0244/2020
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2019
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 19.03.2020 0244/2020 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 23.03.2020 Rat 26.03.2020 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen für das Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2019 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 11 der Haushaltssatzung 2019 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 200.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - wirtschaftlich durchlaufend sind, - der Rückzahlung von Zuweisungen dienen, - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen oder eines Ratsbeschlusses, der nicht älter als ein Jahr ist, bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den- Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - im Zusammenhang mit der zum 01.01.2015 umgesetzten Neuausrichtung der Gebäudewirt- schaft bereitgestellt werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - wenn bereits veranschlagte Mittel aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die wirtschaftlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die jeweilige Stiftungsrücklage erfolgt. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für teilplanbezogenen überplanmäßigen Personalaufwand, der durch Personalminderaufwand in anderen Teilplänen gedeckt wird sowie für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 8 Ziffer 12 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti- gungen bis zur Höhe von 250.000 Euro je Maßnahme. Über die von der Kämmerin erteilten Genehmigungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen ist der Rat monatlich zu unterrichten. 2 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 Ziffer 14 und 15 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszah- lungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro je Teilplan, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Teilplans erfolgt und bei außerplanmäßigen Mehraufwendungen keine Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 u. 85 GO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung dem Rat zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 1 zur Vorlage 0244-2020
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Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 120.000,00 € 0606 15 (Transferauf- wendungen) Haushalt 2019 Mit Beschluss 0158/2019 hat der JHA am 05.02.2019 über die Mittelverwendung für Maßnahmen aus dem Kinder- und Jugendhilfeplan aus dem Veränderungsnachweis 4 (pol. VN) zum Hpl. 2019 entschieden. Unter anderem wurde beschlossen, dass ,,FIZ (Familien im Zentrum) ein Maßnahmenpaket im Sinne der Kinderarmutsprävention im Sozialraum Bocklemünd/ Mengenich darstellt.“ Hierfür wurden 120.000 € im Teilplan 0604 - Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Die oben beschlossene Maßnahme wird jedoch im Teilplan 0606 - Hilfen für junge Menschen und ihre Familie abgebildet. Um die beschlossene Verwendung sicherzustellen und die korrekte finanzstatistische Abwicklung zu gewährleisten, ist eine überplanmäßige Bereitstellung der Mittel notwendig. 120.000,00 € 0604 15 (Transferauf- wendungen) weniger Aufwand Dez. IV / 51 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2019 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 2 üpl. 10.000,00 € 0801 13 (Aufwendigen für Sach- und Dienstleistungen) Haushalt 2019 Basierend auf dem Beschluss vom 03.12.2007 (DS-Nr. 3251/2007) mit dem die Verwaltung durch den AVR beauftragt wurde, das Konzept zur Betreuung von Großsporthallen umzusetzen, wurde als eine Komponente, die Beauftragung von Wach- und Schließleistungen mittels Rahmenvertrags- vereinbarung umgesetzt. Aufgrund eines gestiegenen Bedarfs in 2019 ergibt sich ein überplanmäßiger Mehraufwand in Höhe von 10.000 €. 10.000,00 € 0801 5 (privatrechtliche Leistungs- entgelte) Mehrertag Dez. I / 34 3 üpl. 925.476,00 € 1601 15 (Transfer- aufwendungen) Haushalt 2019 Mit Schreiben vom 14.02.2019 des LVR erfolgte die endgültige Festsetzung der Landschaftsumlage für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 345.229.326 €. Im Hpl. 2019 stehen zur Zahlung der LV-Umlage insgesamt 344.303.850 € im TP 1601, Allgemeine Finanzwirtschaft zur Verfügung. Nach der endgültigen Festsetzung der LV-Umlage besteht nun ein Mehraufwand in 2019 von insgesamt 925.476 €. 925.476,00 € 1601 02 (Zuwendungen und allg. Umlagen) Mehrertag Dez. II / 20 Seite 2 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 4 üpl. 11.900,00 € 63.000,00 € 24.000,00 € 0404 0406 0407 13 13 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Haushalt 2019 Mit Beschluss 2716/2019 vom 17.09.2019 hat der Ausschuss Kunst und Kultur der Bereitstellung von Mitteln i.H.v. 98.900 € für die Sonderausstellungen “open space - Die Baustelle”, “Trunken an Nüchternheit“ und “Skulptur im Blick der Kamera“ zugestimmt. Die Mittel sind derzeit im zentralen Sonderausstellungsbudget im Teilplan 0401 veranschlagt und müssen nun in den Teilplänen, 0404, 0406 und 0407 bereitgestellt werden. Den Antrag auf Mittelumschichtung der üpl. Aufwendungen hat Dez. VIl erst am 14.01.2020 gestellt. Zur sachgerechten Abbildung der bereitgestellten Aufwendungen in den jeweiligen Teilplänen ist die Mittelumschichtung erforderlich. 