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2009/0342

Bereitstellung von Mitteln für anteilige Finanzierung von Beschäftigungsverhältnissen nach § 16 e SGB II

Magistratsvorlage 12.08.2009

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2009/0342

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2009/0342

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
28.08.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat II 
Fachdienst Zentrale Verwaltung 
(Dez. V) 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Soziales und 
Prävention  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0342 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Bereitstellung von Mitteln für anteilig e Finanzierung von Beschäftigungsverhältnissen 
nach § 16 e SGB II 
 
Vorlage vom: 12.08.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat stimmt der Bereitstellung von jeweils 75.000 Euro aus den vorhandenen Mitteln 
der Beschäftigungsförderung für die anteilige Finanzierung von Beschäftigungsverhältnissen 
nach § 16e SGB II zu. Die Mittel werden unter der Kostenstelle 005-015-1001 (590-000-0002), SK 
7288300 im NT 2009/HH 2010 etatisiert. Kostendeckung erfolgt aus 005-015-1001 (590-000-
0002), SK 7288200. Der Kostenträger ist jeweils 3156-10.  
2. Mit dem Förderprogramm werden bevorzugt qualifizierte Integrationsassistentinnen und –
assistenten beschäftigt. 
3. Einsatzorte im Rahmen des Beschäftigungsprogramms sind Verbände und Vereine in Darmstadt 
mit unterschiedlichen Zielgruppen 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
...

3 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 12.08.09: 
 
Der § 16e SGB II bietet die Möglichkeit, Langzeitarbeitslose über einen Beschäftigungszuschuss  
sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Dabei übernimmt die ARGE Darmstadt (Zentrum für 
Arbeit und Existenzsicherung) 75 % der Personalkosten. 
Um besonders benachteiligte langzeitarbeitslose Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist 
beabsichtigt, bis zu 75.000 Euro jährlich als städtische Co-Finanzierung zum 
Beschäftigungszuschuss aus den Mitteln der Beschäftigungsförderung bereitzustellen. 
 
Mit dieser Summe können  etwa 15 Menschen für jeweils 2 Jahre sozialversicherungspflichtig 
beschäftigt werden. Der jährliche Zuschuss der Stadt würde bei 25 %-igem Anteil der Gesamtkosten 
bei etwa 350 – 400 Euro/monatlich pro Person liegen – also maximal 5.000 Euro jährlich pro 
Person. 
 
Mit dem Eintritt in das Erwerbsleben fallen die Beschäftigten nach § 16e SGB II in der Regel aus 
dem SGB II-Bezug heraus, Damit werden die von der Stadt zu leistenden Kosten der Unterkunft und 
Heizkosten reduziert. 
Insofern hat die kommunale Bete iligung an der Beschäftigungsförderung konsolidierende Effekte. 
 
Derzeit bezuschusst die Stadt Darmstadt bereits drei Beschäftigungsverhältnisse bei der 
Darmstädter Tafel (zwei davon bereits im 2. Jahr) und zwei Personen in der Gemeinwesenarbeit 
des Diakonischen Werkes im Muckerhaus Arheilgen, so dass noch 10 neue 
Beschäftigungsverhältnisse abgesichert werden können. Die städtische Beihilfe ist notwendig, weil 
die Träger der Beschäftigungsverhältnisse die 25 %ige Co-Finanzierung nicht eigenständig 
aufbringen können. 
 
Es ist vorgesehen, langzeitarbeitslose Menschen in folgende Stellen zu integrieren: 
 
1. Tierheim Darmstadt – Integration eines Langzeitarbeitlosen, der von der Arge zur 
Einstellung empfohlen wurde und dort bereits im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit tätig ist. 
2. Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit  – bisherige Mitarbeiterin in Form 
einer Arbeitsgelegenheit kann zwei Jahre mit Beschäftigungszuschuss übernommen und 
dort in der Alexander-Hass-Bibliothek eingesetzt werden 
3. Schillerschule – über den Förderverein kann ein derzeit als „Schulassistent“ im Rahmen 
einer Arbeitsgelegenheit beschäftigter langzeitarbeitsloser Mitarbeiter über eine 16e 
Maßnahme weiter beschäftigt werden.  
4. Horizont e.V. –  Träger der Obdachlosenunterbringung in Darmstadt, würde als Verein eine 
Integrationsassistent/in beschäftigen, deren Arbeitskraft wiederum für unterschiedliche 
Belange der Wohnungslosigkeit/W ohnungsnot bei allen in Darmstadt ansässigen Vereinen 
eingesetzt werden könnte.  Bedarf besteht laut Auskunft der Träger bei Fachkräften aus 
dem russisch/polnisch bzw. arabisch/türkisch-sprachigen Raum. 
5. Altenhilfe (Demenzforum Darmstadt e.V. angefragt) –  im Bereich der Altenhilfe wird der 
interkulturelle Aspekt zunehmend relevant. Es ist deshalb vorgesehen, eine/n 
Integrationsassistentin/-assistent zu beschäftigen und deren Kenntnisse und 
Dienstleistungen interessierten Einrichtungen der Altenhilfe und Pflege zugänglich zu 
machen. 
6. Kindertagesstätten –  auch in diesem Bereich werden die Kompetenzen von 
Integrationsassistent/innen benötigt. Deswegen ist vorgesehen, ein/e 
Integrationsassistent/in bei einem noch zu bestimmenden freien Träger zu beschäftigen und 
in einer Kindertagesstätte mit einem überdurchschnittlich hohen Migrationsanteil für zwei 
Jahre in die dortige Arbeit zu integrieren.

