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3649/2021

Zukünftige Nutzung Brachfläche Radiumstr. östlich des Aldi-Parkplatzes in Köln-Dellbrück

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 25.10.2021, TOP 7.1.6

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5876 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 3649/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021 
 
Zukünftige Nutzung Brachfläche Radiumstr. östlich des Aldi-Parkplatzes in Köln-Dellbrück; 
hier: gemeinsame Anfrage der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und EMT Tücks (FDP) vom 
20.01.2021 
Frage:1 
Ist der Verwaltung bekannt, ob und in welchem Umfang die Brachfläche durch die frühere industrielle 
Nutzung kontaminiert ist und ob hiervon eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die angefragte Fläche ist Teil des bei der Unteren Bodenschutzbehörde erfassten Altstandortes. 
Hierbei  handelt es sich um eine ehemalige Gummifabrik. Laut eines historischen Gebäudeplanes 
befanden sich im angefragten Bereich ein Löschteich und die ehemalige Kantine der Fabrik. 
 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse zu Bodenuntersuchungen vor. 
 
Frage 2: 
Ist es zutreffend, dass aufgrund des bestehenden Bebauungsplans eine Bebauung mit bis zu vier 
Geschossen plus Technikaufbau unter Einhaltung des Dreimeterabstandes zum Strundener Bach als 
Grundstücksgrenze nach Süden zulässig ist ? Sofern die Verwaltung die Frage zu 2. bejahen sollte: 
Hat die Verwaltung bei der Festsetzung der maximalen Geschosszahl ermessensfehlerfrei berück-
sichtigt, dass südlich des Strundener Baches/östlich des Rewe-Markts eine Wohnbebauung mit ma-
ximal 1,5 Geschossen direkt angrenzt ? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Nein dies ist nicht zutreffend. Der Bebauungsplan „Hatzfeldstraße in Köln-Dellbrück“ (seit 29.01.2014 
rechtskräftig) trifft als sogenannter „einfacher“ Bebauungsplan nach § 9 Abs. 2a BauGB lediglich 
Festsetzungen zum Ausschluss von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sorti-
menten. Im Übrigen beurteilt sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). 
Dies bedeutet, dass ein Gebäude sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und 
der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen 
muss. Zudem muss die Erschließung gesichert sein. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar-
beitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. 
 
Frage 3: 
Ist geplant, dass im Zuge einer zukünftigen Baumaßnahme auf der Brachfläche der Strundener Bach 
im Abschnitt zwischen Mielenforster Str. und dem Rewe-Markt in der Hatzfeldstr. kanalisiert bzw. ein-
gehaust werden soll? Sofern die Verwaltung die Frage zu 4. bejahen sollte: Ist eine Kanalisierung 
bzw. Einhausung statthaft unter Berücksichtigung des geltenden Landschaftsentwicklungsplans?  
 
Antwort der Verwaltung 
Von einer geplanten Kanalisierung oder Einhausung kann nicht die Rede sein.

2 
 
Vielmehr ist in dem fraglichen Gewässerabschnitt auf Höhe des als Brachgelände bezeichneten Bau-
grundstückes an der Radiumstr. geplant, dass Gewässerbett einseitig zu verbreitern. Durch die Auf-
weitung erfährt das Gewässer an der Stelle eine ökologische Aufwertung, unter anderem durch den 
dann möglichen Einbau von Totholz und  Störsteinen. Die Strunde hat in dem fraglichen Bereich zum 
Teil durch den in der  Vergangenheit  angebrachten Uferverbau der gegenüber liegenden Anlieger 
bereits einen kanalähnlichen Charakter erfahren, der nun durch die geplante Maßnahme eine gewis-
se Entschärfung erfahren soll. 
 
Für Flächen im Uferbereich, die als Leiteraufstellfläche für die Feuerwehr vorgeschrieben sind, soll 
durch eine fugenreichen Natursteinmauer sowohl Böschungsbereich mit fester Oberkante als auch 
ein neuer Lebensraum für Tiere und Pflanzen am Wasser geschaffen werden. 
 
Für den im Rahmen des Bauvorhabens zur Errichtung eines beantragten Mehrfamilienhäuser vorge-
sehene Eingriff in den Gewässerrandstreifen bzw. dessen Umgestaltung  wurde eine  wasserrechtli-
che Genehmigung gem. § 22 Landeswassergesetz (LWG) in 2019 erteilt. Der Landschaftsschutz ist 
an der Stelle nicht  betroffen,  da Innenbereich. 
 
Einer Kanalisierung bzw. Einhausung eines Gewässers steht grundsätzlich das Verschlechterungs-
verbot nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie entgegen. 
 
Die geplante Maßnahme ist geeignet, den gewässerökologischen Zustand an der Stelle zu verbes-
sern, das heißt ausschließlich positive Effekte auf  den ökologischen Zustand  des Gewässers zu 
bewirken. Insofern besteht keine Notwendigkeit von Erhebungen zu Auswirkungen auf  Flora und  
Fauna des Gewässers an der Stelle.  
 
Die Frage  zu 4. erübrigt sich somit. 
 
Frage 4: 
Gibt es Erhebungen der Verwaltung über die möglichen Auswirkungen für Fauna und Flora im Falle 
einer Kanalisierung/Einhausung des Strundener Bachs im unter 4. genannten Abschnitt ? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Da keine Einhausung geplant ist muss dies auch nicht untersucht werden. Die geplante Aufweitung 
hat positive Effekte sowohl für die Fauna wie auch für die Flora im angesprochenen Bereich 
 
Frage 5: 
Wie stellt die Verwaltung sicher, dass bei einer möglichen zukünftigen Wohnbebauung der Brachflä-
che genügend Autostellplätze vorgehalten werden angesichts des Umstandes, dass der Aldi-
Parkplatz wochentags bis 20.00 h und samstags bis 18.00 hoch frequentiert ist und der Rewe-
Parkplatz ebenfalls bis zum Ladenschluss um 22.00 h? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Bauaufsicht prüft gemäß § 48 Bauordnung NRW (BauO NRW) nach Einreichung eines Bauan-
trags im Baugenehmigungsverfahren, ob ausreichend Stellplätze auf dem eigenen Grundstück oder 
in zumutbarer Entfernung hergestellt und öffentlich-rechtlich gesichert werden.  
 
Die Berechnung erfolgt nach der Stellplatzsatzung in Verbindung mit der Richtzahlenliste und der 
ÖPNV-Karte, die vom Rat der Stadt Köln bereits beschlossen wurden. Ob Stellplätze abgelöst wer-
den können, wird ebenfalls im Baugenehmigungsverfahren geprüft.

Beratungsverlauf (1)

25.10.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3649/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.10.2021
Erstellt
18.10.2021 09:02