2183/2022
Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 8 - Auszug BV Kalk 26.01.2023
2764 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt-koeln.de Datum: 27.01.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 16. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 26.01.2023 öffentlich 8.2.3 Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a 2183/2022 Gem. Änderungsantrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die LINKE. vom 25.01.2023 zu TOP 8.2.3 (2183/2022) "Baube- schluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße ( B 8) über die B 55 a" AN/0185/2023 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 8.2.3 (2183/2022) "Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfur- ter Straße ( B 8) über die B 55 a" Beim Brückenbau an die Zukunft den- ken AN/0186/2023 I. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den gemeinsamen Ergänzungs- antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die LINKE. abstimmen Im Rahmen der Ausführungsplanung soll die Rad- und Fußwegbreite angepasst wer- den. Beschluss: Einstimmig zugestimmt. Bei Abwesenheit von Bezirksvertreter Fischer(Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertre- ter Hooghoughi (FDP). II. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den Ergänzungsantrag der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen: Beschluss: Im Rahmen der Ausführungsplanung soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine Trasse für die Bahn frei zu halten bzw. die Planung so zu gestalten, dass jederzeit eine Bahntrasse verlegt werden kann. Mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Bei Abwesenheit von Bezirksvertreter Fischer(Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertreter Hooghoughi (FDP). III. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt sodann über die so geänderte Be- schlussvorlage im Ganzen abstimmen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023 / 2024 – mit dem Abbruch und Neubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a in Köln-Kalk. Der Neubau der Brücke umfasst drei Fahr- spuren je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr, beidseitig Rad- und Gehwege sowie Platz für eine Stadtbahntrasse. Östlich des Bauwerks werden für die Dauer der Bau- zeit Behelfsbrücken zur Aufrechterhaltung des Verkehrs errichtet. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 19.340.000 € brutto (inkl. Planungskosten). Im Rahmen der Ausführungsplanung soll die Rad- und Fußwegbreite angepasst wer- den. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Bei Abwesenheit von Bezirksvertreter Fischer(Fraktion Die LINKE.) und Bezirksvertre- ter Hooghoughi (FDP).
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1030 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei dem Projekt handelt es sich um eine technisch notwendige Maßnahme (Ersatzneubau). Das Bauwerk wird in vorhandener Geometrie durch einen Neubau ersetzt, somit besteht kaum Gestaltungsspielraum. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 11, Auszug zu 2183-2022, Finanzausschuss 20.03.2023
1205 Zeichen
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 21.03.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 20.03.2023 öffentlich 10.3 Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a 2183/2022 Beschluss in der Fassung des Verkehrsausschusses: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023 / 2024 – mit dem Abbruch und Neubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a in Köln-Kalk. Der Neubau der Brücke umfasst drei Fahr- spuren je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr, beidseitig Rad- und Gehwege sowie Platz für eine Stadtbahntrasse. Östlich des Bauwerks werden für die Dauer der Bau- zeit Behelfsbrücken zur Aufrechterhaltung des Verkehrs errichtet. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 19.340.000 € brutto (inkl. Planungskosten). Im Rahmen der Ausführungsplanung soll die Rad- und Fußwegbreite angepasst wer- den. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2 - Lageplan Verkehrsanlagen
8297 Zeichen
IND M M INFO IND IND A 1323 1218 1322 1035 902 3435144 18151441505 1034 1507 15081509 0116 0094 0414 0089 0088 KD:45.90KS:43.00 KD:40.85 KD:39.75KS:38.02 KD:45.42KS:42.97 KD:45.57KS:43.12 -60.57- 5.0‰-35.89- STZ300 4.5‰ -35.62- STZ6005.4‰ STZ300 STZ30020.1‰-49.65- STZ3007.1‰-21.20- STZ50018.7‰-8.38-STZ5002.9‰-18.49- 0.3‰ -117.39- /4000 STZ30025.0‰ -40.01- OB5520 800OB OBOV 800/19000,16,81m STZ3009,9‰ 43,83m OB STZ 7,1‰300 36,68m 189,1‰STZ 0,5‰ 9,73m300 10,56m600/ 1200OB 91,2‰ 300STZ14,91m STZ 0,8‰70,64m600/ 1200 0,7‰ / 1900 43,70m 3,4‰300 17,63m STZ60013,7‰ 21,58m OBEI 800/12005,822,48mSTZ238,4 3008,68m 3,4‰38,74m17,88m STZ400/ 1200 STZ6006,6‰ 49,84m STZ3004,0‰ 34,84m 1,0‰61,47m600/ 1200OB OBEI 600/12000,03,90m EI 600/12001,6‰18,69mOB STZ600 45,1‰23,04m 11,2‰34,67m45,99m STZ300 STZ3006,5‰33,61m 600/ 1200OB 60,10m1,7‰ 28,16m16,7‰300STZ 30016,5‰STZ 6,2‰800OB 6,0‰6,70m600STZ STZ4002,3‰ 48,79m KS:40,85 KS:41,40KD:46,5323487 23489 KS:40,86KD:47,2623488 KS:39,31KD:42,8122284 KS:43,0723485KD:46,92 23389KS:41,0122262KS:40,89 KS:41,02KD:47,0423384 KS:42,71KD:47,1323388 23486KS:40,89KD:47,14 7299 KS:42,77KD:47,08 KS:35,4823492 KS:37,67KD:41,33 KS:33,53KD:41,13 23491 KS:35,357228 22263KS:37,76KD:39,48 KS:42,91KD:46,0223387 KS:40,70KD:47,1423494 KS:40,73KD:47,632265522358KS:40,73 KS:41,7754823KD:47,78 KS:33,53KD:41,13 24229KS:45,07KD:47,35 24580KS:44,56KD:46,81 26521KS:40,64KD:46,19 KS:43,80KD:45,634956 KS:44,78KD:46,3724579 22355 23490KS:33,27KD:41,7023493KS:35,18KD:40,94 22357 KS:37,89KD:41,3824714 