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1419/2024

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: "Bushalteplatz entlang des Rheinufers vor den alten Messehallen" Az.: 193/23

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 24.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 30.01.2025, TOP 4.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Eingabe 193_23

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5635 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
AZ 193/23 
Vorlagen-Nummer 
 1419/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: "Bushalteplatz entlang des Rheinufers vor den 
alten Messehallen" Az.: 193/23  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für seine Eingabe, schließt sich der Verwaltungs-
meinung an und beschließt, dass keine weiteren Maßnahmen getroffen werden. 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Anordnung von Haltestellen für gewerbliche Busfahrten ist gemäß § 2 der Zuständigkeits-
ordnung der Stadt Köln in Verbindung mit § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW ein Ge-
schäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung sieht die Eingabe als Prüfauftrag an. Die 
Prüfung hat folgendes ergeben: 
 
Das Kennedy-Ufer umfasst den Abschnitt zwischen Tanzbrunnen und dem Hotel nahe dem 
Norbert-Burger-Platz. Durch die Lage am Rhein ist die Örtlichkeit in den Sommermonaten für 
Kölnerinnen und Kölner, wie auch Touristen ein beliebtes Ausflugsziel. Auch durch die Fähr- 
und Schiffsanleger bietet dieser Bereich den Fuß- und Radverkehr weitere Verkehrsverbin-
dungen an. Mit den Zugängen zur Hohenzollernbrücke ist zudem eine wichtige Fuß- und Rad-
verkehrsverbindung über den Rhein gegeben.  
 
Im Bereich Kennedy-Ufer Ecke Charles-de-Gaulle-Platz besteht bereits eine Ladezone mit 
ausgeschildertem eingeschränktem Haltverbot. Die Zone umfasst über 60 Meter. Ein handels-
üblicher Reisebus, der regulär bei den gängigen Busherstellern standardmäßig bestellt wer-
den kann, umfasst eine maximale Länge von 15m. Dabei muss zwischen den Fahrzeugen 
noch ein Sicherheitsabstand einberechnet werden, sodass bei der bestehenden Ladezone im 
Fall, dass keine anderen Fahrzeuge diese zum Laden nutzen, gut drei Fahrzeuge halten kön-
nen.  
 
Zur Stärkung des örtlichen öffentlichen Nahverkehres traten im Jahr 2023 die Busbetriebe der 
Linien SB 25, 260 und N26 mit der Bitte an die Stadt Köln heran, eine Möglichkeit zu schaffen, 
den Bahnhof Messe/Deutz zu erreichen, wenn die Deutzer Brücke, die Rheinuferstraße und 
oder der Breslauer Platz gesperrt ist. Bislang enden bei solchen Ereignissen die oben ge-
nannten Linien bereits am Wiener Platz (Köln-Mülheim). Um den Zugang der Fahrgäste zum 
Hauptbahnhof zu ermöglichen und auch im Vorgriff der Baumaßnahme Mülheimer Brücke mit 
Trennung der Stadtbahnlinie 18 ist diese Verbindung eine gute Entlastung für den Bereich 
Mülheim und Deutz. Für diese Testphase wurde für die ÖPNV Buslinien eine Endhaltestelle 
am Kennedy-Ufer errichtet, welche weitere 70 Meter Haltefläche (außerhalb der Ladezone) 
nördlich des Kennedy-Ufers Hausnummer 11 liegt. Diese Bushaltestelle ist für den ÖPNV vor-
gehalten. Eine Erweiterung für Reisebusse, selbst wenn diese nur 15 Minuten halten, würde 
dazu führen, dass die dort endenden ÖPNV-Busse nicht die gesetzlichen Lenkzeitpausen ein-
halten können und dadurch eine Weiterfahrt für das Personal gesetzlich untersagt ist. Dies be-
deutet, dass Fahrten ausfallen. 
 
Weitere Flächen zur Ausweisung von Reisebushalteplätzen liegen örtlich nicht vor. Auf der 
gegenüberliegenden Seite existiert in großen Teilen kein Gehweg oder dieser ist durch Zu- 
und Ausfahrten zum Rheinufer, zu privaten Immobilien oder Parkplätzen nicht als Haltestelle 
ausweisbar. 
 
Im unmittelbaren Bereich des Norbert-Burger-Platzes sind Parkstände für Schwerbehinderte 
Verkehrsteilnehmende, sowie ein Taxistand vorhanden. Die Verlegung oder der Entfall dieser 
würde insgesamt zur Verschlechterung der Anbindung auch des dort ansässigen Hotels und

3 
der Gewerbetreibenden am und im Triangelhaus führen. 
 
