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AN/0966/2020

Wann wird Köln eine Stadt für Menschenrechte?

SPD Anfrage nach § 4 13.08.2020

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 18.08.2020, TOP 4.5

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

4011 Zeichen

An den Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn  
Tayfun Keltek 
 
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Frau 
Neslihan Arikan 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.08.2020 
 
AN/0966/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 18.08.2020 
 
Wann wird Köln eine Stadt für Menschenrechte? 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Integrationsrates 
am 18.08.2020 zu setzen. 
Im Dezember 2019 fand ein Internationaler Praxisworkshop zum Thema „Menschenrechte in 
der Stadt – Vielfalt leben, Ungleichheiten abbauen“ mit über 50 Praktiker*innen in Köln statt. 
In diesem Workshop ging es um die Frage, inwiefern Städte als Trägerinnen von Menschen-
rechten und ihrer Wahrung begriffen werden müssten. Des Weiteren wurde sich mit der Fra-
ge beschäftigt, was in Köln geschehen müsste, damit aus der Rheinmetropole eine echte 
Menschenrechtsstadt wird. Daraus ist nun ein Papier entstanden, mit dem mögliche weitere 
Arbeit zum Thema evaluiert wird. 
Bereits im Jahr 1998 fand die erste europäische Konferenz „Städte für die Menschenrechte“ 
in Barcelona statt. Mehr als 350 Städte haben die im Jahr 2000 verabschiedete Charta für 
den Schutz der Menschenrechte in der Stadt bislang unterschrieben. Eine Initiative des Eu-
roparats zum Thema legte 2014 eine Best-Practice-Sammlung vor, in der es unter anderem 
um die Einrichtung von unabhängigen Ombudsman-Institutionen für Menschenrechte, die 
Menschenrechtsausbildung der Polizei, die Bekämpfung von häuslicher Gewalt, die Gewähr-
leistung von Bildung für alle und des Rechts auf Gesundheit, die psychische Gesundheits-
versorgung, die Unterstützung von Obdach- und Wohnungslosen sowie die Förderung des 
interreligiösen Dialogs geht. 
Es sollte mehr als Symbolik sein, sich zur Menschenrechtsstadt zu erklären. Es gibt zwar 
noch keine allgemeinverbindlichen Standards, doch setzen sich in der Praxis verschiedener 
Städte erkennbare Grundzüge durch. Außerdem ist die Deklarierung einer Kommune zur 
Menschenrechtsstadt in der Praxis keine bloße Benennung von oben. Vielmehr mobilisiert

- 2 - 
 
der Prozess eine Vielzahl kommunaler Akteur*innen in den Dialog und die Auseinanderset-
zung darum, wie der hohe Anspruch eines solchen „Labels“ in der kommunalen Praxis um-
zusetzen und zu gewährleisten wäre. Viele Städte haben dazu einen eigenen Text verab-
schiedet, in dem der erarbeitete Konsens zu erwünschten Maßnahmen, Impulsen und be-
stehenden Bedürfnissen zusammengefasst wird. So entsteht eine rechtlich zwar nicht bin-
dende, in der Praxis aber wirksame Selbstverpflichtung, im kommunalen Handeln auf mög-
lichst vielen Ebenen die Wahrung der Menschenrechte zum Handlungsprinzip zu machen. 
In nächster Zeit sollen konkretere Vorschläge zur Umsetzung einer Vision von Köln als Men-
schenrechtsstadt vorgelegt werden. Darum ist es nun auch an Rat und Verwaltung, Signale 
zu senden, die einer gebündelten Wahrung der Menschenrechte auf kommunaler Ebene 
weiteren Auftrieb verleihen können. 
Darum fragen wir die Verwaltung: 
1.) Wie steht die Verwaltung zu den Ergebnissen des Workshops „Menschenrechte in 
der Stadt – Vielfalt leben, Ungleichheiten abbauen“? 
2.) Wann gedenkt die Verwaltung de Workshop-Teilnehmenden und Verfasser*innen ei-
ne Rückmeldung zu ihrer wichtigen Arbeit zu geben?  
3.) Welche Maßnahmen sind vorstellbar oder bereits in Planung, die dem Ziel einer 
Menschenrechtsstadt Köln zugutekämen? 
4.) Welche Anstrengungen unternimmt die Verwaltung, eine Institutionalisierung als 
Menschenrechtsstadt in Form einer geschaffenen Stelle zu forcieren und damit die 
bestehenden Standards und Bemühungen sinnvoll zusammenfassen und ausbauen?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Rafael Struwe 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

18.08.2020 Integrationsrat
TOP 4.5 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0966/2020
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
13.08.2020
Erstellt
13.08.2020 11:03