0332/2023
Baubeschluss für die Verbesserung der Radverkehrsführung an der Bushaltestelle Nippes S-Bahn mit der Änderung der Einmündungsbereiche Lämmerstraße und Escher Straße
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
951 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Aufgrund vorhandener Zwangspunkte und fehlender Platzverhältnisse sind weitere Gestaltungsmöglichkeiten nicht möglich. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
7276 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 664 Vorlagen-Nummer 0332/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Verbesserung der Radverkehrsführung an der Bushaltestelle Nippes S-Bahn mit der Änderung der Einmündungsbereiche Lämmerstraße und Escher Straße Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, mit der Verbesserung der Radver- kehrsführung an der Bushaltestelle Nippes S-Bahn durch die Änderung der Einmündungsbe- reiche Lämmerstraße und Escher Straße im Stadtbezirk Nippes mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 245.000 €. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 245.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 4.900 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Die Haltekanten der Bushaltestelle Nippes S-Bahn befinden sich unterhalb der S-Bahn- Unterführung. Im Sommer 2020 wurden die nördliche Einmündung Escher Straße und die angrenzende nördliche Bushaltestelle neu gestaltet. Gleichzeitig wurde die südliche Bushalte- kante ebenfalls mit einem 18 cm hohen Buskapstein barrierefrei ausgebaut. Die Haltekante und der Zugang zur S-Bahn Haltestelle sind mit taktilen Elementen ausgestattet worden. Be- reits mit der Planung der südlichen Bushaltestelle hat die Verwaltung eine Umplanung der Kreuzungsbereiche Hartwichstraße/Escher Straße/Sechzigstraße und Liebigstra- ße/Lämmerstraße erstellt. Die Umsetzung wurde jedoch zunächst zurückgestellt. Daher sind einige verkehrliche Missstände, die sich wie folgt darstellen, weiterhin nicht gelöst: - Im Kreuzungsbereich Liebigstraße/Lämmerstraße ragt der Bordstein soweit in die Fahrbahn, dass ein geradliniges Anfahren der Bushaltestelle schwer möglich ist, ohne den Bordstein zu touchieren. - Der Radweg von der Liebigstraße zur Hartwichstraße verläuft im Seitenraum direkt im Wartebereich der Haltestelle, was zu Konflikten mit Radfahrerenden und ein- und aus- steigenden Fahrgästen führt. - Das Linksabbiegen des Radverkehrs in die Sechzigstraße ist durch die Führung im Seitenraum erschwert. - Durch den vorhandenen stumpfwinkligen Straßenverlauf von der Unterführung in die 3 Escher Straße (Süd) wird oft die Geschwindigkeit beim Abbiegen überschritten. Es entstehen Konfliktsituationen mit vorfahrtsberechtigen Radfahrenden und zu Fuß Ge- henden. - Die vorhandene Litfaßsäule auf der Mittelinsel schränkt außerdem die Sicht der von der Escher Str. kommenden Fahrzeuge ein. Die Aufteilung der Planung in bereits 2020 umgesetzte und noch nicht umgesetzte Bereiche kann der Anlage 2 entnommen werden. 2. Planung In der Zwischenzeit hat die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung beauftragt, das Bahn- hofsumfeld verkehrssicher zu gestalten (Vorlage-Nr. AN/3638/2022 vom 01.09.2022). Aus diesem Grund hat die Verwaltung der Bezirksvertretung die Planung in einem Fachgespräch am 29.11.2022 vorgestellt. Möglichst alle Anregungen und Wünsche wurden in der Planung integriert. Radfahrende in Richtung Nippes werden ab der Lämmerstraße aus dem Seitenraum auf die Fahrbahn auf einen Radfahrstreifen geführt. Dazu wird die Bordführung an der Einmündung Lämmerstraße versetzt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird der Radfahrstreifen im Einmündungsbereich rot eingefärbt. Gleichzeitig wird der überdimensionierte Einmündungs- querschnitt der Lämmerstraße zurückgebaut. Die Querungslänge für Radfahrende und zu Fuß Gehende wird auf 5 m reduziert. Neben der Litfaßsäule werden 13 Anlehnbügel angeordnet und damit gleichzeitig widerrechtliches Parken auf dem Gehweg unterbunden. Im Rahmen der