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V/0757/2017

Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 13 Münster-Angelmodde

Vorlagen 05.09.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 10.10.2017, TOP 4.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2062 Zeichen

V/0757/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Rechts- und Ausländeramt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 13 Münster-Angelmodde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.10.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk 13 Münster-Angelmodde wird gewählt 
 
Herr Rolf Blume 
 
Herr Blume ist 64 Jahre alt und wohnt im Bezirk Münster-Angelmodde. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
 
Herr Hans-Peter Horst ist seit 10 Jahren Schiedsmann im Bezirk Angelmodde. Seine Amtszeit endet 
im Oktober 2017. Herr Horst hat die im Schiedsamtsgesetz vorgesehene Altersgrenze bereits erreicht 
und steht für dieses Ehrenamt leider nicht mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund ist eine Neuwahl 
erforderlich. 
 
Herr Blume hat sich bereit erklärt, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Südost, 
das Amt der Schiedsperson für den Bezirk Angelmodde zu übernehmen. 
Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. 
 
Für das Amt der Schieds person kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geei g-
net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer 
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht . Schiedsper-
son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vol lendet hat, in 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0757/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Kistler 
Ruf: 
492-3025 
E-Mail: 
KistlerP@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0757/2017 
dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der 
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.  
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, 
werden von Herrn Blume erfüllt. 
 
 
I.  V. 
gez. 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

10.10.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0757/2017
Typ
Vorlagen
Datum
05.09.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37