Mandari Insight

2183/2022

Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.12.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2023, TOP 10.5

Anlage 8 - Auszug BV Kalk 26.01.2023

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 11, Auszug zu 2183-2022, Finanzausschuss 20.03.2023

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Ansehen

Anlage 2 - Lageplan Verkehrsanlagen

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Ansehen

Anlage 3 - Lageplan Ingenieurbauwerk

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 9 - Stellungnahme zum Protokoll des Verkehrsausschusses vom 24.01.2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 10 - Auszug Verkehrsausschuss 07.03.2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 24.01.2023

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Lageplan Behelfsbauwerk

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

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Ansehen

Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Anlage 6 - Stellungnahme zum Schreiben RPA

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Ansehen

Anlage 8 - Auszug BV Kalk 26.01.2023

2764 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax:  (0221) 221 98347 
E-Mail:  
corinna.brecher@stadt-koeln.de 
Datum: 27.01.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 26.01.2023 
öffentlich 
8.2.3 Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) 
über die B 55a 
2183/2022 
Gem. Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, 
Fraktion Die LINKE. vom 25.01.2023 zu TOP 8.2.3 (2183/2022) "Baube-
schluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße ( B 8) über 
die B 55 a" 
AN/0185/2023 
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 8.2.3 
(2183/2022) "Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfur-
ter Straße ( B 8) über die B 55 a" Beim Brückenbau an die Zukunft den-
ken 
AN/0186/2023 
I. 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den gemeinsamen Ergänzungs-
antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die 
LINKE. abstimmen 
Im Rahmen der Ausführungsplanung soll die Rad- und Fußwegbreite angepasst wer-
den.  
 
Beschluss: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
Bei Abwesenheit von Bezirksvertreter Fischer(Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertre-
ter Hooghoughi (FDP). 
 
II. 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer  lässt über den Ergänzungsantrag der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen:

Beschluss:  
 
Im Rahmen der Ausführungsplanung soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine 
Trasse für die Bahn frei zu halten bzw. die Planung so zu gestalten, dass jederzeit 
eine Bahntrasse verlegt werden kann. 
Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. 
Bei Abwesenheit von Bezirksvertreter Fischer(Fraktion Die LINKE.) und  
Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP). 
 
III. 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer  lässt sodann über die so geänderte Be-
schlussvorlage im Ganzen abstimmen: 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung 2023 / 2024 – mit dem Abbruch und Neubau der Brücke Frankfurter 
Straße (B 8) über die B 55a in Köln-Kalk. Der Neubau der Brücke umfasst drei Fahr-
spuren je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr, beidseitig Rad- und Gehwege sowie 
Platz für eine Stadtbahntrasse. Östlich des Bauwerks werden für die Dauer der Bau-
zeit Behelfsbrücken zur Aufrechterhaltung des Verkehrs errichtet. Die Gesamtkosten 
der Maßnahme betragen 19.340.000 € brutto (inkl. Planungskosten). 
 
Im Rahmen der Ausführungsplanung soll die Rad- und Fußwegbreite angepasst wer-
den.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.  
Bei Abwesenheit von Bezirksvertreter Fischer(Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertre-
ter Hooghoughi (FDP).

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1030 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei dem Projekt handelt es sich um eine technisch notwendige Maßnahme (Ersatzneubau). Das 
Bauwerk wird in vorhandener Geometrie durch einen Neubau ersetzt, somit besteht kaum 
Gestaltungsspielraum. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 11, Auszug zu 2183-2022, Finanzausschuss 20.03.2023

1205 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon: (0221) 221-24649 
Fax:  (0221) 221-23902 
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 21.03.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 20.03.2023  
öffentlich 
10.3 Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) 
über die B 55a 
2183/2022 
 
 
Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses:  
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung 2023 / 2024 – mit dem Abbruch und Neubau der Brücke Frankfurter 
Straße (B 8) über die B 55a in Köln-Kalk. Der Neubau der Brücke umfasst drei Fahr-
spuren je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr, beidseitig Rad- und Gehwege sowie 
Platz für eine Stadtbahntrasse. Östlich des Bauwerks werden für die Dauer der Bau-
zeit Behelfsbrücken zur Aufrechterhaltung des Verkehrs errichtet. Die Gesamtkosten 
der Maßnahme betragen 19.340.000 € brutto (inkl. Planungskosten). 
 
Im Rahmen der Ausführungsplanung soll die Rad- und Fußwegbreite angepasst wer-
den.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 2 - Lageplan Verkehrsanlagen

