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0244/2020

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2019

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 19.03.2020

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 1 zur Vorlage 0244-2020

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Anlage 2 zur Vorlage 0244-2020

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3663 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 19.03.2020 
 0244/2020 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 23.03.2020 
Rat 26.03.2020 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 
Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2019 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2019 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- wirtschaftlich durchlaufend sind,  
- der Rückzahlung von Zuweisungen dienen,  
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr 
ist, bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen,  
- im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt-
schaft bereitgestellt werden müssen,  
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich  
zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen,  
- wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem 
anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans 
bereitgestellt werden müssen,  
- die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung 
durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der 
durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf 
für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, 
soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen  
herangezogen werden. 
 
Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit  
§ 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. 
 
Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen 
Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten.

2 
 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah-
lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen 
Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre  
entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen  
sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO 
i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die  
Fraktionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
 
Anlagen 
 
 
 
Gez. Reker

Anlage 1 zur Vorlage 0244-2020

10139 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
üpl. 120.000,00 € 0606 15 
(Transferauf-
wendungen)
Haushalt 2019 
Mit Beschluss 0158/2019 hat der JHA am 05.02.2019 
über die Mittelverwendung für Maßnahmen aus dem 
Kinder- und Jugendhilfeplan aus dem 
Veränderungsnachweis 4 (pol. VN) zum Hpl. 2019 
entschieden. Unter anderem wurde beschlossen, dass 
,,FIZ (Familien im Zentrum) ein Maßnahmenpaket im 
Sinne der Kinderarmutsprävention im Sozialraum 
Bocklemünd/ Mengenich darstellt.“ Hierfür wurden 
120.000 € im Teilplan 0604 - Kinder- und Jugendarbeit 
zur Verfügung gestellt. Die oben beschlossene 
Maßnahme wird jedoch im Teilplan 0606 - Hilfen für 
junge Menschen und ihre Familie abgebildet. Um die 
beschlossene Verwendung sicherzustellen und die 
korrekte finanzstatistische Abwicklung zu 
gewährleisten, ist eine überplanmäßige Bereitstellung 
der Mittel notwendig.
120.000,00 € 0604 15 
(Transferauf-
wendungen) 
weniger Aufwand
Dez. IV / 
51
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2019
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Seite 1

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
2
üpl. 10.000,00 € 0801 13 
(Aufwendigen für 
Sach- und 
Dienstleistungen)
Haushalt 2019
Basierend auf dem Beschluss vom 03.12.2007 (DS-Nr. 
3251/2007) mit dem die Verwaltung durch den AVR 
beauftragt wurde, das Konzept zur Betreuung von 
Großsporthallen umzusetzen, wurde als eine 
Komponente, die Beauftragung von Wach- und 
Schließleistungen mittels Rahmenvertrags-
vereinbarung umgesetzt. Aufgrund eines gestiegenen 
Bedarfs in 2019 ergibt sich ein überplanmäßiger 
Mehraufwand in Höhe von 10.000 €.
10.000,00 € 0801 5
(privatrechtliche 
Leistungs-
entgelte) 
Mehrertag
Dez. I / 34
3
üpl. 925.476,00 € 1601 15
(Transfer-
aufwendungen)
Haushalt 2019 
Mit Schreiben vom 14.02.2019 des LVR erfolgte die 
endgültige Festsetzung der Landschaftsumlage für das 
Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 345.229.326 €. Im Hpl. 
2019 stehen zur Zahlung der LV-Umlage insgesamt 
344.303.850 € im TP 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft 
zur Verfügung. Nach der endgültigen Festsetzung der 
LV-Umlage besteht nun ein Mehraufwand in 2019 von 
insgesamt 925.476 €.
925.476,00 € 1601 02 
(Zuwendungen 
und allg. 
Umlagen) 
Mehrertag
Dez. II / 20
Seite 2

