Anfrage (von der Stein) zum LSG L12, Teilbereich Golfclub Widdersdorf
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0625/2026 vom 20.04.2026
Stand: Am 22.06.2026 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.
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Dokumente
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Anfrage zum LSG L12 Teilbereich Golfclub Widdersdorf
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Neue Anfrage unter Top 2.2 zum LSG L12, Teilbereich Golfclub Widdersdorf zur Aufnahme in die TO der Beiratssitzung am 04.05.2026. Anfrage nach § 5.2 Beirats- GO zur Bodenbeschaffenheit einer gut 1,6 ha großen Teilfläche des LSG L12 im Bereich des Kölner Golfclubs westlich der A1 und nördlich Auf der Aspel. Bei einer Routinekontrolle der Schutzgebiete im 2. Kölner Quadranten (linksrheinisch Nord) mittels Google Earth ist aufgefallen, dass es sich bei der besagten Fläche nicht um eine Rasenfläche handelt, sondern von einem unnatürlichen Bodenbelag ausgegangen werden muss. + Liegen der UNB genauere Erkenntnisse zum Bodenbelag dieser Teilfläche des LSG L12 vor bezogen auf Tragschicht und Deckschicht? Welches Material wurde hier verwendet? + Ist diese Teilfläche in dieser Ausführung naturschutzrechtlich genehmigt? + Wenn ja, seit wann und von wem? Wir bitten um zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage, spätestens zur Sitzung des Naturschutzbeirates am 22.06.2026. Begründung: Der Naturschutzbeirat hat keine Kenntnis von einer naturschutzrechtlichen Genehmigung, weder im Rahmen eines Befreiungsverfahrens, noch über Ausnahme. Freundliche Grüße Harald von der Stein Köln, 17.04.2026 LNU im Naturschutzbeirat der Stadt Köln
Beratungsverlauf
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04.05.2026
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen -
22.06.2026 zuletzt
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
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