Verbesserung der Kita-Versorgung im Stadtteil Merkenich
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1508/2021 vom 22.04.2021
Stand: Am 27.05.2021 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 1508/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 Verbesserung der Kita-Versorgung im Stadtteil Merkenich Die Fraktionen der CDU, der SPD, des Bündnis 90/Die Grünen, der Linke und Lilo Heinrich und der FDP in der BV Chorweiler bitten folgenden Ersetzungsantrag zu TOP 8.3.9 auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) zu nehmen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung zusätzlich zu der betriebsnahen Kinder- tageseinrichtung in der Friedrich-Otto-Schott- Straße in Merkenich ein Grundstück in Merkenich aus- zuwählen, auf dem eine weitere Kita mit drei G ruppen gebaut werden kann. Dabei ist zu beachten, dass das Vorhaben zeitnah in den nächsten drei Jahren realisiert wird. Begründung: Die Verwaltung räumt in einer Antwort auf eine Frage der Bezirksvertretung ein, dass es in Merkenich „aktuell... einen Ausbaubedarf von 6 Gruppen“ gibt. Die bereits geplante Kita, die im nächsten Jahr den Betrieb aufnimmt, bietet aber nur für 3 Gruppen Platz. Dass der Bau der zweiten Kita „perspekti- visch 2030 abgeschlossen sein“ soll, ist nicht akzeptabel. Antwort der Verwaltung: Die Bedarfssituation im Stadtteil Merkenich stellt sich wie folgt dar: Im Stadtteil Merkenich besteht unter Berücksichtigung der aktuellen Platzzahlen ein Ausbaubedarf von 7 Gruppen. Dieser wird sich bis zum Jahr 2025 angesichts der Daten der aktu ellen Bevölke- rungsprognose durch sinkende Kinderzahlen auf 5 Gruppen verringern. Durch die für das Kindergar- tenjahr 2022/23 geplante Kindertagesstätte in der Friedrich -Otto-Schott Straße mit 3 Gruppen wird sich der Ausbaubedarf weiter auf 2 Gruppen reduzie ren. Geplant ist eine weitere Kindertagesstätte, deren Bau perspektivisch 2030 abgeschlossen sein soll. Nach erfolgreicher Umsetzung der beiden geplanten Kitaprojekte wird lt. Ausbauplanung unter Be- rücksichtigung der kleinräumigen Daten der aktuellen Bevölkerungsprognose bis 2030 somit der Aus- baubedarf gedeckt sein. Neben der geplanten Kindertagesstätte in der Friedrich-Otto-Schott-Str. prüft die Verwaltung zurzeit weitere Grundstücke, auf denen eine weitere Kita mit drei Gruppen gebaut werden kann. Eine Reali- sierung des Vorhabens innerhalb der nächsten drei Jahre ist allerdings auf Grund langwieriger Ab- stimmungen und Planungen nicht möglich. Aktuell werden die folgenden drei Grundstücke dahinge- hend näher geprüft. 2 Das infrage kommende Grundstück auf der Amandusstraße befindet sich im Eigentum der Kirche. Aktuell finden Gespräche mit dem Kirchenvorstand zur Bebaubarkeit des Grundstückes statt. Nach einer aktuellen Rückmeldung aus 2021 kann sich die Kirche vorstellen, dass Grundstück mit einer Kita zu beba uen. Hierzu prüft der Vorstand mit dem Erzbistum, wie eine Ausschreibung realisiert werden kann. Eine Rückmeldung seitens des Vorstandes wird erwartet. Zudem erfolgte eine Prüfung zum Bau einer neuen Kindertagesstätte in der Causemannstraße. Die Causemannstraße ist ein Projekt von 56 (Amt für Wohnungswesen). In der Ursprungsplanung war vorgesehen, dass Wohneinheiten, Einzelhandel und eine Kindertagesstätte realisiert werden sollten. Aufgrund von politischen Beschlüssen ist der Fokus in Richtung Einzelhandel und Wohnen gerückt worden, so dass die Planung einer Kindertagesstätte derzeit hintenansteht. Aufgrund der neuen Prio- ritätensetzung und der benötigten Flächenbedarfe für Einzelhandel und Wohnen ist davon auszuge- hen, dass eine Kindertagesstätte auf den Restflächen nicht darstellbar ist. Das Grundstück „Auf dem alten Weerth“ befindet sich in städtischen Eigentum. Um eine Bebaubarkeit auf dem Grundstück realisieren zu können, bedarf es vergaberechtlich einer Ausschreibung zur Ver- äußerung des Grundstückes. Im Vorfeld dieses Verfahrens sind verwaltungsintern verschiedene Pa- rameter zu klären, um die Form des Verfahrens- national oder europaweit -zu klären. Aufgrund eines langwierigen Abstimmungsprozesses und Ausschreibungsverfahrens ist mit einer zeitnahen Umset- zung nicht zu rechnen. Da die Bedarfsberechnung einer Ausbauplanung von mehreren Kindertages- stätten entgegensteht, ist hier verwaltungsintern abzuwägen, welcher der Standorte realisiert werden sollte.
Beratungsverlauf
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