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
4
üpl. 11.900,00 €
63.000,00 €
24.000,00 €
0404
0406
0407
13
13
13 
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen)
Haushalt 2019
Mit Beschluss 2716/2019 vom 17.09.2019 hat der 
Ausschuss Kunst und Kultur der Bereitstellung von 
Mitteln i.H.v. 98.900 € für die Sonderausstellungen 
“open space - Die Baustelle”, “Trunken an 
Nüchternheit“ und “Skulptur im Blick der Kamera“ 
zugestimmt. Die Mittel sind derzeit im zentralen 
Sonderausstellungsbudget im Teilplan 0401 
veranschlagt und müssen nun in den Teilplänen, 0404, 
0406 und 0407 bereitgestellt werden. Den Antrag auf 
Mittelumschichtung der üpl. Aufwendungen hat Dez. VIl 
erst am 14.01.2020 gestellt. Zur sachgerechten 
Abbildung der bereitgestellten Aufwendungen in den 
jeweiligen Teilplänen ist die Mittelumschichtung 
erforderlich.
98.900,00 € 0401 16
(Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen) 
weniger Aufwand
Dez. VII / 
4513 / 
4515 / 
4516
Seite 3

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
5
üpl. 8.000,00 € 0504 15 
(Transferauf-
wendungen)
Haushalt 2019 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 die 
Teilnahme an dem kommunalen Förderprogramm 
NRWeltoffen beschlossen (Vorlagen-Nummer 
0655/2017). Im Rahmen der Förderung hat das Amt für 
Integration und Vielfalt, Abteilung Vielfalt, eine 
Förderung von 10.000,00 € beantragt, die durch das 
Begleitgremium beschlossen worden ist. Für die 
Umsetzung des Projekts‚ Dialogformate für Köln sollen 
8.000.00 € von den beantragten 10.000,00 € an die 
Kooperationspartner ausgezahlt werden. Diese 
Weiterleitung von Mitteln ist durch die 
Förderbedingungen von NRWeltoffen vorgesehen und 
möglich. Um die sachgemäße Verwendung der 
Finanzmittel des kommunalen Förderprogramms 
NRWeltoffen sicherzustellen, ist es notwendig, die 
benötigten 8,000.00 € in den Haushalt 2019 des Amtes 
für Integration und Vielfalt zu übertragen. Diese 
Übertragung der Mittel ist mit dem NS-
Dokumentationszentrum abgestimmt Die restlichen 
2.000,00 € werden in diesem Jahr nicht mehr benötigt.
8.000,00 € 0401 13 
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen) 
weniger Aufwand
Dez. OB / 
16
Seite 4

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
6
üpl. 130.000,00 € 0101 16
(Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
Haushalt 2019
„Wachstum-Wandel-Wohnen“. Am 07.12.2019 fand zu 
diesem Thema eine Tagung statt. Die Fach- und 
Stakeholder Tagung "Wachstum - Wandel - Wohnen 
„Wie kann Köln Wachstum intelligent steuern?“ bringt 
Vertreterinnen der Fachöffentlichkeit, Verwaltung, 
Politik und Wissenschaft sowie ausgewählte 
Stakeholder zusammen, um in Vorträgen, Workshops 
und Paneldiskussionen den Kölner Instrumentenkasten 
für gutes und sozialgerechtes Wachstum zu schärfen. 
Die Gesamtkosten betragen ca. 130.000 €. Dieser 
Betrag kann bei 01 nicht gedeckt werden, da noch 
Rechnungen in Zusammenhang mit der Veranstaltung 
11.11. und Silvester anfallen, die in diesem Umfang und 
dieser Höhe (ca. 150.000 €) nicht geplant waren.
130.000,00 € 1010 13 
(Aufwendungen 
für Sach und 
Dienstleistungen) 
weniger Aufwand
Dez. I / 34
7
üpl. 50.000,00 € 0301 16
(Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
Haushalt 2019
Im Zuge der Hpl.-Aufstellung 2019 wurden im Rahmen 
des politischen VN Mittel in Höhe von 150.000 € für die 
“Unterstützung und Förderung des Jugendaustausches 
mit anderen Kölner Partnerstädten inkl. Betlehem“ beim 
Amt 01 im Teilplan 0101 Politische Gremien, 
Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten 
veranschlagt. Da die Mittel auch im Zusammenhang mit 
der Förderung von internationalen Jugendbegegnungen 
mit Partnerstädten im Bereich der Schulen eingesetzt 
werden sollen, ist ein anteiliger Betrag von 50.000 € aus 
finanzstatistischen Gründen in Abstimmung zwischen 
01 und Dez. IV zum Amt 40 in den Teilplan 0301 
Schulträgeraufgaben umzuschichten.
50.000,00 € 0101 16 
(Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
weniger Aufwand
Dez. IV / 
40
Seite 5