8297 Zeichen

IND
M
M
INFO
IND
IND
A
1323
1218
1322
1035
902
3435144 18151441505
1034
1507
15081509
0116
0094
0414
0089
0088
KD:45.90KS:43.00
KD:40.85
KD:39.75KS:38.02
KD:45.42KS:42.97
KD:45.57KS:43.12
-60.57-
5.0‰-35.89-
STZ300
4.5‰
-35.62-
STZ6005.4‰
STZ300
STZ30020.1‰-49.65-
STZ3007.1‰-21.20-
STZ50018.7‰-8.38-STZ5002.9‰-18.49-
0.3‰
-117.39-
/4000
STZ30025.0‰
-40.01-
OB5520
800OB
OBOV 800/19000,16,81m
STZ3009,9‰
43,83m
OB
STZ
7,1‰300
36,68m
189,1‰STZ
0,5‰
9,73m300
10,56m600/ 1200OB
91,2‰
300STZ14,91m
STZ
0,8‰70,64m600/ 1200
0,7‰
/ 1900
43,70m
3,4‰300
17,63m
STZ60013,7‰
21,58m
OBEI 800/12005,822,48mSTZ238,4
3008,68m
3,4‰38,74m17,88m
STZ400/ 1200
STZ6006,6‰
49,84m STZ3004,0‰
34,84m
1,0‰61,47m600/ 1200OB
OBEI 600/12000,03,90m
EI 600/12001,6‰18,69mOB STZ600
45,1‰23,04m
11,2‰34,67m45,99m STZ300
STZ3006,5‰33,61m
600/ 1200OB 60,10m1,7‰
28,16m16,7‰300STZ 30016,5‰STZ
6,2‰800OB
6,0‰6,70m600STZ
STZ4002,3‰
48,79m
KS:40,85
KS:41,40KD:46,5323487
23489
KS:40,86KD:47,2623488
KS:39,31KD:42,8122284
KS:43,0723485KD:46,92
23389KS:41,0122262KS:40,89 KS:41,02KD:47,0423384
KS:42,71KD:47,1323388
23486KS:40,89KD:47,14
7299
KS:42,77KD:47,08
KS:35,4823492
KS:37,67KD:41,33
KS:33,53KD:41,13
23491
KS:35,357228
22263KS:37,76KD:39,48
KS:42,91KD:46,0223387
KS:40,70KD:47,1423494
KS:40,73KD:47,632265522358KS:40,73
KS:41,7754823KD:47,78
KS:33,53KD:41,13
24229KS:45,07KD:47,35
24580KS:44,56KD:46,81
26521KS:40,64KD:46,19
KS:43,80KD:45,634956
KS:44,78KD:46,3724579
22355
23490KS:33,27KD:41,7023493KS:35,18KD:40,94
22357
KS:37,89KD:41,3824714
32,4‰3,55m600/ 1200OB
1,5‰6,87m/ 1200OB600
KD:41.41KS:33.49
DN 300 Stz
(gem. Plan 3362, Stand: 14.5.70)
DN 300 Stz
(gem. Plan 3362, Stand: 14.5.70)
KD:41.41KS:33.49
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
AusbaugrenzeH = 0.000 m2.190 %29.610 mkm = 0+000.000h TS = 46.307 H = 0.000 m
2.190 %29.610 m2.000 %96.165 mkm = 0+029.610h TS = 46.955 H = 2000.000 m
2.000 %96.165 m2.500 %74.407 m
km = 0+125.775h TS = 48.879T = 45.000f = 0.506
H = 1300.000 m2.500 %74.407 m0.500 %32.319 m
km = 0+200.183h TS = 47.019T = 19.500f = 0.146
H = 1750.000 m
0.500 %32.319 m0.867 %32.498 m
km = 0+232.502h TS = 47.180T = 11.961f = 0.041
H = 0.000 m0.867 %32.498 mkm = 0+265.000h TS = 46.898
H = 0.000 m2.212 %56.589 m
km = 0+000.000h TS = 45.615
H = 2000.000 m2.212 %56.589 m
2.476 %19.898 m
km = 0+056.589h TS = 46.866T = 2.640f = 0.002
H = 0.000 m
66.747 m1.200 %
km = 0+000.000h TS = 46.143
H = 250.000 m66.747 m1.200 %
15.823 m2.273 %
km = 0+066.747h TS = 46.944T = 1.341f = 0.004
1.29%0.29%
0.00%0.66%
2.50%
2.00%
2.50%
2.50%
2.50% 3.46%
2.50% 1.79%
1.24%
2.50%2.50%
R=∞0+000.000
R=375.000R=∞
0+040.687
R=-375.000R=375.000
0+059.500
R=∞R=-375.000
0+076.956
R=60.000R=∞0+179.927R=-60.000R=60.0000+197.771
R=∞R=-60.000
0+215.724
R=∞0+267.454
R=2500.0000+000.000
R=-558.657R=2500.0000+064.902
R=-558.6570+076.487
R=-500.000+000.000R=-300.00R=-500.000+002.723
R=∞R=-300.000+064.555
R=∞0+083.720
R=1000.00
R=12.00
R=∞
R=213.00
R=220.00
R=∞R=∞
R=-150.00
R=∞
R=-250.00
R=-50.00
R=-1.75R=-17.00 R=∞
R=220.00
R=∞R=∞
R=-80.00
R=∞
R=-260.00
R=12.00
R=∞R=12.00
R=∞
R=∞R=20.00R=1013.75R=-1.50R=-60.70R=-35.00R=∞
R=18.00R=3.50R=200.00R=55.00R=∞
R=-1550.00R=3055.00 R=∞ R=55.00R=-55.00 R=∞ R=6.00
R=-2.75
R=-200.00R=∞
R=-31.55R=31.55R=∞R=374.10R=-1.50R=-4.00R=∞R=50.00R=-55.00 R=∞
R=-15.00R=∞R=-1.50R=-3.00
R=∞R=-2.00
R=∞R=-1.00R=∞
R=-2700.00R=-32.00R=-50.00R=-2.00R=∞
R=-2.00R=400.00R=∞
R=-80000.00
R=-15.00R=∞R=-1.50R=∞
R=-50.00
R=∞
R=∞
R=2000.000
R=-80010.000
R=12.000
R=∞ R=10.00R=∞R=-10.00R=∞
Super Rail Eco BW,gemäß Bestandwiederherstellen 2.50%
ESP, gemäß Bestandwiederherstellen Super Rail,gemäß Bestandwiederherstellen
2.50%
2 Stufen
AnpassungKopfbalkenüber 10,00 m
AnpassungGehweg
S=42,10DN300B15,00‰9,0mDN300B 15,90m6,67‰
DN300B 21,00m 6,67%o
Anschluss anOB 800/1900S=40,89
S=46,76
DN150PE 22,80m6,67‰N_02 Ø1,50KD 47,78KSzu 46,60KSab 41,56
S_01 Ø1,50KD 47,90KSzu 45,32KSzu 45,47KSab 42,24
N_03KD 47,95KS 46,76
N_010KD 47,83KS 45,53
S_02KD 47,76KS 45,46
S_10KD 47,88KS 45,58
DN 150
DN 150
DN300B 21,10m 15,0‰
S=41,25
S=45,35
DN150PE26,17m6,67‰
Anschluss anbestehendenGeh- und Radweg
R=6.000R=∞
R=∞R=6.0000+171.1870+158.412
31.03.20221:250
Lageplan
SVJSAG31.03.202231.03.202231.03.2022
Entwurfsplanung 
69 3114 0- -- - - --00EVPLP0001
freigegebenohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 69 Stadt KölnAmt 690 Stadt KölnAmt 690/2
BauwerksnummerPhaseGewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk:
bearb.gez.gepr.
DatumNamePlanverfasser/in:
Planstufe:
Ersatzneubau Brücke Frankfurter Straße B8
TeilbauwerkPlantyp Index
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
nichtfreigegeben
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
nichtfreigegeben
freigegebenmit Einträgen
Maßstab:
Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
Vössing Ingenieurgesellschaft mbHBrunnenstraße 29-31D - 40223 Düsseldorf+49 (0) 211/90 54-5 - www.voessing.deDüsseldorf, den
Blatt Nr.:Zugehörige Zeichnungen
Änderung Gen.Gepr.Bear.DatumInd.Änderung
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln
EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge
Datum / Unterschrift
Amtsleiter/-in (64)Abteilungsleiter/-in (64)
Datum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Datum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
Datum / Unterschrift
EinträgeübernommenEinträgekeineEinträgeAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)
Gruppenleiter/-in (64) Sachbearbeiter/-in (664)Sachbearbeiter/-in (64)Gruppenleiter/-in (664)
Endzustand
c
31.03.2022
LP
Bankette, Böschungen, Rad-/Gehweg u. Entwässerung angepasstFW22.04.2022aLS 17.05.2022Entwässerung geändertABDB bPrüfanmerkungen eingearbeitet, südl. Insel an Bord angepasstFW27.07.2022cLS
LayStatus-Manager:
Bearbeiter/in:Stand:Druckdatum:Layout Name:Plotstiltabelle:Y:\D\2773-Brücke Frankfurter Straße\30_Entwurf\20_Planung_VA\04_LP\DWG\69 3114 0-00-E-VP-LP.dwgStandard_2014.ctb17.08.2022Fwirtz17.08.20220001-c-P
Bank
30/5050/50
GLAS
Bestand
50.49
PAut
xx GebäudeFahrgast-unterstandGrünland
BaumVerkehrs- undHinweisschilderWerbeanlagen/AnschlagsäuleBeleuchtungs-anlagenPoller, Mast,Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbauvorhandenerAnlagenBestandshöhe
SinkkastenEinlaufSchächte
StromkastenVerteilerkastenKanaldeckelEntlüftungsdeckelGasschieberWasserschieber, HydrantAbfallbehälter, BriefkastenParkautomat
Legende
Telefonzelle
Hochbord/TiefbordRundbord/Materialwechsel
Schmalstrich-MarkierungenBreitstrich-Markierungen
Grundstücksgrenzeprivat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22Tiefbord 8/20
Flachbord10/20/25
MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
MosaikpflasterGrauwacke
Betonsteinpflaster10/20 altgraphitoder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)Betonsteinpflaster 10/20/10altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und RadwegBetonsteinplatten 30/30altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15anthrazit
Asphalt /Betonsteinplatten40/40 grauBetonsteinplatten 30/30altgraphit oder gleichwertig
BuskapBetonsteinplatten 30/30/8altgraphit oder gleichwertig
baulicher RadwegBetonsteinplatten 30/30  rotRotmarkierung aufder FahrbahnRadfahrfurt
Taktile ElementeRippenplatte 30/30Taktile ElementeNoppenplatte 30/30
fest-stehend
BaumBankStraßen-beleuchtung
FindlingPoller /Absperr-pfosten
Abfallbe-hälterStandort fürLSA und MastfußläufigerHauseingangEin- undAusfahrt KFZ
Sinkkasten
Abfall-container
Katastergrenzen
SB
Basamentstein/Läuferstein
GeländeverkaufflächeGeländeankauffläche
Standort fürVZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-bügel
Baumschutz-bügel
Straßenbegrenzungs-linie gem. B-Plan
heraus-nehmbar
Fahrrad-ständer
Zaun Winkelstein 30/22/8
Findling
AchseGussasphaltrinne
Gussasphalt
W-Stein
Möblierung der Straßenausstattung gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt Köln
Schutzeinrichtung
BankettBetonsteinpflasterDoppel T Dammböschung
P