32,4‰3,55m600/ 1200OB 1,5‰6,87m/ 1200OB600 KD:41.41KS:33.49 DN 300 Stz (gem. Plan 3362, Stand: 14.5.70) DN 300 Stz (gem. Plan 3362, Stand: 14.5.70) KD:41.41KS:33.49 Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze AusbaugrenzeH = 0.000 m2.190 %29.610 mkm = 0+000.000h TS = 46.307 H = 0.000 m 2.190 %29.610 m2.000 %96.165 mkm = 0+029.610h TS = 46.955 H = 2000.000 m 2.000 %96.165 m2.500 %74.407 m km = 0+125.775h TS = 48.879T = 45.000f = 0.506 H = 1300.000 m2.500 %74.407 m0.500 %32.319 m km = 0+200.183h TS = 47.019T = 19.500f = 0.146 H = 1750.000 m 0.500 %32.319 m0.867 %32.498 m km = 0+232.502h TS = 47.180T = 11.961f = 0.041 H = 0.000 m0.867 %32.498 mkm = 0+265.000h TS = 46.898 H = 0.000 m2.212 %56.589 m km = 0+000.000h TS = 45.615 H = 2000.000 m2.212 %56.589 m 2.476 %19.898 m km = 0+056.589h TS = 46.866T = 2.640f = 0.002 H = 0.000 m 66.747 m1.200 % km = 0+000.000h TS = 46.143 H = 250.000 m66.747 m1.200 % 15.823 m2.273 % km = 0+066.747h TS = 46.944T = 1.341f = 0.004 1.29%0.29% 0.00%0.66% 2.50% 2.00% 2.50% 2.50% 2.50% 3.46% 2.50% 1.79% 1.24% 2.50%2.50% R=∞0+000.000 R=375.000R=∞ 0+040.687 R=-375.000R=375.000 0+059.500 R=∞R=-375.000 0+076.956 R=60.000R=∞0+179.927R=-60.000R=60.0000+197.771 R=∞R=-60.000 0+215.724 R=∞0+267.454 R=2500.0000+000.000 R=-558.657R=2500.0000+064.902 R=-558.6570+076.487 R=-500.000+000.000R=-300.00R=-500.000+002.723 R=∞R=-300.000+064.555 R=∞0+083.720 R=1000.00 R=12.00 R=∞ R=213.00 R=220.00 R=∞R=∞ R=-150.00 R=∞ R=-250.00 R=-50.00 R=-1.75R=-17.00 R=∞ R=220.00 R=∞R=∞ R=-80.00 R=∞ R=-260.00 R=12.00 R=∞R=12.00 R=∞ R=∞R=20.00R=1013.75R=-1.50R=-60.70R=-35.00R=∞ R=18.00R=3.50R=200.00R=55.00R=∞ R=-1550.00R=3055.00 R=∞ R=55.00R=-55.00 R=∞ R=6.00 R=-2.75 R=-200.00R=∞ R=-31.55R=31.55R=∞R=374.10R=-1.50R=-4.00R=∞R=50.00R=-55.00 R=∞ R=-15.00R=∞R=-1.50R=-3.00 R=∞R=-2.00 R=∞R=-1.00R=∞ R=-2700.00R=-32.00R=-50.00R=-2.00R=∞ R=-2.00R=400.00R=∞ R=-80000.00 R=-15.00R=∞R=-1.50R=∞ R=-50.00 R=∞ R=∞ R=2000.000 R=-80010.000 R=12.000 R=∞ R=10.00R=∞R=-10.00R=∞ Super Rail Eco BW,gemäß Bestandwiederherstellen 2.50% ESP, gemäß Bestandwiederherstellen Super Rail,gemäß Bestandwiederherstellen 2.50% 2 Stufen AnpassungKopfbalkenüber 10,00 m AnpassungGehweg S=42,10DN300B15,00‰9,0mDN300B 15,90m6,67‰ DN300B 21,00m 6,67%o Anschluss anOB 800/1900S=40,89 S=46,76 DN150PE 22,80m6,67‰N_02 Ø1,50KD 47,78KSzu 46,60KSab 41,56 S_01 Ø1,50KD 47,90KSzu 45,32KSzu 45,47KSab 42,24 N_03KD 47,95KS 46,76 N_010KD 47,83KS 45,53 S_02KD 47,76KS 45,46 S_10KD 47,88KS 45,58 DN 150 DN 150 DN300B 21,10m 15,0‰ S=41,25 S=45,35 DN150PE26,17m6,67‰ Anschluss anbestehendenGeh- und Radweg R=6.000R=∞ R=∞R=6.0000+171.1870+158.412 31.03.20221:250 Lageplan SVJSAG31.03.202231.03.202231.03.2022 Entwurfsplanung 69 3114 0- -- - - --00EVPLP0001 freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt KölnAmt 69 Stadt KölnAmt 690 Stadt KölnAmt 690/2 BauwerksnummerPhaseGewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb.gez.gepr. DatumNamePlanverfasser/in: Planstufe: Ersatzneubau Brücke Frankfurter Straße B8 TeilbauwerkPlantyp Index freigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenmit Einträgen Maßstab: Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: Vössing Ingenieurgesellschaft mbHBrunnenstraße 29-31D - 40223 Düsseldorf+49 (0) 211/90 54-5 - www.voessing.deDüsseldorf, den Blatt Nr.:Zugehörige Zeichnungen Änderung Gen.Gepr.Bear.DatumInd.Änderung Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln EinträgeübernommenEinträgekeineEinträge Datum / Unterschrift Amtsleiter/-in (64)Abteilungsleiter/-in (64) Datum / UnterschriftDatum / Unterschrift Datum / UnterschriftDatum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift Datum / Unterschrift EinträgeübernommenEinträgekeineEinträgeAmtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in (64) Sachbearbeiter/-in (664)Sachbearbeiter/-in (64)Gruppenleiter/-in (664) Endzustand c 31.03.2022 LP Bankette, Böschungen, Rad-/Gehweg u. Entwässerung angepasstFW22.04.2022aLS 17.05.2022Entwässerung geändertABDB bPrüfanmerkungen eingearbeitet, südl. Insel an Bord angepasstFW27.07.2022cLS LayStatus-Manager: Bearbeiter/in:Stand:Druckdatum:Layout Name:Plotstiltabelle:Y:\D\2773-Brücke Frankfurter Straße\30_Entwurf\20_Planung_VA\04_LP\DWG\69 3114 0-00-E-VP-LP.dwgStandard_2014.ctb17.08.2022Fwirtz17.08.20220001-c-P Bank 30/5050/50 GLAS Bestand 50.49 PAut xx GebäudeFahrgast-unterstandGrünland BaumVerkehrs- undHinweisschilderWerbeanlagen/AnschlagsäuleBeleuchtungs-anlagenPoller, Mast,Fahnenstange LichtsignalanlageRückbauvorhandenerAnlagenBestandshöhe SinkkastenEinlaufSchächte StromkastenVerteilerkastenKanaldeckelEntlüftungsdeckelGasschieberWasserschieber, HydrantAbfallbehälter, BriefkastenParkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/TiefbordRundbord/Materialwechsel Schmalstrich-MarkierungenBreitstrich-Markierungen Grundstücksgrenzeprivat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22Tiefbord 8/20 Flachbord10/20/25 MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung MosaikpflasterGrauwacke Betonsteinpflaster10/20 altgraphitoder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW)Betonsteinpflaster 10/20/10altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und RadwegBetonsteinplatten 30/30altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15anthrazit Asphalt /Betonsteinplatten40/40 grauBetonsteinplatten 30/30altgraphit oder gleichwertig BuskapBetonsteinplatten 30/30/8altgraphit oder gleichwertig baulicher RadwegBetonsteinplatten 30/30 rotRotmarkierung aufder FahrbahnRadfahrfurt Taktile ElementeRippenplatte 30/30Taktile ElementeNoppenplatte 30/30 fest-stehend BaumBankStraßen-beleuchtung FindlingPoller /Absperr-pfosten Abfallbe-hälterStandort fürLSA und MastfußläufigerHauseingangEin- undAusfahrt KFZ Sinkkasten Abfall-container Katastergrenzen SB Basamentstein/Läuferstein GeländeverkaufflächeGeländeankauffläche Standort fürVZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15altgraphit oder gleichwertig Baumschutz-bügel Baumschutz-bügel Straßenbegrenzungs-linie gem. B-Plan heraus-nehmbar Fahrrad-ständer Zaun Winkelstein 30/22/8 Findling AchseGussasphaltrinne Gussasphalt W-Stein Möblierung der Straßenausstattung gemäß Gestaltungshandbuch der Stadt Köln Schutzeinrichtung BankettBetonsteinpflasterDoppel T Dammböschung P