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
8
üpl. 3.561.200,00 € 0108 16
(Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
Haushalt 2019
Der Wirtschaftsplan 2019 der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung Gebäudewirtschaft wurde am 14.02.2019 
im Rat festgestellt (DS-Nr. 3639/2018). In der Planung 
für 2019 ist ein Ergebnisausgleich in
o. g. Höhe zu berücksichtigen, der sich aus den 
Planangaben der Gebäudewirtschaft ergibt.
3.561.200,00 € 1601 20 
(Zinsen und 
sonstige Finanz-
aufwendungen)
weniger Aufwand
Dez. II / 26
9
üpl. 9.333.996,69 € 0108 16
(Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
Haushalt 2019
Der Rat stellt in der Ratssitzung am 26.03.2020 gemäß 
§ 4 EigVO NRW i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss 
zum 31.12.2018 der Gebäudewirtschaft fest (DS-Nr. 
2530/2019). Im Saldo ergibt sich eine Unterdeckung als 
Ergebnisausgleich von 14.437.996.69 €, die vom 
städtischen Haushalt nach Feststellung durch den Rat 
an die Gebäudewirtschaft auszugleichen ist. Der 
letztendlich oben genannte überplanmäßige Bedarf von 
9.333.996,69 € ist in der Anlage erläutert.
9.333.996,69 € 1601 20 
(Zinsen und 
sonstige Finanz-
aufwendungen)
weniger Aufwand
Dez. II / 26
Seite 6

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
10
üpl. 22.000,00 €
44.100,00 €
0416 16
(Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
13
Aufwendungen für 
Sach- und 
Dienstleistungen
Haushalt 2019
Der Mehrbedarf im Teilplan 0416 Kulturförderung ist 
zum einen durch die Abrechnung von Mietnebenkosten 
für das Jahr 2018 durch 26 begründet. Ferner hat eine 
erhöhte Zahl von Veranstaltungen im Rathaussaal Porz 
sowie gestiegene Honorare für Theatergastspiele zu 
einem Mehrbedarf bei den Honoraraufwendungen 
geführt. Durch die erhöhte Anzahl von Veranstaltungen 
konnte eine Verbesserung bei den Mieterträgen für die 
Vermietung des Rathaussaals generiert werden, die 
nun, neben einer Verbesserung bei den 
Sachaufwendungen bei den Projekten des 
Bürgerservices, als Kompensation eingesetzt wird.
34.600,00 €
31.500,00 €
0416
0111
05 
(privatrechtliche 
Leistungs-
entgelte)
13
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen)
weniger Aufwand
Dez. I / 34
11
üpl. 50.000,00 € 0606 16
(Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
Haushalt 2019
Im Rahmen des politischen VN 2019 sind in das Budget 
von Dez. l (Teilplan 0111) Mittel i.H.v. 
50.000 € für die lnformationskampagne zum Thema 
„Alleinerziehende in Köln” zugesetzt worden. Das Amt 
der OB hat Mitte Mai jedoch entschieden, dass IV/51 für 
dieses Projekt federführend ein Umsetzungskonzept 
erstellen soll. Dieses wurde von den Ausschüssen 
Jugendhilfe und Soziales und Senioren befürwortend 
zur Kenntnis genommen (Mitteilung 3719/2019). Damit 
die Umsetzung der Maßnahme bei 51 erfolgen kann, 
sind die Mittel im Teilplan 0606 zur Verfügung zu 
stellen. Es ist vorgesehen, die Mittel mit einer 
Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2020 
zu übertragen.
50.000,00 € 0111 16
(Sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
weniger Aufwand
Dez. OB / 
51
Seite 7