Es ist zudem zu Bedenken, dass die Einrichtung eines bzw. zwei Bushalteplätzen für den Rei-
severkehr ein Verdrängungseffekt auslösen könnte und Reisebusse vermehrt das Deutzer 
Kennedy-Ufer ansteuern. Dies hätte aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auch zur Folge, 
dass bei belegtem Platz ein Bus-Park-Suchverkehr oder das Halten in zweiter Reihe gefördert 
würde. Gerade zu Zeiten von Veranstaltungen innerhalb der Stadt und Messe ist der Bereich 
bereits unter den heutigen Bedingungen gut ausgelastet. Eine Überwachung der Örtlichkeit 
wird zudem erschwert, da zwischen Touristenbus und Busse für Stadtführungen nicht unter-
schieden werde kann, sodass eine regelmäßige Fehlbelegung nicht geahndet werden kann. 
Auch verkehrsrechtlich ist hier keine Unterscheidung in der Straßenverkehrsordnung festge-
legt. 
 
Mit Beschluss 1300/2019 – „Entfall der Busparkplätze am Konrad-Adenauer-Ufer“ hat die Be-
zirksvertretung den Gedanken der Aufwertung des Rheinufers und die Stärkung der Klima-
schutzziele bekräftigt. Auch in diesem Hinblick ist die Einrichtung von Parkständen für Busse 
kritisch zu sehen. 
 
Im Rahmen des Abwägungsprozesses überwiegen die Nachteile. Auch heute bestehet bereits 
durch eine Ladezone an der Ecke zum Charles-de-Gaulle-Platz eine Möglichkeit, das Rhein-
ufer zu erreichen. Auch am Bahnhof Messe / Deutz existiert eine Ladezone, die auch vom 
Sightseeing-Doppeldeckerbus genutzt wird, die fußläufig erreichbar ist. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Der Beschluss hat eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz, da Parksuchverkehr von 
Reisebussen vermieden wird. 
 
 
Anlagen 
 
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2. Eingabe

Eingabe 193_23

1870 Zeichen

Anliegen:
Vorname:
Familienname:
Straße und
Hausnummer:
Postleitzahl:
Ort:
Telefon:
BV Innenstadt - Kennedy-Ufer - Uneingeschränktes Halteverbot
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider ist das Formular für eine Bürgereingabe sehr schwer zu finden. 
Daher hier: Entlang des Rheinufers vor den alten Messehallen wurde 
ein uneingeschränktes Halteverbot eingerichtet.
Leider wurde dabei nicht berücksichtigt, daß hier die von 
Gästeführern (auch von KölnTourismus) geführten touristischen 
Busrundfahrten für maximal 15 Minuten einen Halteplatz benötigen, 
um die Gruppe kurz aussteigen zu lassen und ihnen von der 
Besucherplattform aus (die auf GoogleMaps sogar ausdrücklich als 
solche gekennzeichnet ist) die Schönheiten des Altstadtpanoramas zu 
erklären.
In den lokalen Medien werden seit Monaten die Schwierigkeiten und 
Hindernisse, die den ca. 300 Stadtführern in Köln immer wieder aufs 
Neue in den Weg gelegt werden, thematisiert. (Siehe auch die 
desaströse Toilettenanlage in der Gereonstraße, ein echter 
Willkommensgruß für den mit dem Bus angereisten älteren Touristen, 
der nach der Busfahrt ein "dringendes Bedürfnis" verspürt.) 
Ich beantrage somit, daß dort wieder ein Bushalteplatz für zwei 
Fahrzeuge mit einer Zeitbegrenzung auf 15 Minuten eingerichtet wird. 
Mit freundlichen Grüßen
Handy:
E-Mail:
Zustimmung zur
Datenschutzerklärung: dsgvo_ja
Gesendet über: https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/ausschuss-
anregungen-beschwerden/index.html
Von: online-formularversand@stadt-koeln.de
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
Datum: Samstag, 21. Oktober 2023 08:39:46
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 21.10.2023
08:39:38 an Sie geschickt
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1063 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Es besteht ein Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß § 41 GO NRW i. V. m. der 
Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln. Die Straßenverkehrsordnung als spezielle Rechtsgrundlage bietet 
keine Möglichkeit der öffentlichen Beteiligung. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1419/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.06.2024
Erstellt
25.04.2024 08:48