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V/1054/2015

Piusallee

Vorlagen 18.12.2015

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 01.03.2016, TOP 5.5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8660 Zeichen

V/1054/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Piusallee 
Sanierung des Schmutzwasserkanals und Erneuerung der Fahrbahn und Nebenanlagen von 
Niedersachsenring bis Bohlweg 
-Baubeschluss- 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
01.03.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung ( Lageplan mit Längsschnitt Nr. P 61 
Blatt 1+2 und Lageplan Nr. 10485 Blatt 1+2) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den gesamten Umbaubereich Kosten in Höhe von insg e-
samt ca. 1.900.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von ca. 637.680 €. 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um Ersatzinvestitionen handelt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1054/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.01.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1054/2015 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnah-
me 
4202 Piusallee, Bohlweg-
Niedersachsenring 
   
Auszahlungen   2016 600.000  
Auszahlungen   2017 200.000  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4202 Piusallee, Bohlweg-
Niedersachsenring 
   
Auszahlungen   2017 600.000  
Auszahlungen   2018 500.000  
Einzahlungen   2017 - 300.000 FöRiKom-
Stra 
Einzahlungen 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG 2018 - 337.680  
Saldo 1.262.320  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2016 bei den o.  g Pro-
duktgruppen veranschlagt. Die bei der Produktgruppe 1201 in 2018 ü ber den Ansatz von 200.000  € 
hinaus erforderlichen Auszahlungen in Höhe von 300.000 € werden im Haushaltsplan 2017 berüc k-
sichtigt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Der Schmutzwasserkanal (ABK-Nr. 1.1.369) aus den 1920er Jahren weist starke Abnutzungserschei-
nungen an der Betonoberfläche und Undichtigkeiten an den Rohrmuffen auf (Schadensklasse 1-2). 
Deshalb ist die Standsicherheit des Kanals nicht mehr gewährleistet und es besteht die Gefahr, dass 
durch austretendes Schmutzwasser das Grundwasser verunreinigt wird. Dies macht eine Sanierung 
des Kanals notwendig. Die Schmutzwasseranschlussleitungen sind ebenfalls zu großen Teilen sanie-
rungsbedürftig. 
An der Fahrbahn sind zum Teil gravierende Schäden in Form von Rissen und Abplatzungen an den 
oberen Asphaltschichten vorhanden. Im Laufe der Jahrzehnte wurde die Fahrbahn mehrmals stellen-
weise ausgebessert, was nun nicht mehr möglich ist. Dementsprechend muss die Fahrbahn komplett 
erneuert werden. 
Auch die Nebenanlagen (Rad- u. Gehwege) weisen erhebliche Mängel auf. Es haben sich auf der 
Ostseite starke Setzungen gebildet und auf der Westseite wurde das Pflaster durch den Wurzelwuchs 
angehoben. Aus diesen Gründen ist es ebenfalls erforderlich die Nebenanlagen in weiten Teilen zu 
erneuern.

- 3 - 
V/1054/2015 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Zur Schonung der vorhandenen Bäume wird die Kanalsanierung im sogenannten „Inliner-Verfahren“ 
durchgeführt. Der vorhandene Querschnitt des Ei-Profils 50/75 cm lässt den Einbau eines Kunststoff-
rohres DN 400 zu. Diese Rohre werden in das vorhandene Profil eingezogen. Aufgrund der in den 
1980 Jahren durchgeführten Systemumstellung vom Mischsystem auf das Trennsystem durch den 
Bau eines Regenwasserkanals, kann das Profil des alten Mischwasserkanals und heutigen 
Schmutzwasserkanals verkleinert werden. Die Anschlussleitungen werden je nach baulicher Schädi-
gung und Lage entweder offen hergestellt, gepresst oder mittels Inliner saniert. 
  
Die vorhandene Bordsteinführung auf der Westseite liegt unmittelbar am Rand des Baumbestandes 
und kann somit nicht im derzeitigen Verlauf erneuert werden. Daher wird die gesamte Fahrbahn um 
50 cm verschmälert, um so von den Bäumen abrücken zu können. Die Querschnittsänderung erfolgt 
in Abstimmung mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung. 
 
