StVo-konforme Regelung des Motorrad- und Mofaparkens, gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) AN/1094/2024 vom 22.08.2024
Stand: Am 05.09.2024 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)
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B90/Grüne SPD CDU Die Linke KlimaFreunde Die Partei Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1094/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 StVo-konforme Regelung des Motorrad- und Mofaparkens Sehr geehrte Frau Reker, sehr geehrte Herren, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 5. September 2024: Die Bezirksvertretung möge beschließen: 1. Das Parken von Mofas, Motorrädern und ähnlichen Fahrzeugen auf Gehwegen soll grundsätzlich im Bezirk Innenstadt nicht mehr geduldet werden. Dies gilt für vollstän- dig in Beschlusszuständigkeit der Bezirksvertretung liegende Straßen ebenso wie für die Seitenanlagen von Straßen in Zuständigkeit von Rat / Verkehrsausschuss. 2. Die Verwaltung soll Verkehrsteilnehmer*innen zeitnah öffentlich und per direkter An- sprache / Infozettel darauf hinweisen, dass Motorräder und Motorroller StVo-konform im Bezirk Innenstadt ab sofort auf regulären Parkplätzen geparkt werden müssen. 3. An Punkten mit hohem Aufkommen von Motorrad- und Mofaparken sollen geeignete Parkmöglichkeiten in regulären Parkplätzen abmarkiert werden (perspektivisch in den im Raumbuch definierten Mobilstationen geeignet integriert, insbesondere an SPNV- Knotenpunkten). 4. Das Parken auf Gehwegen an Hauswänden oder bei Blockade von Fußgänger*in- nenfurten an Kreuzungen ist ab sofort zu ahnden, das generelle Gehwegparken ab einer geeigneten Übergangsfrist. - 2 - 5. Soll im Ausnahmefall das Gehwegparken erlaubt werden, weil örtliche Gegebenhei- ten dies zulassen und ein Parken auf Parkplätzen nicht möglich ist, ist der Bezirksver- tretung eine entsprechende Planung zur Beschlussfassung vorzulegen und die Park- plätze passend zu markieren. Begründung: Das Parken von Mofas, Motorräder etc. auf Gehwegen ist nicht nur StVo-widrig, sondern be- hindert auch Fußgänger*innen und andere Nutzer*innen des Gehweges. Insbesondere an Hauswänden liegt zudem eine Behinderung und Gefährdung blinder Personen vor, die die Hauskante zur Orientierung nutzen. Beispiel aus anderen Ländern und Stadteilen zeigen, dass und wie das Parken von Motorrädern und Mofas durch ein geordnetes Parken in bau- lich angelegten Parktaschen geordnet werden kann. Die Übergangszeit dient dazu, Nutzer*innen, die durch bisherige Praxis der weitgehenden Duldung eine regelkonforme Nutzung annehmen, auf die Änderungen vorzubereiten. Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ist auch nach Abgrenzungskatalog für den Seiten- raum von Straßen gegeben, deren verkehrliche Bedeutung über den Bezirk selber hinaus- geht, da der Seitenraum der Erschließung lokaler Ziele wie Wohnungen, Geschäfte, Arztpra- xen etc. dient und Fußverkehre im Seitenraum grundsätzlich überwiegen bezirkliche Bedeu- tung haben. B90/Grüne CDU SPD Die Linke Julie Cazier Günter Leitner Tim Cremer Gunda Wienke KlimaFreunde Die Partei Dr. Verena Holzer-Henke Sabine Kader
Beratungsverlauf
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05.09.2024
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.7, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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