A-N/0005/2018
Direkte Anbindung zur Sprakeler Straße - Antrag der CDU-Fraktion vom 13.04.2018
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A-N-0005-2018-Zwischennachricht-2018-06-06
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61.42.0020 06.06.2018 Frau Hecht 61 63 Stadt Münster H Daxenat I Ein. 12, JUN 2018 Amt für Bürger- und Ratsservice Bezirksverwaltung Münster-Nord Bezirksvertretung Münster-Nord Sprakeler Straße - Anbindung Pinolino Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- Nord vom 13.04.2018 (A-N/0005/2018) Mit dem Antrag (A-N/0005/2018) der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 13.04.2018 wurde die Verwaltung gebeten, die Möglichkeiten für eine verkehrliche Direktanbindung für Kunden des Unternehmens Pinolino von der Sprakeler Straße zu prü- fen. Zur Prüfung der Anregung ist eine Beteiligung weiterer Fachämter erforderlich. Eine ab- schließende Stellungnahme der Verwaltung kann bis zur Sitzung am 19.06.2018 nicht er- stellt werden. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird die Bezirksvertretung darüber informiert.
A-N-0005-2018 - Direkte Anbindung zur Sprakeler Straße
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A-N-0005/2018 Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch Telefon (02 51) 4 18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de Münster, 13.04.2018 A n t r a g : Direkte Anbindung zur Sprakeler Straße Die BV Nord möge beschließen: die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob von der B 219 eine verkehrliche Direktanbindung für Kunden an das an der Sprakeler Straße 397 ansässige Unternehmen (Pinolino) geschaffen werden kann. Hierbei sind insbesondere auch die entstehenden Kosten zu ermitteln. Begründung: Für Kunden des Unternehmens ist das Firmengelände nur schwierig erreichbar und die Anschrift führt zu Irritationen bei Neukunden. Zudem könnte durch Schaffung einer direkten Zufahrt die verkehrliche Belastung der Coermühle deutlich reduziert werden. Weitere Begründung ggf. mündlich. Bloch Bölling Rösmann und Fraktion
A-N-0005-2018_Stellungnahme-2018-08-22
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61.42.0020 22.08.2018 Frau Hecht u Or Stadt Münster Amt für Bürger- und Ratsservice Dezarmatfil Bezirksverwaltung Münster-Nord Eing. 30, AUG. 2018 Bezirksvertretung Münster-Nord über III we Sprakeler Straße — Anbindung Pinolino Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- Nord vom 13.04.2018 (A-N/0005/2018) Mit dem Antrag (A-N/0005/2018) der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord vom 13.04.2018 wurde die Verwaltung gebeten, die Möglichkeiten für eine verkehrliche Direktanbindung für Kunden des Unternehmens Pinolino von der Sprakeler Straße zu prü- fen. In 2007 wurde ein gleichlautender Antrag der CDU- und FDP-Ratsfraktionen bereits von der Verwaltung ausführlich geprüft und die Ergebnisse in der Beschlussvorlage \/1/0288/2007 (Anlage) dargelegt. Dabei wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit, dent notwendigen Aufwendungen für den Ausbau und der nicht auszuschließenden Folgean- träge eine Aufhebung des bestehenden Verbotes von Ein- und Ausfahrt entlang der Spra- keler Straße nicht befürwortet. Die aktuelle Prüfung hat ergeben, dass sich die verkehrlichen Rahmenbedingungen zu 2007 nicht verändert haben. Die Verkehrsbelastung beträgt auf dem Abschnitt der Sprake- ler Straße ca. 13.800 Kfz/24h. Für eine direkte Zufahrt müsste zwingend ein separater Linksabbiegestreifen ausgebaut werden. Allerdings würde mit der gewünschten Anbin- dung auch die Möglichkeit einer Ausfahrt geschaffen. Insbesondere die Ausfahrt in Fahrt- richtung stadteinwärts wird von den Fachämtern als nicht verkehrssicher beurteilt. Die Straße Coermühle hat die Funktion einer Sammelstraße. Die Verkehrsbelastung ist mit ca. 230 Kfz in der Spitzenstunde eher gering. Laut Richtlinie für die Anlage von Stadt- straßen (RASt 06) können Sammelstraßen eine Verkehrsbelastung von bis zu 800 Kfz/h aufnehmen. Dieser Wert wird hier deutlich unterschritten. Der Knotenpunkt Sprakeler Straße/Coermühle ist unfallunauffällig. Die Erschließung von Gewerbegebieten über eine indirekte Anbindung ist im Stadtgebiet wiederholt vorzufinden und wird als zumutbar beur- teilt. Eine Aufhebung des bestehenden Verbotes von Ein- und Ausfahrt entlang der Sprakeler Straße wird nach aktueller Prüfung von den Fachämtern und der Polizei weiterhin nicht befürwortet. s s ER estergen Anlagen Antrag A-N/0005/2018 Vorlage V/0288/2007 A-N-0005/2018 cD U MÜNSTER Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord Münster, 13.04.2018 Antrag: Direkte Anbindung zur Sprakeler Straße Die BV Nord möge beschließen: die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob von der B 219 eine verkehrliche Direktanbindung für Kunden an das an der Sprakeler Straße 397 ansässige Unternehmen (Pinolino) geschaffen werden kann. Hierbei sind insbesondere auch die entstehenden Kosten zu ermitteln. Begründung: Für Kunden des Unternehmens ist das Firmengelände nur schwierig erreichbar und die Anschrift