Beitritt der Stadt Köln zu "d-NRW"
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0362/2017 vom 16.03.2017
Stand: Am 04.04.2017 im Rat ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beschlussvorlage Rat
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/12 Vorlagen-Nummer 0362/2017 Freigabedatum 16.03.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beitritt der Stadt Köln zu der Anstalt öffentlichen Rechts "d-NRW AöR" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stimmt dem Beitritt der Stadt Köln zu der neu gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts d- NRW AöR zu. Der Beitritt der Stadt Köln ist mit dem Einbringen eines Stammkapitals von 1.000 Euro verbunden. Der Beitritt erfolgt vorbehaltlich der Nichtbeanstandung der Bezirksregierung Köln. Alternative: Der Rat beschließt, dass die Stadt Köln auf den Beitritt zu d-NRW AöR verzichtet. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Finanzausschuss 03.04.2017 Rat 04.04.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 1.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die d-NRW AöR ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum 01.01.2017 durch das Land Nordrhein-Westfalen mittels des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR)1 errichtet worden ist. Die Anstalt ist Rechts- nachfolgerin der d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG und der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesell- schaft. Gemäß § 5 des Errichtungsgesetz d-NRW AöR regelt die Anstalt ihre inneren Angelegenhei- ten durch Satzung. Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land-Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Inneres zuständige Ministerium sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten. Die Anstalt unterstützt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich, andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Informations- technische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, erbringt sie insbesonde- re im Rahmen von staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten. Außerdem unterstützt die Anstalt den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 EGovG NRW (gegründet als Gremium der ebenenübergreifenden Kooperation). Erfolgreiche Beispiele der staatlich-kommunalen Zusammenarbeit unter Beteiligung von d-NRW in der bisherigen Rechtsform sind: Aufbau des Digitalen Archivs NRW (DA NRW), einer Arbeitsgemeinschaft von Land und KDN zur dauerhaften Aufbewahrung des digitalen Archiv- und Kulturguts in NRW, an dem die Stadt Köln maßgeblich beteiligt ist 1 http://www.d-nrw.de/fileadmin/user_upload/d-NRW_AoeR_Errichtungsgesetz.pdf 3 Betrieb der vom Land und den Kommunen gemeinsam genutzten elektronischen Vergabeplattform „vergabe.NRW“ mit den Vergabemarktplätzen Rheinland, Metropole Ruhr, Westfalen, Wirtschafts- region Aachen und Köln Betrieb eines landesweiten Portals für Melderegisterauskünfte für Private Weitere Projekte wie Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Programmes „Gute Schule 2020“ sind in Planung. Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat besteht aus 13 Mitgliedern sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertretern. Die sechs kommunalen Verwaltungsratsmitglieder werden durch die kommunalen Spitzenverbände und die übrigen sieben Mitglieder durch das Land NRW benannt. Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch die Landesregierung. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat Stadtdirektor Dr. Stephan Keller als stellvertretendes Mitglied für den Verwaltungsrat vorgeschlagen. Die Mitträger der d-NRW AöR bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere Entwick- lung kommunal-staatlichen E-Government in Nordrhein-Westfalen ein und haben die Möglichkeit, zukunftsweisende IT-Lösungen gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben. Angesichts der zukünftig wachsenden Bedeutung der kommunal-staatlichen Zusammenarbeit – auch aufgrund des E-Government-Gesetzes NRW – empfiehlt die Verwaltung den Beitritt der Stadt Köln als Mitglied und kommunaler Träger von d-NRW. Die erforderlichen investiven Mittel zur Finanzierung stehen im Haushalt 2017 im Teilfinanzplan 0104 – IT- und Telekommunikationsdienste zur Verfügung. Gemäß § 115 Abs. 1 lit. h) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist eine Entscheidung der Gemeinde über die Errichtung, wesentliche Erweiterung oder Auflösung einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts unverzüglich der Aufsichtsbehörde – hier der Bezirks- regierung Köln – anzuzeigen.
Beratungsverlauf
-
27.03.2017
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.8, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz