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1508/2021

Verbesserung der Kita-Versorgung im Stadtteil Merkenich

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.05.2021, TOP 8.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4385 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1508/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.05.2021 
 
Verbesserung der Kita-Versorgung im Stadtteil Merkenich 
Die Fraktionen der CDU, der SPD, des Bündnis 90/Die Grünen, der Linke und Lilo Heinrich und 
der FDP in der BV Chorweiler bitten folgenden Ersetzungsantrag zu TOP 8.3.9 auf die Tagesordnung 
der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) zu nehmen. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung zusätzlich zu der betriebsnahen Kinder-
tageseinrichtung in der Friedrich-Otto-Schott- Straße in Merkenich ein Grundstück in Merkenich aus-
zuwählen, auf dem eine weitere Kita mit drei G ruppen gebaut werden kann. Dabei ist zu beachten, 
dass das Vorhaben zeitnah in den nächsten drei Jahren realisiert wird. 
 
Begründung:  
Die Verwaltung räumt in einer Antwort auf eine Frage der Bezirksvertretung ein, dass es in Merkenich 
„aktuell... einen Ausbaubedarf von 6 Gruppen“ gibt. Die bereits geplante Kita, die im nächsten Jahr 
den Betrieb aufnimmt, bietet aber nur für 3 Gruppen Platz. Dass der Bau der zweiten Kita „perspekti-
visch 2030 abgeschlossen sein“ soll, ist nicht akzeptabel. 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Bedarfssituation im Stadtteil Merkenich stellt sich wie folgt dar: 
Im Stadtteil Merkenich besteht unter Berücksichtigung der aktuellen Platzzahlen ein Ausbaubedarf 
von 7 Gruppen. Dieser wird sich bis zum Jahr 2025 angesichts der Daten der aktu ellen Bevölke-
rungsprognose durch sinkende Kinderzahlen auf 5 Gruppen verringern. Durch die für das Kindergar-
tenjahr 2022/23 geplante Kindertagesstätte in der Friedrich -Otto-Schott Straße mit 3 Gruppen wird 
sich der Ausbaubedarf weiter auf 2 Gruppen reduzie ren. Geplant ist eine weitere Kindertagesstätte,  
deren Bau perspektivisch 2030 abgeschlossen sein soll. 
Nach erfolgreicher Umsetzung  der beiden geplanten Kitaprojekte wird lt. Ausbauplanung unter Be-
rücksichtigung der kleinräumigen Daten der aktuellen Bevölkerungsprognose bis 2030 somit der Aus-
baubedarf gedeckt sein.  
 
Neben der geplanten Kindertagesstätte in der Friedrich-Otto-Schott-Str. prüft die Verwaltung zurzeit 
weitere Grundstücke, auf denen eine weitere Kita mit drei Gruppen gebaut werden kann. Eine Reali-
sierung des Vorhabens innerhalb der nächsten drei Jahre ist allerdings auf Grund langwieriger Ab-
stimmungen und Planungen nicht möglich. Aktuell werden die folgenden drei Grundstücke dahinge-
hend näher geprüft.

2 
 
Das infrage kommende Grundstück auf der  Amandusstraße befindet sich im Eigentum der Kirche. 
Aktuell finden Gespräche mit dem Kirchenvorstand zur Bebaubarkeit des Grundstückes statt. Nach 
einer aktuellen Rückmeldung aus 2021 kann sich die Kirche vorstellen, dass Grundstück mit einer 
Kita zu beba uen. Hierzu prüft der Vorstand mit dem Erzbistum, wie eine Ausschreibung realisiert 
werden kann. Eine Rückmeldung seitens des Vorstandes wird erwartet. 
Zudem erfolgte eine Prüfung zum Bau einer neuen Kindertagesstätte in der Causemannstraße. Die 
Causemannstraße ist ein Projekt von 56 (Amt für Wohnungswesen). In der Ursprungsplanung war 
vorgesehen, dass Wohneinheiten, Einzelhandel und eine Kindertagesstätte realisiert werden sollten. 
Aufgrund von politischen Beschlüssen ist der Fokus in Richtung Einzelhandel  und Wohnen gerückt 
worden, so dass die Planung einer Kindertagesstätte derzeit hintenansteht. Aufgrund der neuen Prio-
ritätensetzung und der benötigten Flächenbedarfe für Einzelhandel und Wohnen ist davon auszuge-
hen, dass eine Kindertagesstätte auf den Restflächen nicht darstellbar ist. 
Das Grundstück „Auf dem alten Weerth“ befindet sich in städtischen Eigentum. Um eine Bebaubarkeit 
auf dem Grundstück realisieren zu können, bedarf es vergaberechtlich einer Ausschreibung zur Ver-
äußerung des Grundstückes. Im Vorfeld dieses Verfahrens sind verwaltungsintern verschiedene Pa-
rameter zu klären, um die Form des Verfahrens- national oder europaweit -zu klären. Aufgrund eines 
langwierigen Abstimmungsprozesses und Ausschreibungsverfahrens ist mit einer zeitnahen Umset-
zung nicht zu rechnen. Da die Bedarfsberechnung einer Ausbauplanung von mehreren Kindertages-
stätten entgegensteht, ist hier verwaltungsintern abzuwägen, welcher der Standorte realisiert werden 
sollte.

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Amandusstraße
  • Causemannstraße
  • Auf dem Alten Weerth

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Details

Aktenzeichen
1508/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.04.2021
Erstellt
21.04.2021 10:25