Anlage 3 - Lageplan Ingenieurbauwerk
2450 Zeichen
A ≥ //// ////// // SchenkelbergAngres/Schenkelberg 1:125 Stadt KölnDie OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 691Stadt KölnAmt 691/369 3114 0-BauwerksnummerPhaseGewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:EntwurfsplanungErsatzneubau Datum / Unterschrift ---- --TeilbauwerkPlantypIndex01EOB P freigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: gez. gez. gez. Brücke Frankfurter Straße über B55a Gruppenleiter/-in (664) Ort, Datum, UnterschriftDüsseldorf, INGENIEURBÜRO GRASSL GMBHAdlerstraße 34-4040211 Düsseldorfwww.grassl-ing.deGRASSLBERATENDEINGENIEUREBAUWESENTel.: 0211/17597-0Fax: 0211/1759790 duesseldorf@grassl-ing.de Datum / UnterschriftAmtsleiter/-in (64)Amtsleiter/-in (66)Abteilungsleiter/-in (664)Sachbearbeiter/-in (664)Datum / Unterschrift Datum / UnterschriftGruppenleiter/-in (64) keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen Datum / Unterschrift Datum / UnterschriftAbteilungsleiter/-in (64)Sachbearbeiter/-in (64)Datum / Unterschrift Datum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommen Herbrand 000122.04.2022 22.04.2022 gez. ppa. Herbrand I:\G 2018 Aufträge\A18022_Frankfurter Straße B8 Köln\7_eigenUnterlagen\Zeichnungen\Entwurf Ersatzneubau\Entwurf_Ersatzneubau_Frankfurter Straße_4-Lagerreihen.dwgGespeichert am 10.08.2022 09:57:40 / Geplotet am 18.08.2022 15:04:55 LP Ansicht, Längsschnittund Grundriss ϒϕ'c'Bodenart--- cu,kkk Es,kσR,dqs,kqb,kk Es,k a a aa nn nnSymbol für Bewegungsrichtung,Lagerungsart/-typ nachDIN 1337-1 allseitsfestlängsfestquerfestallseitsbeweglich nn aa nn nn a annSymbol für Bewegungsrichtung,Lagerungsart/-typ nachDIN 1337-1 allseitsfestlängsfestquerfestallseitsbeweglich 03/202203/202204/2022 /ϒ'k a IndexÄnderungenDatumZeichenabHinweistexte ergänzt27.07.2022Schenkelberg
Beschlussvorlage Rat
12094 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/69/691/3 Vorlagen-Nummer 2183/2022 Freigabedatum 22.12.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2023 / 2024 – mit dem Abbruch und Neubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a in Köln-Kalk. Der Neubau der Brücke umfasst drei Fahrspuren je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr, beid- seitig Rad- und Gehwege sowie Platz für eine Stadtbahntrasse. Östlich des Bauwerks werden für die Dauer der Bauzeit Behelfsbrücken zur Aufrechterhaltung des Verkehrs errichtet. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 19.340.000 € brutto (inkl. Planungskosten). Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretungen uneingeschränkt zustimmen. Verkehrsausschuss 24.01.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.01.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.01.2023 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 06.02.2023 Rat 09.02.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 19.340.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. "Förderung" % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 276.300 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 193.400 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Am 04.04.2017 hat der Rat die Verwaltung mit der Planung und der Vorbereitung der Ausschreibung des Ersatzneubaus der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a beauftragt (Vorlagen-Nummer 3266/2016). Die Entwurfsplanung liegt vor und die Ausschreibungsunterlagen werden zurzeit vorbereitet. Beschreibung der vorhandenen Situation Die Brücke, die im Zuge der Frankfurter Straße (B 8) in Köln die B 55a in der Nähe des Gothaer Platzes, östlich des Tunnels Grenzstraße, überquert, ist eine wichtige Nord-Süd-Verbindung zwischen den Kölner Stadtteilen Buchheim bzw. Mülheim und Höhenberg. Die Straßenbrücke ist mit Spannstahl der Sorte Sigma Oval St 145/160 vorgespannt. Bei diesem Spannstahl handelt es sich um einen Vergütungsstahl, der als spannungsrisskorrosionsgefährdet einzu- stufen ist. Daher ist die Brücke durch einen Neubau zu ersetzen. Planung Die Planung des Ersatzneubaus der Brücke umfasst die Erneuerung des Überbaus, den Neubau der Mittelstütze, Anpassungen und Verstärkung der vorhandenen Widerlager, Anpassungen der Kreuzungs- 3 bereiche vor und hinter dem Bauwerk mit optimierter Verkehrsführung sowie den Bau von bauzeitlichen Behelfsbrücken. Im Zuge der Vorentwurfsplanung und der damit verbundenen Variantenbetrachtung wurden für die Ent- scheidung zu einer Vorzugsvariante unter anderem Aspekte wie die Wirtschaftlichkeit, das Herstellungs- risiko, die Funktionalität, der Aufwand für die Instandhaltung, Möglichkeit die vorhanden Widerlager zu erhalten und eine möglichst geringe Einschränkung für den Verkehr während der Bauzeit betrachtet. Daraus ergaben sich für die verschiedenen Bereiche folgende Vorzugsvarianten: Vorzugsvariante bauzeitliche Verkehrsführung: Mit Hilfe eines Verkehrsgutachtens wurde als Vorzugsvariante zur bauzeitlichen Verkehrsführung der Bau von