Anlage 3 - Lageplan Ingenieurbauwerk

2450 Zeichen

A
≥
////
//////
//
SchenkelbergAngres/Schenkelberg
1:125
Stadt KölnDie OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
freigegebenohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 691Stadt KölnAmt 691/369 3114 0-BauwerksnummerPhaseGewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk: bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:EntwurfsplanungErsatzneubau
Datum / Unterschrift
---- --TeilbauwerkPlantypIndex01EOB P
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Maßstab:Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
gez. gez. gez.
Brücke Frankfurter Straße über B55a
Gruppenleiter/-in (664)
Ort, Datum, UnterschriftDüsseldorf, INGENIEURBÜRO GRASSL GMBHAdlerstraße   34-4040211   Düsseldorfwww.grassl-ing.deGRASSLBERATENDEINGENIEUREBAUWESENTel.: 0211/17597-0Fax:  0211/1759790 duesseldorf@grassl-ing.de
Datum / UnterschriftAmtsleiter/-in (64)Amtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachbearbeiter/-in (664)Datum / Unterschrift
Datum / UnterschriftGruppenleiter/-in (64)
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
Datum / Unterschrift
Datum / UnterschriftAbteilungsleiter/-in (64)Sachbearbeiter/-in (64)Datum / Unterschrift
Datum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen
Herbrand
000122.04.2022
22.04.2022 gez. ppa. Herbrand
I:\G 2018 Aufträge\A18022_Frankfurter Straße B8 Köln\7_eigenUnterlagen\Zeichnungen\Entwurf Ersatzneubau\Entwurf_Ersatzneubau_Frankfurter Straße_4-Lagerreihen.dwgGespeichert am 10.08.2022 09:57:40  / Geplotet am 18.08.2022 15:04:55
LP
Ansicht, Längsschnittund Grundriss
ϒϕ'c'Bodenart--- cu,kkk Es,kσR,dqs,kqb,kk
Es,k
a a
aa
nn
nnSymbol für Bewegungsrichtung,Lagerungsart/-typ nachDIN 1337-1
allseitsfestlängsfestquerfestallseitsbeweglich
nn
aa
nn
nn
a annSymbol für Bewegungsrichtung,Lagerungsart/-typ nachDIN 1337-1
allseitsfestlängsfestquerfestallseitsbeweglich
03/202203/202204/2022
/ϒ'k
a
IndexÄnderungenDatumZeichenabHinweistexte ergänzt27.07.2022Schenkelberg

Beschlussvorlage Rat

12094 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2183/2022 
Freigabedatum 
 22.12.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2023 / 2024 – mit dem Abbruch und Neubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a in 
Köln-Kalk. Der Neubau der Brücke umfasst drei Fahrspuren je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr, beid-
seitig Rad- und Gehwege sowie Platz für eine Stadtbahntrasse. Östlich des Bauwerks werden für die 
Dauer der Bauzeit Behelfsbrücken zur Aufrechterhaltung des Verkehrs errichtet. Die Gesamtkosten der 
Maßnahme betragen 19.340.000 € brutto (inkl. Planungskosten). 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen uneingeschränkt 
zustimmen. 
 
Verkehrsausschuss 24.01.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 06.02.2023 
Rat 09.02.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   19.340.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. "Förderung"      
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   276.300 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   193.400 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Am 04.04.2017 hat der Rat die Verwaltung mit der Planung und der Vorbereitung der Ausschreibung des 
Ersatzneubaus der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a beauftragt (Vorlagen-Nummer 
3266/2016). Die Entwurfsplanung liegt vor und die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit vorbereitet. 
Beschreibung der vorhandenen Situation 
Die Brücke, die im Zuge der Frankfurter Straße (B 8) in Köln die B 55a in der Nähe des Gothaer Platzes, 
östlich des Tunnels Grenzstraße, überquert, ist eine wichtige Nord-Süd-Verbindung zwischen den Kölner 
Stadtteilen Buchheim bzw. Mülheim und Höhenberg. 
Die Straßenbrücke ist mit Spannstahl der Sorte Sigma Oval St 145/160 vorgespannt. Bei diesem 
Spannstahl handelt es sich um einen Vergütungsstahl, der als spannungsrisskorrosionsgefährdet einzu-
stufen ist. Daher ist die Brücke durch einen Neubau zu ersetzen. 
 
