1419/2024
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: "Bushalteplatz entlang des Rheinufers vor den alten Messehallen" Az.: 193/23
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 AZ 193/23 Vorlagen-Nummer 1419/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: "Bushalteplatz entlang des Rheinufers vor den alten Messehallen" Az.: 193/23 Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für seine Eingabe, schließt sich der Verwaltungs- meinung an und beschließt, dass keine weiteren Maßnahmen getroffen werden. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Stellungnahme der Verwaltung: Die Anordnung von Haltestellen für gewerbliche Busfahrten ist gemäß § 2 der Zuständigkeits- ordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ein Ge- schäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung sieht die Eingabe als Prüfauftrag an. Die Prüfung hat folgendes ergeben: Das Kennedy-Ufer umfasst den Abschnitt zwischen Tanzbrunnen und dem Hotel nahe dem Norbert-Burger-Platz. Durch die Lage am Rhein ist die Örtlichkeit in den Sommermonaten für Kölnerinnen und Kölner, wie auch Touristen ein beliebtes Ausflugsziel. Auch durch die Fähr- und Schiffsanleger bietet dieser Bereich den Fuß- und Radverkehr weitere Verkehrsverbin- dungen an. Mit den Zugängen zur Hohenzollernbrücke ist zudem eine wichtige Fuß- und Rad- verkehrsverbindung über den Rhein gegeben. Im Bereich Kennedy-Ufer Ecke Charles-de-Gaulle-Platz besteht bereits eine Ladezone mit ausgeschildertem eingeschränktem Haltverbot. Die Zone umfasst über 60 Meter. Ein handels- üblicher Reisebus, der regulär bei den gängigen Busherstellern standardmäßig bestellt wer- den kann, umfasst eine maximale Länge von 15m. Dabei muss zwischen den Fahrzeugen noch ein Sicherheitsabstand einberechnet werden, sodass bei der bestehenden Ladezone im Fall, dass keine anderen Fahrzeuge diese zum Laden nutzen, gut drei Fahrzeuge halten kön- nen. Zur Stärkung des örtlichen öffentlichen Nahverkehres traten im Jahr 2023 die Busbetriebe der Linien SB 25, 260 und N26 mit der Bitte an die Stadt Köln heran, eine Möglichkeit zu schaffen, den Bahnhof Messe/Deutz zu erreichen, wenn die Deutzer Brücke, die Rheinuferstraße und oder der Breslauer Platz gesperrt ist. Bislang enden bei solchen Ereignissen die oben ge- nannten Linien bereits am Wiener Platz (Köln-Mülheim). Um den Zugang der Fahrgäste zum Hauptbahnhof zu ermöglichen und auch im Vorgriff der Baumaßnahme Mülheimer Brücke mit Trennung der Stadtbahnlinie 18 ist diese Verbindung eine gute Entlastung für den Bereich Mülheim und Deutz. Für diese Testphase wurde für die ÖPNV Buslinien eine Endhaltestelle am Kennedy-Ufer errichtet, welche weitere 70 Meter Haltefläche (außerhalb der Ladezone) nördlich des Kennedy-Ufers Hausnummer 11 liegt. Diese Bushaltestelle ist für den ÖPNV vor- gehalten. Eine Erweiterung für Reisebusse, selbst wenn diese nur 15 Minuten halten, würde dazu führen, dass die dort endenden ÖPNV-Busse nicht die gesetzlichen Lenkzeitpausen ein- halten können und dadurch eine Weiterfahrt für das Personal gesetzlich untersagt ist. Dies be- deutet, dass Fahrten ausfallen. Weitere Flächen zur Ausweisung von Reisebushalteplätzen liegen örtlich nicht vor. Auf der gegenüberliegenden Seite existiert in großen Teilen kein Gehweg oder dieser ist durch Zu- und Ausfahrten zum Rheinufer, zu privaten Immobilien oder Parkplätzen nicht als Haltestelle ausweisbar. Im unmittelbaren Bereich des Norbert-Burger-Platzes sind Parkstände für Schwerbehinderte Verkehrsteilnehmende, sowie ein Taxistand vorhanden. Die Verlegung oder der Entfall dieser würde insgesamt zur Verschlechterung der Anbindung auch des dort ansässigen Hotels und 3 der Gewerbetreibenden am und im Triangelhaus führen. Es ist zudem zu Bedenken, dass die Einrichtung eines bzw. zwei Bushalteplätzen für den Rei- severkehr