V/1054/2015
Piusallee
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Beschlussvorlage
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V/1054/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Piusallee Sanierung des Schmutzwasserkanals und Erneuerung der Fahrbahn und Nebenanlagen von Niedersachsenring bis Bohlweg -Baubeschluss- Beratungsfolge 16.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 01.03.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung ( Lageplan mit Längsschnitt Nr. P 61 Blatt 1+2 und Lageplan Nr. 10485 Blatt 1+2) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den gesamten Umbaubereich Kosten in Höhe von insg e- samt ca. 1.900.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 637.680 €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um Ersatzinvestitionen handelt. Vorlagen-Nr.: V/1054/2015 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 29.01.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1054/2015 Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaßnah- me 4202 Piusallee, Bohlweg- Niedersachsenring Auszahlungen 2016 600.000 Auszahlungen 2017 200.000 Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und –anlagen Investitionsmaßnah- me 4202 Piusallee, Bohlweg- Niedersachsenring Auszahlungen 2017 600.000 Auszahlungen 2018 500.000 Einzahlungen 2017 - 300.000 FöRiKom- Stra Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 2018 - 337.680 Saldo 1.262.320 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2016 bei den o. g Pro- duktgruppen veranschlagt. Die bei der Produktgruppe 1201 in 2018 ü ber den Ansatz von 200.000 € hinaus erforderlichen Auszahlungen in Höhe von 300.000 € werden im Haushaltsplan 2017 berüc k- sichtigt. Begründung: 1. Voraussetzungen Der Schmutzwasserkanal (ABK-Nr. 1.1.369) aus den 1920er Jahren weist starke Abnutzungserschei- nungen an der Betonoberfläche und Undichtigkeiten an den Rohrmuffen auf (Schadensklasse 1-2). Deshalb ist die Standsicherheit des Kanals nicht mehr gewährleistet und es besteht die Gefahr, dass durch austretendes Schmutzwasser das Grundwasser verunreinigt wird. Dies macht eine Sanierung des Kanals notwendig. Die Schmutzwasseranschlussleitungen sind ebenfalls zu großen Teilen sanie- rungsbedürftig. An der Fahrbahn sind zum Teil gravierende Schäden in Form von Rissen und Abplatzungen an den oberen Asphaltschichten vorhanden. Im Laufe der Jahrzehnte wurde die Fahrbahn mehrmals stellen- weise ausgebessert, was nun nicht mehr möglich ist. Dementsprechend muss die Fahrbahn komplett erneuert werden. Auch die Nebenanlagen (Rad- u. Gehwege) weisen erhebliche Mängel auf. Es haben sich auf der Ostseite starke Setzungen gebildet und auf der Westseite wurde das Pflaster durch den Wurzelwuchs angehoben. Aus diesen Gründen ist es ebenfalls erforderlich die Nebenanlagen in weiten Teilen zu erneuern. - 3 - V/1054/2015 2. Beschreibung der Baumaßnahme Zur Schonung der vorhandenen Bäume wird die Kanalsanierung im sogenannten „Inliner-Verfahren“ durchgeführt. Der vorhandene Querschnitt des Ei-Profils 50/75 cm lässt den Einbau eines Kunststoff- rohres DN 400 zu. Diese Rohre werden in das vorhandene Profil eingezogen. Aufgrund der in den 1980 Jahren durchgeführten Systemumstellung vom Mischsystem auf das Trennsystem durch den Bau eines Regenwasserkanals, kann das Profil des alten Mischwasserkanals und heutigen Schmutzwasserkanals verkleinert werden. Die Anschlussleitungen werden je nach baulicher Schädi- gung und Lage entweder offen hergestellt, gepresst oder mittels Inliner saniert. Die vorhandene Bordsteinführung auf der Westseite liegt unmittelbar am Rand des Baumbestandes und kann somit nicht im derzeitigen Verlauf erneuert werden. Daher wird die gesamte Fahrbahn um 50 cm verschmälert, um so von den Bäumen abrücken zu können. Die Querschnittsänderung erfolgt in Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung. Der Radweg auf der Ostseite hat eine Breite von 1,70 m plus 55 cm Sicherheitsstreifen und der Rad- weg auf der Westseite eine Breite von 2 m. Diese und alle weiteren Anlagen bleiben in ihrer Breite bestehen. Der Radweg auf der Westseite wird, zwischen den Baumreihen, um bis zu 