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4027/2023

Mittelfreigabe "Reallabor Westspitze"

Beschlussvorlage Ausschuss 25.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 30.01.2024, TOP 4.9

Anlage 1 Weitergehende Erläuterungen zur Verwendung der Mittel

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Weitergehende Erläuterungen zur Verwendung der Mittel

4096 Zeichen

Anlage 1  
 
Weitergehende Erläuterungen zur Verwendung der Mittel 
Das Projekt „Reallabor West spitze“ setzt sich aus verschiedenen Teilvorhaben 
zusammen. Hier  zu nennen sind neben einer baulichen nutzungsspezifischen 
Ertüchtigung der Bestandsimmobilie und der Vorbereitung des Bauantrages auch die 
Erstellung einer Dokumentation über den Gesamtprozess und deren Aufbereitung zur 
Nutzung durch andere Kulturschaffende . Unabhängig davon ist ein Verfahren zur 
Änderung des aktuell gültigen Bebauungsplans vorgesehen. 
Ziel des Reallabors und somit zentraler Förderzweck sind somit die Schaffung der 
Voraussetzungen für die Aufnahme einer multikodierten kulturellen Nutzung am 
Standort sowie die Dokumentation und Publikation dieses Prozesses. 
Im Folgenden werden d ie einzelnen Teilvorhaben näher erläutert und deren 
Umsetzung - in Bezug auf die Jahre 2023 / 2024 - dargelegt.  
Im Zentrum des Vorhabens stand  in 2023 die Schaffung der Grundlagen für die 
Einreichung des Bauantrages. Hierzu  wurden Gutachten hauptsächlich in den 
Bereichen Schallschutz, Brandschutz sowie statische U ntersuchung umgesetzt. Für 
die Gutachten und die daraus resultierenden notwendigen b aulichen Anpassungen 
wurden ca. 95.000 € aufgewendet. Ca. 60.000 € wurden für die den laufenden Betrieb 
der Infrastruktur aufgewendet. 
Zur Koordination des Vorhabens durch die Geschäftsführung sowie der Aufbereitung 
der Dokumentation und deren Publikation wurden ca. 160.000 € aufgewendet . Die 
über die erhaltene Förderung hinaus benötigten Finanzmittel wurden durch Eigenmittel 
bereitgestellt. 
Auf diese Weise konnten laut Vorhabenträger in 2023 sämtliche Grundlagen für die 
Einreichung des Bauantrages (geplant für Beginn des Jahre s 2024) geschaffen 
werden, so dass mit der Erteilung der Baugenehmigung in 2024 gerechnet wird. Die 
Baugenehmigung ist Voraussetzung für die  vollständige Inbetriebnahme der 
Bestandsgebäude der Westspitze und deren wirtschaftlichen Betrieb. Ebenfalls 
konnten auf der Webseite des Vorhabenträgers die ersten Module der Dokumentation 
des Reallabors öffentlich zugänglich gemacht werden.  
In der ersten Jahreshälfte 2024 soll zunächst das Verfahren zur Änderung des 
Bebauungsplans eingeleitet werden.  Das Verfahren dauert - nach Auskunft des 
Stadtplanungsamtes - ca. 3 Jahre. Hierzu müssen weitere städtebauliche Gutachten 
und unter anderem eine Verkehrsuntersuchung beauftragt werden. Hierauf entfallen 
ca. 45.000 € der Förderung. Die Änderung des Bebauungsplans ist relevant für die 
Erstellung eines Neubaus auf dem Gelände des Vorhabenträgers.  
Die Realisierung der kulturellen Nutzung des Bestandsgebäudes ist jedoch 
unabhängig vom Ausgang des Verfahrens möglich, so dass der Förderzweck erfüllt 
werden kann.  
Mit Erhalt der Baugenehmigung, voraussichtlich in der zwe iten Jahreshälfte 2024, 
sollen alle Arbeiten finalisiert werden, die erst nach Erteilung der Genehmigung 
umgesetzt werden können/dürfen, bzw. solche , die als Auflagen aus der 
Baugenehmigung resultieren können. Hierauf entfallen 40.000 € der Förderung.