Anlage 2 zur Vorlage 0244-2020

3589 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
üpl. 10.100,00 € 0409 9
(Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen)
Haushalt 2019
Für investive Bucherwerbe stehen 4523 im TP 0409 
insg. 30.000 € zur Verfügung. Der Bedarf an Büchern 
von historischer Bedeutung ist wie im Vorjahr 
gestiegen. Aus diesem Grund sollen Finanzmittel i.H.v. 
10.100 € aus dem im TP 0401 zentral veranschlagten 
Ankaufsetat umgeschichtet werden. 
Folgeaufwendungen, wie z.B. Abschreibungen, fallen 
nicht an.
10.100,00 € 0401 9
(Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen) 
weniger 
Auszahlung
Dez. VII / 
4523
2
üpl. 30.000,00 € 0402 9
(Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen)
Haushalt 2019
Das Museum Ludwig verfügt im Gegensatz zu den 
übrigen Museen über einen eigenen Ankaufsetat für 
investive Kunsterwerbe i.H.v. rd. 1.6 Mio. €. Derzeit 
stehen noch Mittel i.H.v. rd. 94.000 € zur Verfügung, die 
bereits verplant sind. Nun sollen ausnahmsweise für 
den Erwerb eines namenhaften Kunstvideos aus 
Amerika aus dem zentralen Ankaufsetat der Museen im 
TP 0401 Finanzmittel i.H.v. 30.000 € durch 
Umschichtung bereitgestellt werden. 
Folgeaufwendungen wie z.B. Abschreibungen fallen 
nicht an.
30.000,00 € 0401 9
(Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen) 
weniger 
Auszahlung
Dez. VII / 
4511
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2019 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Fach-
dezernat
Nr.üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
3
üpl. 1.700.000,00 € 0108 8 
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen)
Haushalt 2019
Gemäß Beschluss des Wirtschaftsausschusses vom 
06.11.2018 soll die Verwaltung ein städtisches 
Gebäude in Kalk für ein Kreativhaus zur Verfügung 
stellen, einen Betreiber suchen bzw. den Betrieb 
ausschreiben und das Gebäude sanieren/instand 
setzen. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden im 
Rahmen des politischen VN (1,2 Mio. € in 2018 und 0,5 
Mio. € in 2019) zugesetzt. OB/8 konnte das Projekt 
bisher nicht realisieren. Mit Übergang von OB/8 in die 
WiFö GmbH ist auch die Aufgabe der “Betreibersuche” 
auf die GmbH übergegangen. Für die Verwaltung der 
Liegenschaft ist jedoch das Amt 23 zuständig. Aus 
diesem Grund sind die Mittel für die Gebäudesanierung 
an das zuständige Amt 23 zu übertragen. Das 
Gesamtprojekt wird in Zusammenarbeit von der WiFö 
GmbH und 23 realisiert.
1.700.000,00 € 1501 9
(Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen) 
weniger 
Auszahlung
Dez. III / 23
4
üpl. 1.500.000,00 € 0104 9
(Auszahlungen für 
den Erwerb von 
beweglichem 
Anlagevermögen)
Haushalt 2019
Mit Schreiben vom 17.12.19 macht Amt 12 einen 
investiven überplanmäßigen Auszahlungsbedarf für 
Lizenzbeschaffungen sowie die Erneuerung eines SAN-
Speichers geltend. Es handelt sich in beiden Fällen um 
rechtliche Verpflichtungen. Beide 
Beschaffungsvorgänge sind zwingend notwendig zur 
Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes. Die 
Auszahlungen müssen kurzfristig noch in 2019 
erfolgen. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit 
ist damit gegeben. Im Fall der Lizenzen wird durch die 
Einmalzahlung noch in 2019 ein wirtschaftlicher Vorteil 
erzielt.
1.500.000,00 € 0212 8 
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen) 
weniger 
Auszahlung
Dez. I / 12
Seite 2

Beratungsverlauf (2)

23.03.2020 Finanzausschuss
TOP 6.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.03.2020 Rat
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0244/2020
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
19.03.2020
Erstellt
23.01.2020 11:24