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KölnBäder GmbH: Verlängerung des Prüfungsmandates zur Jahresabschlussprüfung

Beschlussvorlage Ausschuss 2802/2021 vom 01.09.2021

Stand: Am 13.09.2021 im Finanzausschuss ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 2802/2021 Freigabedatum 01.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff KölnBäder GmbH: Verlängerung des Prüfungsmandates zur Jahresabschlussprüfung Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Finanzausschuss stimmt der Verlängerung der Beauftragung der EversheimStuible GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft als Abschlussprüferin der KölnBäder GmbH gemäß Ziffer 6 der Richtlinie für den Einsatz von Abschlussprüfer*innen bei städtischen Beteiligungs- gesellschaften und Eigenbetrieben / eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen bis einschließlich der Prü- fung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 zu. Finanzausschuss 13.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die EversheimStuible GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft wird sei- tens der KölnBäder GmbH seit der Prüfung des Abschlusses des Geschäftsjahres 2016 als Ab- schlussprüferin eingesetzt. Entsprechend der vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Richtlinie für den Einsatz von Abschlussprüfer*innen bei städtischen Beteiligungsgesellschaften und Eigenbetrie- ben / eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (in der Fassung des Ratsbeschlusses vom 04.03.2008) wäre bei der KölnBäder GmbH spätestens nach achtjähriger Tätigkeit, d. h. zur Prüfung des Ab- schlusses des Geschäftsjahres 2023, ein Wechsel vorzunehmen. Mit der Neufassung der Richtlinie, die am 07.05.2021 in Kraft getreten ist, soll, entsprechend den Vorgaben des städtischen Public Cor- porate Governance Kodex, ein Prüferwechsel nach 5 Jahren, also mit dem Abschluss des Geschäfts- jahres 2020 erfolgen. Die Geschäftsführung der KölnBäder GmbH bittet, einer Verlängerung der Prüftätigkeit der Evers- heimStuible GmbH um ein Geschäftsjahr, d.h. bis einschließlich des Jahresabschlusses 2021, zuzu- stimmen. Gemäß Ziffer 6 der vorgenannten Richtlinie bedarf eine Verlängerung der Prüftätigkeit der Zustimmung des Finanzausschusses. Die Geschäftsführung der KölnBäder GmbH begründet ihren Wunsch, einer Verlängerung der Prüftä- tigkeit zuzustimmen, mit Hinweis auf die besondere Betroffenheit des Unternehmens durch die Corona Pandemie. Sie war gezwungen, in den Lockdowns vom 16.03.2020 bis zum 21.05.2020 und vom 01.11.2020 bis zum 07.06.2021 komplett für die Öffentlichkeit zu schließen und konnte auch während der Öffnungszeiten nur in begrenztem Maße und unter Einschränkungen Gäste empfangen. Die KölnBäder GmbH hat deshalb Anträge auf November-/Dezemberhilfe gestellt. Hierzu bedurfte es der Unterstützung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens, das die Richtigkeit und Plausibilität des Zahlenwerkes bestätigen musste. Die EversheimStuible GmBH wurde hiermit aufgrund ihrer langjäh- rigen Kenntnisse des KölnBäder GmbH beauftragt. Ein neuer Jahresabschlussprüfer wäre gezwun- gen, im Rahmen der Abschlussprüfung 2021 als einen Schwerpunkt der Prüfung die Antragsstellun- gen und die Ergebnisse der Bescheide festlegen. Bereits die Antragstellungen haben mehrere Hun- dert Stunden Aufwand produziert. Aufgrund der sehr hohen Komplexität der Anträge würde bei einem neuen Abschlussprüfer zusätzlicher Prüfungsaufwand entstehen, der deutlich über dem üblichen Maß einer Abschlussprüfung läge. Dieser Mehraufwand sollte vermieden werden, wobei die sachliche Ver- zahnung von Jahresprüfung und Antragserstellung auch grundsätzlich für eine einheitliche externe Bearbeitung spricht. Der Aufsichtsrat der KölnBäder GmbH hat in seiner Sitzung am 11.06.2021 der Gesellschafter- versammlung empfohlen, die EversheimStuible Treuberater GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf als Pflichtprüfer für den Jahresabschluss und den Lagebe- richt 2021 unter dem Vorbehalt, dass der Finanzausschuss des Rates der Stadt Köln der Verlänge- rung zustimmt, zu wählen. Die Gesellschafterversammlung ist dem Vorschlag des Aufsichtsrates un- ter diesem Vorbehalt gefolgt. Aus Sicht der Verwaltung sollte zur Vermeidung eines erhöhten Prüf- und damit Kostenaufwands dem Antrag der KölnBäder GmbH auf Zustimmung zur Verlängerung der Prüftätigkeit der EversheimStuib- le GmbH zugestimmt werden.

Beratungsverlauf

  1. 13.09.2021

    Finanzausschuss

    TOP 10.36, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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