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A-N/0005/2018

Direkte Anbindung zur Sprakeler Straße - Antrag der CDU-Fraktion vom 13.04.2018

Antrag an die BV Nord 16.04.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 24.04.2018, TOP 6.1

A-N-0005-2018-Zwischennachricht-2018-06-06

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A-N-0005-2018 - Direkte Anbindung zur Sprakeler Straße

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A-N-0005-2018_Stellungnahme-2018-08-22

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A-N-0005-2018-Zwischennachricht-2018-06-06

842 Zeichen

61.42.0020 06.06.2018
Frau Hecht 61 63

Stadt Münster
H

Daxenat I
Ein. 12, JUN 2018

Amt für Bürger- und Ratsservice
Bezirksverwaltung Münster-Nord
Bezirksvertretung Münster-Nord

Sprakeler Straße - Anbindung Pinolino
Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- Nord vom 13.04.2018
(A-N/0005/2018)

Mit dem Antrag (A-N/0005/2018) der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord
vom 13.04.2018 wurde die Verwaltung gebeten, die Möglichkeiten für eine verkehrliche
Direktanbindung für Kunden des Unternehmens Pinolino von der Sprakeler Straße zu prü-
fen.

Zur Prüfung der Anregung ist eine Beteiligung weiterer Fachämter erforderlich. Eine ab-
schließende Stellungnahme der Verwaltung kann bis zur Sitzung am 19.06.2018 nicht er-
stellt werden. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird die Bezirksvertretung darüber informiert.

A-N-0005-2018 - Direkte Anbindung zur Sprakeler Straße

1563 Zeichen

A-N-0005/2018 
 
Fraktion in der  
Bezirksvertretung Münster-Nord 
CDU-Kreisverband Münster e.V.                         CDU-Fraktion in der BV Nord 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster                                                                                                             Vorsitzender: Olaf Bloch 
Telefon (02 51) 4 18 42-0                                                                                                               Guerickeweg 25, 48159 Münster 
Telefax (02 51) 4 18 42-44                                                                                                                             Telefon (0251) 212183 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de                                                                                  olaf.bloch@drv-westfalen.de 
 
 
 
Münster, 13.04.2018 
A n t r a g : 
 
 
 
Direkte Anbindung zur Sprakeler Straße 
 
Die BV Nord möge beschließen: 
die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob von der B 219 eine verkehrliche Direktanbindung 
für Kunden an das an der Sprakeler Straße 397 ansässige Unternehmen (Pinolino) geschaffen 
werden kann. Hierbei sind insbesondere auch die entstehenden Kosten zu ermitteln. 
 
 
 
 
   
 Begründung: 
 
Für Kunden des Unternehmens ist das Firmengelände nur schwierig erreichbar und die 
Anschrift führt zu Irritationen bei Neukunden.  
Zudem könnte durch Schaffung einer direkten Zufahrt die verkehrliche Belastung der 
Coermühle deutlich reduziert werden. 
 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
 
 
 
 Bloch   Bölling  Rösmann  und Fraktion

A-N-0005-2018_Stellungnahme-2018-08-22

8025 Zeichen

61.42.0020 22.08.2018
Frau Hecht u Or

Stadt Münster
Amt für Bürger- und Ratsservice Dezarmatfil
Bezirksverwaltung Münster-Nord Eing. 30, AUG. 2018

Bezirksvertretung Münster-Nord

über III we

Sprakeler Straße — Anbindung Pinolino
Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster- Nord vom 13.04.2018
(A-N/0005/2018)

Mit dem Antrag (A-N/0005/2018) der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Nord
vom 13.04.2018 wurde die Verwaltung gebeten, die Möglichkeiten für eine verkehrliche
Direktanbindung für Kunden des Unternehmens Pinolino von der Sprakeler Straße zu prü-
fen.

In 2007 wurde ein gleichlautender Antrag der CDU- und FDP-Ratsfraktionen bereits von
der Verwaltung ausführlich geprüft und die Ergebnisse in der Beschlussvorlage
\/1/0288/2007 (Anlage) dargelegt. Dabei wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit, dent
notwendigen Aufwendungen für den Ausbau und der nicht auszuschließenden Folgean-
träge eine Aufhebung des bestehenden Verbotes von Ein- und Ausfahrt entlang der Spra-
keler Straße nicht befürwortet.

