2009/0342
Bereitstellung von Mitteln für anteilige Finanzierung von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16 e SGB II
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2009/0342
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 28.08.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat II Fachdienst Zentrale Verwaltung (Dez. V) an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Soziales und Prävention Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0342 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Bereitstellung von Mitteln für anteilig e Finanzierung von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16 e SGB II Vorlage vom: 12.08.2009 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat stimmt der Bereitstellung von jeweils 75.000 Euro aus den vorhandenen Mitteln der Beschäftigungsförderung für die anteilige Finanzierung von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16e SGB II zu. Die Mittel werden unter der Kostenstelle 005-015-1001 (590-000-0002), SK 7288300 im NT 2009/HH 2010 etatisiert. Kostendeckung erfolgt aus 005-015-1001 (590-000- 0002), SK 7288200. Der Kostenträger ist jeweils 3156-10. 2. Mit dem Förderprogramm werden bevorzugt qualifizierte Integrationsassistentinnen und – assistenten beschäftigt. 3. Einsatzorte im Rahmen des Beschäftigungsprogramms sind Verbände und Vereine in Darmstadt mit unterschiedlichen Zielgruppen Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 12.08.09: Der § 16e SGB II bietet die Möglichkeit, Langzeitarbeitslose über einen Beschäftigungszuschuss sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Dabei übernimmt die ARGE Darmstadt (Zentrum für Arbeit und Existenzsicherung) 75 % der Personalkosten. Um besonders benachteiligte langzeitarbeitslose Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist beabsichtigt, bis zu 75.000 Euro jährlich als städtische Co-Finanzierung zum Beschäftigungszuschuss aus den Mitteln der Beschäftigungsförderung bereitzustellen. Mit dieser Summe können etwa 15 Menschen für jeweils 2 Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Der jährliche Zuschuss der Stadt würde bei 25 %-igem Anteil der Gesamtkosten bei etwa 350 – 400 Euro/monatlich pro Person liegen – also maximal 5.000 Euro jährlich pro Person. Mit dem Eintritt in das Erwerbsleben fallen die Beschäftigten nach § 16e SGB II in der Regel aus dem SGB II-Bezug heraus, Damit werden die von der Stadt zu leistenden Kosten der Unterkunft und Heizkosten reduziert. Insofern hat die kommunale Bete iligung an der Beschäftigungsförderung konsolidierende Effekte. Derzeit bezuschusst die Stadt Darmstadt bereits drei Beschäftigungsverhältnisse bei der Darmstädter Tafel (zwei davon bereits im 2. Jahr) und zwei Personen in der Gemeinwesenarbeit des Diakonischen Werkes im Muckerhaus Arheilgen, so dass noch 10 neue Beschäftigungsverhältnisse abgesichert werden können. Die städtische Beihilfe ist notwendig, weil die Träger der Beschäftigungsverhältnisse die 25 %ige Co-Finanzierung nicht eigenständig aufbringen können. Es ist vorgesehen, langzeitarbeitslose Menschen in folgende Stellen zu integrieren: 1. Tierheim Darmstadt – Integration eines Langzeitarbeitlosen, der von der Arge zur Einstellung empfohlen wurde und dort bereits im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit tätig ist. 2. Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit – bisherige Mitarbeiterin in Form einer Arbeitsgelegenheit kann zwei Jahre mit Beschäftigungszuschuss übernommen und dort in der Alexander-Hass-Bibliothek eingesetzt werden 3. Schillerschule – über den Förderverein kann ein derzeit als „Schulassistent“ im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit beschäftigter langzeitarbeitsloser Mitarbeiter über eine 16e Maßnahme weiter beschäftigt werden. 4. Horizont e.V. – Träger der Obdachlosenunterbringung in Darmstadt, würde als Verein eine Integrationsassistent/in beschäftigen, deren Arbeitskraft wiederum für unterschiedliche Belange der Wohnungslosigkeit/W ohnungsnot bei allen in Darmstadt ansässigen Vereinen eingesetzt werden könnte. Bedarf besteht laut Auskunft der Träger bei Fachkräften aus dem russisch/polnisch bzw. arabisch/türkisch-sprachigen Raum. 5. Altenhilfe (Demenzforum Darmstadt e.V. angefragt) – im Bereich der Altenhilfe wird der interkulturelle Aspekt zunehmend relevant. Es ist deshalb vorgesehen, eine/n Integrationsassistentin/-assistent zu beschäftigen und deren Kenntnisse und Dienstleistungen interessierten Einrichtungen der Altenhilfe und Pflege zugänglich zu machen. 