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V/0851/2009

Kanalerschließung Bebauungsplan 522 "Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg"

Vorlagen 16.12.2009

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 02.02.2010, TOP 5.9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2674 Zeichen

V/0851/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Bebauungsplan 522 "Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
02.02.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Ingenieurbüro nts, Münster, 
aufgestellten Entwurf (Kreuzungsplan Nr. 1 von Oktober 2009) und dem Bau zu. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die geschätzten Baukosten der Entwässerungsanlagen betragen ca. 60.000,- €. Es wird zur 
Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Baukosten entstehen. 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 522  
vom 09.10.2009 und der am 07.10.2009 abgeschlossene städtebauliche Vertrag zum Bebauungs-
plan Nr. 522 „Östlich auf der Horst/Südlich Bohlweg“ mit dem Vorhabensträger. 
 
Die Kosten für Planung und Bau übernimmt der Vorhabensträger. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen: 
 
Erschließungsvertragspartner der Stadt Münster ist die TWG Wohnungsbaugesell- 
schaft mbH & Co. KG. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme:  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0851/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.12.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0851/2009 
Für die entwässerungstechnische Erschließung der Fläche ist das Trennsystem vorgesehen. Das 
Schmutzwasser wird in ca. 110 m Kanal DN 250 gesammelt und dem vorhandenen Schmutzwas-
serkanal im Bohlweg zugeführt. 
Das Regenwasser wird in ca. 110 m Kanal DN 300 gesammelt und dem vorhandenen Regenwas-
serkanal im Bohlweg zugeführt.  
 
Die vorhandenen Kanalnetze im Bohlweg sind in der Lage, das zusätzliche Abwasser aufzuneh-
men. 
 
 
       
3. Ausschreibung und Bau: 
 
Der Investor plant den Baubeginn im I. Quartal 2010. Die Bauzeit wird voraussichtlich 3 Monate 
dauern. 
 
Die Maßnahme ist mit den Stadtwerken Münster abgestimmt. 
 
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse: 
 
Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben. 
    
5. Genehmigungen / Vereinbarungen: 
 
Die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen nach § 7 WHG und § 58 LWG liegen vor. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Alle erforderlichen liegenschaftlichen Regelungen muss der Erschließungsträger  gemäß dem Er-
schließungsvertrag vereinbaren. 
Die öffentlichen Kanalleitungen werden nach mängelfreiem Bau und Erfüllung der Inhalte des städ-
tebaulichen Vertrages vom Tiefbauamt übernommen. 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

19.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bohlweg
  • Auf der Horst

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0851/2009
Typ
Vorlagen
Datum
16.12.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37