AN/1173/2019
Kellertheater und Kartäuserwall
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Anfrage (Die Linke BV1)
2559 Zeichen
Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln Michael Scheffer Fraktionsvorsitzender michael.scheffer@stadt -koeln.de Manfred Müller Stellv. Fraktionsvorsitzender manfred.mueller@stadt -koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: 5.9.2019 AN/1173/2019 Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Kellertheater und Kartäuserwall Sehr geehrte Dame, sehr geehrte Herren. Der Ausschuss für Kunst und Kultur hat auf seiner Sitzung am 26.6.2019 beschlossen, dem Theater der Keller e.V. einen Zuschuss in Höhe von 120.000 Euro zur Herstellung einer neuen Spielstätte im Kartäuserwall 18 zu gewähren. Dieser Beschluss ist Bestandteil der Bezuschussung von Maßnahmen zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene (Antragsnummer 1710/2019) und wirft für die Fraktion DIE LINKE einige Fragen auf: 1.) Die Bezirksvertretung Innenstadt hat auf ihrer Sitzung am 9.5.2019 verabredet, einen Konsultationskreis aus Vertretern des Theaters, der Gewerbetreibenden im Kartäuserwall, dem Vermieter sowie Politik und Verwaltung zu bilden. Warum wurde obengenannter Beschluss nicht zurückgestellt, bis dieses Gremium getagt hat? Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - 2.) Warum wurden nicht umfangreiche Vorprüfungen und Gutachten eingeholt, um zu klären ob die Räumlichkeiten überhaupt für eine Theaterspielstätte geeignet sind? 3.) Warum wurde die maximale Förderhöhe von 100.000 Euro, die gemäß Beschlussvorlage als formales Kriterium anzuwenden ist, überschritten? Wie ist die erhebliche Differenz zu den in der Projektbeschreibung angenommenen Gesamtkosten von ca. 1,6 Millionen Euro zu decken? 4.) Gibt es konkrete Planungen seitens der Stadt Köln, zu verhindern, dass die zahlreichen Initiativen, denen ihre Räumlichkeiten im Kartäuserwall gekündigt wurden, ihre Existenzgrundlage verlieren? Gibt es Überlegungen zum Rückkauf des Gebäudekomplexes, um den Bestandschutz für die Bewohner*innen und Gewerbetreibenden im Kartäuserwall 19 zu sichern? 5.) Wie ist die Wohnzusammensetzung zu erhalten, wenn die soziale Härte nicht berücksichtigt wird, die durch den Verlust der Erwerbsgrundlagen im gewerblichen Bereich entstehen? Wie lässt sich der sozialgewerbliche Teil aus einer Mischnutzung aus Wohnen und Arbeiten schadlos heraustrennen? Mit freundlichen Grüßen, Michael Scheffer Manfred Müller Fraktionsvorsitzender Stellvertretender Vorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Ludwigstraße 8
- Kartäuserwall 18
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Details
- Aktenzeichen
- AN/1173/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV1 (Die Linke)
- Datum
- 10.09.2019
- Erstellt
- 05.09.2019 18:04