4027/2023
Mittelfreigabe "Reallabor Westspitze"
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Anlage 1 Weitergehende Erläuterungen zur Verwendung der Mittel
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Anlage 1 Weitergehende Erläuterungen zur Verwendung der Mittel Das Projekt „Reallabor West spitze“ setzt sich aus verschiedenen Teilvorhaben zusammen. Hier zu nennen sind neben einer baulichen nutzungsspezifischen Ertüchtigung der Bestandsimmobilie und der Vorbereitung des Bauantrages auch die Erstellung einer Dokumentation über den Gesamtprozess und deren Aufbereitung zur Nutzung durch andere Kulturschaffende . Unabhängig davon ist ein Verfahren zur Änderung des aktuell gültigen Bebauungsplans vorgesehen. Ziel des Reallabors und somit zentraler Förderzweck sind somit die Schaffung der Voraussetzungen für die Aufnahme einer multikodierten kulturellen Nutzung am Standort sowie die Dokumentation und Publikation dieses Prozesses. Im Folgenden werden d ie einzelnen Teilvorhaben näher erläutert und deren Umsetzung - in Bezug auf die Jahre 2023 / 2024 - dargelegt. Im Zentrum des Vorhabens stand in 2023 die Schaffung der Grundlagen für die Einreichung des Bauantrages. Hierzu wurden Gutachten hauptsächlich in den Bereichen Schallschutz, Brandschutz sowie statische U ntersuchung umgesetzt. Für die Gutachten und die daraus resultierenden notwendigen b aulichen Anpassungen wurden ca. 95.000 € aufgewendet. Ca. 60.000 € wurden für die den laufenden Betrieb der Infrastruktur aufgewendet. Zur Koordination des Vorhabens durch die Geschäftsführung sowie der Aufbereitung der Dokumentation und deren Publikation wurden ca. 160.000 € aufgewendet . Die über die erhaltene Förderung hinaus benötigten Finanzmittel wurden durch Eigenmittel bereitgestellt. Auf diese Weise konnten laut Vorhabenträger in 2023 sämtliche Grundlagen für die Einreichung des Bauantrages (geplant für Beginn des Jahre s 2024) geschaffen werden, so dass mit der Erteilung der Baugenehmigung in 2024 gerechnet wird. Die Baugenehmigung ist Voraussetzung für die vollständige Inbetriebnahme der Bestandsgebäude der Westspitze und deren wirtschaftlichen Betrieb. Ebenfalls konnten auf der Webseite des Vorhabenträgers die ersten Module der Dokumentation des Reallabors öffentlich zugänglich gemacht werden. In der ersten Jahreshälfte 2024 soll zunächst das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans eingeleitet werden. Das Verfahren dauert - nach Auskunft des Stadtplanungsamtes - ca. 3 Jahre. Hierzu müssen weitere städtebauliche Gutachten und unter anderem eine Verkehrsuntersuchung beauftragt werden. Hierauf entfallen ca. 45.000 € der Förderung. Die Änderung des Bebauungsplans ist relevant für die Erstellung eines Neubaus auf dem Gelände des Vorhabenträgers. Die Realisierung der kulturellen Nutzung des Bestandsgebäudes ist jedoch unabhängig vom Ausgang des Verfahrens möglich, so dass der Förderzweck erfüllt werden kann. Mit Erhalt der Baugenehmigung, voraussichtlich in der zwe iten Jahreshälfte 2024, sollen alle Arbeiten finalisiert werden, die erst nach Erteilung der Genehmigung umgesetzt werden können/dürfen, bzw. solche , die als Auflagen aus der Baugenehmigung resultieren können. Hierauf entfallen 40.000 € der Förderung. Parallel hierzu soll in 2024 das Kulturprogramm der Westspitze sukzessive in den Betrieb gehen. Dies beinhaltet zunächst solche Veranstaltungen und Nutzungen, die auf Basis der aktuellen Genehmigung umgesetzt werden können. Dieses Portfolio soll nach Erhalt der Baugenehmigung weiter ausgebaut werden. Für die Inbetriebnahme des Kulturprogramms, die Finalisierung und Publikation der Ergebnisse des Reallabors, die allgemeinen Betriebskosten sowie die Geschäftsführung werden ca. 125.000 € der Fördersumme aufgewendet. Die Gesamtkosten für das Vorhaben beziffert der Vorhabenträger für 2024 auf ca. 390.000 € ; städtische Förderung: 250.000 €. Die über die städtische Förderung hinausgehenden Kosten bestreitet der Vorhabenträger aus Drittmitteln und Einnahmen. Sie stellen somit seinen Eigenanteil dar. Eine Bewilligung der Fördermittel erfolgt erst nach der Verwendungsnachweisprüfung der Fördermittel von 2023. Erst auf dieser Grundlage werden die Voraussetzungen für die Auszahlung der Fördermittel geschaffen.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/5 Vorlagen-Nummer 4027/2023 Freigabedatum 25.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mittelfreigabe "Reallabor Westspitze" Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt a) die Projektförderung an die stattInsel WESTSPITZE GmbH für die weitere Entwick- lung des „Reallabor Westspitze“ auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhof Eh- renfeld sowie für die Dokumentation der einzelnen Projektschritte als Blaupause für die Freie Kulturszene im Umfang von bis zu 250.000 € im Haushaltsjahr 2024. b) die Mittelfreigabe in Höhe von 250.000 € im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnis- plan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen für die weitere Entwicklung des „Reallabor Westspitze“ auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhof Ehrenfeld. Ausschuss Kunst und Kultur 30.01.