Mandari Insight

0332/2023

Baubeschluss für die Verbesserung der Radverkehrsführung an der Bushaltestelle Nippes S-Bahn mit der Änderung der Einmündungsbereiche Lämmerstraße und Escher Straße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 04.05.2023, TOP 9.1.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 3 Lageplan Linie 127 - Nippes S-Bahn (FR Ebertplatz)

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Anlage 2 Übersichtslageplan der Gesamtmaßnahme

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Ansehen

Anlage 4- Schriftverkehr

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

951 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Aufgrund vorhandener Zwangspunkte und fehlender Platzverhältnisse sind weitere 
Gestaltungsmöglichkeiten nicht möglich. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7276 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
664 
Vorlagen-Nummer 
 0332/2023 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Verbesserung der Radverkehrsführung an der Bushaltestelle 
Nippes S-Bahn mit der Änderung der Einmündungsbereiche Lämmerstraße und Escher 
Straße  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, mit der Verbesserung der Radver-
kehrsführung an der Bushaltestelle Nippes S-Bahn durch die Änderung der Einmündungsbe-
reiche Lämmerstraße und Escher Straße im Stadtbezirk Nippes mit Gesamtkosten in Höhe 
von rd. 245.000 €. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   245.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   4.900 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
1. Ausgangslage 
Die Haltekanten der Bushaltestelle Nippes S-Bahn befinden sich unterhalb der S-Bahn-
Unterführung. Im Sommer 2020 wurden die nördliche Einmündung Escher Straße und die 
angrenzende nördliche Bushaltestelle neu gestaltet. Gleichzeitig wurde die südliche Bushalte-
kante ebenfalls mit einem 18 cm hohen Buskapstein barrierefrei ausgebaut. Die Haltekante 
und der Zugang zur S-Bahn Haltestelle sind mit taktilen Elementen ausgestattet worden. Be-
reits mit der Planung der südlichen Bushaltestelle hat die Verwaltung eine Umplanung der 
Kreuzungsbereiche Hartwichstraße/Escher Straße/Sechzigstraße und Liebigstra-
ße/Lämmerstraße erstellt. Die Umsetzung wurde jedoch zunächst zurückgestellt. Daher sind 
einige verkehrliche Missstände, die sich wie folgt darstellen, weiterhin nicht gelöst: 
- Im Kreuzungsbereich Liebigstraße/Lämmerstraße ragt der Bordstein soweit in die 
Fahrbahn, dass ein geradliniges Anfahren der Bushaltestelle schwer möglich ist, ohne 
den Bordstein zu touchieren.  
- Der Radweg von der Liebigstraße zur Hartwichstraße verläuft im Seitenraum direkt im 
Wartebereich der Haltestelle, was zu Konflikten mit Radfahrerenden und ein- und aus-
steigenden Fahrgästen führt. 
- Das Linksabbiegen des Radverkehrs in die Sechzigstraße ist durch die Führung im 
Seitenraum erschwert.  
- Durch den vorhandenen stumpfwinkligen Straßenverlauf von der Unterführung in die

3 
Escher Straße (Süd) wird oft die Geschwindigkeit beim Abbiegen überschritten. Es 
entstehen Konfliktsituationen mit vorfahrtsberechtigen Radfahrenden und zu Fuß Ge-
henden.  
- Die vorhandene Litfaßsäule auf der Mittelinsel schränkt außerdem die Sicht der von 
der Escher Str. kommenden Fahrzeuge ein.  
 
Die Aufteilung der Planung in bereits 2020 umgesetzte und noch nicht umgesetzte Bereiche 
kann der Anlage 2 entnommen werden.  
 
2. Planung 
In der Zwischenzeit hat die Bezirksvertretung Nippes die Verwaltung beauftragt, das Bahn-
hofsumfeld verkehrssicher zu gestalten (Vorlage-Nr. AN/3638/2022 vom 01.09.2022). Aus 
diesem Grund hat die Verwaltung der Bezirksvertretung die Planung in einem Fachgespräch 
am 29.11.2022 vorgestellt. Möglichst alle Anregungen und Wünsche wurden in der Planung 
integriert.  
 
