Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
„Winterflüchtlinge vom Balkan in Köln“
FW Anfrage nach § 4 AN/0164/2019 vom 01.02.2019
Stand: Am 14.02.2019 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Freie Wähler Anfrage nach § 4
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
im Rat der Stadt Köln FWK Walter Wortmann Rathaus Spanischer Bau, Raum A 205 50667 Köln Tel. 0221 / 221-23840 Fax 0221 / 221-28770 E-Mail Walter.Wortmann @stadt - koeln.de An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 01.02.2019 AN/0164/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.02.2019 „Winterflüchtlinge vom Balkan in Köln„ Grundlagen, Kontrolle und Kosten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, Aus den Kölner Medien (Dumont-Gruppe / DomRadio 30.01.19) mussten wir erfahren, dass seit Jahresbeginn 2019 ca. 2.700 sogenannte Winterflüchtlinge aus dem Balkan nach Köln eingereist sind – und ca. weitere 100 Personen täglich hinzukommen. Weiterhin ist zu lesen, die Stadt sei verpflichtet, zur Wahrung von Recht und Ordnung Obdachlosigkeit zu vermei- den und deshalb diesen Menschen geeignete Räumlichkeiten und Betreuung zu gewähren. Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Anfrage. Anfrage: 1. Welche gesetzliche Regelung setzt die Stadt unter Zugzwang, Menschen Unterkunft und Betreuung zu gewähren, die aus gesicherten Herkunftsländern nach Köln kom- men, um hier die Wintermonate zu verbringen und dann wieder in ihre Heimat zu- rückzukehren? 2. Wie hat sich die Anzahl dieser Personengruppe in den Jahren 2012 – 2018 gesamt und im Januar 2019 entwickelt und wie viele Personen haben eine dauerhafte Auf- enthaltsgenehmigung erhalten? 3. Wurde seitens der Stadt eine maximale Aufenthalts- und Nutzungsfrist für diese Men- schen festgelegt, und wer kontrolliert deren Einhaltung bzw. die Abreisefristen? 4. Welche Kosten entstehen der Stadt für diese Zuwendungen? (Kalkulatorische Kosten für die Bereitstellung der räumlichen, personellen und sonstigen Zuwendungen) 5. Was unternahm und unternimmt die Verwaltung, um mit Land und Bund über die - 2 - Grundlagen dieser Aufenthaltsbewegung zu diskutieren und in den Herkunftsländern die Voraussetzungen zu schaffen, diesen selektiven Zuzug zu vermeiden? Wir bitten um Beantwortung unserer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Walter Wortmann Freie Wähler Köln
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz