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AN/1094/2024

StVo-konforme Regelung des Motorrad- und Mofaparkens, gem. Antrag B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, KlimaFreunde und Die Partei

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 22.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.09.2024, TOP 5.2.7

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

3173 Zeichen

B90/Grüne  
SPD 
CDU 
Die Linke 
KlimaFreunde 
Die Partei 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1094/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 
 
StVo-konforme Regelung des Motorrad- und Mofaparkens 
Sehr geehrte Frau Reker,  
sehr geehrte Herren, 
 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt am 5. September 2024: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
1. Das Parken von Mofas, Motorrädern und ähnlichen Fahrzeugen auf Gehwegen soll 
grundsätzlich im Bezirk Innenstadt nicht mehr geduldet werden. Dies gilt für vollstän-
dig in Beschlusszuständigkeit der Bezirksvertretung liegende Straßen ebenso wie für 
die Seitenanlagen von Straßen in Zuständigkeit von Rat / Verkehrsausschuss. 
2. Die Verwaltung soll Verkehrsteilnehmer*innen zeitnah öffentlich und per direkter An-
sprache / Infozettel darauf hinweisen, dass Motorräder und Motorroller StVo-konform 
im Bezirk Innenstadt ab sofort auf regulären Parkplätzen geparkt werden müssen. 
3. An Punkten mit hohem Aufkommen von Motorrad- und Mofaparken sollen geeignete 
Parkmöglichkeiten in regulären Parkplätzen abmarkiert werden (perspektivisch in den 
im Raumbuch definierten Mobilstationen geeignet integriert, insbesondere an SPNV-
Knotenpunkten). 
4. Das Parken auf Gehwegen an Hauswänden oder bei Blockade von Fußgänger*in-
nenfurten an Kreuzungen ist ab sofort zu ahnden, das generelle Gehwegparken ab 
einer geeigneten Übergangsfrist.

- 2 - 
 
5. Soll im Ausnahmefall das Gehwegparken erlaubt werden, weil örtliche Gegebenhei-
ten dies zulassen und ein Parken auf Parkplätzen nicht möglich ist, ist der Bezirksver-
tretung eine entsprechende Planung zur Beschlussfassung vorzulegen und die Park-
plätze passend zu markieren. 
 
Begründung: 
Das Parken von Mofas, Motorräder etc. auf Gehwegen ist nicht nur StVo-widrig, sondern be-
hindert auch Fußgänger*innen und andere Nutzer*innen des Gehweges. Insbesondere an 
Hauswänden liegt zudem eine Behinderung und Gefährdung blinder Personen vor, die die 
Hauskante zur Orientierung nutzen. Beispiel aus anderen Ländern und Stadteilen zeigen, 
dass und wie das Parken von Motorrädern und Mofas durch ein geordnetes Parken in bau-
lich angelegten Parktaschen geordnet werden kann. 
Die Übergangszeit dient dazu, Nutzer*innen, die durch bisherige Praxis der weitgehenden 
Duldung eine regelkonforme Nutzung annehmen, auf die Änderungen vorzubereiten. 
Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ist auch nach Abgrenzungskatalog für den Seiten-
raum von Straßen gegeben, deren verkehrliche Bedeutung über den Bezirk selber hinaus-
geht, da der Seitenraum der Erschließung lokaler Ziele wie Wohnungen, Geschäfte, Arztpra-
xen etc. dient und Fußverkehre im Seitenraum grundsätzlich überwiegen bezirkliche Bedeu-
tung haben. 
 
B90/Grüne          CDU   SPD   Die Linke 
Julie Cazier       Günter Leitner  Tim Cremer  Gunda Wienke 
 
KlimaFreunde    Die Partei 
Dr. Verena Holzer-Henke  Sabine Kader

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1094/2024
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
22.08.2024
Erstellt
22.08.2024 10:21