kurzen Behelfsbrücken mit Zwischenstütze östlich des vorhandenen Bauwerkes ermittelt. Für die Dauer der Bauzeit kann der Verkehr auf der B 8 so aufrechterhalten werden. Vorzugsvariante Ersatzbauwerk Innerhalb der Vorplanung wurden mehrere Bauweisen und Bauwerksvarianten untersucht und vorge- stellt, um die Frankfurter Straße über die B 55a zu überführen. Als Ergebnis dieses Bearbeitungsschrit- tes wurde die Bauweise mit vorgefertigten Verbundfertigteilträgern (VFT) und einer nachträglich einge- brachten Ortbetonergänzung als Vorzugsvariante gewählt. Diese Bauweise zeichnet sich durch eine kurze Bauzeit und ein geringes Gewicht aus, wodurch der Erhalt der Widerlager gewährleistet ist. Die heute vorhandene Querschnittsbreite wird auch für den Ersatzneubau komplett genutzt. Je Quer- schnittshälfte stehen drei Fahrspuren für den Kfz-Verkehr zur Verfügung (zwei Geradeausstreifen und ein Abbiegestreifen), beidseitig werden Geh- und Radwege angeordnet. Im mittleren Bereich des Ge- samtquerschnitts wird sowohl geometrisch als auch konstruktiv eine mögliche Erweiterung für die Stadt- bahn berücksichtigt. Vorzugsvariante Verkehrsanlagen Durch den Bau der Behelfsbrücke und den damit verbundenen Anpassungen der Verkehrsführung in den Anschlussbereichen an den Bestand müssen die nördlich und südlich des Bauwerks liegenden Kreuzungen für den endgültigen Zustand neu hergestellt werden. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit die Geometrie der Kreuzungsbereiche auf aktuelle Anforderungen hin anzupassen. Entsprechend den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) und dem Beschluss des Rates vom 03.05.2018 (TOP 10.14, Vorlagen-Nummer 0913/2018) entfallen zukünftig die freien Rechtsabbieger von / zu der B 55a am nördlichen und südlichen Kreuzungsbereich zur Vermeidung von Konflikten zwi- schen Kfz- und Radverkehr. Die Rechtsabbieger werden zukünftig über den signalisierten Knoten ge- führt, wodurch die Dreiecksinseln in den Einmündungen zu den Rampen der B 55a im nördlichen und südlichen Bereich entfallen. Durch die nun gradlinige Verkehrsführung können Radfahrende und zu Fuß Gehende die Knoten sicherer und schneller passieren. Zusätzlich entstehen im Randbereich neue Grün- flächen. Bauzeit Nach der Ausschreibungsphase Mitte 2023 ist ein Baubeginn für Anfang 2024 geplant. Die Bauzeit wird mit ca. 24 Monaten veranschlagt. Verkehrsführung während der Bauzeit Um die Einschränkungen für den Verkehr während der Bauzeit möglichst gering zu halten, werden öst- lich des vorhandenen Bauwerks Behelfsbrücken errichtet, über die der Verkehr auf der B 8 geführt wird. Die Behelfsbrücken bestehen aus drei hintereinander errichteten Brücken. Zwei Brücken mit jeweils 7,00 m Nutzbreite und zwei Fahrspuren je Richtung für den Kfz-Verkehr und einer Geh- und Radwegbrücke mit 3,50 m Nutzbreite. Der Verkehr auf der B 55a kann somit aufrechterhalten werden. Je nach Bauphase werden temporäre Einschränkungen auf einzelnen Fahrstreifen erforderlich. Vollsperrungen (auf der B 8 und der B 55a) werden tageweise für den Einbau der Behelfsbrücken, für den Abbruch des Bestandsbauwerks und den Einbau der Fertigteile des neuen Bauwerks erforderlich. 4 Bauablauf Für die Maßnahme ist folgender Bauablauf geplant: Bau von Behelfsbrücken östlich des vorhandenen Bauwerks, inklusive Auflager und Zwischen- stütze Anpassung der Verkehrsanlagen in den Kreuzungsbereichen Abbruch des vorhandenen Überbaus und des Mittelpfeilers Herstellung der Gründungspfähle der Pfahlkopfplatte und der Stützen bzw. der Stützenscheiben des Mittelpfeilers Erneuerung/Anpassung der Widerlagerköpfe der Widerlager Süd und Nord Herstellung der Rückverankerung der mittleren Blöcke des Widerlagers Nord Einbau der Verbundfertigteilträger des Überbaus Bewehrung der Ortbetonergänzung des Überbaus Betonage der Ortbetonergänzung und der Querträger des Überbaus Einbau der endgültigen Lager Herstellung der Brückenkappen (Geh-/Radwegbereiche) Ausstattung des Bauwerks (Geländer, Überbaukonstruktionen etc.) Herstellung der Fahrbahn, Einbau des Fahrbahnbelages - zusammen mit dem Einbau des Fahr- bahnbelages außerhalb des Überbaues Rückbau der Behelfsbrücken Kosten Die Gesamtkosten inklusive Planung betragen rund 19.340.000 € brutto. Diese Kosten setzen sich zusammen aus den Planungskosten (Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI) in Höhe von rund 1.550.000 € brutto und Baukosten in Höhe von rund 17.790.000 € brutto. Die genannten Kosten wurden auf Grundlage einer Kostenberechnung ermittelt. Diese Angabe weist gegenüber den im Planungsbeschluss genannten Kosten auf Basis einer Kostenannahme eine wesent- lich höhere Genauigkeit auf, da sie auf Grundlage einer vertieften Planung beruht. Die im Planungsbe- schluss genannte mögliche Abweichung von bis zu 40 % wird eingehalten. Das Submissionsergebnis der öffentlichen, europaweiten Ausschreibung für die Bauleistung kann noch Auswirkungen auf die Ge- samtkostenhöhe haben. Rechnungsprüfungsamt Die Kostenberechnung wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegt. Diese ist dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügt. Finanzierung Die prognostizierten Kosten der Baumaßnahme betragen rund 19.340.000 € brutto. Von den 19.340.000 € sind bereits investive Mittel für Planungsleistungen in Höhe von rd. 673.700 € abgeflossen. Zur überwiegenden Finanzierung der verbleibenden Kosten von 18.666.300 € sind im Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan- zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, Finanzstelle 6901-1202-8-0250, Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße investive Auszahlungsermächtigungen wie folgt berücksichtigt: Jahr Mittelbedarf 5 2023 2.000.000 € 2024 5.000.000 € 2025 5.000.000 € 2026 2.164.075 € Gesamt 14.164.075 € Den benötigten Restbetrag in Höhe von 4.502.225 € wird das Dezernat für Mobilität im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. bedarfsgerecht anmelden. Die mit der Maßnahme verbundenen Abschreibungen in Höhe von 276.300 € und die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 193.400 € wird das Dezernat für Mobilität ebenfalls im Rah- men der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. im Teilergebnisplan 1202 − Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vor- sehen. Förderung Der Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße ist entsprechend den Richtlinien des kommunalen Straßenbaus zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Städte, Kreise und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau FöRi-kom-Stra) grundsätzlich förderfähig. Eine Programmanmeldung dieser Maßnahme bei der Bezirksregierung Köln erfolgte im Juni 2020. Ein entsprechender Förderantrag wird zeitnah bei der Bezirksregierung Köln eingereicht, der Fördersatz beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die Sektor spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur, jedoch entste- hen während des Baus der neuen Brücke erhöhte Treibhausgasemissionen. Die Neubaumaßnahme für die Brücke trägt aber dazu bei, dass Verkehrsströme für den Fuß-, Rad- und den motorisierten Verkehr weiterhin effizient abgewickelt werden können. Ein Entfall der Verbindung würde verkehrliche Mehrbelastungen auf anderen Straßen nach sich ziehen, die wiederum negative Umwelteffekte mit sich bringen würden. Die hier dargestellte Maßnahme hat zwar negative klimarelevante Auswirkungen, allerdings bietet sich nach der erfolgten Gesamtabwägung keine bessere Alternative. Die durch die vorgesehenen Arbeiten an den angrenzenden Kontenpunkten ergeben sich Verbesserun- gen, die einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Lageplan Verkehrsanlagen Anlage 3 – Lageplan Ingenieurbauwerk Anlage 4 – Lageplan Behelfsbauwerk Anlage 5 – Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt Anlage 6 – Stellungnahme zum Schreiben des RPA
Anlage 9 - Stellungnahme zum Protokoll des Verkehrsausschusses vom 24.01.2023
3745 Zeichen
Anlage 9: Stellungnahme zum Protokoll des VA vom 24.01.2023 22.02.2023 Stellungnahme der Verwaltung zum Protokoll des Verkehrsausschusses vom 24.01.2023 In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023 wurden nachfolgende Anmerkungen / Fragen gestellt: 1. RM Wahlen regt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, die Vorlage zunächst ohne Votum in die Bezirksvertretungen zu verweisen. Er möchte die Frage aufwerfen, ob hier nicht noch Optimierungen vorgenommen werden können. Die Radwegbreiten seien lediglich auf 2 m ausgelegt und lägen somit unterhalb des Kölner Standards. Falls die großzügigen teilweise 3,50 m breiten Autospuren verschmälert werden würden, könnte die Brücke durchaus Radfahrer- und Fußgängerfreundlicher gestaltet werden. Bei der bauzeitlichen Führung im südlichen Teil müsse zudem der Fuß- und Radverkehr einen Haken schlagen, d.h. eine 90 Grad-Kurve drehen. Hier bitte er um Prüfung einer gradlinigeren Führung. 2. RM De Bellis-Olinger weist auf den Begriff des „Ersatzneubaus“ hin und bittet um Erläuterung, wie die Unterschiede zu einem Neubau seien. Sie frage sich daher, welche Umgestaltungsmöglichkeiten noch vorgenommen werden können und welche Auswirkungen dies haben werde. 3. SE Wienke merkt an, dass es sich hier nach ihrem Verständnis um eine Entwurfs-planung handele und die Breiten für die Ausführungsplanung angepasst werden sollten. Es gebe klare Regeln für Gehweg- und Radwegbreiten. 4. SB Dr. Beese fragt nach dem Bau einer Brücke für die Stadtbahn. 5. SB Pargmann führt aus, dass er nicht nur die Breite der Radwege auf das Mindestmaß erhöhen möchte; er würde vielmehr vorschlagen, eine Spur für den MIV weg-zunehmen und stattdessen eine 4 m breite Radspur anzulegen und bittet um Ein-schätzung der Verwaltung. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: zu 1. Der Entwurf des Brückenbauwerks berücksichtigt für die Führung des Rad- und Gehweges eine nutzbare Breite von 5,25 m. Die Spurbreiten orientieren sich am Bestand und teilen sich auf in 2,50 m Gehweg + 2,0 m Radweg + 0,75 m Sicherheitsstreifen (siehe Anlage 3 zum Baubeschluss). Damit sind die nach den Regelwerken vorgesehenen Mindestbreiten eingehalten. Die Anmerkung zur bauzeitlichen Verkehrsführung des Rad- und Fußgängerverkehrs im südlichen Knotenpunktbereich wird aufgenommen. Die Führung wird angepasst und verläuft nun entlang der B 8 ohne 90 Grad-Kurve. Anlage 9: Stellungnahme zum Protokoll des VA vom 24.01.2023 22.02.2023 zu 2. Es handelt sich bei dieser Maßnahme um einen sogenannten „Ersatzneubau“, das heißt, dass das Bauwerk in seiner Ausdehnung und in der Höhenlage nicht verändert wird. Dies hat den Vorteil, dass für diese Maßnahme kein aufwendiges Genehmigungsverfahren wie z. B. Planfeststellungsverfahren erforderlich wird. Bei der Brücke Frankfurter Straße wird zusätzlich vorhandene Bausubstanz verwendet – die Widerlager werden soweit möglich erhalten. Damit ist die zur Verfügung stehende Querschnittsbreite festgelegt und der Verkehrsraum entsprechend aufzuteilen. zu 3. Perspektivisch soll das Angebot für Radfahrende auf der Frankfurter Straße verbessert werden. Die entsprechende Beschlussvorlage zur Weiterentwicklung des Radverkehrskonzeptes befindet sich zurzeit in der Vorbereitung. Gemäß Abstimmung zwischen den Fachämtern ist auf dem Bauwerk ausreichend Platz vorhanden um die Radinfrastruktur anzupassen. Durch eine Verlegung des Sicherheitsstreifens auf die Fahrbahn besteht die Möglichkeit den Radweg auf 2,50 m zu verbreitern. zu 4. Auf dem geplanten Bauwerk wird, wie bereits im Bestand vorhanden, Platz für eine mögliche Stadtbahnerweiterung berücksichtigt. Die Planung ist mit den KVB abgestimmt. zu 5. Siehe Punkt 3