Parallel hierzu soll in 2024 das Kulturprogramm der Westspitze sukzessive in den 
Betrieb gehen. Dies beinhaltet zunächst solche Veranstaltungen und Nutzungen, die 
auf Basis der aktuellen Genehmigung umgesetzt werden können. Dieses Portfolio soll 
nach Erhalt der Baugenehmigung weiter ausgebaut werden. 
Für die Inbetriebnahme des Kulturprogramms, die Finalisierung und Publikation der 
Ergebnisse des Reallabors, die allgemeinen Betriebskosten sowie die 
Geschäftsführung werden ca. 125.000 € der Fördersumme aufgewendet.  
Die Gesamtkosten für das Vorhaben beziffert der Vorhabenträger für 2024 auf ca. 
390.000 € ; städtische Förderung: 250.000 €. Die über die städtische Förderung 
hinausgehenden Kosten bestreitet der Vorhabenträger aus Drittmitteln und 
Einnahmen. Sie stellen somit seinen Eigenanteil dar. 
Eine Bewilligung der Fördermittel erfolgt erst nach der Verwendungsnachweisprüfung 
der Fördermittel von 2023. Erst auf dieser Grundlage werden die Voraussetzungen für 
die Auszahlung der Fördermittel geschaffen.

Beschlussvorlage Ausschuss

6143 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 4027/2023 
Freigabedatum 
 25.01.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mittelfreigabe "Reallabor Westspitze"  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt 
 
a) die Projektförderung an die stattInsel WESTSPITZE GmbH für die weitere Entwick-
lung des „Reallabor Westspitze“ auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhof Eh-
renfeld sowie für die Dokumentation der einzelnen Projektschritte als Blaupause 
für die Freie Kulturszene im Umfang von bis zu 250.000 € im Haushaltsjahr 2024.  
 
b) die Mittelfreigabe in Höhe von 250.000 € im Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnis-
plan des Kulturraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, 
Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen für die weitere Entwicklung des „Reallabor 
Westspitze“ auf dem Areal des ehemaligen Güterbahnhof Ehrenfeld. 
 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 30.01.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  250.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In 2023 konnte die für das „Reallabor Westspitze“ verantwortliche Vorhabenträgerin 
(stattInsel WESTSPITZE GmbH) die erhaltene Förderung in Höhe von 250.000 € für 
die Vorbereitung der Baugenehmigung sowie der baulichen Voraussetzungen der 
neuen Spielstätte nutzen.  
 
Für das Jahr 2024 sind weitere 250.000 € gemäß dem Änderungsantrag 
AN/1728/2022 (Kulturförderabgabe) als Zuschuss vorgesehen. Seitens der Vorhaben-
trägerin sind geplant: 
 
1. Fertigstellung der Baumaßnahmen nach Baugenehmigung 
Nach Erteilung der Baugenehmigung, laut Aussage der Vorhabenträgerin voraus-
sichtlich im 2. Quartal 2024, werden die genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen 
fertiggestellt. Aufgrund der hohen Anforderungen an die Koordination der verschie-
denen Gewerke – und zusätzlicher Abhängigkeiten von externen Dienstleistern – 
werden laut Vorhabenträgerin Bauplanung und Maßnahmenumsetzung im ersten 
Halbjahr 2024 erhebliche zeitliche Kapazitäten binden.

3 
2. Umfangreiche Dokumentation der bisherigen Arbeiten im Reallabor 
Parallel dazu sollen die Arbeiten im Reallabor sukzessive auf der Webseite der 
WESTSPITZE dokumentiert und zugänglich gemacht werden. Die Dokumentation 
wird in verschiedenen – nach Themen geordneten – Kategorien erfolgen und ist 
Voraussetzung für die Auszahlung der weiteren Fördermittel in 2024.  
 
