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1508/2018

Westlich Zülpicher Wall in Köln-Lindenthal; Einleitungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 15.06.2018

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 15.11.2018, TOP 10.1

Anlage 1

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Anlage 3

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2

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Anlage 1

370 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes=OSLFKHU:DOOLQ.|OQ1HXVWDGW6G
0 10050 200300 Meter

Anlage 3

266 Zeichen

vV^T
Als Orientierungswert zum Verhältnis 
bebaubarer Räche zu Freiraum wird 
eine Verteilung von 60% bebaubar zu 
40% Freiraum zu Grunde gelegt.
28.250 m*
20.250 m*
Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsm anagement 
29 .01.2018
Universität zu Köln
Der Kanzler
Anlage 3

Beschlussvorlage Ausschuss

1649 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 funk ma 
Vorlagen-Nummer 
 1508/2018 
Freigabedatum 
 15.06.2018 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 1 
(Aushang) 
Arbeitstitel: Westlich Zülpicher Wall in Köln-Lindenthal 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebau-
ungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet zwischen Zülpicher Straße, 
Alphons-Silbermann-Weg, Bachemer Straße und Zülpicher Wall (Flurstücke 348 und 339, Flur 69, 
Gemarkung Müngersdorf) in Köln-Lindenthal –Arbeitstitel: Westlich Zülpicher Wall in Köln-Lindentahl– 
einzuleiten mit dem Ziel, den östlichen Bereich für eine universitäre Nutzung und Bebauung zu bepla-
nen und den westlichen Bereich dem Inneren Grüngürtel zuzuschlagen. 
 
Des Weiteren beschließt der Stadtentwicklungsausschuss die Durchführung der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach Modell 1 (Aushang). 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung 3 
(Lindenthal) ohne Einschränkung zustimmt. 
 
 
Alternative: 
 
Keine Einleitung eines Bebauungsplanes und somit Beibehaltung des Status-Quo 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 02.07.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
siehe Anlage 2

Anlage 2

5005 Zeichen

/ 2 
 
A N L A G E  2  
612funk1508-2018ma 
 
 
 
Erläuterungen 
zum Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan); 
Arbeitstitel: "Westlich Zülpicher Wall in Köln-Lindenthal" 
  
 
Planungsanlass 
Die Universität zu Köln (UzK) hat sich als innerstädtische Volluniversität in den letzten Jahrzehnten 
rapide entwickelt. Sie wird auf absehbare Zeit diesen Status mindestens beibehalten. Damit ent-
standen in der Vergangenheit bereits erhebliche Flächenbedarfe, insbesondere für Institutionsflä-
chen mit Bürostrukturen sowie die Zentralisierung von Bibliotheks- und Lehrflächen der Rechtswis-
senschaftlichen-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultäten. Diese Bedarfe werden 
auch weiterhin grundsätzlich bestehen. Die entsprechenden Flächen und Gebäude sollen aus wirt-
schaftlichen, funktionalen und organisatorischen Gründen möglichst direkt an den Kernbereich der 
Universität anschließen. 
 
 
Planungsziel 
Aus den oben genannten Bedarfsgründen schlägt die Universität zu Köln gemeinsam mit der Ver-
waltung vor, das körperschaftseigene Gelände zwischen Zülpicher Straße, Alphons-Silbermann-
Weg, Bachemer Straße und Zülpicher Wall () an der Westseite des Zülpicher Wall straßennah zu 
bebauen und den zum Alphons-Silbermann-Weg orientierten Teil der Fläche dem Grüngürtel der 
Stadt Köln für eine öffentliche Nutzung zuzuschlagen und entsprechend zu widmen. 
 
 
Plangebiet 
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 348 und 339, Flur 69, der Gemarkung Müngersdorf. 
 
