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1538/2017

Investiver Zuschuss für Baumaßnahmen des Trägers "Jugendfarm Wilhelmshof e.V."

Beschlussvorlage Ausschuss 31.05.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 20.06.2017, TOP 2.2.4

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

10623 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/510/32 
 
Vorlagen-Nummer 
 1538/2017 
Freigabedatum  31.05.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Investiver Zuschuss für Baumaßnahmen des Trägers "Jugendfarm Wilhelmshof e.V." 
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss –Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie- beschließt, dem Träger „Ju-
gendfarm Wilhelmshof e.V., einen Zuschuss in Höhe von bis zu 67.909,89 Euro für die Erweiterung 
und Verbesserung des Jugendhilfeangebotes zu gewähren. 
 
Jugendhilfeausschuss 20.06.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  67.909,89      € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 06.04.2017 (mündlich bereits Ende Februar 2017 angekündigt) beantragt der Trä-
ger „Jugendfarm Wilhelmshof e.V.“ einen investiven Zuschuss in Höhe von insgesamt 195.673,75 
Euro für diverse Baumaßnahmen auf dem neuen Gelände am Bergheimer Weg, 50737 Köln. 
 
Entsprechend der „Richtlinie zur investiven Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich 
der Kinder- und Jugendarbeit“ (beschlossen vom Rat der Stadt Köln am 14.09.2010) ist eine Be-
schlussfassung im Jugendhilfeausschuss erforderlich, da die beantragte Zuschusssumme über der 
vom Rat erteilten Ermächtigung (10.000 Euro als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung) liegt. 
 
Der „Jugendfarm Wilhelmshof e.V.“ ist ein gemeinnütziger Verein und anerkannter Träger der freien 
Jugendhilfe, der dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossen ist und inklusiv und 
partizipatorisch arbeitet. Auf dem Hof mit seinem naturnahen Gelände werden den Kindern viele 
Beschäftigungsmöglichkeiten und Abenteuer geboten, die ein anregendes und auch entspannendes 
Kontrast-Programm zu dem gewohnten Großstadtleben bilden. Der „Jugendfarm Wilhelmshof e.V.“ 
widmet sich der außerschulischen Bildung, wobei die Umwelterziehung und die 
Gesundheitserziehung, welche spielerisch und in direktem Kontakt zur Natur vermittelt werden, einen 
Schwerpunkt darstellen. 
Als gemeinnütziger Verein engagiert sich der Wilhelmshof seit 1987 vor allem in der Kinder- und 
Jugendarbeit im Sinne „der Offenen Tür“. Dienstags bis samstags sind alle Kölner Kinder in der Zeit 
von 13 bis 19 Uhr eingeladen, die altersgerechten Angebote der Jugendfarm kostenlos und ohne 
Voranmeldung zu nutzen. Dazu gehören Tier- und Gartenpflege, Reitangebote sowie Sport- und 
Spielaktionen. Darüber hinaus bietet der Wilhelmshof erlebnispädagogische Angebote, 
Übernachtungsangebote für Gruppen (wie Schulen, Kindergärten und Vereine), Wochenendprojekte, 
Ferienfreizeiten und Geburtstagsveranstaltungen. Zudem finden regelmäßig Schul-AGs zu den 
Themen „Tiere“, „Garten“ und „Natur“ statt.  
Bei allen Angeboten ist es das Ziel, die motorischen, kognitiven, emotionalen und sozialen 
Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Gerade die Arbeit und der Umgang mit den

3 
Tieren trägt erheblich dazu bei, die Selbstständigkeit, die Kreativität, das Selbstvertrauen, die 
Kooperations- und die Konfliktfähigkeit zu stärken und zu erweitern. Die Themen Inklusion und 
Partizipation sind fest in dem pädagogischen Konzept verankert und werden in allen Bereichen der 
pädagogischen Arbeit umgesetzt.  
 
Die Einrichtung wird täglich von ca. 60 bis 70 Kindern und Jugendlichen aus dem ganzen Kölner 
Stadtgebiet besucht, mit steigender Tendenz. Zudem nutzen Schulklassen (auch viele 
Förderschulen), Kindertageseinrichtungen und Vereine die Einrichtung als Ort für außerschulische 
Bildung im Rahmen von Tages- und Übernachtungsausflügen. Bei Ferienmaßnahmen (in der Regel 
inklusive Maßnahmen) sind zeitweise täglich bis zu 150 Personen auf dem Hof. Dann stößt die 
Hofanlage an ihre Kapazitätsgrenzen. 
 