Planung 
Die Planung des Ersatzneubaus der Brücke umfasst die Erneuerung des Überbaus, den Neubau der 
Mittelstütze, Anpassungen und Verstärkung der vorhandenen Widerlager, Anpassungen der Kreuzungs-

3 
bereiche vor und hinter dem Bauwerk mit optimierter Verkehrsführung sowie den Bau von bauzeitlichen 
Behelfsbrücken. 
Im Zuge der Vorentwurfsplanung und der damit verbundenen Variantenbetrachtung wurden für die Ent-
scheidung zu einer Vorzugsvariante unter anderem Aspekte wie die Wirtschaftlichkeit, das Herstellungs-
risiko, die Funktionalität, der Aufwand für die Instandhaltung, Möglichkeit die vorhanden Widerlager zu 
erhalten und eine möglichst geringe Einschränkung für den Verkehr während der Bauzeit betrachtet. 
Daraus ergaben sich für die verschiedenen Bereiche folgende Vorzugsvarianten: 
Vorzugsvariante bauzeitliche Verkehrsführung: 
Mit Hilfe eines Verkehrsgutachtens wurde als Vorzugsvariante zur bauzeitlichen Verkehrsführung der 
Bau von kurzen Behelfsbrücken mit Zwischenstütze östlich des vorhandenen Bauwerkes ermittelt. Für 
die Dauer der Bauzeit kann der Verkehr auf der B 8 so aufrechterhalten werden. 
Vorzugsvariante Ersatzbauwerk 
Innerhalb der Vorplanung wurden mehrere Bauweisen und Bauwerksvarianten untersucht und vorge-
stellt, um die Frankfurter Straße über die B 55a zu überführen. Als Ergebnis dieses Bearbeitungsschrit-
tes wurde die Bauweise mit vorgefertigten Verbundfertigteilträgern (VFT) und einer nachträglich einge-
brachten Ortbetonergänzung als Vorzugsvariante gewählt. Diese Bauweise zeichnet sich durch eine 
kurze Bauzeit und ein geringes Gewicht aus, wodurch der Erhalt der Widerlager gewährleistet ist. 
Die heute vorhandene Querschnittsbreite wird auch für den Ersatzneubau komplett genutzt. Je Quer-
schnittshälfte stehen drei Fahrspuren für den Kfz-Verkehr zur Verfügung (zwei Geradeausstreifen und 
ein Abbiegestreifen), beidseitig werden Geh- und Radwege angeordnet. Im mittleren Bereich des Ge-
samtquerschnitts wird sowohl geometrisch als auch konstruktiv eine mögliche Erweiterung für die Stadt-
bahn berücksichtigt.  
Vorzugsvariante Verkehrsanlagen 
Durch den Bau der Behelfsbrücke und den damit verbundenen Anpassungen der Verkehrsführung in 
den Anschlussbereichen an den Bestand müssen die nördlich und südlich des Bauwerks liegenden 
Kreuzungen für den endgültigen Zustand neu hergestellt werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit die 
Geometrie der Kreuzungsbereiche auf aktuelle Anforderungen hin anzupassen.  
Entsprechend den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) und dem Beschluss des Rates vom 
03.05.2018 (TOP 10.14, Vorlagen-Nummer 0913/2018) entfallen zukünftig die freien Rechtsabbieger 
von / zu der B 55a am nördlichen und südlichen Kreuzungsbereich zur Vermeidung von Konflikten zwi-
schen Kfz- und Radverkehr. Die Rechtsabbieger werden zukünftig über den signalisierten Knoten ge-
führt, wodurch die Dreiecksinseln in den Einmündungen zu den Rampen der B 55a im nördlichen und 
südlichen Bereich entfallen. Durch die nun gradlinige Verkehrsführung können Radfahrende und zu Fuß 
Gehende die Knoten sicherer und schneller passieren. Zusätzlich entstehen im Randbereich neue Grün-
flächen. 
Bauzeit 
Nach der Ausschreibungsphase Mitte 2023 ist ein Baubeginn für Anfang 2024 geplant. Die Bauzeit wird 
mit ca. 24 Monaten veranschlagt. 
Verkehrsführung während der Bauzeit 
Um die Einschränkungen für den Verkehr während der Bauzeit möglichst gering zu halten, werden öst-
lich des vorhandenen Bauwerks Behelfsbrücken errichtet, über die der Verkehr auf der B 8 geführt wird. 
Die Behelfsbrücken bestehen aus drei hintereinander errichteten Brücken. Zwei Brücken mit jeweils 7,00 
m Nutzbreite und zwei Fahrspuren je Richtung für den Kfz-Verkehr und einer Geh- und Radwegbrücke 
mit 3,50 m Nutzbreite.  
Der Verkehr auf der B 55a kann somit aufrechterhalten werden. Je nach Bauphase werden temporäre 
Einschränkungen auf einzelnen Fahrstreifen erforderlich. 
Vollsperrungen (auf der B 8 und der B 55a) werden tageweise für den Einbau der Behelfsbrücken, für 
den Abbruch des Bestandsbauwerks und den Einbau der Fertigteile des neuen Bauwerks erforderlich.

4 
Bauablauf 
Für die Maßnahme ist folgender Bauablauf geplant: 
 Bau von Behelfsbrücken östlich des vorhandenen Bauwerks, inklusive Auflager und Zwischen-
stütze 
 Anpassung der Verkehrsanlagen in den Kreuzungsbereichen 
 Abbruch des vorhandenen Überbaus und des Mittelpfeilers 
 Herstellung der Gründungspfähle der Pfahlkopfplatte und der Stützen bzw. der Stützenscheiben 
des Mittelpfeilers 
 Erneuerung/Anpassung der Widerlagerköpfe der Widerlager Süd und Nord 
 Herstellung der Rückverankerung der mittleren Blöcke des Widerlagers Nord 
 Einbau der Verbundfertigteilträger des Überbaus 
 Bewehrung der Ortbetonergänzung des Überbaus 
 Betonage der Ortbetonergänzung und der Querträger des Überbaus 
 Einbau der endgültigen Lager 
 Herstellung der Brückenkappen (Geh-/Radwegbereiche) 
 Ausstattung des Bauwerks (Geländer, Überbaukonstruktionen etc.) 
 Herstellung der Fahrbahn, Einbau des Fahrbahnbelages - zusammen mit dem Einbau des Fahr-
bahnbelages außerhalb des Überbaues 
 Rückbau der Behelfsbrücken 
Kosten 
Die Gesamtkosten inklusive Planung betragen rund 19.340.000 € brutto. 
Diese Kosten setzen sich zusammen aus den Planungskosten (Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI) in Höhe 
von rund 1.550.000 € brutto und Baukosten in Höhe von rund 17.790.000 € brutto. 
Die genannten Kosten wurden auf Grundlage einer Kostenberechnung ermittelt. Diese Angabe weist 
gegenüber den im Planungsbeschluss genannten Kosten auf Basis einer Kostenannahme eine wesent-
lich höhere Genauigkeit auf, da sie auf Grundlage einer vertieften Planung beruht. Die im Planungsbe-
schluss genannte mögliche Abweichung von bis zu 40 % wird eingehalten. Das Submissionsergebnis 
der öffentlichen, europaweiten Ausschreibung für die Bauleistung kann noch Auswirkungen auf die Ge-
samtkostenhöhe haben. 
Rechnungsprüfungsamt 
Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. 
Diese ist dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügt. 
 