Die aktuelle Prüfung hat ergeben, dass sich die verkehrlichen Rahmenbedingungen zu
2007 nicht verändert haben. Die Verkehrsbelastung beträgt auf dem Abschnitt der Sprake-
ler Straße ca. 13.800 Kfz/24h. Für eine direkte Zufahrt müsste zwingend ein separater
Linksabbiegestreifen ausgebaut werden. Allerdings würde mit der gewünschten Anbin-
dung auch die Möglichkeit einer Ausfahrt geschaffen. Insbesondere die Ausfahrt in Fahrt-
richtung stadteinwärts wird von den Fachämtern als nicht verkehrssicher beurteilt.

Die Straße Coermühle hat die Funktion einer Sammelstraße. Die Verkehrsbelastung ist
mit ca. 230 Kfz in der Spitzenstunde eher gering. Laut Richtlinie für die Anlage von Stadt-
straßen (RASt 06) können Sammelstraßen eine Verkehrsbelastung von bis zu 800 Kfz/h
aufnehmen. Dieser Wert wird hier deutlich unterschritten. Der Knotenpunkt Sprakeler
Straße/Coermühle ist unfallunauffällig. Die Erschließung von Gewerbegebieten über eine
indirekte Anbindung ist im Stadtgebiet wiederholt vorzufinden und wird als zumutbar beur-
teilt.

Eine Aufhebung des bestehenden Verbotes von Ein- und Ausfahrt entlang der Sprakeler
Straße wird nach aktueller Prüfung von den Fachämtern und der Polizei weiterhin nicht
befürwortet.

s s ER
estergen
Anlagen

Antrag A-N/0005/2018
Vorlage V/0288/2007

A-N-0005/2018

cD U MÜNSTER

Fraktion in der
Bezirksvertretung Münster-Nord

Münster, 13.04.2018
Antrag:

Direkte Anbindung zur Sprakeler Straße

Die BV Nord möge beschließen:

die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob von der B 219 eine verkehrliche Direktanbindung
für Kunden an das an der Sprakeler Straße 397 ansässige Unternehmen (Pinolino) geschaffen
werden kann. Hierbei sind insbesondere auch die entstehenden Kosten zu ermitteln.

Begründung:

Für Kunden des Unternehmens ist das Firmengelände nur schwierig erreichbar und die
Anschrift führt zu Irritationen bei Neukunden.

Zudem könnte durch Schaffung einer direkten Zufahrt die verkehrliche Belastung der
Coermühle deutlich reduziert werden.

Weitere Begründung ggf. mündlich.

Bloch Bölling Rösmann und Fraktion
CDU-Kreisverband Münster e.V. CDU-Fraktion in der BV Nord
Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster Vorsitzender: Olaf Bloch
Telefon (02 51) 4.18 42-0 Guerickeweg 25, 48159 Münster
Telefax (02 51) 4 18 42-44 Telefon (0251) 212183

post@cdu-muenster.de « www.cdu-muenster.de olaf.bloch@drv-westfalen.de

DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung STADT | M NSTER

Vorlagen-Nr.:

V10288/2007

Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:

Herr Böhme
Ruf:

492 61 56 |

E-Mail:
Boehme@stadt-muenster.de

Datum:

10.04.2007

Betrifft

Sprakeler Straße/-Zufahrt Gewerbegebiet Coermühle; Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-
Fraktion an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
"Wirtschaftsstandort Münster stärken" vom 10.05.2006

Beratungsfolge

03.05.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung

Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:

Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft nimmt zur Kenntnis,
dass

e Punkt 1 des gemeinsamen Antrages der CDU-Ratsfraktion und der FDP-Ratsfraktion im
Rahmen des laufenden Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 210 behandelt
wird.

e Punkt 2 des gemeinsamen Antrages nicht gefolgt wird.

Der Antrag ist damit teilweise erledigt.
Il. Kosten/Folgekosten

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.

Begründung:

Mit dem Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP „Wirtschaftsstandort Münster stärken“ vom
10.05.2006 wird die Verwaltung in Punkt 2 beauftragt, den Bebauungsplan 210 dahingehend zu
ändern, dass das Zufahrtverbot von der Sprakeler Straße auf das Grundstück Sprakeler Straße
397 aufgehoben wird.

