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0362/2017

Beitritt der Stadt Köln zu "d-NRW"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 16.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2017, TOP 10.19

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

5240 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 0362/2017 
Freigabedatum 
16.03.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beitritt der Stadt Köln zu der Anstalt öffentlichen Rechts "d-NRW AöR" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat stimmt dem Beitritt der Stadt Köln zu der neu gegründeten Anstalt des öffentlichen Rechts d-
NRW AöR zu. Der Beitritt der Stadt Köln ist mit dem Einbringen eines Stammkapitals von 1.000 Euro 
verbunden.  
 
 
Der Beitritt erfolgt vorbehaltlich der Nichtbeanstandung der Bezirksregierung Köln. 
 
 
Alternative:  
 
Der Rat beschließt, dass die Stadt Köln auf den Beitritt zu d-NRW AöR verzichtet. 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 
Finanzausschuss 03.04.2017 
Rat 04.04.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   1.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
Begründung 
Die d-NRW AöR ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum 01.01.2017 durch das 
Land Nordrhein-Westfalen mittels des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen 
Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR)1 errichtet worden ist. Die Anstalt ist Rechts-
nachfolgerin der d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG und der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesell-
schaft. Gemäß § 5 des Errichtungsgesetz d-NRW AöR regelt die Anstalt ihre inneren Angelegenhei-
ten durch Satzung. 
 
Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land-Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für 
Inneres zuständige Ministerium sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes 
Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten.  
Die Anstalt unterstützt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich, andere 
öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Informations-
technische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, erbringt sie insbesonde-
re im Rahmen von staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten. Außerdem unterstützt die Anstalt 
den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 EGovG NRW (gegründet als 
Gremium der ebenenübergreifenden Kooperation).  
Erfolgreiche Beispiele der staatlich-kommunalen Zusammenarbeit unter Beteiligung von d-NRW in 
der bisherigen Rechtsform sind: 
 Aufbau des Digitalen Archivs NRW (DA NRW), einer Arbeitsgemeinschaft von Land und KDN zur 
dauerhaften Aufbewahrung des digitalen Archiv- und Kulturguts in NRW, an dem die Stadt Köln 
maßgeblich beteiligt ist 
                                                 
1 http://www.d-nrw.de/fileadmin/user_upload/d-NRW_AoeR_Errichtungsgesetz.pdf

3 
 Betrieb der vom Land und den Kommunen gemeinsam genutzten elektronischen Vergabeplattform 
„vergabe.NRW“  mit den Vergabemarktplätzen Rheinland, Metropole Ruhr, Westfalen, Wirtschafts-
region Aachen und Köln  
 Betrieb eines landesweiten Portals für Melderegisterauskünfte für Private 
 
Weitere Projekte wie Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des Programmes „Gute Schule 2020“ 
sind in Planung. 
Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat besteht 
aus 13 Mitgliedern sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertretern. Die sechs kommunalen 
Verwaltungsratsmitglieder werden durch die kommunalen Spitzenverbände und die übrigen sieben 
Mitglieder durch das Land NRW benannt. Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch 
die Landesregierung. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen hat Stadtdirektor Dr. Stephan Keller als 
stellvertretendes Mitglied für den Verwaltungsrat vorgeschlagen. 
Die Mitträger der d-NRW AöR bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere Entwick-
lung kommunal-staatlichen E-Government in Nordrhein-Westfalen ein und haben die Möglichkeit, 
zukunftsweisende IT-Lösungen gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben. 
Angesichts der zukünftig wachsenden Bedeutung der kommunal-staatlichen Zusammenarbeit – auch 
aufgrund des E-Government-Gesetzes NRW – empfiehlt die Verwaltung den Beitritt der Stadt Köln 
als Mitglied und kommunaler Träger von d-NRW.  
 
 
Die erforderlichen investiven Mittel zur Finanzierung stehen im Haushalt 2017 im Teilfinanzplan 0104 
– IT- und Telekommunikationsdienste zur Verfügung. 
 
 
Gemäß § 115 Abs. 1 lit. h) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist eine 
Entscheidung der Gemeinde über die Errichtung, wesentliche Erweiterung oder Auflösung einer 
rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts unverzüglich der Aufsichtsbehörde – hier der Bezirks-
regierung Köln – anzuzeigen.

Beratungsverlauf (3)

27.03.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 12.18 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2017 Rat
TOP 10.19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0362/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
16.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27