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In 2023 konnte die für das „Reallabor Westspitze“ verantwortliche Vorhabenträgerin (stattInsel WESTSPITZE GmbH) die erhaltene Förderung in Höhe von 250.000 € für die Vorbereitung der Baugenehmigung sowie der baulichen Voraussetzungen der neuen Spielstätte nutzen. Für das Jahr 2024 sind weitere 250.000 € gemäß dem Änderungsantrag AN/1728/2022 (Kulturförderabgabe) als Zuschuss vorgesehen. Seitens der Vorhaben- trägerin sind geplant: 1. Fertigstellung der Baumaßnahmen nach Baugenehmigung Nach Erteilung der Baugenehmigung, laut Aussage der Vorhabenträgerin voraus- sichtlich im 2. Quartal 2024, werden die genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen fertiggestellt. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Koordination der verschie- denen Gewerke – und zusätzlicher Abhängigkeiten von externen Dienstleistern – werden laut Vorhabenträgerin Bauplanung und Maßnahmenumsetzung im ersten Halbjahr 2024 erhebliche zeitliche Kapazitäten binden. 3 2. Umfangreiche Dokumentation der bisherigen Arbeiten im Reallabor Parallel dazu sollen die Arbeiten im Reallabor sukzessive auf der Webseite der WESTSPITZE dokumentiert und zugänglich gemacht werden. Die Dokumentation wird in verschiedenen – nach Themen geordneten – Kategorien erfolgen und ist Voraussetzung für die Auszahlung der weiteren Fördermittel in 2024. 3. Planung des Kunst- und Kulturprogramms Nachdem in 2023 die Schwerpunkte des Kunst- und Kulturprogramms konzeptio- niert wurden, soll in 2024 mit einzelnen Künstler*innen, Institutionen der Kölner Kunst- und Kulturszene sowie Interessenvertretungen die Bespielung der WEST- SPITZE geplant werden. Ziel ist, den in Köln aktiven Kunst- und Kulturschaffenden die Präsentation von Kunstwerken sowie Live-Performances vor einem breiten Publikum zu ermöglichen. 4. Änderungsverfahren für die Anpassung des bisher gültigen Bebauungsplans vorbereiten Für 2024 ist auch eine Änderung des aktuell für das Areal (Maarweg) geltenden Bebauungsplans (ehemaliger Güterbahnhof Köln-Ehrenfeld, Nr. 63469.07) ange- dacht, um die bis dato zulässigen Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern. Derzeit sind „Vergnügungsstätten“ auf dem Areal ausgeschlossen. Vergnügungs- stätten im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind bspw. „gewerbliche Nutzungsarten, die sich in unterschiedlicher Ausprägung (wie Amüsierbetriebe, Diskotheken, Spielhallen) unter Ansprache (oder Ausnutzung) des Sexual-, Spiel - und/oder Gesellschaftstriebs einer bestimmten gewinnbringenden Freizeitunterhal- tung widmen“. Die für das Areal geplante Nutzung könnte als Vergnügungsstätte eingestuft wer- den. Daher soll ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet werden. Hierzu müssen dem Stadtplanungsamt durch die Vorhabenträgerin prüffähige Unterlagen (Planungskonzept sowie Erläuterungstext für den zu ändernden Bebauungsplan) vorgelegt werden, deren Erstellung Teil des hier geförderten Vorhabens ist. Gemäß den Angaben der Vorhabenträgerin teilen sich die Kosten in 2024 wie folgt auf (Kostenschätzung): Verwendung Betrag in Euro Gehälter 125.000 Dienstleistungen und Honorare 45.000 Baumaterial / Technik / Ausstattung 40.000 Energiekosten 12.500 Erbbauzins, Versicherung + NK 27.500 Gesamt 250.000 Die Gesamtkosten in 2024 werden auf 390.000 € beziffert. Zusätzlich zu dem Zu- schuss der Stadt Köln werden Eigenmittel in Höhe von 140.000 € eingesetzt (Kredit, Sponsoring per Crowdfunding). Finanzierung: Der Änderungsantrag AN/1728/2022 (Kulturförderabgabe) zum Haushaltsplan 2023/24 wurde durch den Finanzausschuss am 30.09.2022, der Haushaltsplan 4 2023/2024 durch den Rat in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen. Die Mittelfrei- gabe ist dem zuständigen Fachausschuss vorbehalten. Im Teilergebnisplan des Kul- turraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen stehen in 2024 Mittel in Höhe von 250.000 € zur Verfügung. Begründung der Dringlichkeit: Der verwaltungsinterne Abstimmungsprozess hat sich leider verzögert, so dass die re- gulären Vorlagefristen nicht eingehalten werden konnten. Eine Beschlussfassung ist jedoch dringlich, da die in Aussicht gestellte städtische Förderung zwingt ausgezahlt werden muss, wenn das Vorhaben nicht gefährdet werden soll.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Maarweg
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Details
- Aktenzeichen
- 4027/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 25.01.2024
- Erstellt
- 06.12.2023 12:10