0145/2023
Strukturförderfonds 2023 / 2024
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Förderprogramm
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... Förderprogramm: Strukturförderfonds Zielsetzung des Förderprogrammes Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistungen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukrainekrieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellte der Rat der Stadt Köln in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufstockung entsprechender Förderungen zur Verfügung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzuteilen sowie ein administrierbares Vorgehen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche Förderungen zur Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten können. Im Jugendbereich steht hierfür der Betrag von 1.920.000 Euro zur Verfügung. Die zusätzlichen Fördermittel sind grundsätzlich subsidiär zu strukturerhaltenden Fördermitteln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für erhöhte Personal- und Energiekosten zu verwenden und sind in einem nachträglichen Verwendungsnachweis zu belegen. Dabei sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung zu benennen. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind ausschließlich freie Träger der Jugendhilfe mit Sitz in Köln, die kommunal (Köln), landes- (NRW) oder bundesweit gemäß § 75 SGB VIII (achtes Sozialgesetzbuch) anerkannt sind und bereits eine anderweitige Energie- und / oder Personalkostenförderung der Jugend- oder Schulverwaltung erhalten (Basisförderung). Träger, die vollständig in öffentlich-rechtlicher Verantwortung stehen, sind jedoch ausgeschlossen (Jugendzentren). Fördergegenstand Gefördert werden: a) Nicht gedeckte Mehraufwendungen im Bereich der Energiekosten. Energiekosten in diesem Sinne sind Heiz- und Stromkosten. Die Mehraufwendungen ermitteln sich durch den im Förderzeitraum entstandenen Verbrauch in Verbindung mit den gestiegenen Beschaffungspreisen (Vergleichszeitpunkt 31.12.2021). Diese Mehraufwendungen sind zu max. 80% förderfähig. b) Mehraufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen. Als Mehraufwendungen gelten die Personalaufwendungen, die nicht bereits durch die Basisförderung abgedeckt werden. Auch hier sind diese Mehraufwendungen zu max. 80% förderfähig. Der Gesamtförderbetrag ist gedeckelt auf 5% der jeweiligen Basisförderung (Gesamtförderbetrag der Basisförderung über alle Kostenbestandteile). - 2 - ... Die Strukturförderung hat somit einen eigenen Förderzweck und zielt ausschließlich auf die vorgenannten Kostenarten ab. Sie erfolgt zusätzlich zur Basisförderung und wird bei dieser nicht angerechnet. Förderzeitraum Das Förderprogramm wird für das Haushaltsjahr 2023 aufgelegt. Für das Jahr 2024 wird zu gegebener Zeit ein Folgeprogramm erstellt, in das notwendige Änderungen infolge von möglichen Landes-/Bundesregelungen oder Erfahrungen im Verfahrensablauf einfließen werden. Voraussetzungen für eine Förderung Vorausgesetzt wird, dass der Fördermittelempfänger Maßnahmen zur Energieeinsparung entwickelt und umsetzt. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass sich der Empfänger um anderweitig, vorrangig einzusetzende Fördermittel des Landes und / oder Bundes bemüht. Antragsstellung Der Antrag ist schriftlich unter Nutzung des jeweiligen Vordrucks zu stellen an: Stadt Köln Amt für Kinder, Jugend und Familie 510/62 – Fördermittelmanagement Ottmar- Pohl Platz 1 51103 Köln Über die Anträge wird in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Fördersumme wird ausnahmslos bargeldlos bei Bestandskraft des Bescheides überwiesen. Die Anträge sind bis zum 30.09.2023 zu stellen. Verwendungsnachweis Drei Monate nach Ende des Förderzeitraumes ist der Verwaltung (siehe Anschrift oben) von dem Fördermittelempfänger unaufgefordert ein Verwendungsnachweis vorzulegen: Eine Erklärung des Trägers über den angefallenen Energieverbrauch und die ihm im Zuge des Ukrainekrieges zugestellten Preiserhöhung Weiterhin gibt der Träger eine Erklärung über die von ihm umgesetzten Energieeinsparmaßnahmen sowie anderweitig beantragten Fördermittel und Hilfen des Bundes und Landes ab. Werden Mittel nicht verausgabt wird die Förderung ganz oder anteilig zurückgefordert. Ferner wird zurückgefordert, wenn die gewährten Mittel nicht gemäß dem Förderzweck eingesetzt wurden oder die/der Fördermittelempfänger/in die Voraussetzungen für eine Förderung nachträglich nicht erfüllt und entsprechend falsche Angaben dazu gemacht hat. - 3 - Die Bewilligung kann auch widerrufen oder neu festgesetzt werden bzw. es können bereits gewährte Mittel zurückgefordert werden, wenn Verwendungsnachweise nicht, nicht ordnungs-gemäß oder nicht rechtzeitig vorgelegt werden. Die Verwaltung behält sich vor, eine belegmäßige Prüfung der Mittelverwendung vorzunehmen. Zugrundeliegende Belege hat der Antragsteller 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Stadt Köln vorzulegen. Hinweise Mögliche Steuerbelastungen aus einer Umsatzsteuerpflicht oder aus der Aberkennung der Gemeinnützigkeit gehen nicht zu Lasten der Stadt Köln und führen nicht zu einer nachträglich höheren Förderung.
