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0145/2023

Strukturförderfonds 2023 / 2024

Beschlussvorlage Ausschuss 26.01.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 31.01.2023, TOP 2.3.3

Förderprogramm

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Förderprogramm

5327 Zeichen

... 
 
 
Förderprogramm: Strukturförderfonds 
 
Zielsetzung des Förderprogrammes 
Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale 
Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des 
Ukrainekrieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender 
Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellte der Rat der Stadt Köln in den Haushaltsjahren 
2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufstockung 
entsprechender Förderungen zur Verfügung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Mittel auf 
die betroffenen Fachbereiche aufzuteilen sowie ein administrierbares Vorgehen zu 
entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche Förderungen zur 
Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten können. 
Im Jugendbereich steht hierfür der Betrag von 1.920.000 Euro zur Verfügung. 
Die zusätzlichen Fördermittel sind grundsätzlich subsidiär zu strukturerhaltenden 
Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für erhöhte Personal- 
und Energiekosten zu verwenden und sind in einem nachträglichen Verwendungsnachweis 
zu belegen. Dabei sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung zu benennen. 
 
Antragsberechtigung 
Antragsberechtigt sind ausschließlich freie Träger der Jugendhilfe mit Sitz in Köln, die 
kommunal (Köln), landes- (NRW) oder bundesweit gemäß § 75 SGB VIII (achtes 
Sozialgesetzbuch) anerkannt sind und bereits eine anderweitige Energie- und / oder 
Personalkostenförderung der Jugend- oder Schulverwaltung erhalten (Basisförderung). 
Träger, die vollständig in öffentlich-rechtlicher Verantwortung stehen, sind jedoch 
ausgeschlossen (Jugendzentren). 
 
Fördergegenstand 
Gefördert werden: 
a) Nicht gedeckte Mehraufwendungen im Bereich der Energiekosten. 
Energiekosten in diesem Sinne sind Heiz- und Stromkosten. Die Mehraufwendungen 
ermitteln sich durch den im Förderzeitraum entstandenen Verbrauch in Verbindung mit den 
gestiegenen Beschaffungspreisen (Vergleichszeitpunkt 31.12.2021). Diese 
Mehraufwendungen sind zu max. 80% förderfähig. 
b) Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen. 
Als Mehraufwendungen gelten die Personalaufwendungen, die nicht bereits durch die 
Basisförderung abgedeckt werden. Auch hier sind diese Mehraufwendungen zu max. 80% 
förderfähig. 
Der Gesamtförderbetrag ist gedeckelt auf 5% der jeweiligen Basisförderung 
(Gesamtförderbetrag der Basisförderung über alle Kostenbestandteile).

- 2 - 
... 
Die Strukturförderung hat somit einen eigenen Förderzweck und zielt ausschließlich auf die 
vorgenannten Kostenarten ab. Sie erfolgt zusätzlich zur Basisförderung und wird bei dieser 
nicht angerechnet. 
 
Förderzeitraum 
Das Förderprogramm wird für das Haushaltsjahr 2023 aufgelegt. 
Für das Jahr 2024 wird zu gegebener Zeit ein Folgeprogramm erstellt, in das notwendige 
Änderungen infolge von möglichen Landes-/Bundesregelungen oder Erfahrungen im 
Verfahrensablauf einfließen werden. 
 
Voraussetzungen für eine Förderung 
Vorausgesetzt wird, dass der Fördermittelempfänger Maßnahmen zur Energieeinsparung 
entwickelt und umsetzt. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass sich der Empfänger um 
anderweitig, vorrangig einzusetzende Fördermittel des Landes und / oder Bundes bemüht. 
 
Antragsstellung 
Der Antrag ist schriftlich unter Nutzung des jeweiligen Vordrucks zu stellen an:  
 
Stadt Köln 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
510/62 – Fördermittelmanagement 
Ottmar- Pohl Platz 1 
51103 Köln 
 
Über die Anträge wird in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 
entschieden. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.  
Die Fördersumme wird ausnahmslos bargeldlos bei Bestandskraft des Bescheides 
überwiesen. 
Die Anträge sind bis zum 30.09.2023 zu stellen. 
 
Verwendungsnachweis 
Drei Monate nach Ende des Förderzeitraumes ist der Verwaltung (siehe Anschrift oben) von 
dem Fördermittelempfänger unaufgefordert ein Verwendungsnachweis vorzulegen: 
 Eine Erklärung des Trägers über den angefallenen Energieverbrauch und die ihm im 
Zuge des Ukrainekrieges zugestellten Preiserhöhung 
 Weiterhin gibt der Träger eine Erklärung über die von ihm umgesetzten 
Energieeinsparmaßnahmen sowie anderweitig beantragten Fördermittel und Hilfen des 
Bundes und Landes ab. 
Werden Mittel nicht verausgabt wird die Förderung ganz oder anteilig zurückgefordert. 
Ferner wird zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck 
eingesetzt wurden oder die/der Fördermittelempfänger/in die Voraussetzungen für eine 
Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat.