98.900,00 € 0401 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) weniger Aufwand Dez. VII / 4513 / 4515 / 4516 Seite 3 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 5 üpl. 8.000,00 € 0504 15 (Transferauf- wendungen) Haushalt 2019 Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.04.2017 die Teilnahme an dem kommunalen Förderprogramm NRWeltoffen beschlossen (Vorlagen-Nummer 0655/2017). Im Rahmen der Förderung hat das Amt für Integration und Vielfalt, Abteilung Vielfalt, eine Förderung von 10.000,00 € beantragt, die durch das Begleitgremium beschlossen worden ist. Für die Umsetzung des Projekts‚ Dialogformate für Köln sollen 8.000.00 € von den beantragten 10.000,00 € an die Kooperationspartner ausgezahlt werden. Diese Weiterleitung von Mitteln ist durch die Förderbedingungen von NRWeltoffen vorgesehen und möglich. Um die sachgemäße Verwendung der Finanzmittel des kommunalen Förderprogramms NRWeltoffen sicherzustellen, ist es notwendig, die benötigten 8,000.00 € in den Haushalt 2019 des Amtes für Integration und Vielfalt zu übertragen. Diese Übertragung der Mittel ist mit dem NS- Dokumentationszentrum abgestimmt Die restlichen 2.000,00 € werden in diesem Jahr nicht mehr benötigt. 8.000,00 € 0401 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) weniger Aufwand Dez. OB / 16 Seite 4 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 6 üpl. 130.000,00 € 0101 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) Haushalt 2019 „Wachstum-Wandel-Wohnen“. Am 07.12.2019 fand zu diesem Thema eine Tagung statt. Die Fach- und Stakeholder Tagung "Wachstum - Wandel - Wohnen „Wie kann Köln Wachstum intelligent steuern?“ bringt Vertreterinnen der Fachöffentlichkeit, Verwaltung, Politik und Wissenschaft sowie ausgewählte Stakeholder zusammen, um in Vorträgen, Workshops und Paneldiskussionen den Kölner Instrumentenkasten für gutes und sozialgerechtes Wachstum zu schärfen. Die Gesamtkosten betragen ca. 130.000 €. Dieser Betrag kann bei 01 nicht gedeckt werden, da noch Rechnungen in Zusammenhang mit der Veranstaltung 11.11. und Silvester anfallen, die in diesem Umfang und dieser Höhe (ca. 150.000 €) nicht geplant waren. 130.000,00 € 1010 13 (Aufwendungen für Sach und Dienstleistungen) weniger Aufwand Dez. I / 34 7 üpl. 50.000,00 € 0301 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) Haushalt 2019 Im Zuge der Hpl.-Aufstellung 2019 wurden im Rahmen des politischen VN Mittel in Höhe von 150.000 € für die “Unterstützung und Förderung des Jugendaustausches mit anderen Kölner Partnerstädten inkl. Betlehem“ beim Amt 01 im Teilplan 0101 Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten veranschlagt. Da die Mittel auch im Zusammenhang mit der Förderung von internationalen Jugendbegegnungen mit Partnerstädten im Bereich der Schulen eingesetzt werden sollen, ist ein anteiliger Betrag von 50.000 € aus finanzstatistischen Gründen in Abstimmung zwischen 01 und Dez. IV zum Amt 40 in den Teilplan 0301 Schulträgeraufgaben umzuschichten. 50.000,00 € 0101 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) weniger Aufwand Dez. IV / 40 Seite 5 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 8 üpl. 3.561.200,00 € 0108 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) Haushalt 2019 Der Wirtschaftsplan 2019 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudewirtschaft wurde am 14.02.2019 im Rat festgestellt (DS-Nr. 3639/2018). In der Planung für 2019 ist ein Ergebnisausgleich in o. g. Höhe zu berücksichtigen, der sich aus den Planangaben der Gebäudewirtschaft ergibt. 3.561.200,00 € 1601 20 (Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen) weniger Aufwand Dez. II / 26 9 üpl. 9.333.996,69 € 0108 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) Haushalt 2019 Der Rat stellt in der Ratssitzung am 26.03.2020 gemäß § 4 EigVO NRW i.V.m. § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Gebäudewirtschaft fest (DS-Nr. 2530/2019). Im Saldo ergibt sich eine Unterdeckung als Ergebnisausgleich von 14.437.996.69 €, die vom städtischen Haushalt nach Feststellung durch den Rat an die Gebäudewirtschaft auszugleichen ist. Der letztendlich oben genannte überplanmäßige Bedarf von 9.333.996,69 € ist in der Anlage erläutert. 