Der Radweg auf der Ostseite hat eine Breite von 1,70 m plus 55 cm Sicherheitsstreifen und der Rad-
weg auf der Westseite eine Breite von 2 m. Diese und alle weiteren Anlagen bleiben in ihrer Breite 
bestehen. Der Radweg auf der Westseite wird, zwischen den Baumreihen, um bis zu 10 cm angeho-
ben um die Wurzeln der Baumreihen beim Auskoffern nicht zu gefährden. Bei dem westlichen Geh-
weg wird die Neigung gedreht so, dass ebenfalls zur Baumreihe hin weniger Auskofferungstiefe er-
forderlich wird. Die Entwässerung erfolgt über eine Rinne aus 16/16/14 cm Betonsteinen. Alle Rad-
wege erhalten rotes Betonsteinpflaster 20/10/8 cm, die Gehwege und Zufahrten graue Betonplatten 
24/24/8 cm und die Sicherheitsstreifen anthrazitfarbenes Betonsteinpflaster 20/10/8 cm. 
 
Im Zuge der Maßnahme werden an den Einmündungen der Stichstraßen Aufpflasterungen erstellt. 
Dies erhöht die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger und trägt zur Verkehrsberuhigung der Ne-
benstraßen bei. 
 
Der barrierefreie Ausbau der Haltestellen erfolgt unter Vorbehalt. Sofern der Nahverkehrsplan in sei-
ner jetzigen Form beschlossen wird, würden die Haltestellen „Alsenstraße“ nicht mehr angefahren 
und ein Umbau ist dementsprechend nicht mehr erforderlich. 
 
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss. Die Ausführung der Kanalarbeiten ist 
für Herbst 2016 vorgesehen und wird auf 8 Monate geschätzt. Im Anschluss folgen die Straßenbau-
arbeiten welche schätzungsweise 10 Monate dauern werden. Die MünsterNetz GmbH beabsichtigen 
ihre Strom- und Gas-Versorgungsleitungen zu erneuern. 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit erfolgt in Abstimmung mit dem Ordnungsamt. 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Die Straßenbauarbeiten sind nach dem Förderprogramm „Förderrichtlinie für kommunalen Straßen-
bau (FöRikom-Stra)“, zuwendungsfähig, die Bewilligung liegt vor. 
 
Nach dem vorliegenden Bodengutachten sind sowohl die Fahrbahn als auch die beidseitigen Gehw e-
ge der Piusallee bisher nicht frostsicher ausgebaut im Sinne der RStO 12 (Richtlinien über die Sta n-
dardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen).  
 
Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Straße nach der erforderlichen Kanalsanierung und der Ve r-
sorgungsleitungen der Stadtwerke Münster (MünsterNetz) erhalten sowohl die Fahrbahn als auch die 
Gehwege erstmalig einen frostsicheren Oberbau. Diese geplanten Erneue rungs- und Verbess e-
rungsmaßnahmen sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (§ 8 KAG NRW).

- 4 - 
V/1054/2015 
Aufgrund der Bestimmungen in der Straßenbaubeitragsatzung der Stadt Münster vom 01.01.2013 
beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbaub erechtigten bei einer Einstufung der Piusa l-
lee als Hauptverkehrsstraße mit 40  % an den beitragsfähigen Kosten der Fahrbahn und mit 60  % an 
den beitragsfähigen Kosten der Gehwege. 
 
Nach einer vorläufigen Beitragsberechnung ergeben sich für den Ausbau der Fa hrbahn beitragsfähi-
ge Kosten von voraussichtlich 672.000,00 €. Die umlagefähigen Kosten betragen bei einer Anliege r-
beteiligung von 40 % demnach 268.800,00 €.  
Für den Ausbau der Gehwege betragen die beitragsfähigen Kosten voraussichtlich 114.800,00 €. 
Umlagefähig hiervon sind bei 60 %iger Anliegerbeteiligung 68.880,00 €.  
Die Radwege sind ausreichend dimensioniert und überwiegend frostsicher ausgebaut. Kosten hie rfür 
fallen nicht an.  
Insgesamt betragen die umlagefähigen Kosten 337.680,00 €.  
Der voraussichtliche Verteilerwert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt  3,07 €. 
 
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von rd. 600 m², zweigescho ssig 
bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung in Höhe von etwa 2.394,60 € rec hnen. 
Bei einer dreigeschossigen Bebauung ist ein Betrag von ca. 2.763,00 € zu erwarten.  
 
Im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes werden sämtliche Grundstückseigent ümer 
bzw. Erbbauberechtigte rechtzeitig vor Baubeginn persönlich angeschrieben u nd über die vorau s-
sichtlich anfallenden grundstücksbezogenen Beträge informiert. 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen/Vereinbarungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich. 
 
In Vertretung  
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlage: 
 
Lagepläne

Beratungsverlauf (2)

16.02.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.03.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Piusallee
  • Alsenstraße
  • Niedersachsenring
  • Bohlweg

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Details

Aktenzeichen
V/1054/2015
Typ
Vorlagen
Datum
18.12.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37