Beschlussvorlage Ausschuss
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[Hier eingeben] *Korrektur aufgrund vom Rechtschreibfehler Dezernat, Dienststelle IV/510/6 510/6 Vorlagen-Nummer 0145/2023 Freigabedatum 25.01.2023 Korrekturdatum: 26.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Strukturförderfonds 2023 / 2024 Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss beschließt das anliegende „Förderprogramm für Zuwendungen aus dem Strukturförderfonds“ des Amtes für Kinder-, Jugend und Familie (Jugendamt) und *beauftragt das Jugendamt mit der Umsetzung. Entsprechende Mittel für das Haushaltsjahr 2023 werden im Teilergebnisplan 0604-Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) im Umfang von 1.920.000 Euro zur Verfügung gestellt. Jugendhilfeausschuss 31.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.920.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 0 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Vorlage nicht fristgerecht in den Beratungsgang eingebracht werden. Eine umgehende Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss ist jedoch erforderlich, damit den in Frage kommenden antragstellenden Trägern Rechts- und Planungssicherheit gegeben werden kann. Begründung: Zahlreiche Träger, Vereine und Institutionen, die für die Stadt freiwillige kommunale Leistun- gen erbringen, sind mit steigenden Personal- und Energiekosten im Zuge des Ukrainekrieges konfrontiert. Um diese Mehrbelastungen im Rahmen bestehender Förderungen zielgerichtet abzumildern, stellte der Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom 10.11.2022 in den Haushalts- jahren 2023 und 2024 einen Betrag von jeweils 5 Mio. Euro zur bedarfsorientierten Aufsto- ckung entsprechender Förderungen zur Verfügung (Session 3258/2022). Die Verwaltung wur- de beauftragt, die Mittel auf die betroffenen Fachbereiche aufzuteilen sowie ein administrier- bares Vorgehen zu entwickeln, mit dem betroffene Institutionen per Antrag zusätzliche Förde- rungen zur Teilkompensation dieser Kostenentwicklung erhalten können. Die zusätzlichen Fördermittel sind grundsätzlich subsidiär zu strukturerhaltenden Fördermit- 3 teln bzw. anderweitigen Hilfen des Bundes oder Landes und für erhöhte Personal- und Ener- giekosten zu verwenden und sind in einem nachträglichen Verwendungsnachweis zu belegen. Dabei sind auch Maßnahmen zur Energieeinsparung zu benennen. Die verwaltungsinternen Abstimmungsprozesse sind abgeschlossen, sodass den jeweils zu- ständigen Fachausschüssen nun individualisierte Förderprogramme zum Beschluss vorgelegt werden können. Entsprechend des prozentualen Anteils am Gesamtfördervolumen für freiwillige Förderungen wurden dem Dezernat IV jährlich für die beiden Haushaltsjahre jeweils 2.375.000 € zugeteilt (siehe Mitteilung im Finanzausschuss am 05.12.2022 – Session 3876/2022). Von diesem Be- trag entfallen wiederum 1.920.000 € Euro auf den Jugendbereich. Unter Berücksichtigung der fachspezifischen Besonderheiten in der Förderstruktur sowie der im Ratsbeschluss vom 10.11.2022 formulierten Maßgaben hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) nun zur Umsetzung des Ratsbeschlusses ein Förderprogramm kon- zipiert (siehe Anlage). Nach den derzeitigen Erkenntnissen kommen aus dem Bereich der Schulverwaltung lediglich zwei Träger für eine mögliche Förderung in Betracht. Aus diesem Grund hat sich die Verwal- tung entschieden, das Förderprogramm aus dem Jugendbereich um den Bereich der Schul- verwaltung zu erweitern und gemeinsam durch das Jugendamt umsetzen zu lassen. Für das Jahr 2024 wird zu gegebener Zeit ein Folgeprogramm erstellt, in die notwendige Än- derungen infolge von möglichen Landes-/Bundesregelungen oder Erfahrungen im Verfah- rensablauf einfließen werden. Der Rat hat die zusätzlichen Mittel zur Teilkompensation krisenbedingter außerordentlicher Kostensteigerungen nur für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Es handelt sich bei den daraus finanzierten zusätzlichen Fördermitteln daher ausdrücklich um eine befristete Überbrückungshilfe. Ein Präjudiz für die Höhe der in den Haushaltsplänen ab dem Jahr 2025 zu veranschlagenden Fördermittel ist damit nicht verbunden. Der Finanzausschuss wird in der Sitzung am 06.02.2023 entsprechend informiert werden. Anlage Förderprogramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0145/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.01.2023
- Erstellt
- 11.01.2023 16:47