ein Verdrängungseffekt auslösen könnte und Reisebusse vermehrt das Deutzer Kennedy-Ufer ansteuern. Dies hätte aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auch zur Folge, dass bei belegtem Platz ein Bus-Park-Suchverkehr oder das Halten in zweiter Reihe gefördert würde. Gerade zu Zeiten von Veranstaltungen innerhalb der Stadt und Messe ist der Bereich bereits unter den heutigen Bedingungen gut ausgelastet. Eine Überwachung der Örtlichkeit wird zudem erschwert, da zwischen Touristenbus und Busse für Stadtführungen nicht unter- schieden werde kann, sodass eine regelmäßige Fehlbelegung nicht geahndet werden kann. Auch verkehrsrechtlich ist hier keine Unterscheidung in der Straßenverkehrsordnung festge- legt. Mit Beschluss 1300/2019 – „Entfall der Busparkplätze am Konrad-Adenauer-Ufer“ hat die Be- zirksvertretung den Gedanken der Aufwertung des Rheinufers und die Stärkung der Klima- schutzziele bekräftigt. Auch in diesem Hinblick ist die Einrichtung von Parkständen für Busse kritisch zu sehen. Im Rahmen des Abwägungsprozesses überwiegen die Nachteile. Auch heute bestehet bereits durch eine Ladezone an der Ecke zum Charles-de-Gaulle-Platz eine Möglichkeit, das Rhein- ufer zu erreichen. Auch am Bahnhof Messe / Deutz existiert eine Ladezone, die auch vom Sightseeing-Doppeldeckerbus genutzt wird, die fußläufig erreichbar ist. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Der Beschluss hat eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz, da Parksuchverkehr von Reisebussen vermieden wird. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe
Eingabe 193_23
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Anliegen: Vorname: Familienname: Straße und Hausnummer: Postleitzahl: Ort: Telefon: BV Innenstadt - Kennedy-Ufer - Uneingeschränktes Halteverbot Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist das Formular für eine Bürgereingabe sehr schwer zu finden. Daher hier: Entlang des Rheinufers vor den alten Messehallen wurde ein uneingeschränktes Halteverbot eingerichtet. Leider wurde dabei nicht berücksichtigt, daß hier die von Gästeführern (auch von KölnTourismus) geführten touristischen Busrundfahrten für maximal 15 Minuten einen Halteplatz benötigen, um die Gruppe kurz aussteigen zu lassen und ihnen von der Besucherplattform aus (die auf GoogleMaps sogar ausdrücklich als solche gekennzeichnet ist) die Schönheiten des Altstadtpanoramas zu erklären. In den lokalen Medien werden seit Monaten die Schwierigkeiten und Hindernisse, die den ca. 300 Stadtführern in Köln immer wieder aufs Neue in den Weg gelegt werden, thematisiert. (Siehe auch die desaströse Toilettenanlage in der Gereonstraße, ein echter Willkommensgruß für den mit dem Bus angereisten älteren Touristen, der nach der Busfahrt ein "dringendes Bedürfnis" verspürt.) Ich beantrage somit, daß dort wieder ein Bushalteplatz für zwei Fahrzeuge mit einer Zeitbegrenzung auf 15 Minuten eingerichtet wird. Mit freundlichen Grüßen Handy: E-Mail: Zustimmung zur Datenschutzerklärung: dsgvo_ja Gesendet über: https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/ausschuss- anregungen-beschwerden/index.html Von: online-formularversand@stadt-koeln.de An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Datum: Samstag, 21. Oktober 2023 08:39:46 Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 21.10.2023 08:39:38 an Sie geschickt -----
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es besteht ein Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß § 41 GO NRW i. V. m. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln. Die Straßenverkehrsordnung als spezielle Rechtsgrundlage bietet keine Möglichkeit der öffentlichen Beteiligung. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1419/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.06.2024
- Erstellt
- 25.04.2024 08:48