AN/2190/2022
Wie kam es zur Untersagung der Filmvorführungen im Cinenova?
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SPD Anfrage nach § 4
3654 Zeichen
An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des AVR Herrn Bernd Petelkau SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.11.2022 AN/2190/2022 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.11.2022 Wie kam es zur Untersagung der Filmvorführungen im Cinenova? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 28.11.2022 zu setzen. Der KStA berichtete am 22.11.2022, dass das Kölner Ordnungsamt am vergangenen Sonn- tag, dem 20.11., Kinovorführungen im „Cinenova“ in Ehrenfeld untersagt habe. Als Begrün- dung habe das Amt ausgeführt, dass an einem sogenannten stillen Feiertag (in diesem Fall Totensonntag) keine Kinoveranstaltungen stattfinden dürften. Dies sei Gesetzeslage in NRW. Zu dem Einsatz wurde die Polizei hinzugerufen. Auf Nachfragen des Betreibers des Kinos musste das Ordnungsamt am darauffolgenden Tag einräumen, dass es keine rechtliche Grundlage für die Maßnahme gegeben habe und das Kino am Totensonntag ganz regulär Filme hätte zeigen dürfen, wie es auch die Jahre zuvor immer der Fall gewesen ist. In dem genannten Presseartikel ist von einer fehlerhaften „internen Einsatzanweisung zu den stillen Feiertagen“ die Rede. Insgesamt wirft der Einsatz einige Fragen auf. Zum Beispiel wurden offenbar in keinem anderen Kölner Kino am selben Tag Vorführungen untersagt. Auch fällt auf, dass trotz der personellen Unterbesetzung und der damit einhergehenden Belastung die Ressourcen Ordnungsdienstes wiederholt für die Verfolgung von vermeintli- chen oder tatsächlichen Rechtsverstößen eingesetzt wurden, die nur wenig bis keinen Ein- fluss auf das Sicherheitsgefühl der Kölnerinnen und Kölner haben. Erinnert sei nur an die Kontrolle und Durchsetzung rein gestalterischer (und nicht etwa für die Barrierefreiheit bzw. Sicherheit des Verkehrs relevanter) Vorgaben für die Außengastronomie (KStA-Online vom 27.10.2021: „Zu viele bunte Kissen“). Andererseits erreichen die Politik – gerade in den Au- ßenbezirken – immer wieder Klagen der Bürgerinnen und Bürger, dass der Ordnungsdienst nur spät oder gar nicht eintrifft (so etwa bei Lärmbeschwerden). Vor diesem Hintergrund scheint es angesichts der personellen Unterbesetzung des Ordnungsdienstes angezeigt, Einsätze mit direkten Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu priorisie- ren. - 2 - Mit Blick auf das Vorstehende bitten wir die Stadtverwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wurde der Einsatz des Ordnungsamts im Cinenova am 20.11.2022 durch einen ex- ternen Hinweis ausgelöst oder ist der Ordnungsdienst selbst aktiv geworden? 2. Warum wurde die Polizei hinzugerufen? 3. Warum kam es – obwohl offenbar in einer an den gesamten Ordnungsdienst gerich- teten Einsatzanweisung unzutreffend auf das Verbot von Filmvorführungen hingewie- sen wurde – nur in einem Kino zu einem Einsatz? 4. An wen können sich Mitarbeitende des Ordnungsdienstes wenden, um im Bedarfsfall während des Einsatzes bei (vermeintlichen oder tatsächlichen) Rechtsunsicherheiten schnell Klärung zu erlangen? 5. Wie werden die Einsätze des Ordnungsdienstes bei dessen personelle Ressourcen übersteigenden Anzahl von Hinweisen auf Rechtsverstöße priorisiert? Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2190/2022
- Typ
- SPD Anfrage nach § 4
- Datum
- 23.11.2022
- Erstellt
- 23.11.2022 12:37