Umbaumaßnahme wird die Dynamische Fahrgastinformation, die sich noch an der ehemaligen Haltestelle befindet, im Haltekantenbereich versetzt. Zusätzlich wird der Wartebereich mit einer Sitzmöglichkeit und einem Abfalleimer ausgestattet. Die vorhandenen Fahrradnadeln an der Tunnelwand werden entfernt, um eine einbaufreie Unterführung zu er- möglichen. Somit kann die Gehweghinterkante für Menschen mit einer Sehbehinderung wie- der als Orientierungshilfe genutzt werden. Unmittelbar nach der Bushaltestelle wird eine Abbiegehilfe für Radfahrende, die links in die Sechzigstraße abbiegen möchten, eingerichtet. Der Aufstellbereich wird rot eingefärbt. Zu- sätzlich soll eine Mittelinsel für mehr Sicherheit sorgen. Die neu geplante Einmündung Escherstraße wird orthogonal zur Hartwichstraße geführt, da- mit die abbiegenden Fahrzeuge die Geschwindigkeit reduzieren müssen. Die vorhandene Mittelinsel entfällt. Die Litfaßsäule wird mittig auf dem Gehweg platziert, ohne die Sicht der einzelnen Verkehrsarten zu beschränken. Zwei neu angeordnete Grünbeete mit Baumbe- pflanzung rahmen den Einmündungsbereich ein. Eine Kombinationsanlage schützt die Bäume vor Anprall und wild abgestellten Fahrrädern. Im Bereich der Begrünung werden jeweils zwei weitere Anlehnbügel platziert. Die Markierung des Fußgängerüberweges auf der Hartwich- straße wird erneuert. Zusätzlich wird dieser im Gehwegbereich mit taktilen Elementen ausge- stattet. Zur Ausführungsplanung wird auf den in der Anlage 3 beigefügten Lageplan verwiesen. Vor- gesehen ist, die Maßnahme im Jahr 2025 umzusetzen. 3. Kosten und Finanzierung Die Gesamtkosten in Höhe von rd. 245.000 € sind investiv zu finanzieren. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. die benötigten investiven Mittel in Höhe von 245.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Stra- ßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-5-1139, Umgestaltung Nebenanlagen S-Bahnhof Nippes, bereitstellen. 4. Erläuterung zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- 4 tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Übersichtslageplan der Gesamtmaßnahme Anlage 3: Lageplan Linie 127 – Nippes S-Bahn (FR Ebertplatz)
Anlage 3 Lageplan Linie 127 - Nippes S-Bahn (FR Ebertplatz)
5429 Zeichen
M
A
A A
M
-
0.5/6
0.35/10
0.35/4
0.1/1.5
0.35/4
0.35/4
0.35/4
0.3/5
3x0.1/4
3x0.1/3
0.15/3 0.15/3
0.2/4
Radweg
Asph.
Pl.
Pfl.
Pl.
Radweg
B
us
Steg
Asph.
Pfl.
Pfl.
Autoausstellung
Autoausstellung
Tür
Pl.
Pl.
Pl.
unbef.
Pl.
Pl.
Radweg
Pfl.
Pfl.Tor
Pfl.
Gittermast
Pl.
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Pl.
Radweg
Rohr
Pfl.
Pfl. Pl.
Pl.
Asph.
Pfl.
Pfl.
Tür
Pfl.
Pfl.
Pl.
825
824
823
820
819
599
600
608
598
607
448
606
605
827
2265
26242624
221/10
287
286286
461
4892/202
4893/202
4894/202
4891/202
5515/202
5516/202
287
1087
447
2729/321
257 VD
Werkstatt
I FD
IV SDA
119
III SD
2
Fahrrad-
station
III SD
47
254
256 VD
III SDA
255 III SD
353
VD
II SD
III SD
I FD
102-
104 VD
IV WDA
108
VD
IV SDA
106
B
K
III SDA
IV SD
VD
135
III SDA
Aufzug
Bahnsteig
S6/S11
B
K
98-
100 B
K
B
K
IV SD
I FDVD
VD
Bahnsteig S6/S11
IV SDA
117
III MDA
115
Erker
ab I OG
RB, a=3
R=6,00 RB, a=3
R=8,00
HB, a=12
R=30,00
HB, a=10
R=6,00 HB, a=11
R=3,00
RB, a=3
R=0,50
HB, a=10
R=20,00
RB, a=3
R=16,00
HB, a=10-11
R=4,00
Baumstandort entsprechend
Grünhandbuch ausführen
Markierung FGU
erneuern
HB, a=11-12
R=4,00 RB, weiß a=3 RB, a=3
Einfahrtsschwelle
HB, a=10-8
RB, a=3
HB, a=10
HB, weiß a=10
HB, a=12
RB, a=3
R=3,00
HB, a=10
HB, a=12
RB, a=3
RB, a=0 RB, a=3
HB, a=3-7
TB, a=0
TB, a=0
HB, a=8
HB, a=8-3
VZ versetzen
VZ versetzen
VZ versetzen
SK versetzen
SK 50x30 neu
49,66
Litfaßsäule
versetzen
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Anlehnbügel Köln
10 stk
Anlehnbügel Köln
3 stk
DFI +
Fahrplan-
aushang
Ausbauende
Anschluss an Bestand
neuer Standort
Litfaßsäule
Ausbauende
Anschluss an Bestand
Grenze an Materialwechsel
Anlehnbügel Köln
1 stk
Anlehnbügel Köln
1 stk
VZ
versetzen
2x SK 50x50 neu
49,10
Beleuchtung
neu
Beleuchtung
neu SK 50x30 neu
48,69
