0362/2017
Beitritt der Stadt Köln zu "d-NRW"
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Beschlussvorlage Rat
5240 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/12
Vorlagen-Nummer
0362/2017
Freigabedatum
16.03.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Beitritt der Stadt Köln zu der Anstalt öffentlichen Rechts "d-NRW AöR"
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat stimmt dem Beitritt der Stadt Köln zu der neu gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts d-
NRW AöR zu. Der Beitritt der Stadt Köln ist mit dem Einbringen eines Stammkapitals von 1.000 Euro
verbunden.
Der Beitritt erfolgt vorbehaltlich der Nichtbeanstandung der Bezirksregierung Köln.
Alternative:
Der Rat beschließt, dass die Stadt Köln auf den Beitritt zu d-NRW AöR verzichtet.
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017
Finanzausschuss 03.04.2017
Rat 04.04.2017
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung
Die d-NRW AöR ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum 01.01.2017 durch das
Land Nordrhein-Westfalen mittels des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen
Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR)1 errichtet worden ist. Die Anstalt ist Rechts-
nachfolgerin der d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG und der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesell-
schaft. Gemäß § 5 des Errichtungsgesetz d-NRW AöR regelt die Anstalt ihre inneren Angelegenhei-
ten durch Satzung.
Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land-Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für
Inneres zuständige Ministerium sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes
Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten.
Die Anstalt unterstützt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich, andere
öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Informations-
technische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, erbringt sie insbesonde-
re im Rahmen von staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten. Außerdem unterstützt die Anstalt
den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 EGovG NRW (gegründet als
Gremium der ebenenübergreifenden Kooperation).
Erfolgreiche Beispiele der staatlich-kommunalen Zusammenarbeit unter Beteiligung von d-NRW in
der bisherigen Rechtsform sind:
Aufbau des Digitalen Archivs NRW (DA NRW), einer Arbeitsgemeinschaft von Land und KDN zur
dauerhaften Aufbewahrung des digitalen Archiv- und Kulturguts in NRW, an dem die Stadt Köln
maßgeblich beteiligt ist
1 http://www.d-nrw.de/fileadmin/user_upload/d-NRW_AoeR_Errichtungsgesetz.pdf
3
Betrieb der vom Land und den Kommunen gemeinsam genutzten elektronischen Vergabeplattform
„vergabe.NRW“ mit den Vergabemarktplätzen Rheinland, Metropole Ruhr, Westfalen, Wirtschafts-
region Aachen und Köln
Betrieb eines landesweiten Portals für Melderegisterauskünfte für Private
Weitere Projekte wie Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Programmes „Gute Schule 2020“
sind in Planung.
Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat besteht
aus 13 Mitgliedern sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertretern. Die sechs kommunalen
Verwaltungsratsmitglieder werden durch die kommunalen Spitzenverbände und die übrigen sieben
Mitglieder durch das Land NRW benannt. Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch
die Landesregierung. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat Stadtdirektor Dr. Stephan Keller als
stellvertretendes Mitglied für den Verwaltungsrat vorgeschlagen.
Die Mitträger der d-NRW AöR bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere Entwick-
lung kommunal-staatlichen E-Government in Nordrhein-Westfalen ein und haben die Möglichkeit,
zukunftsweisende IT-Lösungen gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben.
Angesichts der zukünftig wachsenden Bedeutung der kommunal-staatlichen Zusammenarbeit – auch
aufgrund des E-Government-Gesetzes NRW – empfiehlt die Verwaltung den Beitritt der Stadt Köln
als Mitglied und kommunaler Träger von d-NRW.
Die erforderlichen investiven Mittel zur Finanzierung stehen im Haushalt 2017 im Teilfinanzplan 0104
– IT- und Telekommunikationsdienste zur Verfügung.
Gemäß § 115 Abs. 1 lit. h) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist eine
Entscheidung der Gemeinde über die Errichtung, wesentliche Erweiterung oder Auflösung einer
rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts unverzüglich der Aufsichtsbehörde – hier der Bezirks-
regierung Köln – anzuzeigen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0362/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 16.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27