Radfahrende in Richtung Nippes werden ab der Lämmerstraße aus dem Seitenraum auf die 
Fahrbahn auf einen Radfahrstreifen geführt. Dazu wird die Bordführung an der Einmündung 
Lämmerstraße versetzt. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wird der Radfahrstreifen im 
Einmündungsbereich rot eingefärbt. Gleichzeitig wird der überdimensionierte Einmündungs-
querschnitt der Lämmerstraße zurückgebaut. Die Querungslänge für Radfahrende und zu Fuß 
Gehende wird auf 5 m reduziert. Neben der Litfaßsäule werden 13 Anlehnbügel angeordnet 
und damit gleichzeitig widerrechtliches Parken auf dem Gehweg unterbunden.  
 
Im Rahmen der Umbaumaßnahme wird die Dynamische Fahrgastinformation, die sich noch 
an der ehemaligen Haltestelle befindet, im Haltekantenbereich versetzt. Zusätzlich wird der 
Wartebereich mit einer Sitzmöglichkeit und einem Abfalleimer ausgestattet. Die vorhandenen 
Fahrradnadeln an der Tunnelwand werden entfernt, um eine einbaufreie Unterführung zu er-
möglichen. Somit kann die Gehweghinterkante für Menschen mit einer Sehbehinderung wie-
der als Orientierungshilfe genutzt werden. 
 
Unmittelbar nach der Bushaltestelle wird eine Abbiegehilfe für Radfahrende, die links in die 
Sechzigstraße abbiegen möchten, eingerichtet. Der Aufstellbereich wird rot eingefärbt. Zu-
sätzlich soll eine Mittelinsel für mehr Sicherheit sorgen.  
 
Die neu geplante Einmündung Escherstraße wird orthogonal zur Hartwichstraße geführt, da-
mit die abbiegenden Fahrzeuge die Geschwindigkeit reduzieren müssen. Die vorhandene 
Mittelinsel entfällt. Die Litfaßsäule wird mittig auf dem Gehweg platziert, ohne die Sicht der 
einzelnen Verkehrsarten zu beschränken. Zwei neu angeordnete Grünbeete mit Baumbe-
pflanzung rahmen den Einmündungsbereich ein. Eine Kombinationsanlage schützt die Bäume 
vor Anprall und wild abgestellten Fahrrädern. Im Bereich der Begrünung werden jeweils zwei 
weitere Anlehnbügel platziert. Die Markierung des Fußgängerüberweges auf der Hartwich-
straße wird erneuert. Zusätzlich wird dieser im Gehwegbereich mit taktilen Elementen ausge-
stattet. 
 
Zur Ausführungsplanung wird auf den in der Anlage 3 beigefügten Lageplan verwiesen. Vor-
gesehen ist, die Maßnahme im Jahr 2025 umzusetzen.  
 
3. Kosten und Finanzierung 
Die Gesamtkosten in Höhe von rd. 245.000 € sind investiv zu finanzieren.  
 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 ff. 
die benötigten investiven Mittel in Höhe von 245.000 € im Teilfinanzplan des Amtes für Stra-
ßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 
8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-5-1139, Umgestaltung 
Nebenanlagen S-Bahnhof Nippes, bereitstellen. 
 
4. Erläuterung zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-

4 
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Übersichtslageplan der Gesamtmaßnahme 
Anlage 3: Lageplan Linie 127 – Nippes S-Bahn (FR Ebertplatz)

Anlage 3 Lageplan Linie 127 - Nippes S-Bahn (FR Ebertplatz)