Nach jahrzehntelangen Bemühungen ist es nun gelungen, ein benachbartes Grundstück (6.675 qm) 
von der Stadt zu pachten. Dieses Grundstück liegt nicht (wie die bereits bestehende Liegenschaft) 
unmittelbar neben der viel befahrenen und lauten Autobahn (A1), sondern grenzt an ein ruhiges 
Waldstück. Auf diesem Grundstück kann zumindest teilweise eine dem naturpädagogischen Konzept 
der Einrichtung entsprechende Arbeit viel besser ermöglicht werden. In den derzeit genutzten 
Bereichen der Einrichtung ist die Lärm- und Abgasbelästigung für die Kinder, Jugendlichen und auch 
die Tiere doch leider sehr hoch ist. 
 
Bislang war der Träger jedoch auf die vorhandenen Bereiche (unmittelbar an der stark befahrene 
Autobahn) angewiesen, da sich dort auch die Pferdekoppel befindet, die mehrmals in der Woche 
auch als Reitplatz genutzt wird, um dort die sehr beliebten, inklusiven Reitangebote durchzuführen. 
Insbesondere bei diesem Angebot, welches eine hohe Nachfrage verzeichnet, stellt die starke 
Lärmbelastung einen immensen Nachteil sowohl für die Menschen als auch die Tiere dar. Darüber 
hinaus muss der jetzige Reitplatz aus Platzgründen tagsüber auch als Koppel genutzt werden. Der 
Platz hat keine Drainage und der Boden ist nach Regenfällen dementsprechend oft sehr tief. Der 
Großteil der sonstigen inklusiven pädagogischen Arbeit findet aus Platzgründen ebenfalls auf diesem 
vorderen Bereich der Einrichtung statt. Durch die Lärmbelastung der stark befahrenen Autobahn 
werden dort allerdings ruhige Gespräche sehr erschwert. 
Der großzügige und weitläufige Spielplatz der Einrichtung befindet sich ebenfalls in dem vorderen 
Bereich der Liegenschaft.  
 
Durch die Verlagerung der pädagogischen Arbeit in Verbindung mit den dafür notwendigen 
Umbaumaßnahmen möchte der Träger den Bedürfnissen und Interessen der Kinder noch stärker 
gerecht werden.  
Zudem kann hierdurch die inklusive pädagogische Arbeit noch weiter ausgebaut werden. 
 
Im Einzelnen sollen in naher Zukunft auf dem neuen Gelände folgende Einzel-Baumaßnahmen 
erfolgen (alle barrierefrei): 
 
1.  Einzäunung des Geländes durch die Errichtung eines soliden, sicheren Metallzaunes  
2.  Anlegung von einem Zufahrtsweg über das Gelände  
3.  Bau eines artgerechten Offenstalls für die Ponys und Pferde  
4.  Anlegung eines Paddocks (Koppel) für die Ponys und Pferde, um deren natürliche Haltung zu 
gewährleisten.  
5.  Errichtung eines neuen, ganzjährig nutzbaren Reitplatzes (50 x 30 m) 
6.  Aufbau eines behindertengerechten Abenteuer-Spielplatzes (so dass die Kinder und 
Jugendlichen eine Ruhezone für ihr Freispiel haben und des bisherigen Spielplatzangebotes 
zu einem behindertengerechten Abenteuerspielplatz). 
7.  Bau neuer Gehege für die verschiedenen Kleintiere (Ziegen, Schafe, Meerschweinchen, 
Kaninchen, Hühner, Enten, Gänse, Pfauen, Ziervögel...), so dass der gesamte Kleintierbereich 
ebenfalls auf diesen ruhigeren Bereich verlegt wird, und hier ein „Streichelzoo“ entstehen 
kann.

