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AN/1173/2019

Kellertheater und Kartäuserwall

Anfrage nach § 4 BV1 (Die Linke) 10.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.09.2021, TOP 6.1.2

Anfrage (Die Linke BV1)

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Anfrage (Die Linke BV1)

2559 Zeichen

Bezirksvertretung Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln  
Michael Scheffer  
Fraktionsvorsitzender  
michael.scheffer@stadt -koeln.de  
Manfred Müller  
Stellv. Fraktionsvorsitzender  
manfred.mueller@stadt -koeln.de 
Eingang beim Bezirksbürgermeister: 5.9.2019 
 AN/1173/2019 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)  
 
Kellertheater und Kartäuserwall 
 
Sehr geehrte Dame, sehr geehrte Herren. 
Der Ausschuss für Kunst und Kultur hat auf seiner Sitzung am 26.6.2019 beschlossen, 
dem Theater der Keller e.V. einen Zuschuss in Höhe von 120.000 Euro zur Herstellung 
einer neuen Spielstätte im Kartäuserwall 18 zu gewähren. Dieser Beschluss ist 
Bestandteil der Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und 
Technikförderung der freien Szene (Antragsnummer 1710/2019) und wirft für die 
Fraktion DIE LINKE einige Fragen auf: 
 
1.) Die Bezirksvertretung Innenstadt hat auf ihrer Sitzung am 9.5.2019 verabredet, 
einen Konsultationskreis aus Vertretern des Theaters, der Gewerbetreibenden im 
Kartäuserwall, dem Vermieter sowie Politik und Verwaltung zu bilden. Warum 
wurde obengenannter Beschluss nicht zurückgestellt, bis dieses Gremium getagt 
hat? 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

- 2 - 
2.) Warum wurden nicht umfangreiche Vorprüfungen und Gutachten eingeholt, um 
zu klären ob die Räumlichkeiten überhaupt für eine Theaterspielstätte geeignet 
sind? 
 
 
3.) Warum wurde die maximale Förderhöhe von 100.000 Euro, die gemäß 
Beschlussvorlage als formales Kriterium anzuwenden ist, überschritten? Wie ist 
die erhebliche Differenz zu den in der Projektbeschreibung angenommenen 
Gesamtkosten von ca. 1,6 Millionen Euro zu decken? 
 
4.) Gibt es konkrete Planungen seitens der Stadt Köln, zu verhindern, dass die 
zahlreichen Initiativen, denen ihre Räumlichkeiten im Kartäuserwall gekündigt 
wurden, ihre Existenzgrundlage verlieren? Gibt es Überlegungen zum Rückkauf 
des Gebäudekomplexes, um den Bestandschutz für die Bewohner*innen und 
Gewerbetreibenden im Kartäuserwall 19 zu sichern? 
 
5.) Wie ist die Wohnzusammensetzung zu erhalten, wenn die soziale Härte nicht 
berücksichtigt wird, die durch den Verlust der Erwerbsgrundlagen im 
gewerblichen Bereich entstehen? Wie lässt sich der sozialgewerbliche Teil aus 
einer Mischnutzung aus Wohnen und Arbeiten schadlos heraustrennen? 
 
Mit freundlichen Grüßen,   
Michael Scheffer             Manfred Müller 
Fraktionsvorsitzender          Stellvertretender Vorsitzender

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Kartäuserwall 18

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Details

Aktenzeichen
AN/1173/2019
Typ
Anfrage nach § 4 BV1 (Die Linke)
Datum
10.09.2019
Erstellt
05.09.2019 18:04