6. Kindertagesstätten – auch in diesem Bereich werden die Kompetenzen von Integrationsassistent/innen benötigt. Deswegen ist vorgesehen, ein/e Integrationsassistent/in bei einem noch zu bestimmenden freien Träger zu beschäftigen und in einer Kindertagesstätte mit einem überdurchschnittlich hohen Migrationsanteil für zwei Jahre in die dortige Arbeit zu integrieren. 4 ... 7. Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e .V. – über das BWHW kann eine Integrationsassistentin/-assistent als Vermittlungs- und Begleitperson für die soziale Stadt- Projekte B4 in Eberstadt-Süd und ABBA in Kranichstein beschäftigt werden. Der Schwerpunkt liegt auf der Thematik Übergang Schule-Beruf von Migranten-Jugendlichen. In den jeweiligen Projekten wird trägerübergreifend gearbeitet, so dass die Integrationsfachkräfte auch trägerübergreifend eingesetzt werden. Auch ist vorgesehen, die Eltern dieser Jugendlichen über die Bildungsverläufe zu informieren und insbesondere hinsichtlich der Orientierung auf eine anerkannte Berufsausbildung hin, zu beraten. 8. Erzieherische Hilfen – über einen noch zu bestimmenden Träger werden zwei Integrationsassistent/innen im Bereich der erzieherischen Hilfen/Familienhilfe als Begleit- und Vermittlungspersonen eingesetzt. Dabei kommt es nicht nur auf Übersetzungsaufgaben an, sondern vor allem steht die Vermittlung zwischen den Kulturen im Mittelpunkt der Aufgabe. 9. Diakonisches Werk – Frauenübergangswohnhaus – für den Aufnahme- und Pfortenbereich braucht das Frauenübergangswohnhaus in der Otto-Röhm-Straße dringend Unterstützung. Um eine ständige Aufnahmebereitschaft in Notsituationen zu garantieren und um die Sicherheit im Haus auch nachts zu gewährleisten ist eine Rund-um-die-Uhr Bereitschaft notwendig. Aufgrund der multiplen Problemlagen der Bewohnerinnen muss hier eine zuverlässige Verstärkung des Teams – mit oder ohne Migrationshintergrund – organisiert werden. Mit den oben genannten 10 Vorschlägen und den bereits fünf realisierten Beschäftigungsverhältnissen setzt der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Zeichen, trotz Wirtschaftskrise, aktive Beschäftigungspolitik zu betreiben und langzeitarbeitlose Menschen, die die Voraussetzungen nach § 16e SGB II erfüllen, über diesen Weg so intensiv wie möglich zu betreuen. Ein Bewerber/in erfüllt die Fördervoraussetzungen nach § 16e SGB II, wenn festgestellt wird, dass die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt in den nächsten 24 Monaten voraussichtlich nicht erreicht wird. Ausschlaggebend hierfür ist die Einschätzung der allgemeinen Leistungsfähigkeit des Bewerbers. Die Prüfung, ob ein Bewerber/in die Fördervoraussetzungen erfüllt, erfolgt für den konkreten Einzelfall durch den Fallmanger/in in der ARGE. Ggf. sind einige der aufgeführten Tätigkeitsbereiche für den förderungswürdigen Personenkreis eines Beschäftigungszuschusses weniger geeignet. Dies betrifft insbesondere die Pos. 5 und 7. Hier ist eine detailliertere Prüfung im Hinblick auf die Umsetzbarkeit erforderlich. Die – von der Wissenschaftsstadt Darmstadt selbst qualifizierten – Integrationsassistentinnen und Integrationsassistenten erfahren über die Möglichkeit der Beschäftigung nach § 16e SGB II die Chance, ihr Fachwissen und ihr Können unter Beweis zu stellen und ihre Kompetenzen gewinnbringend in den Arbeitsmarkt einzubringen. Dass die Bereitstellung bzw. Verschiebung der Haushaltsmittel letztlich für den Haushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Ersparnis darstellen, indem aktuelle Leistungsbezieher/innen aus dem Bezug ausscheiden, ist ein weiterer positiver Effekt. Am Ende der 2-jährigen Beschäftigungs phase legt die Verwaltung einen Bericht über den Verlauf der Maßnahmen nach § 16e SGB II vor. Darmstadt, 12.08.2009 Ak – 2468 5 ... Dezernat II Dezernat V Wolfgang Glenz Jochen Partsch Bürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Otto-Röhm-Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0342
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 12.08.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00