3104/2019
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Beauftragung des Architekten für Baumaßnahmen im Tanzbrunnen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 3104/2019 Freigabedatum 09.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Beauftragung des Architekten für Baumaßnahmen im Tanzbrunnen Beschlussorgan Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln stimmt der Beauftragung des Architekturbüros Klaus Zeller GmbH mit Leistungen der Objektplanung für die Baumaßnahme Sanierung und Erweite- rung des Bühnen- und Zuschauerbereiches am Kölner Tanzbrunnen zu. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 23.09.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Im Tanzbrunnen sind in 2019 die Sanierung der Open-Air-Bühne sowie der denkmalgeschützten Schirme geplant. Dabei soll das Bühnendach erneuert und die Bühne in der Form erweitert werden, dass die gesamte Bühnentechnik, die bisher seitlich von der Bühne untergebracht war, unter dem Bühnendach integriert werden kann. In Bezug auf die Schirme muss geprüft werden, ob die beste- henden Schirme nur neu ertüchtigt und bezogen oder durch neue Schirme ersetzt werden müssen. Ferner bestehen Überlegungen, auf der Fläche zwei zusätzliche Schirme zu integrieren. Für die Maßnahme wurden im Wirtschaftsplan 2019 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Mittel in Höhe von insgesamt 1,5 Mio. € eingestellt. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahme erfolgt durch die Gebäudewirtschaft. Um die Planungen aufzunehmen, hat 26 ein Architekturbüro ausgewählt, das die Baumaßnahme von Planungsbeginn an bis zur Fertigstellung (Leistungsphasen 1-9) fachlich begleiten soll. Nach Aussage von 26 wird sich das Honorar des Architekten bei einem geschätzten Bauvolumen von 1,1 Mio. € auf rd. 200 Tsd. € belaufen. Die Unterzeichnung des Vertrages erfolgt durch die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Ein- richtung. Gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 der Satzung der e.E. Veranstaltungszentrum Köln muss der Be- triebsausschuss Verträgen, die den Wert von 125.000 € übersteigen, zustimmen. Der Ausschuss wird um Zustimmung gebeten. Nach Abschluss der Planungen werden dem Betriebsausschuss die Planungsergebnisse zur endgül- tigen Beschlussfassung vorgelegt (sog. „Baubeschluss“).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 3104/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 09.09.2019
- Erstellt
- 04.09.2019 11:12