgeschritte zur Aufgabe. 
 
 
Handlungsschwerpunkt Angebote 
 
 
 
Unsere Angebote zur beruflichen Integration und sozialen Teilhabe sind tragende 
Säulen der Integrationsarbeit. Sie helfen uns, Motivation und Fähigkeiten unserer 
Kund*innen zu erkennen, begegnen sozialintegrativen Bedarfen und fördern ge - 
zielt fachliche Kompetenzen, um eine nachhaltige berufliche Eingliederung auf 
dem Arbeitsmarkt zu erreichen. 
Verlässliche Partner*innen sind dabei die Stadt Köln, die Agentur für Arbeit Köln, 
die Kölner Bildungs- und Beschäftigungsträger und viele Arbeitgeber*innen. Die 
auf Jahren der Zusammenarbeit basierenden gemeinsamen Erfahrungen, ermög- 
lichen uns einen vertrauensvollen Austausch, regelmäßige Nachhaltung und Op - 
timierung der Angebote. 
 
Trotz der sich für die Zukunft abzeichnenden Veränderung der finanziellen Aus - 
stattung, setzt das Jobcenter Köln auch für die kommenden Jahren auf ein vielfäl- 
tiges Angebotsportfolio: 
 
 Die Förderung von beruflicher Weiterbildung (FbW), z.B. im Rahmen des 
Kölner Bildungsmodells oder in der klassischen Umschulung. Ziel ist eine 
nachhaltige Integrationswirkung durch berufliche (Neu -)Orientierung und 
anschließender Qualifizierung in anerkann ten Ausbildungsberufen. Dabei 
bleibt es weiterhin zentrale Aufgabe des Jobcenter Köln, die Beratung, 
Anbahnung und Begleitung der Kund*innen sicherzustellen, während die 
Agentur für Arbeit Köln die Finanzierung und Bewilligung von FbW 
übernimmt.

Seite 8 von 12 
 
 
 
 Maßnahmen zur Vermittlung und Perspektiventwicklung (§45 SGB III) nutzt 
das Jobcenter Köln seit vielen Jahren erfolgreich. Diese werden durch die 
bedarfsgerechten Ausgestaltungsmöglichkeiten auch zukünftig als Mittel 
zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen.
 
 
 Die zielgerichtete Ausgabe von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen 
(§16 SGB II i.V.m. §45 SGB III) ist vor allem in den Bereichen der Vorberei - 
tung auf beruflichen  Weiterbildung, Bewerbungstraining sowie 
berufsbezogenen Sprachförderung vorgesehen. Die Angebotsstruktur ist 
hierbei vielfältig und lässt eine Zielsetzung im Rahmen der 
Integrationsstrategie zu. 
 
 Das Coaching nach §16k SGB II beinhaltet den Aufbau sowie soziale und 
persönliche Stabilisierung von Beschäftigungsfähigkeit. Dabei nimmt es die 
gesamte Lebenssituation der begleiteten Kund*innen in den Blick. Ange - 
bote dazu sind im Stadtgebiet Köln in ausreichender Zahl vorhanden. 
 
 Zur grundsätzlichen Stabilisierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt, 
steht das Angebot der Arbeitsgelegenheit zur Verfügung. Die vielfältige Köl- 
ner Trägerlandschaft bietet hier umfangreiche Einsatzmöglichkeiten im ge- 
samten Kölner Stadtgebiet, in kleinen und großen Einsatzstellen sowie un- 
ter qualifizierter Anleitung und paralleler sozialpädagogischer Begleitung. 
 
 Die Angebote zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II) und Eingliederung 
von Langzeitarbeitslosen (§16e SGB II) bieten für langzeitarbeitslose 
Kund*innen im Einzelfall eine Unterstützung, um auf dem allgemeinen o - 
der sozialen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden. Durch finanzielle 
Förderung werden die Arbeit geber*innen ermutigt, gezielt Menschen zu 
fördern, die bereits lange Zeit nicht erwerbstätig waren. Ein berufsbeglei - 
tendes Coaching ist fester Bestandteil, um die Beschäftigung nachhaltig zu 
verfestigen.

Seite 9 von 12 
 
 
 
 In Abstimmung mit der Stadt Köln wird im Rahmen von kommunal flankie- 
renden Leistungen weiterhin Unterstützung in Form von psychosozialer Be- 
treuung, Kinderbetreuung und Beratungen bei Sucht- sowie Schuldenprob- 
lematik bereitgestellt. 
 
 Die Freie Förderung (§ 16 f SGB II) und Modellprojekte mit zusätzlichen För- 
dermitteln aus Bundes-, Landes- oder EU-Förderprogrammen schaffen Ge- 
staltungsspielräume zur passgenauen Angebotsentwicklung bzw. der Er - 
probung zielgerichteter regionaler und bundesweiter Unterstützungsange- 
bote. 
Bei allen Angeboten wird die Vereinbarkeit von Familien- und Pflegeaufgaben mit 
den beruflichen Anforderungen mitgedacht. Sie ist ein wichtiger Faktor für eine 
nachhaltige Integration. Mit passgenauen Angeboten in Teilzeit unterstützen wir 
Erziehende und Pflegende bei ihrem (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt. 
 
