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3104/2019

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Beauftragung des Architekten für Baumaßnahmen im Tanzbrunnen

Beschlussvorlage Ausschuss 09.09.2019

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln, Sitzung am 23.09.2019, TOP 5.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

2359 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3104/2019 
Freigabedatum 09.09.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln 
hier: Beauftragung des Architekten für Baumaßnahmen im Tanzbrunnen 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln stimmt der Beauftragung des Architekturbüros 
Klaus Zeller GmbH mit Leistungen der Objektplanung für die Baumaßnahme Sanierung und Erweite-
rung des Bühnen- und Zuschauerbereiches am Kölner Tanzbrunnen zu. 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 23.09.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Im Tanzbrunnen sind in 2019 die Sanierung der Open-Air-Bühne sowie der denkmalgeschützten 
Schirme geplant. Dabei soll das Bühnendach erneuert und die Bühne in der Form erweitert werden, 
dass die gesamte Bühnentechnik, die bisher seitlich von der Bühne untergebracht war, unter dem 
Bühnendach integriert werden kann. In Bezug auf die Schirme muss geprüft werden, ob die beste-
henden Schirme nur neu ertüchtigt und bezogen oder durch neue Schirme ersetzt werden müssen. 
Ferner bestehen Überlegungen, auf der Fläche zwei zusätzliche Schirme zu integrieren. 
 
Für die Maßnahme wurden im Wirtschaftsplan 2019 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Mittel in 
Höhe von insgesamt 1,5 Mio. € eingestellt. 
 
Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme erfolgt durch die Gebäudewirtschaft. Um die Planungen 
aufzunehmen, hat 26 ein Architekturbüro ausgewählt, das die Baumaßnahme von Planungsbeginn an 
bis zur Fertigstellung (Leistungsphasen 1-9) fachlich begleiten soll. Nach Aussage von 26 wird sich 
das Honorar des Architekten bei einem geschätzten Bauvolumen von 1,1 Mio. € auf rd. 200 Tsd. € 
belaufen. 
 
Die Unterzeichnung des Vertrages erfolgt durch die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtung. Gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 der Satzung der e.E. Veranstaltungszentrum Köln muss der Be-
triebsausschuss Verträgen, die den Wert von 125.000 € übersteigen, zustimmen. 
 
Der Ausschuss wird um Zustimmung gebeten. 
 
Nach Abschluss der Planungen werden dem Betriebsausschuss die Planungsergebnisse zur endgül-
tigen Beschlussfassung vorgelegt (sog. „Baubeschluss“).

Beratungsverlauf (1)

23.09.2019 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
3104/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.09.2019
Erstellt
04.09.2019 11:12