5429 Zeichen

M
A
A A
M
-
0.5/6
0.35/10
0.35/4
0.1/1.5
0.35/4
0.35/4
0.35/4
0.3/5
3x0.1/4
3x0.1/3
0.15/3 0.15/3
0.2/4
Radweg 
Asph.
Pl.
Pfl.
Pl.
Radweg 
B
us 
Steg 
Asph.
Pfl.
Pfl.
Autoausstellung
Autoausstellung
Tür 
Pl.
Pl.
Pl.
unbef.
Pl.
Pl.
Radweg 
Pfl.
Pfl.Tor 
Pfl.
Gittermast
Pl.
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Pl.
Radweg 
Rohr
Pfl.
Pfl. Pl.
Pl.
Asph.
Pfl.
Pfl.
Tür 
Pfl.
Pfl.
Pl.
825
824
823
820
819
599
600
608
598
607
448
606
605
827
2265
26242624
221/10
287
286286
461
4892/202
4893/202
4894/202
4891/202
5515/202
5516/202
287
1087
447
2729/321
257 VD 
Werkstatt
I FD
IV SDA
119 
III SD
2
Fahrrad- 
station 
III SD
47 
254 
256 VD 
III SDA
255 III SD
353 
VD 
II SD
III SD
I FD
102-
104 VD 
IV WDA
108 
VD 
IV SDA
106 
B
K 
III SDA
IV SD
VD 
135 
III SDA
Aufzug 
Bahnsteig 
S6/S11 
B
K 
98-
100 B
K 
B
K 
IV SD
I FDVD 
VD 
Bahnsteig S6/S11 
IV SDA
117 
III MDA
115 
Erker 
ab I OG 
RB, a=3 
R=6,00 RB, a=3 
R=8,00 
HB, a=12 
R=30,00 
HB, a=10 
R=6,00 HB, a=11 
R=3,00 
RB, a=3 
R=0,50 
HB, a=10 
R=20,00 
RB, a=3 
R=16,00 
HB, a=10-11 
R=4,00 
Baumstandort entsprechend 
Grünhandbuch ausführen 
Markierung FGU 
erneuern 
HB, a=11-12 
R=4,00 RB, weiß  a=3 RB, a=3 
Einfahrtsschwelle 
HB, a=10-8 
RB, a=3 
HB, a=10 
HB, weiß a=10 
HB, a=12 
RB, a=3 
R=3,00 
HB, a=10 
HB, a=12 
RB, a=3 
RB, a=0 RB, a=3 
HB, a=3-7 
TB, a=0 
TB, a=0 
HB, a=8 
HB, a=8-3 
VZ versetzen 
VZ versetzen 
VZ versetzen 
SK versetzen 
SK 50x30 neu 
49,66 
Litfaßsäule 
versetzen 
Ausbauende 
Anschluss an Bestand 
Ausbauende 
Anschluss an Bestand 
Anlehnbügel Köln 
10 stk 
Anlehnbügel Köln 
3 stk 
DFI + 
Fahrplan- 
aushang 
Ausbauende 
Anschluss an Bestand 
neuer Standort 
Litfaßsäule 
Ausbauende 
Anschluss an Bestand 
Grenze an Materialwechsel 
Anlehnbügel Köln 
1 stk 
Anlehnbügel Köln 
1 stk 
VZ 
versetzen 
2x SK 50x50 neu 
49,10 
Beleuchtung 
neu 
Beleuchtung 
neu SK 50x30 neu 
48,69 
Kombinationsanlage 
(Anprallschutz) 
2,5m x 2,5m 
Ausbau vsl. 2025 
Ausbau 08/2020 
Ausbau 08/2020 
Ausbau vsl. 2025 
DFI + 
Fahrplanaushang 
versetzen 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (664) Sachgebietsleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
Bez5 
1189 mm 297 mm 
03.01.2023 
                     ___ 03.01.2023 
 
03.01.2023 
 
 
03.01.2023 
 
(664/5) (664/5) 
5 / Nippes Lageplan            / 22.06.2020 
           / 22.06.2020 
Linie 127  -  Nippes S-Bahn (FR Ebertplatz) 
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle 
Neugestaltung der Nebenanlagen 
Ausführungsplanung 
X X
Anlage 3 
Aufteilung der Planung Ausbau 2020 und 2022 29.09.2020 
Lämmerstraße - Einbahnstraße mit Radverkehr in Gegenrichtung 23.11.2020 
Änderung der Radverkehrsführung Liebigstr./ Hartwichstr. 22.12.2022 
Bestand 
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende               
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung 
Kleinpflaster 10/10
Granit, hell
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten 
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
30/50 50/50 
fest- 
stehend 
Baum
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbehälter
Standort für
LSA und Mast
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein
16/16/14
Kleinpflaster 10/10
Grauwacke
Geländeverkauffläche/ 
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus- 
nehmbar 
Zaun Buskapbord
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
Dynamische
Fahrgastinformation
(DFI)
"optionaler Standort"
Fahrgastunterstand
"optionaler Standort"
Fahrradnadel /
Anlehnbügel
fußläufiger
Hauseingang
H
Betonsteinplatten 30/30
anthrazit
Winkelstein 30/22/8
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
661/1 Taktile Elemente 19.06.2020 
661/43 Radverkehr    (mit Anmerkungen) 27.07.2020 
671/44 Baumangelegenheiten 22.06.2020 
KVB Buskap 22.06.2020 
Rhein Energie Standort Beleuchtung 
StEB Straßenabläufe 20.07.2020 
Ströer Standort Litfaßsäule 06.08.2020 
662/1 StVO-Anordnung 07.07.2020 
665/4 Bauausführung 
28.10.2020 
05.10.2020

Anlage 2 Übersichtslageplan der Gesamtmaßnahme

96 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Übersichtslageplan der Gesamtmaßnahme 
  
Ausbau 202 5 Ausbau 202 5 
Ausbau 2 02 0

Anlage 4- Schriftverkehr

2158 Zeichen

1 
 
Anlage 4 
 
Von: xxx  
Gesendet: Freitag, 3. Februar 2023 14:52 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Zur Beschlussvorlage 0332/2023 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
beantrage die Drehung der Fahrtrichtung in der Laemmerstrasse zwischen Zufahrt PR-
Parkplatz und Kreuzung Liebigstrasse. Der Kreuzungsbereich Laemmerstrasse/Osterather 
Strasse bleibt ohne Einbahnregelung, um die Erreichbarkeit des PR-Parkplatzes zu 
gewaehrleisten bzw. verbessern. 
 
Begruendung: 
Ich verweise hier auf die Beratung in der BV Ehrenfeld zu meinem Buergerantrag "Osterath", 
dort hat der Verwaltungsvertreter die Aussage zur Drehung in der Vorlage als falsch 
bezeichnet. und eine erneute Pruefung auch ohne Antrag zu gesichert. 
Da in der Vorlage 0332/2023 die Drehung der Einbahnstrasse nicht beuecksictigt ist, stelle 
ich nun doch den Antrag. 
Durch die Drehung der Fahrtrichtung wird an gleich drei Kreuzungen die Verkehrssicherheit 
erhoeht. 
 
1. Kreuzung Liebigstrasse/Laemmerstrasse/Escher Strasse 
An der Kreuzung kommen nicht mehr aus vier Richtung auf die Kreuzung zu, sondern dann 
aus drei. 
Bleibt die Fahrtrichtung bestehen, gibt es keine ausreichende Sicht sowohl in Richtung 
Liebigstrasse wie auch in Richtung Hartwichstrasse fuer die Verkehrsteilnehmer*innen aus 
der Laemmerstrasse. 
 
2. Kreuzung Laemmerstrasse/Osterather Strasse 
Durch die Drehung koennten die LKWs durch die bevoekerungsaermeren 
Strassenabschnitte Escher Srasse und Laemmerstrasse bei ihrer Fahrt zwischen Standorten 
Geldernstrasse und Hornstrasse gefuehrt werden. Die LKWs braeuchten nicht mehr beim 
Rechtsabbiegen aus der Osterather Strasse in die Laemmerstrasse, den Gehweg auf der 
Seite der Bahnstrecke ueberfahren. 
 
3. Kreuzung Liebigstrasse/Osterather Strasse und Geldernstrasse 
Gemaess 2. wuerden einiger LKWs diese Kreuzung nutzen.

2 
 
 
Da ich bei der Sitzung der BV Nippes am 16. Maerz 2023 beruflich verhindert (parallele 
Sitzung der BV Chorweiler), bitte ich die Bezirksvertreter*innen mir vorab Fragen 
zuzusenden, um sie zu beantworten. 
 
Mit freundlichen Gruessen

Beratungsverlauf (1)

04.05.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0332/2023
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.03.2023
Erstellt
23.01.2023 13:03