10 cm angeho- ben um die Wurzeln der Baumreihen beim Auskoffern nicht zu gefährden. Bei dem westlichen Geh- weg wird die Neigung gedreht so, dass ebenfalls zur Baumreihe hin weniger Auskofferungstiefe er- forderlich wird. Die Entwässerung erfolgt über eine Rinne aus 16/16/14 cm Betonsteinen. Alle Rad- wege erhalten rotes Betonsteinpflaster 20/10/8 cm, die Gehwege und Zufahrten graue Betonplatten 24/24/8 cm und die Sicherheitsstreifen anthrazitfarbenes Betonsteinpflaster 20/10/8 cm. Im Zuge der Maßnahme werden an den Einmündungen der Stichstraßen Aufpflasterungen erstellt. Dies erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger und trägt zur Verkehrsberuhigung der Ne- benstraßen bei. Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen erfolgt unter Vorbehalt. Sofern der Nahverkehrsplan in sei- ner jetzigen Form beschlossen wird, würden die Haltestellen „Alsenstraße“ nicht mehr angefahren und ein Umbau ist dementsprechend nicht mehr erforderlich. 3. Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss. Die Ausführung der Kanalarbeiten ist für Herbst 2016 vorgesehen und wird auf 8 Monate geschätzt. Im Anschluss folgen die Straßenbau- arbeiten welche schätzungsweise 10 Monate dauern werden. Die MünsterNetz GmbH beabsichtigen ihre Strom- und Gas-Versorgungsleitungen zu erneuern. Die Verkehrsregelung während der Bauzeit erfolgt in Abstimmung mit dem Ordnungsamt. 4. Beiträge Dritter/Zuschüsse Die Straßenbauarbeiten sind nach dem Förderprogramm „Förderrichtlinie für kommunalen Straßen- bau (FöRikom-Stra)“, zuwendungsfähig, die Bewilligung liegt vor. Nach dem vorliegenden Bodengutachten sind sowohl die Fahrbahn als auch die beidseitigen Gehw e- ge der Piusallee bisher nicht frostsicher ausgebaut im Sinne der RStO 12 (Richtlinien über die Sta n- dardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen). Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Straße nach der erforderlichen Kanalsanierung und der Ve r- sorgungsleitungen der Stadtwerke Münster (MünsterNetz) erhalten sowohl die Fahrbahn als auch die Gehwege erstmalig einen frostsicheren Oberbau. Diese geplanten Erneue rungs- und Verbess e- rungsmaßnahmen sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW). - 4 - V/1054/2015 Aufgrund der Bestimmungen in der Straßenbaubeitragsatzung der Stadt Münster vom 01.01.2013 beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbaub erechtigten bei einer Einstufung der Piusa l- lee als Hauptverkehrsstraße mit 40 % an den beitragsfähigen Kosten der Fahrbahn und mit 60 % an den beitragsfähigen Kosten der Gehwege. Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung ergeben sich für den Ausbau der Fa hrbahn beitragsfähi- ge Kosten von voraussichtlich 672.000,00 €. Die umlagefähigen Kosten betragen bei einer Anliege r- beteiligung von 40 % demnach 268.800,00 €. Für den Ausbau der Gehwege betragen die beitragsfähigen Kosten voraussichtlich 114.800,00 €. Umlagefähig hiervon sind bei 60 %iger Anliegerbeteiligung 68.880,00 €. Die Radwege sind ausreichend dimensioniert und überwiegend frostsicher ausgebaut. Kosten hie rfür fallen nicht an. Insgesamt betragen die umlagefähigen Kosten 337.680,00 €. Der voraussichtliche Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt 3,07 €. Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von rd. 600 m², zweigescho ssig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von etwa 2.394,60 € rec hnen. Bei einer dreigeschossigen Bebauung ist ein Betrag von ca. 2.763,00 € zu erwarten. Im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes werden sämtliche Grundstückseigent ümer bzw. Erbbauberechtigte rechtzeitig vor Baubeginn persönlich angeschrieben u nd über die vorau s- sichtlich anfallenden grundstücksbezogenen Beträge informiert. 5. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen/Vereinbarungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: Lagepläne
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Piusallee
- Alsenstraße
- Niedersachsenring
- Bohlweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/1054/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.12.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37