 
Rahmenbedingungen 
Der städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln von Albert Speer und Partner aus dem Jahr 2008, 
der vom Rat der Stadt Köln am 05. Mai 2009 grundsätzlich angenommen wurde, zeigt für die bau-
liche Entwicklung in der Vertiefungsphase Innerer Grüngürtel, hier: Vertiefungsbereich Universität 
zu Köln eine Blockbebauung im Bereich Alphons-Silbermann-Weg/Bachemer Straße/Zülpicher 
Wall auf.  
 
Der Masterplan für die Universität zu Köln 2011 bis 2015 nimmt diese Rahmenplanung auf und 
sieht entlang des Zülpicher Wall eine Bebauung parallel zum Zülpicher Wall vor. Diese bildet die 
städtebauliche Fortsetzung der mit dem Neubau des Historischen Archiv der Stadt Köln begonnen 
Randbebauung als Kantenbildung zum Grüngürtel.  
 
 
Städtebau 
Die genannten Flächen des Plangebietes eignen sich wegen ihrer Lage zum Campus hervorra-
gend zur Deckung der aktuellen Flächenbedarfe der UzK. Die hier geplanten Gebäude sollen 
grundsätzlich so angelegt werden, dass sie interimistisch Einrichtungen aufnehmen, die zurzeit in 
Gebäuden untergebracht sind, die einer dringenden Sanierung bedürfen. Durch diese Synergien 
ergeben sich äußerst wirtschaftliche Ansätze aber auch Notwendigkeiten für eine möglichst zeit-
nahe Realisation.

- 2 - 
 
 
 
Die zur Verfügung stehenden Grundstücksflächen von circa 28.500 m² sollen zu circa 60 % im Be-
reich des Zülpicher Wall als bebaubar und zu circa 40 % als Freiraum zur Ergänzung des Grüngür-
tels entwickelt werden. 
 
Der so entstehende Rückraum zum Grüngürtel von circa 50 m Breite könnte in der gesamten Län-
ge dem Grüngürtel zugeordnet werden und ermöglicht damit eine attraktive Verbreiterung dieser 
für alle Bürger dann zugänglichen Erholungszone mit Möglichkeiten zur Begegnung und Kommu-
nikation. Hierzu ist geplant, die heute vorhandenen Sportflächen zu entsiegeln und zu renaturieren. 
 
Gleichzeitig sind ausreichende Stellplätze unterhalb der geplanten Bebauung parallel zum Zülpi-
cher Wall vorzusehen. 
 
 
Planungsrecht 
Die oben genannten Flurstücke des Plangebietes befinden sich mit Ausnahme der bebauten Be-
reich an der Zülpicher Straße im Landschaftsschutzgebiet L16 "Innerer Grüngürtel". 
 
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt den überwiegenden Teil des Plangebietes als 
Grünfläche (mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung) dar; in diesem Bereich ist ein Signet 
"Sportplatz" dargestellt. Den bereits bebauten Bereich an der Zülpicher Straße stellt der FNP als 
Sonderbaufläche Universität mit einem Signet Großes Umspannwerk dar. Der Flächennutzungs-
plan muss entsprechend geändert werden. 
 
Ein Bebauungsplan besteht für das Plangebiet nicht. 
 
 
Mehrfachbeauftragung 
Zur weiteren Konkretisierung der städtebaulichen Möglichkeiten wird für den östlichen Teil des 
Plangebietes, der für eine Bebauung vorgesehen wird, ein Qualifizierungsverfahren durch eine 
Mehrfachbeauftragung durchgeführt. 
 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Nach Durchführung der oben genannten Mehrfachbeauftragung soll der erste Preis aus diesem 
Qualifizierungsverfahren im Zuge einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Bauleitplanung 
der interessierten Öffentlichkeit durch Aushang präsentiert werden. 
 
 
Planverfahren 
Zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechts hat die Universität zu Köln mit Datum vom 
29.01.2018 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das oben 
umschriebene Plangebiet gestellt. Die Universität zu Köln ist Verfügungsberechtigte für die ge-
nannten Flurstücke.

Beratungsverlauf (3)

28.06.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.7 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
02.07.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
15.11.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1508/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
15.06.2018
Erstellt
07.05.2018 09:01