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AN/2190/2022

Wie kam es zur Untersagung der Filmvorführungen im Cinenova?

SPD Anfrage nach § 4 23.11.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 28.11.2022, TOP 6.2.4

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3654 Zeichen

An 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des AVR 
Herrn Bernd Petelkau 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50 
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.11.2022 
 
AN/2190/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 28.11.2022 
 
Wie kam es zur Untersagung der Filmvorführungen im Cinenova? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 28.11.2022 
zu setzen.  
Der KStA berichtete am 22.11.2022, dass das Kölner Ordnungsamt am vergangenen Sonn-
tag, dem 20.11., Kinovorführungen im „Cinenova“ in Ehrenfeld untersagt habe. Als Begrün-
dung habe das Amt ausgeführt, dass an einem sogenannten stillen Feiertag (in diesem Fall 
Totensonntag) keine Kinoveranstaltungen stattfinden dürften. Dies sei Gesetzeslage in 
NRW. Zu dem Einsatz wurde die Polizei hinzugerufen.  
Auf Nachfragen des Betreibers des Kinos musste das Ordnungsamt am darauffolgenden 
Tag einräumen, dass es keine rechtliche Grundlage für die Maßnahme gegeben habe und 
das Kino am Totensonntag ganz regulär Filme hätte zeigen dürfen, wie es auch die Jahre 
zuvor immer der Fall gewesen ist. In dem genannten Presseartikel ist von einer fehlerhaften 
„internen Einsatzanweisung zu den stillen Feiertagen“ die Rede. Insgesamt wirft der Einsatz 
einige Fragen auf. Zum Beispiel wurden offenbar in keinem anderen Kölner Kino am selben 
Tag Vorführungen untersagt. 
Auch fällt auf, dass trotz der personellen Unterbesetzung und der damit einhergehenden 
Belastung die Ressourcen Ordnungsdienstes wiederholt für die Verfolgung von vermeintli-
chen oder tatsächlichen Rechtsverstößen eingesetzt wurden, die nur wenig bis keinen Ein-
fluss auf das Sicherheitsgefühl der Kölnerinnen und Kölner haben. Erinnert sei nur an die 
Kontrolle und Durchsetzung rein gestalterischer (und nicht etwa für die Barrierefreiheit bzw. 
Sicherheit des Verkehrs relevanter) Vorgaben für die Außengastronomie (KStA-Online vom 
27.10.2021: „Zu viele bunte Kissen“). Andererseits erreichen die Politik – gerade in den Au-
ßenbezirken – immer wieder Klagen der Bürgerinnen und Bürger, dass der Ordnungsdienst 
nur spät oder gar nicht eintrifft (so etwa bei Lärmbeschwerden). Vor diesem Hintergrund 
scheint es angesichts der personellen Unterbesetzung des Ordnungsdienstes angezeigt, 
Einsätze mit direkten Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu priorisie-
ren.

- 2 - 
 
Mit Blick auf das Vorstehende bitten wir die Stadtverwaltung um die Beantwortung 
folgender Fragen:  
1. Wurde der Einsatz des Ordnungsamts im Cinenova am 20.11.2022 durch einen ex-
ternen Hinweis ausgelöst oder ist der Ordnungsdienst selbst aktiv geworden? 
2. Warum wurde die Polizei hinzugerufen? 
3. Warum kam es – obwohl offenbar in einer an den gesamten Ordnungsdienst gerich-
teten Einsatzanweisung unzutreffend auf das Verbot von Filmvorführungen hingewie-
sen wurde – nur in einem Kino zu einem Einsatz? 
4. An wen können sich Mitarbeitende des Ordnungsdienstes wenden, um im Bedarfsfall 
während des Einsatzes bei (vermeintlichen oder tatsächlichen) Rechtsunsicherheiten 
schnell Klärung zu erlangen? 
5. Wie werden die Einsätze des Ordnungsdienstes bei dessen personelle Ressourcen 
übersteigenden Anzahl von Hinweisen auf Rechtsverstöße priorisiert? 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

28.11.2022 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.2.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2190/2022
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
23.11.2022
Erstellt
23.11.2022 12:37