2183/2022
Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a
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Anlage 11, Auszug zu 2183-2022, Finanzausschuss 20.03.2023
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 21.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 20.03.2023 öffentlich 10.3 Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a 2183/2022 Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023 / 2024 – mit dem Abbruch und Neubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a in Köln-Kalk. Der Neubau der Brücke umfasst drei Fahr- spuren je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr, beidseitig Rad- und Gehwege sowie Platz für eine Stadtbahntrasse. Östlich des Bauwerks werden für die Dauer der Bau- zeit Behelfsbrücken zur Aufrechterhaltung des Verkehrs errichtet. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 19.340.000 € brutto (inkl. Planungskosten). Im Rahmen der Ausführungsplanung soll die Rad- und Fußwegbreite angepasst wer- den. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 9 - Stellungnahme zum Protokoll des Verkehrsausschusses vom 24.01.2023
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Anlage 9: Stellungnahme zum Protokoll des VA vom 24.01.2023 22.02.2023 Stellungnahme der Verwaltung zum Protokoll des Verkehrsausschusses vom 24.01.2023 In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023 wurden nachfolgende Anmerkungen / Fragen gestellt: 1. RM Wahlen regt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, die Vorlage zunächst ohne Votum in die Bezirksvertretungen zu verweisen. Er möchte die Frage aufwerfen, ob hier nicht noch Optimierungen vorgenommen werden können. Die Radwegbreiten seien lediglich auf 2 m ausgelegt und lägen somit unterhalb des Kölner Standards. Falls die großzügigen teilweise 3,50 m breiten Autospuren verschmälert werden würden, könnte die Brücke durchaus Radfahrer- und Fußgängerfreundlicher gestaltet werden. Bei der bauzeitlichen Führung im südlichen Teil müsse zudem der Fuß- und Radverkehr einen Haken schlagen, d.h. eine 90 Grad-Kurve drehen. Hier bitte er um Prüfung einer gradlinigeren Führung. 2. RM De Bellis-Olinger weist auf den Begriff des „Ersatzneubaus“ hin und bittet um Erläuterung, wie die Unterschiede zu einem Neubau seien. Sie frage sich daher, welche Umgestaltungsmöglichkeiten noch vorgenommen werden können und welche Auswirkungen dies haben werde. 3. SE Wienke merkt an, dass es sich hier nach ihrem Verständnis um eine Entwurfs-planung handele und die Breiten für die Ausführungsplanung angepasst werden sollten. Es gebe klare Regeln für Gehweg- und Radwegbreiten. 4. SB Dr. Beese fragt nach dem Bau einer Brücke für die Stadtbahn. 5. SB Pargmann führt aus, dass er nicht nur die Breite der Radwege auf das Mindestmaß erhöhen möchte; er würde vielmehr vorschlagen, eine Spur für den MIV weg-zunehmen und stattdessen eine 4 m breite Radspur anzulegen und bittet um Ein-schätzung der Verwaltung. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: zu 1. Der Entwurf des Brückenbauwerks berücksichtigt für die Führung des Rad- und Gehweges eine nutzbare Breite von 5,25 m. Die Spurbreiten orientieren sich am Bestand und teilen sich auf in 2,50 m Gehweg + 2,0 m Radweg + 0,75 m Sicherheitsstreifen (siehe Anlage 3 zum Baubeschluss). Damit sind die nach den Regelwerken vorgesehenen Mindestbreiten eingehalten. Die Anmerkung zur bauzeitlichen Verkehrsführung des Rad- und Fußgängerverkehrs im südlichen Knotenpunktbereich wird aufgenommen. Die Führung wird angepasst und verläuft nun entlang der B 8 ohne 90 Grad-Kurve. Anlage 9: Stellungnahme zum Protokoll des VA vom 24.01.2023 22.02.2023 zu 2. Es handelt sich bei dieser Maßnahme um einen sogenannten „Ersatzneubau“, das heißt, dass das Bauwerk in seiner Ausdehnung und in der Höhenlage nicht verändert wird. Dies hat den Vorteil, dass für diese Maßnahme kein aufwendiges Genehmigungsverfahren wie z. B. Planfeststellungsverfahren erforderlich wird. Bei der Brücke Frankfurter Straße wird zusätzlich vorhandene Bausubstanz verwendet – die Widerlager werden soweit möglich erhalten. Damit ist die zur Verfügung stehende Querschnittsbreite festgelegt und der Verkehrsraum entsprechend aufzuteilen. zu 3. Perspektivisch soll das Angebot für Radfahrende auf der Frankfurter Straße verbessert werden. Die entsprechende Beschlussvorlage zur Weiterentwicklung des Radverkehrskonzeptes befindet sich zurzeit in der Vorbereitung. Gemäß Abstimmung zwischen den Fachämtern ist auf dem Bauwerk ausreichend Platz vorhanden um die Radinfrastruktur anzupassen. Durch eine Verlegung des Sicherheitsstreifens auf die Fahrbahn besteht die Möglichkeit den Radweg auf 2,50 m zu verbreitern. zu 4. Auf dem geplanten Bauwerk wird, wie bereits im Bestand vorhanden, Platz für eine mögliche Stadtbahnerweiterung berücksichtigt. Die Planung ist mit den KVB abgestimmt. zu 5. Siehe Punkt 3
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2183/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.12.2022
- Erstellt
- 07.07.2022 12:58