4 
Kostenaufstellung der geplanten Maßnahmen gemäß Einzelangeboten: 
 
 Baumaßnahme Höhe der veranschlagten Kosten  
1.1 Metallzaun um das neue Gelände 22.689,89 Euro 
1.2 Zufahrtsweg 7.497,00 Euro 
1.3 Offenstall Pferde/ Ponys  45.220,00 Euro 
1.4 Paddock Pferde/Ponys 36.693,65 Euro 
1.5 Reitplatz 40.073,25 Euro 
1.6 Abenteuerspielplatz 33.000,00 Euro 
1.7 Gehege für Kleintiere und Streichelzoo 10.500,00 Euro 
Maximale Gesamtkosten 195.673,75 Euro 
 
Kleinere Arbeiten auf dem neuen Gelände, wie das Pflanzen von Bäumen und Büschen, 
Handwerkerarbeiten, Reinigungsmaßnahmen usw. werden in Eigenleistung von Mitarbeitern, 
Ehrenamtlichen, Jugendlichen und Eltern durchgeführt. 
 
Neben dem Zuschussantrag des „Jugendfarm Wilhelmshof e.V.“ sind noch zwei weitere 
Zuschussanträge angekündigt: 
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen des „Veedel e.V.“ in der Einrichtung Gernsheimer Straße für 
den Austausch von maroden Containern und eine Baumaßnahme des „Caritasverband für die Stadt 
Köln e.V.“ in der GOT Elsaßstraße. 
 
Diese Maßnahmen sollen ebenfalls noch in 2017 beginnen und einen entsprechenden Zuschuss 
erhalten. 
Allerdings liegen für beide Maßnahmen derzeit noch keine belastbaren Zahlen vor. 
 
Für die beantragten Maßnahmen des „Jugendfarm Wilhelmshof e.V.“ können somit derzeit nur 
beschränkt finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Daher wurde mit dem Träger 
Übereinkunft dahingehend erzielt, dass zunächst als dringliche Maßnahmen die „Errichtung des 
Metallzaunes um das neue Gelände“ und die „Errichtung des Offenstallgebäudes“ umgesetzt werden 
sollen.  
Die Kosten für die beiden dringlichen Maßnahmen betragen insgesamt: 67.909,89 Euro. 
Die vorgesehenen baulichen Veränderungen übersteigen die finanziellen Möglichkeiten des Trägers 
deutlich. Rücklagen oder Eigenmittel stehen nach eigener Aussage nicht zur Verfügung.  
Daher hat der „Jugendfarm Wilhelmshof e.V. einen Antrag auf eine 100%- Finanzierung gestellt. 
 
Der Träger wird vor der Bewilligung zusätzlich noch jeweils zusätzliche Vergleichsangebote für die 
Gewerke einholen. Die tatsächliche Bewilligung erfolgt dann in Höhe des wirtschaftlichsten 
Angebotes.  
 
Auf der Grundlage dieser Planung soll die erforderliche Baugenehmigung durch den Träger beantragt 
werden. Die Erteilung der Baugenehmigung ist Grundlage für den Maßnahmenbeginn Daher erfolgt 
die Mittelbereitstellung erst nach Vorlage der Baugenehmigung. 
 
Der „Jugendfarm Wilhelmshof e.V.“ wird als Zuwendungsnehmer und Bauherr auftreten. Die Arbeiten 
und Baumaßnahmen werden auf städtischem Gelände ausgeführt und somit bleibt die zusätzliche 
Wertschöpfung in städtischem Eigentum.  
 
Der „Jugendfarm Wilhelmshof e.V.“ wird sich weiterhin bemühen, den Zuschussbedarf durch 
Eigenleistung und das Akquirieren von Sponsoren so gering wie möglich zu halten. Weitere 
Möglichkeiten sind derzeit nicht gegeben.

5 
Sofern sich ergeben sollte, dass in 2017 doch keine Mittel für die geplanten Zuschussmaßnahmen 
(Gernsheimer Str. und Elsaßstraße) benötigt werden, sollen weitere Gewerke des „Jugendwerk 
Wilhelmshof e.V.“ bezuschusst werden. 
 
Die Mittel in Höhe von 67.909,89 € stehen im Teilplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

20.06.2017 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Elsaßstraße
  • Gernsheimer Straße
  • Bergheimer Weg
  • Wilhelmshof

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Details

Aktenzeichen
1538/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27