Finanzierung 
Die prognostizierten Kosten der Baumaßnahme betragen rund 19.340.000 € brutto. 
Von den 19.340.000 € sind bereits investive Mittel für Planungsleistungen in Höhe von rd. 673.700 € 
abgeflossen.  
Zur überwiegenden Finanzierung der verbleibenden Kosten von 18.666.300 € sind im Haushaltsplan 
2023/2024 inkl. Mittelfristplanung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan-
zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-8-0250, Ersatzneubau der Brücke 
Frankfurter Straße investive Auszahlungsermächtigungen wie folgt berücksichtigt: 
 
Jahr Mittelbedarf

5 
  
2023 2.000.000 € 
2024 5.000.000 € 
2025 5.000.000 € 
2026 2.164.075 € 
Gesamt 14.164.075 € 
 
Den benötigten Restbetrag in Höhe von 4.502.225 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der 
Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. bedarfsgerecht anmelden. 
Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen in Höhe von 276.300 € und die Erträge aus der 
Auflösung von Sonderposten in Höhe von 193.400 € wird das Dezernat für Mobilität ebenfalls im Rah-
men der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan 1202 − Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vor-
sehen. 
Förderung 
Der Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße ist entsprechend den Richtlinien des kommunalen 
Straßenbaus zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Städte, Kreise 
und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau 
FöRi-kom-Stra) grundsätzlich förderfähig. 
Eine Programmanmeldung dieser Maßnahme bei der Bezirksregierung Köln erfolgte im Juni 2020.  
Ein entsprechender Förderantrag wird zeitnah bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, der Fördersatz 
beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die Sektor spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier 
dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur, jedoch entste-
hen während des Baus der neuen Brücke erhöhte Treibhausgasemissionen. 
 
Die Neubaumaßnahme für die Brücke trägt aber dazu bei, dass Verkehrsströme für den Fuß-, Rad- und 
den motorisierten Verkehr weiterhin effizient abgewickelt werden können. Ein Entfall der Verbindung 
würde verkehrliche Mehrbelastungen auf anderen Straßen nach sich ziehen, die wiederum negative 
Umwelteffekte mit sich bringen würden.  
 
Die hier dargestellte Maßnahme hat zwar negative klimarelevante Auswirkungen, allerdings bietet sich 
nach der erfolgten Gesamtabwägung keine bessere Alternative. 
Die durch die vorgesehenen Arbeiten an den angrenzenden Kontenpunkten ergeben sich Verbesserun-
gen, die einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Lageplan Verkehrsanlagen 
Anlage 3 – Lageplan Ingenieurbauwerk 
Anlage 4 – Lageplan Behelfsbauwerk 
Anlage 5 – Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt 
Anlage 6 – Stellungnahme zum Schreiben des RPA

Anlage 9 - Stellungnahme zum Protokoll des Verkehrsausschusses vom 24.01.2023

3745 Zeichen

Anlage 9: Stellungnahme zum Protokoll des VA vom 24.01.2023 22.02.2023 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Protokoll des 
Verkehrsausschusses vom 24.01.2023 
 
In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023 wurden nachfolgende 
Anmerkungen / Fragen gestellt: 
 
1. RM Wahlen regt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, die Vorlage 
zunächst ohne Votum in die Bezirksvertretungen zu verweisen. Er möchte die 
Frage aufwerfen, ob hier nicht noch Optimierungen vorgenommen werden 
können. Die Radwegbreiten seien lediglich auf 2 m ausgelegt und lägen somit 
unterhalb des Kölner Standards. Falls die großzügigen teilweise 3,50 m breiten 
Autospuren verschmälert werden würden, könnte die Brücke durchaus 
Radfahrer- und Fußgängerfreundlicher gestaltet werden. Bei der bauzeitlichen 
Führung im südlichen Teil müsse zudem der Fuß- und Radverkehr einen Haken 
schlagen, d.h. eine 90 Grad-Kurve drehen. Hier bitte er um Prüfung einer 
gradlinigeren Führung. 
2. RM De Bellis-Olinger weist auf den Begriff des „Ersatzneubaus“ hin und bittet 
um Erläuterung, wie die Unterschiede zu einem Neubau seien. Sie frage sich 
daher, welche Umgestaltungsmöglichkeiten noch vorgenommen werden 
können und welche Auswirkungen dies haben werde. 
3. SE Wienke merkt an, dass es sich hier nach ihrem Verständnis um eine 
Entwurfs-planung handele und die Breiten für die Ausführungsplanung 
angepasst werden sollten. Es gebe klare Regeln für Gehweg- und 
Radwegbreiten. 
4. SB Dr. Beese fragt nach dem Bau einer Brücke für die Stadtbahn. 
5. SB Pargmann führt aus, dass er nicht nur die Breite der Radwege auf das 
Mindestmaß erhöhen möchte; er würde vielmehr vorschlagen, eine Spur für den 
MIV weg-zunehmen und stattdessen eine 4 m breite Radspur anzulegen und 
bittet um Ein-schätzung der Verwaltung. 
 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
 
zu 1. Der Entwurf des Brückenbauwerks berücksichtigt für die Führung des Rad- und 
Gehweges eine nutzbare Breite von 5,25 m. Die Spurbreiten orientieren sich 
am Bestand und teilen sich auf in 2,50 m Gehweg + 2,0 m Radweg + 0,75 m 
Sicherheitsstreifen (siehe Anlage 3 zum Baubeschluss). Damit sind die nach 
den Regelwerken vorgesehenen Mindestbreiten eingehalten. 
Die Anmerkung zur bauzeitlichen Verkehrsführung des Rad- und 
Fußgängerverkehrs im südlichen Knotenpunktbereich wird aufgenommen. Die 
Führung wird angepasst und verläuft nun entlang der B 8 ohne 90 Grad-Kurve.

Anlage 9: Stellungnahme zum Protokoll des VA vom 24.01.2023 22.02.2023 
zu 2. Es handelt sich bei dieser Maßnahme um einen sogenannten „Ersatzneubau“, 
das heißt, dass das Bauwerk in seiner Ausdehnung und in der Höhenlage nicht 
verändert wird. Dies hat den Vorteil, dass für diese Maßnahme kein 
aufwendiges Genehmigungsverfahren wie z. B. Planfeststellungsverfahren 
erforderlich wird. Bei der Brücke Frankfurter Straße wird zusätzlich vorhandene 
Bausubstanz verwendet – die Widerlager werden soweit möglich erhalten. 
Damit ist die zur Verfügung stehende Querschnittsbreite festgelegt und der 
Verkehrsraum entsprechend aufzuteilen. 
zu 3. Perspektivisch soll das Angebot für Radfahrende auf der Frankfurter Straße 
verbessert werden. Die entsprechende Beschlussvorlage zur Weiterentwicklung 
des Radverkehrskonzeptes befindet sich zurzeit in der Vorbereitung. 
Gemäß Abstimmung zwischen den Fachämtern ist auf dem Bauwerk 
ausreichend Platz vorhanden um die Radinfrastruktur anzupassen. Durch eine 
Verlegung des Sicherheitsstreifens auf die Fahrbahn besteht die Möglichkeit 
den Radweg auf 2,50 m zu verbreitern. 
zu 4. Auf dem geplanten Bauwerk wird, wie bereits im Bestand vorhanden, Platz für 
eine mögliche Stadtbahnerweiterung berücksichtigt. Die Planung ist mit den 
KVB abgestimmt. 
zu 5. Siehe Punkt 3

Anlage 10 - Auszug Verkehrsausschuss 07.03.2023

2533 Zeichen

Anlage 10 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 08.03.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 07.03.2023  
öffentlich 
4.2 Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) 
über die B 55a 
2183/2022 
RM Wahlen führt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus, dass man sich der 
Zwangspunkte bei dieser Örtlichkeit bewusst sei; von daher möchte er sich bei der 
Verwaltung für die ergänzende Stellungnahme bedanken, nach der der Sicherheits-
streifen nun doch auf die Fahrbahn gelegt und somit der Radweg auf 2,50 m verbrei-
tert werde.  
 