führt zu Irritationen bei Neukunden. Zudem könnte durch Schaffung einer direkten Zufahrt die verkehrliche Belastung der Coermühle deutlich reduziert werden. Weitere Begründung ggf. mündlich. Bloch Bölling Rösmann und Fraktion CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch Telefon (02 51) 4.18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183 post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung STADT | M NSTER Vorlagen-Nr.: V10288/2007 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 | E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 10.04.2007 Betrifft Sprakeler Straße/-Zufahrt Gewerbegebiet Coermühle; Antrag der CDU-Fraktion und der FDP- Fraktion an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft "Wirtschaftsstandort Münster stärken" vom 10.05.2006 Beratungsfolge 03.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft nimmt zur Kenntnis, dass e Punkt 1 des gemeinsamen Antrages der CDU-Ratsfraktion und der FDP-Ratsfraktion im Rahmen des laufenden Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 210 behandelt wird. e Punkt 2 des gemeinsamen Antrages nicht gefolgt wird. Der Antrag ist damit teilweise erledigt. Il. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Mit dem Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP „Wirtschaftsstandort Münster stärken“ vom 10.05.2006 wird die Verwaltung in Punkt 2 beauftragt, den Bebauungsplan 210 dahingehend zu ändern, dass das Zufahrtverbot von der Sprakeler Straße auf das Grundstück Sprakeler Straße 397 aufgehoben wird. Das Grundstück Sprakeler Straße 397 befindet sich im seit 1980 rechtsverbindlichen Bebauungs- plan 210 Coermühle. Alle Grundstücke in diesem Gewerbegebiet werden über die gleichnamige Straße Coermühle erschlossen. Entlang der Sprakeler Straße sowie im Kreuzungsbereich mit der Straße Coermühle setzt der Bebauungsplan durchgehend ein Verbot von Ein- und Ausfahrt fest. Dadurch sollen Störeinwirkungen auf die mit 16.500 Kfz DTV stark befahrene B 219 vermieden werden. Einzige Ausnahme besteht in einer Zufahrt zum Grundstück Sprakeler Straße 391, welche \V/0288/2007 1961, also lange vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans, genehmigt worden ist und somit Be- standsschutz genießt. Gleichwohl der Antrag lediglich darauf zielt, allein eine Zufahrt aus südlicher Richtung zu schaffen, kann jedoch nicht wirksam verhindert werden, dass das Grundstück auch aus Richtung Norden angefahren wird. Bei der vorhandenen Verkehrsbelastung wird eine solche Zufahrt ohne separate Abbiegespur nicht als verkehrssicher eingeschätzt. Zudem wäre nicht auszuschließen, dass das Grundstück über diese direkte Anbindung auch wieder verlassen wird, was insbesondere in Fahrt- richtung stadteinwärts als äußerst verkehrsgefährdend eingeschätzt wird. Der Bereich der beantragten Zufahrt tangiert die Wasserschutzzone Il und liegt in der Wasser- schutzzone Ill. Nach den „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutz- gebieten“ (RiStWag) sind „Knotenpunkte in der Zone Il zu vermeiden. Erweist sich die Anlage einer Kreuzung oder Einmündung als unumgänglich, so ist durch entwurfs-, bau- und verkehrstechni- sche Maßnahmen ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit zu gewährleisten.“ Darüber hinaus muss das Oberflächenwasser aufgefangen und über eine dauerhaft dichte Rohrleitung aus dem Schutz- gebiet herausgeführt werden. Somit wird für die Einrichtung einer Zufahrt von der Sprakeler Straße nicht nur aus Gründen einer sicheren Verkehrsabwicklung, sondern auch aus Gründen des Trinkwasserschutzes der Einbau einer separaten Linksabbiegespur erforderlich. Dies bedeutet den Ausbau der Sprakeler Straße in diesem Abschnitt entsprechend den Vorgaben der RiStWag. Damit einhergehend bedeutet es gleichzeitig den Bau der erforderlichen Kanalisierung in der Sprakeler Straße zwischen Bahnüber- gang und Kreuzung Am Knapp/Coermühle. Der Umbau müsste - zumindest teilweise - nach dem Veranlasserprinzip von dem Gwerbebetrieb getragen werden. Andererseits war dem Gewerbebetrieb aus dem Baugenehmigungsverfahren im Jahr 2000 be- kannt, dass die Zufahrt zu dem an der Sprakeler Straße liegenden Grundstück, wie an vielen an- baufreien Straßen, nur indirekt, d.h. allein über die Straße Coermühle, möglich ist. Fazit: Aus Gründen der Verkehrssicherheit, der hohen damit verbundenen Aufwendungen für den Aus- bau der Sprakeler Straße und der nicht auszuschließenden Folgeanträge empfiehlt die Verwal- tung, das bestehende Verbot von Ein- und Ausfahrt entlang der Sprakeler Straße im Rahmen der laufenden Bebauungsplanänderung nicht aufzuheben. IV. Gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP „Wirtschaftsstandort Münster stärken‘ vom 10.05.2006 - V/0288/2007
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Sprakeler Straße 397
- Mauritzstraße 4
- Guerickeweg 25
- Am Knapp
- Coermühle
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Details
- Aktenzeichen
- A-N/0005/2018
- Typ
- Antrag an die BV Nord
- Datum
- 16.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37