- 3 - 
 
Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. es können bereits 
gewährte Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise nicht, nicht 
ordnungs-gemäß oder nicht rechtzeitig vorgelegt werden. 
Die Verwaltung behält sich vor, eine belegmäßige Prüfung der Mittelverwendung 
vorzunehmen. Zugrundeliegende Belege hat der Antragsteller 10 Jahre aufzubewahren und 
auf Verlangen der Stadt Köln vorzulegen. 
 
Hinweise 
Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der 
Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führen nicht zu einer 
nachträglich höheren Förderung.

Beschlussvorlage Ausschuss

5120 Zeichen

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*Korrektur aufgrund vom Rechtschreibfehler 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/6 
510/6 
Vorlagen-Nummer 
 0145/2023 
Freigabedatum 25.01.2023 
Korrekturdatum: 26.01.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Strukturförderfonds 2023 / 2024  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss beschließt das anliegende „Förderprogramm für Zuwendungen aus 
dem Strukturförderfonds“ des Amtes für Kinder-, Jugend und Familie (Jugendamt) und 
*beauftragt das Jugendamt mit der Umsetzung. 
Entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im Teilergebnisplan 0604-Kinder- 
und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) im Umfang von 1.920.000 
Euro zur Verfügung gestellt. 
 
Jugendhilfeausschuss 31.01.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  1.920.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht 
fristgerecht in den Beratungsgang eingebracht werden. 
Eine umgehende Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss ist jedoch erforderlich, damit 
den in Frage kommenden antragstellenden Trägern Rechts- und Planungssicherheit gegeben 
werden kann. 
 
Begründung: 
Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistun-
gen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukrainekrieges 
konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet 
abzumildern, stellte der Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom 10.11.2022 in den Haushalts-
jahren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufsto-
ckung entsprechender Förderungen zur Verfügung (Session 3258/2022). Die Verwaltung wur-
de beauftragt, die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzuteilen sowie ein administrier-
bares Vorgehen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche Förde-
rungen zur Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten können. 
Die zusätzlichen Fördermittel sind grundsätzlich subsidiär zu strukturerhaltenden Fördermit-

3 
teln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für erhöhte Personal- und Ener-
giekosten zu verwenden und sind in einem nachträglichen Verwendungsnachweis zu belegen. 
Dabei sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung zu benennen. 
Die verwaltungsinternen Abstimmungsprozesse sind abgeschlossen, sodass den jeweils zu-
ständigen Fachausschüssen nun individualisierte Förderprogramme zum Beschluss vorgelegt 
werden können. 
Entsprechend des prozentualen Anteils am Gesamtfördervolumen für freiwillige Förderungen 
wurden dem Dezernat IV jährlich für die beiden Haushaltsjahre jeweils 2.375.000 € zugeteilt 
(siehe Mitteilung im Finanzausschuss am 05.12.2022 – Session 3876/2022). Von diesem Be-
trag entfallen wiederum 1.920.000 € Euro auf den Jugendbereich. 
 
Unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten in der Förderstruktur sowie der 
im Ratsbeschluss vom 10.11.2022 formulierten Maßgaben hat das Amt für Kinder, Jugend 
und Familie (Jugendamt) nun zur Umsetzung des Ratsbeschlusses ein Förderprogramm kon-
zipiert (siehe Anlage). 
Nach den derzeitigen Erkenntnissen kommen aus dem Bereich der Schulverwaltung lediglich 
zwei Träger für eine mögliche Förderung in Betracht. Aus diesem Grund hat sich die Verwal-
tung entschieden, das Förderprogramm aus dem Jugendbereich um den Bereich der Schul-
verwaltung zu erweitern und gemeinsam durch das Jugendamt umsetzen zu lassen. 
Für das Jahr 2024 wird zu gegebener Zeit ein Folgeprogramm erstellt, in die notwendige Än-
derungen infolge von möglichen Landes-/Bundesregelungen oder Erfahrungen im Verfah-
rensablauf einfließen werden. 
Der Rat hat die zusätzlichen Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher 
Kostensteigerungen nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Es 
handelt sich bei den daraus finanzierten zusätzlichen Fördermitteln daher ausdrücklich um 
eine befristete Überbrückungshilfe. Ein Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab 
dem Jahr 2025 zu veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden. 
Der Finanzausschuss wird in der Sitzung am 06.02.2023 entsprechend informiert werden. 
Anlage 
Förderprogramm

Beratungsverlauf (1)

31.01.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0145/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.01.2023
Erstellt
11.01.2023 16:47