Anlage 10 - Auszug Verkehrsausschuss 07.03.2023
2533 Zeichen
Anlage 10 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 08.03.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.03.2023 öffentlich 4.2 Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a 2183/2022 RM Wahlen führt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus, dass man sich der Zwangspunkte bei dieser Örtlichkeit bewusst sei; von daher möchte er sich bei der Verwaltung für die ergänzende Stellungnahme bedanken, nach der der Sicherheits- streifen nun doch auf die Fahrbahn gelegt und somit der Radweg auf 2,50 m verbrei- tert werde. Er regt jedoch noch an zu prüfen, ob während der Bauzeit die Querungsmöglichkeiten der Straße für zu Fuß Gehende und Radfahrende optimiert werden können. SB Pargmann merkt an, dass die Wünsche des Ausschusses über eine reine Rad- wegverbreiterung hinausgingen und bittet um Mitteilung, ob eine komplette Sperrung einer MIV-Spur zugunsten einer Radverkehrspur wirklich nicht möglich sei. Herr Stieler, Leiter des Amtes für Verkehrsmanagement, bestätigt dies. Es gebe eine Festlegung des Bundes, wonach Anschlussstellen nicht ohne weiteres in ihrer Leis- tungsfähigkeit und Verkehrsregelung geändert werden können. Der Stadt Köln sei es daher selbstständig nicht möglich, Änderungen der Spureneinteilung vorzunehmen. Eine Reduzierung der Spuren würde zu einer massiven Änderung der Lichtsignalsteu- erung und somit zu einer Belastung der Ein- und Ausfahrten der Autobahn führen. Vorsitzender Hammer schlägt vor, die Beschlussempfehlung der BV Kalk zu überneh- men. Geänderter Beschluss: Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2023 / 2024 – mit dem Abbruch und Neubau der Brücke Frankfurter [Hier eingeben] 2 Straße (B 8) über die B 55a in Köln-Kalk. Der Neubau der Brücke umfasst drei Fahr- spuren je Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr, beidseitig Rad- und Gehwege sowie Platz für eine Stadtbahntrasse. Östlich des Bauwerks werden für die Dauer der Bau- zeit Behelfsbrücken zur Aufrechterhaltung des Verkehrs errichtet. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 19.340.000 € brutto (inkl. Planungskosten). Im Rahmen der Ausführungsplanung soll die Rad- und Fußwegbreite angepasst werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 7 - Auszug Verkehrsausschuss 24.01.2023
2769 Zeichen
Anlage 7 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 25.01.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.01.2023 öffentlich 4.4 Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a 2183/2022 RM Wahlen regt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an, die Vorlage zunächst ohne Votum in die Bezirksvertretungen zu verweisen. Er möchte die Frage aufwerfen, ob hier nicht noch Optimierungen vorgenommen werden können. Die Radwegbreiten seien lediglich auf 2 m ausgelegt und lägen somit unterhalb des Kölner Standards. Falls die großzügigen teilweise 3,50 m breiten Autospuren verschmälert werden wür- den, könnte die Brücke durchaus Radfahrer- und Fußgängerfreundlicher gestaltet werden. Bei der bauzeitlichen Führung im südlichen Teil müsse zudem der Fuß- und Radverkehr einen Haken schlagen, d.h. eine 90 Grad-Kurve drehen. Hier bitte er um Prüfung einer gradlinigeren Führung. RM De Bellis-Olinger weist auf den Begriff des „Ersatzneubaus“ hin und bittet um Er- läuterung, wie die Unterschiede zu einem Neubau seien. Sie frage sich daher, welche Umgestaltungsmöglichkeiten noch vorgenommen werden können und welche Auswir- kungen dies haben werde. SE Wienke merkt an, dass es sich hier nach ihrem Verständnis um eine Entwurfspla- nung handele und die Breiten für die Ausführungsplanung angepasst werden sollten. Es gebe klare Regeln für Gehweg- und Radwegbreiten. SB Dr. Beese fragt nach dem Bau einer Brücke für die Stadtbahn. SB Pargmann führt aus, dass er nicht nur die Breite der Radwege auf das Mindest- maß erhöhen möchte; er würde vielmehr vorschlagen, eine Spur für den MIV wegzu- nehmen und stattdessen eine 4 m breite Radspur anzulegen und bittet um Einschät- zung der Verwaltung. 2 Frau Rode, Leiterin des Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, teilt mit, dass es sich hier in der Tat um einen Ersatzneubau, eine Bestandsertüchtigung 1:1 han- dele. Andernfalls müsse der hier sehr weitläufige Streckenzug dieser Straße komplett neu mit geplant werden. Sollte dies bei allen erforderlich werdenden Ersatzneubauten erfolgen, würde die Verwaltung nie mit der dringend erforderlichen Sanierung der ma- roden Brücken fertig werden. Eine zusätzliche Brücke für die Stadtbahn sei nicht erforderlich; die Trasse hierfür sei in der vorliegenden Planung mit eingeplant und werde freigehalten. Eine weitergehende Stellungnahme erfolge im weiteren Beratungslauf. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die Bezirksvertretungen Kalk und Mülheim. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 4 - Lageplan Behelfsbauwerk
5332 Zeichen
