1508/2018
Westlich Zülpicher Wall in Köln-Lindenthal; Einleitungsbeschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1
370 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes=OSLFKHU:DOOLQ.|OQ1HXVWDGW6G 0 10050 200300 Meter
Anlage 3
266 Zeichen
vV^T Als Orientierungswert zum Verhältnis bebaubarer Räche zu Freiraum wird eine Verteilung von 60% bebaubar zu 40% Freiraum zu Grunde gelegt. 28.250 m* 20.250 m* Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsm anagement 29 .01.2018 Universität zu Köln Der Kanzler Anlage 3
Beschlussvorlage Ausschuss
1649 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 funk ma Vorlagen-Nummer 1508/2018 Freigabedatum 15.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushang) Arbeitstitel: Westlich Zülpicher Wall in Köln-Lindenthal Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebau- ungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Zülpicher Straße, Alphons-Silbermann-Weg, Bachemer Straße und Zülpicher Wall (Flurstücke 348 und 339, Flur 69, Gemarkung Müngersdorf) in Köln-Lindenthal –Arbeitstitel: Westlich Zülpicher Wall in Köln-Lindentahl– einzuleiten mit dem Ziel, den östlichen Bereich für eine universitäre Nutzung und Bebauung zu bepla- nen und den westlichen Bereich dem Inneren Grüngürtel zuzuschlagen. Des Weiteren beschließt der Stadtentwicklungsausschuss die Durchführung der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushang). Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ohne Einschränkung zustimmt. Alternative: Keine Einleitung eines Bebauungsplanes und somit Beibehaltung des Status-Quo Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.07.2018 Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: siehe Anlage 2
Anlage 2
5005 Zeichen
/ 2 A N L A G E 2 612funk1508-2018ma Erläuterungen zum Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan); Arbeitstitel: "Westlich Zülpicher Wall in Köln-Lindenthal" Planungsanlass Die Universität zu Köln (UzK) hat sich als innerstädtische Volluniversität in den letzten Jahrzehnten rapide entwickelt. Sie wird auf absehbare Zeit diesen Status mindestens beibehalten. Damit ent- standen in der Vergangenheit bereits erhebliche Flächenbedarfe, insbesondere für Institutionsflä- chen mit Bürostrukturen sowie die Zentralisierung von Bibliotheks- und Lehrflächen der Rechtswis- senschaftlichen-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultäten. Diese Bedarfe werden auch weiterhin grundsätzlich bestehen. Die entsprechenden Flächen und Gebäude sollen aus wirt- schaftlichen, funktionalen und organisatorischen Gründen möglichst direkt an den Kernbereich der Universität anschließen. Planungsziel Aus den oben genannten Bedarfsgründen schlägt die Universität zu Köln gemeinsam mit der Ver- waltung vor, das körperschaftseigene Gelände zwischen Zülpicher Straße, Alphons-Silbermann- Weg, Bachemer Straße und Zülpicher Wall () an der Westseite des Zülpicher Wall straßennah zu bebauen und den zum Alphons-Silbermann-Weg orientierten Teil der Fläche dem Grüngürtel der Stadt Köln für eine öffentliche Nutzung zuzuschlagen und entsprechend zu widmen. Plangebiet Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 348 und 339, Flur 69, der Gemarkung Müngersdorf. Rahmenbedingungen Der städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln von Albert Speer und Partner aus dem Jahr 2008, der vom Rat der Stadt Köln am 05. Mai 2009 grundsätzlich angenommen wurde, zeigt für die bau- liche Entwicklung in der Vertiefungsphase Innerer Grüngürtel, hier: Vertiefungsbereich Universität zu Köln eine Blockbebauung im Bereich Alphons-Silbermann-Weg/Bachemer Straße/Zülpicher Wall auf. Der Masterplan für die Universität zu Köln 2011 bis 2015 nimmt diese Rahmenplanung auf und sieht entlang des Zülpicher Wall eine Bebauung parallel zum Zülpicher Wall vor. Diese bildet die städtebauliche Fortsetzung der mit dem Neubau des Historischen Archiv der Stadt Köln begonnen Randbebauung als Kantenbildung zum Grüngürtel. Städtebau Die genannten Flächen des Plangebietes eignen sich wegen ihrer Lage zum Campus hervorra- gend zur Deckung der aktuellen Flächenbedarfe der UzK. Die hier geplanten Gebäude sollen grundsätzlich so angelegt werden, dass sie interimistisch Einrichtungen aufnehmen, die zurzeit in Gebäuden untergebracht sind, die einer dringenden Sanierung bedürfen. Durch diese Synergien ergeben sich äußerst wirtschaftliche Ansätze aber auch Notwendigkeiten für eine möglichst zeit- nahe Realisation. - 2 - Die zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen von circa 28.500 m² sollen zu circa 60 % im Be- reich des Zülpicher Wall als bebaubar und zu circa 40 % als Freiraum zur Ergänzung des Grüngür- tels entwickelt werden. Der so entstehende Rückraum zum Grüngürtel von circa 50 m Breite könnte in der gesamten Län- ge dem Grüngürtel zugeordnet werden und ermöglicht damit eine attraktive Verbreiterung dieser für alle Bürger dann zugänglichen Erholungszone mit Möglichkeiten zur Begegnung und Kommu- nikation. Hierzu ist geplant, die heute vorhandenen Sportflächen zu entsiegeln und zu renaturieren. Gleichzeitig sind ausreichende Stellplätze unterhalb der geplanten Bebauung parallel zum Zülpi- cher Wall vorzusehen. Planungsrecht Die oben genannten Flurstücke des Plangebietes befinden sich mit Ausnahme der bebauten Be- reich an der Zülpicher Straße im Landschaftsschutzgebiet L16 "Innerer Grüngürtel". Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes als Grünfläche (mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung) dar; in diesem Bereich ist ein Signet "Sportplatz" dargestellt. Den bereits bebauten Bereich an der Zülpicher Straße stellt der FNP als Sonderbaufläche Universität mit einem Signet Großes Umspannwerk dar. Der Flächennutzungs- plan muss entsprechend geändert werden. Ein Bebauungsplan besteht für das Plangebiet nicht. Mehrfachbeauftragung Zur weiteren Konkretisierung der städtebaulichen Möglichkeiten wird für den östlichen Teil des Plangebietes, der für eine Bebauung vorgesehen wird, ein Qualifizierungsverfahren durch eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Öffentlichkeitsbeteiligung Nach Durchführung der oben genannten Mehrfachbeauftragung soll der erste Preis aus diesem Qualifizierungsverfahren im Zuge einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung der interessierten Öffentlichkeit durch Aushang präsentiert werden. Planverfahren Zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechts hat die Universität zu Köln mit Datum vom 29.01.2018 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das oben umschriebene Plangebiet gestellt. Die Universität zu Köln ist Verfügungsberechtigte für die ge- nannten Flurstücke.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1508/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 15.06.2018
- Erstellt
- 07.05.2018 09:01