Darüber hinaus bietet das Jobcenter Köln vielfältige Maßnahmen und Projekte an, 
die speziell auf die Handlungsbedarfe geflüchteter Menschen bzw. Menschen mit 
Migrationshintergrund ausgerichtet sind. Durch Integrationskurse und weiterfüh- 
rende Sprachförderung wird der Erwerb und Ausbau der Deutschkenntnisse be-  
gleitet. Die Anerkennungsberatung für Personen, die Abschlüsse aus dem Heimat- 
land mitbringen, ist ein möglicher Weg zum Zielberuf.

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Handlungsschwerpunkt Vermittlung 
 
 
 
Der Kölner Arbeitsmarkt befindet sich in einem umfassenden Veränderungspro - 
zess. Die voranschreitende Digitalisierung und der technische Fortschritt treffen 
auf Entwicklungen durch Klimawandel und Energiewende („digitale und grüne 
Transformation“) - entscheidend beeinflusst durch die demografische Entwick - 
lung. 
Die Anzahl der offenen Arbeitsstellen unterliegt leichten Schwankungen und 
bleibt nahezu konstant. Zu den wichtigsten Beschäftigungsbranchen in Köln ge - 
hört das Gesundheitswesen, der Groß - und Einzelhandel sowie die öffentliche 
Verwaltung. 
Der gemeinsame Arbeitgeberservice von Agentur für Arbeit und Jobcenter Köln 
richtet sich nach der Kund*innenstruktur und den Anforderungen des Arbeits - 
marktes aus. Die passende Ansprache der Arbeitgeber*innen, kontinuierliche Be- 
werber*innentage, die Zusammenarbeit mit Ehrenamt und Communities soll 
Kund*innen helfen, eine Arbeit zu finden. 
Das JobSpeedDating bleibt als erfolgreiche Veranstaltung ein wichtiger Bestand - 
teil der Vermittlungsaktivitäten des Jobcenter Köln. 
Auch zukünftig bauen wir auf gelebte Kooperation und Netzwerke, um den Ent - 
wicklungen des Arbeitsmarktes zeitnah mit anpassungsfähigen Integrationsstra - 
tegien zu begegnen.

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Ein Blick in die Zukunft 
 
 
 
Wir befinden uns in einem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Transformati - 
onsprozess. Hervorzuheben ist hier die zunehmende Geschwindigkeit, in der der 
Wandel stattfindet. Politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Einflussfakto- 
ren erfordern auch kurzlebige und teils wechselhafte Änderungen der sozialpoli- 
tischen Gesetzes- und Weisungslage. 
Die nachhaltige Integration unserer Kund*innen erfordert einen wachen Blick auf 
politische und wirtschaftliche Entwicklungen, kombiniert mit einer vorgehaltenen 
Flexibilität in Handlungsstrategien und Schwerpunksetzung im Integrationspro - 
zess. 
Dabei setzen wir auf Arbeitgeber*innen, die die Chancen in der Beschäftigung von 
Kund*innen des Jobcenter Köln erkennen, um perspektivisch ihren Fachkräftebe- 
darf zu sichern. Aufgabe wird es sein, zunehmend Unternehmen zu gewinnen, die 
mutig auch Menschen beschäftigen, die zunächst nicht den erwünschten Anfor - 
derungsprofilen entsprechen. 
2025 erfolgte die Zuständigkeitsverlagerung der Bewilligung von Leistungen zur 
beruflichen Weiterbildung und zur Rehabilitation vom Jobcenter zur Agentur für 
Arbeit. Die hierfür notwendigen Prozesse im Verfahrensablauf wurden erfolgreich 
implementiert und bilden nun das Fundament für ein gelungenes 
Qualifizierungsangebot an die Kund*innen des Jobcenter Köln. Die Agentur für 
Arbeit und das Jobcenter Köln gestalten hierbei gemeinsam den 
rechtskreisübergreifenden Beratungs- und Förderungsprozess.

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Die enge Verzahnung mit allen Partner*innen am sozialen Arbeitsmarkt hilft, die 
Auswirkungen der bundesweit vorgesehenen Einsparungen im Eingliederungs -
budget der Jobcenter auf die finanziellen, beruflichen und individuellen 
Perspektiven abzuschwächen.  Insbesondere die demografische Entwicklung  
fordert es noch stärker als bisher, die Ressourcen von Frauen und Erziehenden 
zu  berücksichtigen. Dabei sind unter anderem tradierte Rollenbilder  und 
fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten  besondere  gesellschaftliche 
Herausforderungen. Diesen auf neuen Wegen zu begegnen, ist eine Aufgabe für 
uns alle. 
Das lebenslange Lernen nimmt nochmals an Bedeutung zu. Mehr denn je bedarf 
es einer hohen Veränderungskompetenz sowie dezentraler richtungsgebender  
Strukturen, Werte und Normen. 
Die aktuellen und anzunehmenden Entwicklungen in allen relevanten Bereichen 
unsere Arbeit betreffend, können auf den ersten Blick  einschüchternd wirken – 
als Chance, der notwendigen Transformation und gesellschaftlichen 
Weiterentwicklung betrachtet, eröffnen sich uns neue Perspektiven.

Beratungsverlauf (1)

15.01.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3566/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.01.2026
Erstellt
15.12.2025 09:45