IND M M MINFO IND IND M AIND 1323 1506 1218 1322 1035 902 3435144 3434144 1470 14721471 3432144 18151441505 1034 901 1507 1508 3433144 900 1509 Ausbaugrenze Ausbaugrenze AusbaugrenzeAusbaugrenze DN 150 DN 150 DN 150Fallrohr R=0+000.000R=-37.270R=0+027.227 R=37.292R=-37.2700+068.081 R=R=37.2920+108.939R=36.792R=0+192.952R=-36.754R=36.7920+233.308 R=R=-36.7540+273.656 R=0+302.947R=0+000.00R=43.31R=0+026.75R=-39.87R=43.310+065.29R=R=-39.870+103.39R=-36.42R=0+207.82 R=36.41R=-36.420+242.33 R=R=36.410+276.83R=0+294.52 Achse 56 Achse 57 0415 0116 0094 0414 0089 0088 23484 0258 KD:45.30KS:43.18 KD:40.14KS:38.35 KD:45.90KS:43.00 KD:40.85 KD:39.75KS:38.02 KD:45.42KS:42.97 KD:45.57KS:43.12 KD:46.66KS:41.46 KD:43.58KS:40.58 -60.57- 5.0-35.89-STZ300 4.5‰-35.62- STZ6005.4‰ STZ300 STZ30020.1‰-49.65- STZ3007.1‰-21.20- STZ50018.7‰-8.38-STZ5002.9‰-18.49-0.3‰-117.39-/4000STZ30025.0‰-40.01- OB800/19000.0‰-83.87- OB5520 -28.05- 800OB OBOV 800/19000,16,81m STZ3009,9‰43,83m OB STZ7,1‰30036,68m 189,1‰STZ0,5‰9,73m30010,56m600/ 1200OB 91,2‰300STZ14,91m STZ 0,8‰70,64m600/ 1200 0,7‰/ 190043,70m 3,4‰30017,63mSTZ60013,7‰21,58mOBEI 800/12005,822,48mSTZ238,43008,68m 3,4‰38,74m17,88mSTZ400/ 1200 STZ6006,6‰49,84m STZ3004,0‰34,84m 1,0‰61,47m600/ 1200OB OBEI 600/12000,03,90m EI 600/12001,6‰18,69mOB STZ60045,1‰23,04m 11,2‰34,67m45,99m STZ300 STZ3006,5‰33,61m 600/ 1200OB60,10m1,7‰ 28,16m16,7‰300STZ 30016,5‰STZ 6,2‰800OB6,0‰6,70m600STZ STZ4002,3‰48,79m KS:40,85KS:41,40KD:46,532348723489 KS:40,86KD:47,2623488 KS:39,31KD:42,8122284 KS:43,0723485KD:46,92 23389KS:41,0122262KS:40,89KS:41,02KD:47,0423384 KS:42,71KD:47,1323388 23486KS:40,89KD:47,14 7299KS:42,77KD:47,08 KS:35,4823492KS:37,67KD:41,33KS:33,53KD:41,1323491 KS:35,357228 22263KS:37,76KD:39,48 KS:42,91KD:46,0223387 KS:40,70KD:47,1423494 KS:40,73KD:47,632265522358KS:40,73 KS:41,7754823KD:47,78 KS:33,53KD:41,1324229KS:45,07KD:47,35 24580KS:44,56KD:46,81 26521KS:40,64KD:46,19 KS:43,80KD:45,634956KS:43,33KD:45,6024581 KS:44,78KD:46,3724579 22355 23490KS:33,27KD:41,7023493KS:35,18KD:40,94 22357 KS:37,89KD:41,3824714 32,4‰3,55m600/ 1200OB1,5‰6,87m/ 1200OB600 KD:41.41KS:33.49 DN 300 Stz(gem. Plan 3362, Stand: 14.5.70) DN 300 Stz(gem. Plan 3362, Stand: 14.5.70) KD:41.41KS:33.49 prov. Fußgängerquerungin 100m best. Fußgängerquerungin 250m SA neu setzen undan bestehendenAnschluss anschließen SA neu setzen undan bestehendenAnschluss anschließen SA neu setzenund anbestehendenAnschlussanschließenSA neu setzen undan bestehendenAnschluss anschließen Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze Super-Rail, L=ca. 40m +BehelfsabsenkungSuper-Rail Super-Rail, L=ca. 30m +BehelfsabsenkungSuper-Rail DN 150 S=42,10DN300B15,00‰9,0mDN300B 15,90m6,67‰ DN300B 21,00m 6,67%o Anschluss anOB 800/1900S=40,89 S=46,76DN150PE 22,80m6,67‰N_02 Ø1,50KD 47,78KSzu 46,60KSab 41,56 S_01 Ø1,50KD 47,90KSzu 45,32KSzu 45,47KSab 42,24 P_10 Ø1,20KD 43,50KS 40,44 DN200Stz16,22m6,67‰ DN200Stz10,78m6,67‰DN200Stz4,65m6,67‰ DN300B 21,10m 15,0‰S=41,25 S=45,35 DN150PE26,17m6,67‰ P_02Ø1,50KD 41,90KS 40,41 P_03 Ø1,20KD 43,40KS 40,48 ca.KS40,30 1:500 LageplanSVJSAG Entwurfsplanung 69 3114 0_____ __BBEVPLP0001 freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 690Stadt KölnAmt 690/2BauwerksnummerPhaseGewerk StatusNummer Plan-Nr. Bauwerk: bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe: Ersatzneubau Brücke Frankfurter Straße B8 keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / Unterschrift TeilbauwerkPlantypIndex freigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenmit Einträgen freigegebenohne Einträge nichtfreigegeben freigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: Übersicht: Vössing Ingenieurgesellschaft mbHBrunnenstraße 29-31D - 40223 Düsseldorf+49 (0) 211/90 54-5 - www.voessing.deDüsseldorf, den Blatt Nr.:Zugehörige Zeichnungen Änderung Gen.Gepr.Bear.DatumInd.Änderung Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und StadtbahnbauStadt Köln LayStatus-Manager:Bearbeiter/in:Stand:Druckdatum:Layout Name:Plotstiltabelle:Y:\D\2773-Brücke Frankfurter Straße\30_Entwurf\20_Planung_VA\04_LP\DWG\69 3114 0_BB_E_VP_LP_0001.dwgStandard_2014.ctb25.05.2022Broda19.05.2022LP_0001_c_P BP Bauzeitliche VerkehrsführungBauphase 1 LegendeVollausbau, StraßeDeckschichterneuerung u. Hocheinbau, StraßeVollausbau, GehwegNutzung von Bestand, GehwegArbeitstreifengeplanter Straßenablauf c 29.11.202129.11.202129.11.2021 29.11.2021 29.11.2021 24.03.2022MC Donalds-Ausfahrt angepasst; Legende geändertLSDB a LP 06.05.2022Übersichtskarte angepasst, Ergänzung SchutzeinrichtungLSSV b17.05.2022Entwässerung geändertABDB c
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 12/2025
1505 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/69/691/3
Vorlagen-Nummer
2183/2022
Stand: 19.12.2025
Sachstandsbericht
Baubeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus-
haltssatzung 2023 / 2024 – mit dem Abbruch und Neubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8)
über die B 55a in Köln-Kalk. Der Neubau der Brücke umfasst drei Fahrspuren je Fahrtrichtung
für den Kfz-Verkehr, beidseitig Rad- und Gehwege sowie Platz für eine Stadtbahntrasse. Öst-
lich des Bauwerks werden für die Dauer der Bauzeit Behelfsbrücken zur Aufrechterhaltung
des Verkehrs errichtet. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 19.340.000 € brutto (inkl.
Planungskosten).
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Generalunternehmer (GU) ist beauftragt und derzeit wird die Ausführungsplanung incl.
Statik für den Überbau erstellt.
Der Baubeginn ist für das 1. Quartal 2026 geplant.
Das Bauende ist für das 2./3. Quartal 2028 geplant
Nächste Schritte:
Erstellen der restlichen Ausführungsplanung durch den GU und anschließende Frei-
gabe durch die Verwaltung.
Informieren der Beteiligten (Anwohner und umliegende Gewerbetreibende etc.)