Er regt jedoch noch an zu prüfen, ob während der Bauzeit die Querungsmöglichkeiten 
der Straße für zu Fuß Gehende und Radfahrende optimiert werden können.  
 
SB Pargmann merkt an, dass die Wünsche des Ausschusses über eine reine Rad-
wegverbreiterung hinausgingen und bittet um Mitteilung, ob eine komplette Sperrung 
einer MIV-Spur zugunsten einer Radverkehrspur wirklich nicht möglich sei.  
 
Herr Stieler, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, bestätigt dies. Es gebe eine 
Festlegung des Bundes, wonach Anschlussstellen nicht ohne weiteres in ihrer Leis-
tungsfähigkeit und Verkehrsregelung geändert werden können. Der Stadt Köln sei es 
daher selbstständig nicht möglich, Änderungen der Spureneinteilung vorzunehmen. 
Eine Reduzierung der Spuren würde zu einer massiven Änderung der Lichtsignalsteu-
erung und somit zu einer Belastung der Ein- und Ausfahrten der Autobahn führen.  
 
Vorsitzender Hammer schlägt vor, die Beschlussempfehlung der BV Kalk zu überneh-
men. 
Geänderter Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Inkrafttretens der 
Haushaltssatzung 2023 / 2024 – mit dem Abbruch und Neubau der Brücke Frankfurter

[Hier eingeben] 
 
2 
 
Straße (B 8) über die B 55a in Köln-Kalk. Der Neubau der Brücke umfasst drei Fahr-
spuren je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr, beidseitig Rad- und Gehwege sowie 
Platz für eine Stadtbahntrasse. Östlich des Bauwerks werden für die Dauer der Bau-
zeit Behelfsbrücken zur Aufrechterhaltung des Verkehrs errichtet. Die Gesamtkosten 
der Maßnahme betragen 19.340.000 € brutto (inkl. Planungskosten). 
 
Im Rahmen der Ausführungsplanung soll die Rad- und Fußwegbreite angepasst 
werden.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 24.01.2023

2769 Zeichen

Anlage 7 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 25.01.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 20. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 24.01.2023  
öffentlich 
4.4 Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) 
über die B 55a 
2183/2022 
RM Wahlen regt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, die Vorlage zunächst 
ohne Votum in die Bezirksvertretungen zu verweisen. Er möchte die Frage aufwerfen, 
ob hier nicht noch Optimierungen vorgenommen werden können. Die Radwegbreiten 
seien lediglich auf 2 m ausgelegt und lägen somit unterhalb des Kölner Standards. 
Falls die großzügigen teilweise 3,50 m breiten Autospuren verschmälert werden wür-
den, könnte die Brücke durchaus Radfahrer- und Fußgängerfreundlicher gestaltet 
werden. Bei der bauzeitlichen Führung im südlichen Teil müsse zudem der Fuß- und 
Radverkehr einen Haken schlagen, d.h. eine 90 Grad-Kurve drehen. Hier bitte er um 
Prüfung einer gradlinigeren Führung.  
 
RM De Bellis-Olinger weist auf den Begriff des „Ersatzneubaus“ hin und bittet um Er-
läuterung, wie die Unterschiede zu einem Neubau seien. Sie frage sich daher, welche 
Umgestaltungsmöglichkeiten noch vorgenommen werden können und welche Auswir-
kungen dies haben werde.  
 
SE Wienke merkt an, dass es sich hier nach ihrem Verständnis um eine Entwurfspla-
nung handele und die Breiten für die Ausführungsplanung angepasst werden sollten. 
Es gebe klare Regeln für Gehweg- und Radwegbreiten.  
 
SB Dr. Beese fragt nach dem Bau einer Brücke für die Stadtbahn. 
 
SB Pargmann führt aus, dass er nicht nur die Breite der Radwege auf das Mindest-
maß erhöhen möchte; er würde vielmehr vorschlagen, eine Spur für den MIV wegzu-
nehmen und stattdessen eine 4 m breite Radspur anzulegen und bittet um Einschät-
zung der Verwaltung.

2 
 
Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, teilt mit, dass 
es sich hier in der Tat um einen Ersatzneubau, eine Bestandsertüchtigung 1:1 han-
dele. Andernfalls müsse der hier sehr weitläufige Streckenzug dieser Straße komplett 
neu mit geplant werden. Sollte dies bei allen erforderlich werdenden Ersatzneubauten 
erfolgen, würde die Verwaltung nie mit der dringend erforderlichen Sanierung der ma-
roden Brücken fertig werden.  
 
Eine zusätzliche Brücke für die Stadtbahn sei nicht erforderlich; die Trasse hierfür sei 
in der vorliegenden Planung mit eingeplant und werde freigehalten. 
 
Eine weitergehende Stellungnahme erfolge im weiteren Beratungslauf.  
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretungen 
Kalk und Mülheim. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 4 - Lageplan Behelfsbauwerk