3. Planung des Kunst- und Kulturprogramms 
Nachdem in 2023 die Schwerpunkte des Kunst- und Kulturprogramms konzeptio-
niert wurden, soll in 2024 mit einzelnen Künstler*innen, Institutionen der Kölner 
Kunst- und Kulturszene sowie Interessenvertretungen die Bespielung der WEST-
SPITZE geplant werden. Ziel ist, den in Köln aktiven Kunst- und Kulturschaffenden 
die Präsentation von Kunstwerken sowie Live-Performances vor einem breiten 
Publikum zu ermöglichen.  
 
4. Änderungsverfahren für die Anpassung des bisher gültigen Bebauungsplans 
vorbereiten 
Für 2024 ist auch eine Änderung des aktuell für das Areal (Maarweg) geltenden 
Bebauungsplans (ehemaliger Güterbahnhof Köln-Ehrenfeld, Nr. 63469.07) ange-
dacht, um die bis dato zulässigen Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern.  
 
Derzeit sind „Vergnügungsstätten“ auf dem Areal ausgeschlossen. Vergnügungs-
stätten im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind bspw. „gewerbliche 
Nutzungsarten, die sich in unterschiedlicher Ausprägung (wie Amüsierbetriebe, 
Diskotheken, Spielhallen) unter Ansprache (oder Ausnutzung) des Sexual-, Spiel - 
und/oder Gesellschaftstriebs einer bestimmten gewinnbringenden Freizeitunterhal-
tung widmen“. 
 
Die für das Areal geplante Nutzung könnte als Vergnügungsstätte eingestuft wer-
den. Daher soll ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet werden. Hierzu 
müssen dem Stadtplanungsamt durch die Vorhabenträgerin prüffähige Unterlagen 
(Planungskonzept sowie Erläuterungstext für den zu ändernden Bebauungsplan) 
vorgelegt werden, deren Erstellung Teil des hier geförderten Vorhabens ist. 
 
Gemäß den Angaben der Vorhabenträgerin teilen sich die Kosten in 2024 wie folgt auf 
(Kostenschätzung): 
 
 
Verwendung Betrag in Euro 
Gehälter 125.000  
Dienstleistungen und Honorare 45.000  
Baumaterial / Technik / Ausstattung 40.000  
Energiekosten 12.500  
Erbbauzins, Versicherung + NK 27.500  
Gesamt 250.000  
 
Die Gesamtkosten in 2024 werden auf 390.000 € beziffert. Zusätzlich zu dem Zu-
schuss der Stadt Köln werden Eigenmittel in Höhe von 140.000 € eingesetzt (Kredit, 
Sponsoring per Crowdfunding). 
 
Finanzierung: 
 
Der Änderungsantrag AN/1728/2022 (Kulturförderabgabe) zum Haushaltsplan 
2023/24 wurde durch den Finanzausschuss am 30.09.2022, der Haushaltsplan

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2023/2024 durch den Rat in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen. Die Mittelfrei-
gabe ist dem zuständigen Fachausschuss vorbehalten. Im Teilergebnisplan des Kul-
turraummanagements in der Produktgruppe 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15-
Transferaufwendungen stehen in 2024 Mittel in Höhe von 250.000 € zur Verfügung. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Der verwaltungsinterne Abstimmungsprozess hat sich leider verzögert, so dass die re-
gulären Vorlagefristen nicht eingehalten werden konnten. Eine Beschlussfassung ist 
jedoch dringlich, da die in Aussicht gestellte städtische Förderung zwingt ausgezahlt 
werden muss, wenn das Vorhaben nicht gefährdet werden soll.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Maarweg

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Details

Aktenzeichen
4027/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
25.01.2024
Erstellt
06.12.2023 12:10