4 
... 
7. Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e .V. – über das BWHW kann eine 
Integrationsassistentin/-assistent als Vermittlungs- und Begleitperson für die soziale Stadt-
Projekte B4 in Eberstadt-Süd und ABBA in Kranichstein beschäftigt werden. Der 
Schwerpunkt liegt auf der Thematik Übergang Schule-Beruf von Migranten-Jugendlichen. In 
den jeweiligen Projekten wird trägerübergreifend gearbeitet, so dass die 
Integrationsfachkräfte auch trägerübergreifend eingesetzt werden. Auch ist vorgesehen, die 
Eltern dieser Jugendlichen über die Bildungsverläufe zu informieren und insbesondere 
hinsichtlich der Orientierung auf eine anerkannte Berufsausbildung hin, zu beraten. 
8. Erzieherische Hilfen – über einen noch zu bestimmenden Träger werden zwei 
Integrationsassistent/innen im Bereich der erzieherischen Hilfen/Familienhilfe als Begleit- 
und Vermittlungspersonen eingesetzt. Dabei kommt es nicht nur auf Übersetzungsaufgaben 
an, sondern vor allem steht die Vermittlung zwischen den Kulturen im Mittelpunkt der 
Aufgabe. 
9. Diakonisches Werk – Frauenübergangswohnhaus – für den Aufnahme- und Pfortenbereich 
braucht das Frauenübergangswohnhaus in der Otto-Röhm-Straße dringend Unterstützung. 
Um eine ständige Aufnahmebereitschaft in Notsituationen zu garantieren und um die 
Sicherheit im Haus auch nachts zu gewährleisten ist eine Rund-um-die-Uhr Bereitschaft 
notwendig. Aufgrund der multiplen Problemlagen der Bewohnerinnen muss hier eine 
zuverlässige Verstärkung des Teams – mit oder ohne Migrationshintergrund – organisiert 
werden. 
 
Mit den oben genannten 10 Vorschlägen und den bereits fünf realisierten 
Beschäftigungsverhältnissen setzt der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Zeichen, 
trotz Wirtschaftskrise, aktive Beschäftigungspolitik zu betreiben und langzeitarbeitlose Menschen, 
die die Voraussetzungen nach § 16e SGB II erfüllen, über diesen Weg so intensiv wie möglich zu 
betreuen. 
 
Ein Bewerber/in erfüllt die Fördervoraussetzungen nach § 16e SGB II, wenn festgestellt wird, dass 
die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt in den nächsten 24 Monaten voraussichtlich 
nicht erreicht wird. Ausschlaggebend hierfür ist die Einschätzung der allgemeinen Leistungsfähigkeit 
des Bewerbers. Die Prüfung, ob ein Bewerber/in die Fördervoraussetzungen erfüllt, erfolgt für den 
konkreten Einzelfall durch den Fallmanger/in in der ARGE. 
Ggf. sind einige der aufgeführten Tätigkeitsbereiche für den förderungswürdigen Personenkreis 
eines Beschäftigungszuschusses weniger geeignet. Dies betrifft insbesondere die Pos. 5 und 7. 
Hier ist eine detailliertere Prüfung im Hinblick auf die Umsetzbarkeit erforderlich. 
 
Die – von der Wissenschaftsstadt Darmstadt selbst qualifizierten – Integrationsassistentinnen und 
Integrationsassistenten erfahren über die Möglichkeit der Beschäftigung nach § 16e SGB II die 
Chance, ihr Fachwissen und ihr Können unter Beweis zu stellen und ihre Kompetenzen 
gewinnbringend in den Arbeitsmarkt einzubringen. 
 
Dass die Bereitstellung bzw. Verschiebung der Haushaltsmittel letztlich für den Haushalt der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Ersparnis darstellen, indem aktuelle Leistungsbezieher/innen 
aus dem Bezug ausscheiden, ist ein weiterer positiver Effekt. 
 
Am Ende der 2-jährigen Beschäftigungs phase legt die Verwaltung einen Bericht über den Verlauf 
der Maßnahmen nach § 16e SGB II vor. 
 
 
Darmstadt, 12.08.2009  
Ak – 2468

5 
... 
 
 
Dezernat II       Dezernat V 
 
 
 
Wolfgang Glenz     Jochen Partsch 
Bürgermeister      Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

TOP 2
TOP 26
TOP 10
TOP 2
TOP 455 beschließend

Orte (1)

  • Otto-Röhm-Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0342
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.08.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00