Das Grundstück Sprakeler Straße 397 befindet sich im seit 1980 rechtsverbindlichen Bebauungs-
plan 210 Coermühle. Alle Grundstücke in diesem Gewerbegebiet werden über die gleichnamige
Straße Coermühle erschlossen. Entlang der Sprakeler Straße sowie im Kreuzungsbereich mit der
Straße Coermühle setzt der Bebauungsplan durchgehend ein Verbot von Ein- und Ausfahrt fest.
Dadurch sollen Störeinwirkungen auf die mit 16.500 Kfz DTV stark befahrene B 219 vermieden
werden. Einzige Ausnahme besteht in einer Zufahrt zum Grundstück Sprakeler Straße 391, welche

\V/0288/2007

1961, also lange vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans, genehmigt worden ist und somit Be-
standsschutz genießt.

Gleichwohl der Antrag lediglich darauf zielt, allein eine Zufahrt aus südlicher Richtung zu schaffen,
kann jedoch nicht wirksam verhindert werden, dass das Grundstück auch aus Richtung Norden
angefahren wird. Bei der vorhandenen Verkehrsbelastung wird eine solche Zufahrt ohne separate
Abbiegespur nicht als verkehrssicher eingeschätzt. Zudem wäre nicht auszuschließen, dass das
Grundstück über diese direkte Anbindung auch wieder verlassen wird, was insbesondere in Fahrt-
richtung stadteinwärts als äußerst verkehrsgefährdend eingeschätzt wird.

Der Bereich der beantragten Zufahrt tangiert die Wasserschutzzone Il und liegt in der Wasser-
schutzzone Ill. Nach den „Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutz-
gebieten“ (RiStWag) sind „Knotenpunkte in der Zone Il zu vermeiden. Erweist sich die Anlage einer
Kreuzung oder Einmündung als unumgänglich, so ist durch entwurfs-, bau- und verkehrstechni-
sche Maßnahmen ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit zu gewährleisten.“ Darüber hinaus muss
das Oberflächenwasser aufgefangen und über eine dauerhaft dichte Rohrleitung aus dem Schutz-
gebiet herausgeführt werden.

Somit wird für die Einrichtung einer Zufahrt von der Sprakeler Straße nicht nur aus Gründen einer
sicheren Verkehrsabwicklung, sondern auch aus Gründen des Trinkwasserschutzes der Einbau
einer separaten Linksabbiegespur erforderlich. Dies bedeutet den Ausbau der Sprakeler Straße in
diesem Abschnitt entsprechend den Vorgaben der RiStWag. Damit einhergehend bedeutet es
gleichzeitig den Bau der erforderlichen Kanalisierung in der Sprakeler Straße zwischen Bahnüber-
gang und Kreuzung Am Knapp/Coermühle. Der Umbau müsste - zumindest teilweise - nach dem
Veranlasserprinzip von dem Gwerbebetrieb getragen werden.

Andererseits war dem Gewerbebetrieb aus dem Baugenehmigungsverfahren im Jahr 2000 be-
kannt, dass die Zufahrt zu dem an der Sprakeler Straße liegenden Grundstück, wie an vielen an-
baufreien Straßen, nur indirekt, d.h. allein über die Straße Coermühle, möglich ist.

Fazit:

Aus Gründen der Verkehrssicherheit, der hohen damit verbundenen Aufwendungen für den Aus-
bau der Sprakeler Straße und der nicht auszuschließenden Folgeanträge empfiehlt die Verwal-
tung, das bestehende Verbot von Ein- und Ausfahrt entlang der Sprakeler Straße im Rahmen der
laufenden Bebauungsplanänderung nicht aufzuheben.

IV.
Gez.

Schultheiß
Stadtdirektor

Anlagen:

Antrag der Ratsfraktionen von CDU und FDP „Wirtschaftsstandort Münster stärken‘ vom
10.05.2006 -

V/0288/2007

Beratungsverlauf (1)

24.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Sprakeler Straße 397
  • Mauritzstraße 4
  • Guerickeweg 25
  • Am Knapp
  • Coermühle

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Details

Aktenzeichen
A-N/0005/2018
Typ
Antrag an die BV Nord
Datum
16.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37