5332 Zeichen

IND
M
M
MINFO
IND
IND
M
AIND
1323
1506
1218
1322
1035
902
3435144
3434144
1470
14721471
3432144
18151441505
1034
901
1507 1508
3433144
900
1509
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
AusbaugrenzeAusbaugrenze
DN 150
DN 150
DN 150Fallrohr
R=0+000.000R=-37.270R=0+027.227
R=37.292R=-37.2700+068.081
R=R=37.2920+108.939R=36.792R=0+192.952R=-36.754R=36.7920+233.308
R=R=-36.7540+273.656
R=0+302.947R=0+000.00R=43.31R=0+026.75R=-39.87R=43.310+065.29R=R=-39.870+103.39R=-36.42R=0+207.82
R=36.41R=-36.420+242.33
R=R=36.410+276.83R=0+294.52 Achse 56
Achse 57
0415
0116
0094
0414
0089
0088
23484
0258
KD:45.30KS:43.18
KD:40.14KS:38.35
KD:45.90KS:43.00
KD:40.85
KD:39.75KS:38.02
KD:45.42KS:42.97
KD:45.57KS:43.12
KD:46.66KS:41.46
KD:43.58KS:40.58
-60.57-
5.0-35.89-STZ300
4.5‰-35.62-
STZ6005.4‰
STZ300
STZ30020.1‰-49.65-
STZ3007.1‰-21.20-
STZ50018.7‰-8.38-STZ5002.9‰-18.49-0.3‰-117.39-/4000STZ30025.0‰-40.01-
OB800/19000.0‰-83.87-
OB5520
-28.05-
800OB
OBOV 800/19000,16,81m
STZ3009,9‰43,83m OB
STZ7,1‰30036,68m
189,1‰STZ0,5‰9,73m30010,56m600/ 1200OB 91,2‰300STZ14,91m
STZ
0,8‰70,64m600/ 1200
0,7‰/ 190043,70m
3,4‰30017,63mSTZ60013,7‰21,58mOBEI 800/12005,822,48mSTZ238,43008,68m
3,4‰38,74m17,88mSTZ400/ 1200
STZ6006,6‰49,84m STZ3004,0‰34,84m
1,0‰61,47m600/ 1200OB
OBEI 600/12000,03,90m
EI 600/12001,6‰18,69mOB STZ60045,1‰23,04m
11,2‰34,67m45,99m STZ300
STZ3006,5‰33,61m
600/ 1200OB60,10m1,7‰
28,16m16,7‰300STZ 30016,5‰STZ
6,2‰800OB6,0‰6,70m600STZ
STZ4002,3‰48,79m
KS:40,85KS:41,40KD:46,532348723489
KS:40,86KD:47,2623488
KS:39,31KD:42,8122284
KS:43,0723485KD:46,92
23389KS:41,0122262KS:40,89KS:41,02KD:47,0423384
KS:42,71KD:47,1323388
23486KS:40,89KD:47,14
7299KS:42,77KD:47,08
KS:35,4823492KS:37,67KD:41,33KS:33,53KD:41,1323491
KS:35,357228 22263KS:37,76KD:39,48
KS:42,91KD:46,0223387
KS:40,70KD:47,1423494 KS:40,73KD:47,632265522358KS:40,73
KS:41,7754823KD:47,78
KS:33,53KD:41,1324229KS:45,07KD:47,35
24580KS:44,56KD:46,81
26521KS:40,64KD:46,19
KS:43,80KD:45,634956KS:43,33KD:45,6024581
KS:44,78KD:46,3724579
22355
23490KS:33,27KD:41,7023493KS:35,18KD:40,94
22357
KS:37,89KD:41,3824714
32,4‰3,55m600/ 1200OB1,5‰6,87m/ 1200OB600
KD:41.41KS:33.49
DN 300 Stz(gem. Plan 3362, Stand: 14.5.70)
DN 300 Stz(gem. Plan 3362, Stand: 14.5.70)
KD:41.41KS:33.49
prov. Fußgängerquerungin 100m best. Fußgängerquerungin 250m
SA neu setzen undan bestehendenAnschluss anschließen
SA neu setzen undan bestehendenAnschluss anschließen
SA neu setzenund anbestehendenAnschlussanschließenSA neu setzen undan bestehendenAnschluss anschließen
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze Ausbaugrenze
Super-Rail, L=ca. 40m +BehelfsabsenkungSuper-Rail Super-Rail, L=ca. 30m +BehelfsabsenkungSuper-Rail
DN 150
S=42,10DN300B15,00‰9,0mDN300B 15,90m6,67‰
DN300B 21,00m 6,67%o
Anschluss anOB 800/1900S=40,89
S=46,76DN150PE 22,80m6,67‰N_02 Ø1,50KD 47,78KSzu 46,60KSab 41,56 S_01 Ø1,50KD 47,90KSzu 45,32KSzu 45,47KSab 42,24
P_10 Ø1,20KD 43,50KS 40,44
DN200Stz16,22m6,67‰
DN200Stz10,78m6,67‰DN200Stz4,65m6,67‰
DN300B 21,10m 15,0‰S=41,25
S=45,35
DN150PE26,17m6,67‰
P_02Ø1,50KD 41,90KS 40,41
P_03 Ø1,20KD 43,40KS 40,48
ca.KS40,30
1:500
LageplanSVJSAG
Entwurfsplanung 
69 3114 0_____ __BBEVPLP0001
freigegebenohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 690Stadt KölnAmt 690/2BauwerksnummerPhaseGewerk StatusNummer
Plan-Nr.
Bauwerk: bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:
Ersatzneubau Brücke Frankfurter Straße B8
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / Unterschrift
TeilbauwerkPlantypIndex
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
nichtfreigegeben
freigegebenmit Einträgen
freigegebenohne Einträge
nichtfreigegeben
freigegebenmit Einträgen
Maßstab:Datum:
Planart / Inhalt:
Übersicht:
Vössing Ingenieurgesellschaft mbHBrunnenstraße 29-31D - 40223 Düsseldorf+49 (0) 211/90 54-5 - www.voessing.deDüsseldorf, den
Blatt Nr.:Zugehörige Zeichnungen
Änderung Gen.Gepr.Bear.DatumInd.Änderung
Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln
LayStatus-Manager:Bearbeiter/in:Stand:Druckdatum:Layout Name:Plotstiltabelle:Y:\D\2773-Brücke Frankfurter Straße\30_Entwurf\20_Planung_VA\04_LP\DWG\69 3114 0_BB_E_VP_LP_0001.dwgStandard_2014.ctb25.05.2022Broda19.05.2022LP_0001_c_P   BP
Bauzeitliche VerkehrsführungBauphase 1
LegendeVollausbau, StraßeDeckschichterneuerung u. Hocheinbau, StraßeVollausbau, GehwegNutzung von Bestand, GehwegArbeitstreifengeplanter Straßenablauf
c
29.11.202129.11.202129.11.2021
29.11.2021
29.11.2021
24.03.2022MC Donalds-Ausfahrt angepasst; Legende geändertLSDB a
LP
06.05.2022Übersichtskarte angepasst, Ergänzung SchutzeinrichtungLSSV b17.05.2022Entwässerung geändertABDB c

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025

1505 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2183/2022
Stand: 19.12.2025 
Sachstandsbericht  
Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus-
haltssatzung 2023 / 2024 – mit dem Abbruch und Neubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) 
über die B 55a in Köln-Kalk. Der Neubau der Brücke umfasst drei Fahrspuren je Fahrtrichtung 
für den Kfz-Verkehr, beidseitig Rad- und Gehwege sowie Platz für eine Stadtbahntrasse. Öst-
lich des Bauwerks werden für die Dauer der Bauzeit Behelfsbrücken zur Aufrechterhaltung 
des Verkehrs errichtet. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 19.340.000 € brutto (inkl. 
Planungskosten). 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Generalunternehmer (GU) ist beauftragt und derzeit wird die Ausführungsplanung incl. 
Statik für den Überbau erstellt. 
Der Baubeginn ist für das 1. Quartal 2026 geplant. 
Das Bauende ist für das 2./3. Quartal 2028 geplant 
Nächste Schritte: 
 Erstellen der restlichen Ausführungsplanung durch den GU und anschließende Frei-
gabe durch die Verwaltung. 
 Informieren der Beteiligten (Anwohner und umliegende Gewerbetreibende etc.) 
 Erstellen der Verkehrsführungen durch den GU 
 Der Einhub der Behelfsbrücken für den Umleitungsverkehr ist für das 4. Quartal 2026 
vorgesehen. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
30.11.2027

Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

2577 Zeichen

14          .11.2022 
143  
 
69 über Dez. III 
 
Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 2183/2022 (Stand 
25.10.2022) 
Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a 
RPA-Nr.: 2022/0456 
vorgelegte Kosten: 16.218.487 € [netto] / 19.300.000 € [brutto] 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
für die Herbeiführung des Baubeschlusses im Rat der Stadt Köln legt 69/Amt für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahnbau (-69-) die Kostenberechnung für einen Ersatzneubau der Brücke 
Frankfurter Straße über die B 55a vor. 
Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen wird die grundsätzliche Notwendig-
keit zur Realisierung der Maßnahme gesehen. Die Prüfung der Unterlagen ergab folgende 
Feststellungen: 
Laut dieser Beschlussvorlage wird seitens -69- eine mögliche Förderung in Höhe von 70 % 
in Aussicht (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau, FöRi-kom-Stra) gestellt. Ein Förder-
antrag wurde noch nicht eingereicht. Es sollte im Vorfeld sichergestellt werden, dass die ge-
plante Vergabe nicht zuschussschädlich ist. 
Die angegebenen Kosten können durch das Rechnungsprüfungsamt nicht vollständig verifi-
ziert werden. Die Kostenberechnung wurde
 in Anlehnung an die DIN 276 erstellt, die Kosten-
gruppen sind erkennbar. Eine separate Aufschlüsselung aller Planungskosten ist den Unter-
lagen nicht zu entnehmen. 
Eine sachliche und fachtechnische Prüfung der durch das Ingenieurbüro erstellten Kostenbe-
rechnung seitens -69- ist nicht dokumentiert. Es gibt keine Erläuterungen zu den Grundlagen 
der angesetzten Kosten. Auch weist diese Pauschalpositionen mit einem Gesamtwert von 
über 1 Mio. Euro auf, ohne hierzu nähere Anmerkungen abzugeben. In der Kostenberech-
nung sind keine Ansätze für Kostensteigerungen vom Zeitpunkt der Erstellung bis zur 
Vergabe ausgewiesen.  Ob eventuelle Risiken in den Kosten erfasst sind oder ob diese 
durch Voruntersuchungen ausgeschlossen wurden, ist aus den vorgelegten Unterlagen nicht 
zu erkennen. 
Zudem ist mit weiteren Kosten zu rechnen, da diverse Leistungen (z. B. neues Geländer, 
Blitzschutz sowie Stillstandzeiten) noch nicht berücksichtigt wurden. Die Honorare für die 
Planung wurden nicht abschließend ermittelt und beinhaltet dementsprechend hohe Unge-
nauigkeiten. 
Neben den vor genannten Aspekten kann die Belastbarkeit der ermittelten Gesamtkosten, 
auch vor dem derzeitigen geopolitischen Hintergrund, nicht bestätigt werden.  
Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine grundlegenden Bedenken. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Ralf Jülich 
Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt 
16

Anlage 6 - Stellungnahme zum Schreiben RPA

3372 Zeichen

Anlage 6: Stellungnahme zum Schreiben des RPA    23 .11.2022 
 
 
Stellungnahme des Fachamtes zum Schreiben des 
Rechnungsprüfungsamtes vom 16.11.2022 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat im Zuge der Mitzeichnung des Baubeschlusses eine 
Stellungnahme zur beiliegenden Kostenberechnung verfasst, zu der das Fachamt mit 
diesem Schreiben Stellung bezieht. 
Textauszug Rechnungsprüfungsamt Stellungnahme Fachamt 
Laut dieser Beschlussvorlage wird 
seitens 69 eine mögliche Förderung in 
Höhe von 70 % in Aussicht 
(Förderrichtlinien kommunaler 
Straßenbau, FöRi-kom-Stra) gestellt. 
Ein Förderantrag wurde noch nicht 
eingereicht. Es sollte im Vorfeld 
sichergestellt werden, dass die geplante 
Vergabe nicht zuschussschädlich ist. 
Der Förderantrag wird nach Freigabe 
der Kostenberechnung vorbereitet und 
beim Fördergeber eingereicht. Auf eine 
Förderunschädlichkeit im Zuge der 
weiteren Projektbearbeitung wird 
geachtet. 
Eine sachliche und fachtechnische 
Prüfung der durch das Ingenieurbüro 
erstellten Kostenberechnung seitens -
69- ist nicht dokumentiert. Es gibt keine 
Erläuterungen zu den Grundlagen der 
angesetzten Kosten 
. 
Die Kostenberechnung wurde auf 
Grundlage der Entwurfsplanung erstellt, 
eine Mengenermittlung liegt vor. Eine 
Prüfung durch das Fachamt ist im Zuge 
der Freigabe der Entwurfsplanung 
erfolgt. 
Auch weist diese Pauschalpositionen 
mit einem Gesamtwert von über 1 Mio. 
Euro auf, ohne hierzu nähere 
Anmerkungen abzugeben. 
Die Kostenberechnung wird im Zuge der 
Leistungsphase 3 HOAI 
(Entwurfsplanung) auf Grundlage der zu 
diesem Zeitpunkt vorhandenen 
Planungstiefe erstellt. Die 
Aufschlüsselung der Kosten erfolgt bis 
zur 3. Ebene gemäß DIN 276. Für 
einige Positionen (z.B. 
Baustelleneinrichtung, Geräteeinsatz, 
diverse Anpassungen) erfolgt daher ein 
pauschaler Ansatz. 
In der Kostenberechnung sind keine 
Ansätze für Kostensteigerungen vom 
Zeitpunkt der Erstellung bis zur Vergabe 
ausgewiesen. Ob eventuelle Risiken in 
Die Kostenansätze basieren auf dem 
zum Zeitpunkt der Erstellung der 
Kostenberechnung aktuellem Stand. Im 
Beschlusstext ist ein Hinweis enthalten,

den Kosten erfasst sind oder ob diese 
durch Voruntersuchungen 
ausgeschlossen wurden, ist aus den 
vorgelegten Unterlagen nicht zu 
erkennen. 
wonach das Submissionsergebnis der 
öffentlichen EU-weiten Ausschreibung 
Einfluss auf die hier angegebenen 
Kosten haben kann. 
Zudem ist mit weiteren Kosten zu 
rechnen, da diverse Leistungen (z. B. 
neues Geländer, Blitzschutz sowie 
Stillstandzeiten) noch nicht 
berücksichtigt wurden.  
Das Risiko für Stillstandszeiten wird für 
dieses Projekt niedrig eingestuft. Ein 
Risikozuschlag ist daher nicht enthalten. 
 
Auf dem Bauwerk ist ein Geländer in 
Höhe von 1,30 m vorzusehen. Diese 
Position fehlt und ist mit zusätzlich 
40.000 € zu veranschlagen. 
Blitzschutz wird aus Gründen der 
potenziellen Stadtbahnerweiterung 
erforderlich und wird im Zuge der 
Ausführung berücksichtigt. Das 
erforderliche Gutachten wird zeitnah 
beauftragt, die Kosten sind in den 
genannten Planungskosten enthalten. 
Die Kosten der baulichen Umsetzung 
sind in den Positionen der Bewehrung 
enthalten. 
Die Honorare für die Planung wurden 
nicht abschließend ermittelt und 
beinhaltet dementsprechend hohe 
Ungenauigkeiten. 
Honorare der Planung (700er Kosten) 
sind abschließend ermittelt und im 
Beschlusstext genannt.

Beratungsverlauf (6)

24.01.2023 Verkehrsausschuss
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
26.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.03.2023 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
20.03.2023 Finanzausschuss
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2023 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Brunnenstraße 29
  • Frankfurter Straße
  • Brückenstraße 5
  • Adlerstraße 34
  • Straße B

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Details

Aktenzeichen
2183/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.12.2022
Erstellt
07.07.2022 12:58