Kombinationsanlage
(Anprallschutz)
2,5m x 2,5m
Ausbau vsl. 2025
Ausbau 08/2020
Ausbau 08/2020
Ausbau vsl. 2025
DFI +
Fahrplanaushang
versetzen
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in
250
Bez5
1189 mm 297 mm
03.01.2023
___ 03.01.2023
03.01.2023
03.01.2023
(664/5) (664/5)
5 / Nippes Lageplan / 22.06.2020
/ 22.06.2020
Linie 127 - Nippes S-Bahn (FR Ebertplatz)
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle
Neugestaltung der Nebenanlagen
Ausführungsplanung
X X
Anlage 3
Aufteilung der Planung Ausbau 2020 und 2022 29.09.2020
Lämmerstraße - Einbahnstraße mit Radverkehr in Gegenrichtung 23.11.2020
Änderung der Radverkehrsführung Liebigstr./ Hartwichstr. 22.12.2022
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast,
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15 rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
30/50 50/50
fest-
stehend
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Kleinpflaster 10/10
Grauwacke
Geländeverkauffläche/
Geländeankauffläche
Standort für
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
nehmbar
Zaun Buskapbord
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
"optionaler Standort"
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
H
Betonsteinplatten 30/30
anthrazit
Winkelstein 30/22/8
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
661/1 Taktile Elemente 19.06.2020
661/43 Radverkehr (mit Anmerkungen) 27.07.2020
671/44 Baumangelegenheiten 22.06.2020
KVB Buskap 22.06.2020
Rhein Energie Standort Beleuchtung
StEB Straßenabläufe 20.07.2020
Ströer Standort Litfaßsäule 06.08.2020
662/1 StVO-Anordnung 07.07.2020
665/4 Bauausführung
28.10.2020
05.10.2020
Anlage 2 Übersichtslageplan der Gesamtmaßnahme
96 Zeichen
Anlage 2 Übersichtslageplan der Gesamtmaßnahme Ausbau 202 5 Ausbau 202 5 Ausbau 2 02 0
Anlage 4- Schriftverkehr
2158 Zeichen
1 Anlage 4 Von: xxx Gesendet: Freitag, 3. Februar 2023 14:52 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Zur Beschlussvorlage 0332/2023 Sehr geehrte Damen und Herren, beantrage die Drehung der Fahrtrichtung in der Laemmerstrasse zwischen Zufahrt PR- Parkplatz und Kreuzung Liebigstrasse. Der Kreuzungsbereich Laemmerstrasse/Osterather Strasse bleibt ohne Einbahnregelung, um die Erreichbarkeit des PR-Parkplatzes zu gewaehrleisten bzw. verbessern. Begruendung: Ich verweise hier auf die Beratung in der BV Ehrenfeld zu meinem Buergerantrag "Osterath", dort hat der Verwaltungsvertreter die Aussage zur Drehung in der Vorlage als falsch bezeichnet. und eine erneute Pruefung auch ohne Antrag zu gesichert. Da in der Vorlage 0332/2023 die Drehung der Einbahnstrasse nicht beuecksictigt ist, stelle ich nun doch den Antrag. Durch die Drehung der Fahrtrichtung wird an gleich drei Kreuzungen die Verkehrssicherheit erhoeht. 1. Kreuzung Liebigstrasse/Laemmerstrasse/Escher Strasse An der Kreuzung kommen nicht mehr aus vier Richtung auf die Kreuzung zu, sondern dann aus drei. Bleibt die Fahrtrichtung bestehen, gibt es keine ausreichende Sicht sowohl in Richtung Liebigstrasse wie auch in Richtung Hartwichstrasse fuer die Verkehrsteilnehmer*innen aus der Laemmerstrasse. 2. Kreuzung Laemmerstrasse/Osterather Strasse Durch die Drehung koennten die LKWs durch die bevoekerungsaermeren Strassenabschnitte Escher Srasse und Laemmerstrasse bei ihrer Fahrt zwischen Standorten Geldernstrasse und Hornstrasse gefuehrt werden. Die LKWs braeuchten nicht mehr beim Rechtsabbiegen aus der Osterather Strasse in die Laemmerstrasse, den Gehweg auf der Seite der Bahnstrecke ueberfahren. 3. Kreuzung Liebigstrasse/Osterather Strasse und Geldernstrasse Gemaess 2. wuerden einiger LKWs diese Kreuzung nutzen. 2 Da ich bei der Sitzung der BV Nippes am 16. Maerz 2023 beruflich verhindert (parallele Sitzung der BV Chorweiler), bitte ich die Bezirksvertreter*innen mir vorab Fragen zuzusenden, um sie zu beantworten. Mit freundlichen Gruessen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0332/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.03.2023
- Erstellt
- 23.01.2023 13:03