9.333.996,69 € 1601 20 (Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen) weniger Aufwand Dez. II / 26 Seite 6 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 10 üpl. 22.000,00 € 44.100,00 € 0416 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Haushalt 2019 Der Mehrbedarf im Teilplan 0416 Kulturförderung ist zum einen durch die Abrechnung von Mietnebenkosten für das Jahr 2018 durch 26 begründet. Ferner hat eine erhöhte Zahl von Veranstaltungen im Rathaussaal Porz sowie gestiegene Honorare für Theatergastspiele zu einem Mehrbedarf bei den Honoraraufwendungen geführt. Durch die erhöhte Anzahl von Veranstaltungen konnte eine Verbesserung bei den Mieterträgen für die Vermietung des Rathaussaals generiert werden, die nun, neben einer Verbesserung bei den Sachaufwendungen bei den Projekten des Bürgerservices, als Kompensation eingesetzt wird. 34.600,00 € 31.500,00 € 0416 0111 05 (privatrechtliche Leistungs- entgelte) 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) weniger Aufwand Dez. I / 34 11 üpl. 50.000,00 € 0606 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) Haushalt 2019 Im Rahmen des politischen VN 2019 sind in das Budget von Dez. l (Teilplan 0111) Mittel i.H.v. 50.000 € für die lnformationskampagne zum Thema „Alleinerziehende in Köln” zugesetzt worden. Das Amt der OB hat Mitte Mai jedoch entschieden, dass IV/51 für dieses Projekt federführend ein Umsetzungskonzept erstellen soll. Dieses wurde von den Ausschüssen Jugendhilfe und Soziales und Senioren befürwortend zur Kenntnis genommen (Mitteilung 3719/2019). Damit die Umsetzung der Maßnahme bei 51 erfolgen kann, sind die Mittel im Teilplan 0606 zur Verfügung zu stellen. Es ist vorgesehen, die Mittel mit einer Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2020 zu übertragen. 50.000,00 € 0111 16 (Sonstige ordentliche Aufwendungen) weniger Aufwand Dez. OB / 51 Seite 7
Anlage 2 zur Vorlage 0244-2020
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Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 10.100,00 € 0409 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Haushalt 2019 Für investive Bucherwerbe stehen 4523 im TP 0409 insg. 30.000 € zur Verfügung. Der Bedarf an Büchern von historischer Bedeutung ist wie im Vorjahr gestiegen. Aus diesem Grund sollen Finanzmittel i.H.v. 10.100 € aus dem im TP 0401 zentral veranschlagten Ankaufsetat umgeschichtet werden. Folgeaufwendungen, wie z.B. Abschreibungen, fallen nicht an. 10.100,00 € 0401 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) weniger Auszahlung Dez. VII / 4523 2 üpl. 30.000,00 € 0402 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Haushalt 2019 Das Museum Ludwig verfügt im Gegensatz zu den übrigen Museen über einen eigenen Ankaufsetat für investive Kunsterwerbe i.H.v. rd. 1.6 Mio. €. Derzeit stehen noch Mittel i.H.v. rd. 94.000 € zur Verfügung, die bereits verplant sind. Nun sollen ausnahmsweise für den Erwerb eines namenhaften Kunstvideos aus Amerika aus dem zentralen Ankaufsetat der Museen im TP 0401 Finanzmittel i.H.v. 30.000 € durch Umschichtung bereitgestellt werden. Folgeaufwendungen wie z.B. Abschreibungen fallen nicht an. 30.000,00 € 0401 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) weniger Auszahlung Dez. VII / 4511 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2019 keine (üpl.) oder nicht ausreichende Mittel (apl.) veranschlagt sind. Seite 1 Fach- dezernat Nr.üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 3 üpl. 1.700.000,00 € 0108 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) Haushalt 2019 Gemäß Beschluss des Wirtschaftsausschusses vom 06.11.2018 soll die Verwaltung ein städtisches Gebäude in Kalk für ein Kreativhaus zur Verfügung stellen, einen Betreiber suchen bzw. den Betrieb ausschreiben und das Gebäude sanieren/instand setzen. Die hierfür erforderlichen Mittel wurden im Rahmen des politischen VN (1,2 Mio. € in 2018 und 0,5 Mio. € in 2019) zugesetzt. OB/8 konnte das Projekt bisher nicht realisieren. Mit Übergang von OB/8 in die WiFö GmbH ist auch die Aufgabe der “Betreibersuche” auf die GmbH übergegangen. Für die Verwaltung der Liegenschaft ist jedoch das Amt 23 zuständig. Aus diesem Grund sind die Mittel für die Gebäudesanierung an das zuständige Amt 23 zu übertragen. Das Gesamtprojekt wird in Zusammenarbeit von der WiFö GmbH und 23 realisiert. 1.700.000,00 € 1501 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) weniger Auszahlung Dez. III / 23 4 üpl. 1.500.000,00 € 0104 9 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) Haushalt 2019 Mit Schreiben vom 17.12.19 macht Amt 12 einen investiven überplanmäßigen Auszahlungsbedarf für Lizenzbeschaffungen sowie die Erneuerung eines SAN- Speichers geltend. Es handelt sich in beiden Fällen um rechtliche Verpflichtungen. Beide Beschaffungsvorgänge sind zwingend notwendig zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes. Die Auszahlungen müssen kurzfristig noch in 2019 erfolgen. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ist damit gegeben. Im Fall der Lizenzen wird durch die Einmalzahlung noch in 2019 ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt. 1.500.000,00 € 0212 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) weniger Auszahlung Dez. I / 12 Seite 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0244/2020
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 19.03.2020
- Erstellt
- 23.01.2020 11:24