Erstellen der Verkehrsführungen durch den GU
Der Einhub der Behelfsbrücken für den Umleitungsverkehr ist für das 4. Quartal 2026
vorgesehen.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
30.11.2027
Anlage 5 - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
2577 Zeichen
14 .11.2022 143 69 über Dez. III Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 2183/2022 (Stand 25.10.2022) Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B 8) über die B 55a RPA-Nr.: 2022/0456 vorgelegte Kosten: 16.218.487 € [netto] / 19.300.000 € [brutto] Sehr geehrte Damen und Herren, für die Herbeiführung des Baubeschlusses im Rat der Stadt Köln legt 69/Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (-69-) die Kostenberechnung für einen Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße über die B 55a vor. Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen wird die grundsätzliche Notwendig- keit zur Realisierung der Maßnahme gesehen. Die Prüfung der Unterlagen ergab folgende Feststellungen: Laut dieser Beschlussvorlage wird seitens -69- eine mögliche Förderung in Höhe von 70 % in Aussicht (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau, FöRi-kom-Stra) gestellt. Ein Förder- antrag wurde noch nicht eingereicht. Es sollte im Vorfeld sichergestellt werden, dass die ge- plante Vergabe nicht zuschussschädlich ist. Die angegebenen Kosten können durch das Rechnungsprüfungsamt nicht vollständig verifi- ziert werden. Die Kostenberechnung wurde in Anlehnung an die DIN 276 erstellt, die Kosten- gruppen sind erkennbar. Eine separate Aufschlüsselung aller Planungskosten ist den Unter- lagen nicht zu entnehmen. Eine sachliche und fachtechnische Prüfung der durch das Ingenieurbüro erstellten Kostenbe- rechnung seitens -69- ist nicht dokumentiert. Es gibt keine Erläuterungen zu den Grundlagen der angesetzten Kosten. Auch weist diese Pauschalpositionen mit einem Gesamtwert von über 1 Mio. Euro auf, ohne hierzu nähere Anmerkungen abzugeben. In der Kostenberech- nung sind keine Ansätze für Kostensteigerungen vom Zeitpunkt der Erstellung bis zur Vergabe ausgewiesen. Ob eventuelle Risiken in den Kosten erfasst sind oder ob diese durch Voruntersuchungen ausgeschlossen wurden, ist aus den vorgelegten Unterlagen nicht zu erkennen. Zudem ist mit weiteren Kosten zu rechnen, da diverse Leistungen (z. B. neues Geländer, Blitzschutz sowie Stillstandzeiten) noch nicht berücksichtigt wurden. Die Honorare für die Planung wurden nicht abschließend ermittelt und beinhaltet dementsprechend hohe Unge- nauigkeiten. Neben den vor genannten Aspekten kann die Belastbarkeit der ermittelten Gesamtkosten, auch vor dem derzeitigen geopolitischen Hintergrund, nicht bestätigt werden. Gegen die Fortführung der Maßnahme bestehen keine grundlegenden Bedenken. Mit freundlichen Grüßen Ralf Jülich Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt 16
Anlage 6 - Stellungnahme zum Schreiben RPA
3372 Zeichen
Anlage 6: Stellungnahme zum Schreiben des RPA 23 .11.2022 Stellungnahme des Fachamtes zum Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes vom 16.11.2022 Das Rechnungsprüfungsamt hat im Zuge der Mitzeichnung des Baubeschlusses eine Stellungnahme zur beiliegenden Kostenberechnung verfasst, zu der das Fachamt mit diesem Schreiben Stellung bezieht. Textauszug Rechnungsprüfungsamt Stellungnahme Fachamt Laut dieser Beschlussvorlage wird seitens 69 eine mögliche Förderung in Höhe von 70 % in Aussicht (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau, FöRi-kom-Stra) gestellt. Ein Förderantrag wurde noch nicht eingereicht. Es sollte im Vorfeld sichergestellt werden, dass die geplante Vergabe nicht zuschussschädlich ist. Der Förderantrag wird nach Freigabe der Kostenberechnung vorbereitet und beim Fördergeber eingereicht. Auf eine Förderunschädlichkeit im Zuge der weiteren Projektbearbeitung wird geachtet. Eine sachliche und fachtechnische Prüfung der durch das Ingenieurbüro erstellten Kostenberechnung seitens - 69- ist nicht dokumentiert. Es gibt keine Erläuterungen zu den Grundlagen der angesetzten Kosten . Die Kostenberechnung wurde auf Grundlage der Entwurfsplanung erstellt, eine Mengenermittlung liegt vor. Eine Prüfung durch das Fachamt ist im Zuge der Freigabe der Entwurfsplanung erfolgt. Auch weist diese Pauschalpositionen mit einem Gesamtwert von über 1 Mio. Euro auf, ohne hierzu nähere Anmerkungen abzugeben. Die Kostenberechnung wird im Zuge der Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Planungstiefe erstellt. Die Aufschlüsselung der Kosten erfolgt bis zur 3. Ebene gemäß DIN 276. Für einige Positionen (z.B. Baustelleneinrichtung, Geräteeinsatz, diverse Anpassungen) erfolgt daher ein pauschaler Ansatz. In der Kostenberechnung sind keine Ansätze für Kostensteigerungen vom Zeitpunkt der Erstellung bis zur Vergabe ausgewiesen. Ob eventuelle Risiken in Die Kostenansätze basieren auf dem zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenberechnung aktuellem Stand. Im Beschlusstext ist ein Hinweis enthalten, den Kosten erfasst sind oder ob diese durch Voruntersuchungen ausgeschlossen wurden, ist aus den vorgelegten Unterlagen nicht zu erkennen. wonach das Submissionsergebnis der öffentlichen EU-weiten Ausschreibung Einfluss auf die hier angegebenen Kosten haben kann. Zudem ist mit weiteren Kosten zu rechnen, da diverse Leistungen (z. B. neues Geländer, Blitzschutz sowie Stillstandzeiten) noch nicht berücksichtigt wurden. Das Risiko für Stillstandszeiten wird für dieses Projekt niedrig eingestuft. Ein Risikozuschlag ist daher nicht enthalten. Auf dem Bauwerk ist ein Geländer in Höhe von 1,30 m vorzusehen. Diese Position fehlt und ist mit zusätzlich 40.000 € zu veranschlagen. Blitzschutz wird aus Gründen der potenziellen Stadtbahnerweiterung erforderlich und wird im Zuge der Ausführung berücksichtigt. Das erforderliche Gutachten wird zeitnah beauftragt, die Kosten sind in den genannten Planungskosten enthalten. Die Kosten der baulichen Umsetzung sind in den Positionen der Bewehrung enthalten. Die Honorare für die Planung wurden nicht abschließend ermittelt und beinhaltet dementsprechend hohe Ungenauigkeiten. Honorare der Planung (700er Kosten) sind abschließend ermittelt und im Beschlusstext genannt.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Brunnenstraße 29
- Frankfurter Straße
- Brückenstraße 5
- Adlerstraße 34
- Straße B
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2183/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.12.2022
- Erstellt
- 07.07.2022 12:58