V/0851/2009
Kanalerschließung Bebauungsplan 522 "Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg"
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Beschlussvorlage
2674 Zeichen
V/0851/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Kanalerschließung Bebauungsplan 522 "Östlich Auf der Horst / Südlich Bohlweg"
Beratungsfolge
19.01.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
02.02.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Ingenieurbüro nts, Münster,
aufgestellten Entwurf (Kreuzungsplan Nr. 1 von Oktober 2009) und dem Bau zu.
II. Kosten/Folgekosten
Die geschätzten Baukosten der Entwässerungsanlagen betragen ca. 60.000,- €. Es wird zur
Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Baukosten entstehen.
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 522
vom 09.10.2009 und der am 07.10.2009 abgeschlossene städtebauliche Vertrag zum Bebauungs-
plan Nr. 522 „Östlich auf der Horst/Südlich Bohlweg“ mit dem Vorhabensträger.
Die Kosten für Planung und Bau übernimmt der Vorhabensträger.
Begründung:
1. Voraussetzungen:
Erschließungsvertragspartner der Stadt Münster ist die TWG Wohnungsbaugesell-
schaft mbH & Co. KG.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Vorlagen-Nr.:
V/0851/2009
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
15.12.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0851/2009
Für die entwässerungstechnische Erschließung der Fläche ist das Trennsystem vorgesehen. Das
Schmutzwasser wird in ca. 110 m Kanal DN 250 gesammelt und dem vorhandenen Schmutzwas-
serkanal im Bohlweg zugeführt.
Das Regenwasser wird in ca. 110 m Kanal DN 300 gesammelt und dem vorhandenen Regenwas-
serkanal im Bohlweg zugeführt.
Die vorhandenen Kanalnetze im Bohlweg sind in der Lage, das zusätzliche Abwasser aufzuneh-
men.
3. Ausschreibung und Bau:
Der Investor plant den Baubeginn im I. Quartal 2010. Die Bauzeit wird voraussichtlich 3 Monate
dauern.
Die Maßnahme ist mit den Stadtwerken Münster abgestimmt.
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse:
Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben.
5. Genehmigungen / Vereinbarungen:
Die erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen nach § 7 WHG und § 58 LWG liegen vor.
6. Liegenschaftliche Regelungen:
Alle erforderlichen liegenschaftlichen Regelungen muss der Erschließungsträger gemäß dem Er-
schließungsvertrag vereinbaren.
Die öffentlichen Kanalleitungen werden nach mängelfreiem Bau und Erfüllung der Inhalte des städ-
tebaulichen Vertrages vom Tiefbauamt übernommen.
In Vertretung
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bohlweg
- Auf der Horst
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0851/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.12.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37