Mandari Insight

V/0181/2016

Warendorfer Straße, Emsstraße – Rheinstraße / Ortsfahrbahn

Vorlagen 02.03.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 10.05.2016, TOP 4.12

AUKB_V_0181_2016_Warendorfer_Vorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

AUKB_V_0181_2016_Warendorfer_Vorlage

34 Zeichen

DH

Anlage zur Vorlage
V/0181/2016

Beschlussvorlage

6166 Zeichen

V/0181/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Warendorfer Straße, Emsstraße – Rheinstraße / Ortsfahrbahn 
- Baubeschluss Kanalsanierung mit Straßenverbesserung (KAG) - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Pläne W-133 1 und 2  vom 
29.10.2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 450.000 € ent-
stehen. Einnahmen in Höhe von ca. 38.000 € werden aus den KAG-Beiträgen erwartet. 
 
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
Teilfinanzplan  
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserung von Kanälen / 
Hausanschlüssen 
  
Auszahlungen   2016 450.000 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen   
Investitionsmaßnahme 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG   
Einzahlungen   2017 38.000 
Saldo    412.000 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0181/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.03.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0181/2016 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2016 bei de n o.g. Pr o-
duktgruppen veranschlagt.  
 
 
Begründung: 
 
1. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Der Schmutzwasserkanal  aus dem Jahr 1920 muss aus baulichen Gründen erneuert werden. Es 
wurden u. a. Rohrbrüche, fehlende Rohrteile und Einstürze durch die Untersuchung im September 
2013 festgestellt. Die Kanäle wurden in die Schadensklassen 0 bis 3 eingestuft. 
 
Die Grundstücksanschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation weisen das gle iche 
Schadensbild auf. 
 
Aufgrund der festgestellten Schäden und des vorhandenen Rohrquerschnittes (Eiprofil 300/450) ist 
eine Kanalsanierung mittels Linerverfahren o. ä. nicht möglich. 
 
Die Kanalisation liegt im Einzugsgebiet des Hauptsammlers III. Das vorhandene Trennsystem wird 
beibehalten.  
 
münsterNETZ plant in den nördlichen Nebenanlagen die Erneuerung der Wasser -, der Gas- und der 
Stromleitungen einschließlich der Hausanschlüsse. 
 
Die Straße ist asphaltiert. Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten wird zwischen Haus 229 und der 
Einmündung Moselstraße die Deck- und Binderschicht in gesamter Fahrbahnbreite und anschließend 
die Deckschicht in der nördlichen Fahrspurbreite erneuert. 
 
Die gepflasterten Gehwege  und die Parkflächen müssen nach den Arbeiten an den Grundstücksa n-
schlussleitungen und den Versorgungsleitungen von münsterNETZ vollflächig erneuert werden. 
 
Die Anforderung an die Barrierefreiheit wird im Rahmen der Wiederherstellung der Verkehrsfl ächen 
durch Bordsteinabsenkungen umgesetzt. 
 
 
2. Ausschreibung und Bau: 
 
Die Arbeiten an dem Kanal werden in offener Bauweise durchgeführt. Insgesamt werden ca. 240 Me-
ter DN 250 und ca. 160 m Grundstücksanschlussleitungen DN 150 eingebaut. Die alten Kanäle we r-
den verfüllt.  
  
Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss. Die Bauzeit wird voraussichtlich 
sechs Monate betragen. 
 
Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. 
 
 
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: 
 
Nach dem vorliegenden Baugrundgutachten sind der nördliche Gehweg sowie der Parkstreifen zw i-
schen der Moselstraße und der Rheinstraße in der Ortsfahrbahn Warendorfer Straße bisher nicht 
durchgängig frostsicher ausgebaut im Sinne der RStO12 (Richtlinien über die Standardisi erung des 
Oberbaus von Verkehrsflächen). Im Rahmen der notwendigen Kanalsanierung und Arbeiten der 
Stadtwerke Münster an ihren Versorgungsleitungen erhalten sowohl  der Gehweg als auch der Par k-
streifen erstmalig einen durchgängig frostsicheren Oberbau. Diese verbesserte Wiede rherstellung ist

- 3 - 
V/0181/2016 
beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. Die Fahrbahn wird lediglich in Baugr u-
benbreite geöffnet und wieder geschlossen und im Rahmen der Wiederherstellung in Gänze mit einer 
neuen Deck- und Binderschicht versehen, was keine Beitragserhebung nach sich zieht. 
 
Gem. § 8 KAG NRW sind die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen 
Grundstücke an den beitragsfähigen Kosten des Ausbaus zu beteiligen. 
 
Nach § 3 Abs. 3 Buchstabe a der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach §  8 KAG NRW für 
Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster vom 11.11.2012 (SBS), handelt es sich bei der Ort s-
fahrbahn der Warendorfer Straße um eine Anliegerstraße. Nach den Bestimmungen der SBS sind die 
Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke mit 80  % an den 
beitragsfähigen Kosten des Ausbaus zu beteiligen. 
 
Nach einer vorläufigen Beitragsberech nung ergeben sich für den Ausbau des Gehweges und des 
Parkstreifens beitragsfähige Kosten von voraussichtlich 47.325,00 €. Die umlagefähigen Kosten b e-
tragen bei einer Anliegerbeteiligung von 80 % demnach 37.860,00 €. Der voraussichtliche Verteile r-
wert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt rd. 3,77 €. 
 
Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von 300 m², zweigeschossig 
bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung von etwa 1.470,00 € rechnen. Bei e iner 
dreigeschossigen Bebauung wäre mit einer Beitragsbelastung von etwa 1.700,00 € zu rec hnen. Die 
Beitragshöhen liegen zwischen ca. 160,00 € (Wohnungsteileigentum) und 5.050,00 €. 
 
 
4. Genehmigungen/Vereinbarungen: 
 
Eine Genehmigung nach § 58 LWG ist vorhanden. 
 
5. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich.  
 
Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Information s-
schreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme informiert. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Warendorfer Straße
  • Emsstraße
  • Rheinstraße
  • Moselstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0181/2016
Typ
Vorlagen
Datum
02.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37