V/0181/2016
Warendorfer Straße, Emsstraße – Rheinstraße / Ortsfahrbahn
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AUKB_V_0181_2016_Warendorfer_Vorlage
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DH Anlage zur Vorlage V/0181/2016
Beschlussvorlage
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V/0181/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Warendorfer Straße, Emsstraße – Rheinstraße / Ortsfahrbahn - Baubeschluss Kanalsanierung mit Straßenverbesserung (KAG) - Beratungsfolge 12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Planung (Pläne W-133 1 und 2 vom 29.10.2015) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 450.000 € ent- stehen. Einnahmen in Höhe von ca. 38.000 € werden aus den KAG-Beiträgen erwartet. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaßnahme 0012 Verbesserung von Kanälen / Hausanschlüssen Auszahlungen 2016 450.000 Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Investitionsmaßnahme 0005 Straßenbaubeiträge nach KAG Einzahlungen 2017 38.000 Saldo 412.000 Vorlagen-Nr.: V/0181/2016 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 16.03.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0181/2016 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2016 bei de n o.g. Pr o- duktgruppen veranschlagt. Begründung: 1. Beschreibung der Baumaßnahme: Der Schmutzwasserkanal aus dem Jahr 1920 muss aus baulichen Gründen erneuert werden. Es wurden u. a. Rohrbrüche, fehlende Rohrteile und Einstürze durch die Untersuchung im September 2013 festgestellt. Die Kanäle wurden in die Schadensklassen 0 bis 3 eingestuft. Die Grundstücksanschlussleitungen der Schmutz- und Regenwasserkanalisation weisen das gle iche Schadensbild auf. Aufgrund der festgestellten Schäden und des vorhandenen Rohrquerschnittes (Eiprofil 300/450) ist eine Kanalsanierung mittels Linerverfahren o. ä. nicht möglich. Die Kanalisation liegt im Einzugsgebiet des Hauptsammlers III. Das vorhandene Trennsystem wird beibehalten. münsterNETZ plant in den nördlichen Nebenanlagen die Erneuerung der Wasser -, der Gas- und der Stromleitungen einschließlich der Hausanschlüsse. Die Straße ist asphaltiert. Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten wird zwischen Haus 229 und der Einmündung Moselstraße die Deck- und Binderschicht in gesamter Fahrbahnbreite und anschließend die Deckschicht in der nördlichen Fahrspurbreite erneuert. Die gepflasterten Gehwege und die Parkflächen müssen nach den Arbeiten an den Grundstücksa n- schlussleitungen und den Versorgungsleitungen von münsterNETZ vollflächig erneuert werden. Die Anforderung an die Barrierefreiheit wird im Rahmen der Wiederherstellung der Verkehrsfl ächen durch Bordsteinabsenkungen umgesetzt. 2. Ausschreibung und Bau: Die Arbeiten an dem Kanal werden in offener Bauweise durchgeführt. Insgesamt werden ca. 240 Me- ter DN 250 und ca. 160 m Grundstücksanschlussleitungen DN 150 eingebaut. Die alten Kanäle we r- den verfüllt. Die Ausschreibung erfolgt unmittelbar nach dem Baubeschluss. Die Bauzeit wird voraussichtlich sechs Monate betragen. Die Verkehrsregelung während der Bauzeit wird in Absprache mit dem Ordnungsamt durchgeführt. 3. Beiträge Dritter/Zuschüsse: Nach dem vorliegenden Baugrundgutachten sind der nördliche Gehweg sowie der Parkstreifen zw i- schen der Moselstraße und der Rheinstraße in der Ortsfahrbahn Warendorfer Straße bisher nicht durchgängig frostsicher ausgebaut im Sinne der RStO12 (Richtlinien über die Standardisi erung des Oberbaus von Verkehrsflächen). Im Rahmen der notwendigen Kanalsanierung und Arbeiten der Stadtwerke Münster an ihren Versorgungsleitungen erhalten sowohl der Gehweg als auch der Par k- streifen erstmalig einen durchgängig frostsicheren Oberbau. Diese verbesserte Wiede rherstellung ist - 3 - V/0181/2016 beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. Die Fahrbahn wird lediglich in Baugr u- benbreite geöffnet und wieder geschlossen und im Rahmen der Wiederherstellung in Gänze mit einer neuen Deck- und Binderschicht versehen, was keine Beitragserhebung nach sich zieht. Gem. § 8 KAG NRW sind die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke an den beitragsfähigen Kosten des Ausbaus zu beteiligen. Nach § 3 Abs. 3 Buchstabe a der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster vom 11.11.2012 (SBS), handelt es sich bei der Ort s- fahrbahn der Warendorfer Straße um eine Anliegerstraße. Nach den Bestimmungen der SBS sind die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke mit 80 % an den beitragsfähigen Kosten des Ausbaus zu beteiligen. Nach einer vorläufigen Beitragsberech nung ergeben sich für den Ausbau des Gehweges und des Parkstreifens beitragsfähige Kosten von voraussichtlich 47.325,00 €. Die umlagefähigen Kosten b e- tragen bei einer Anliegerbeteiligung von 80 % demnach 37.860,00 €. Der voraussichtliche Verteile r- wert pro m² vervielfältigter Grundstücksfläche beträgt rd. 3,77 €. Ein durchschnittliches Wohngrundstück mit einer Grundstücksgröße von 300 m², zweigeschossig bebaut, muss mit einer voraussichtlichen Beitragsbelastung von etwa 1.470,00 € rechnen. Bei e iner dreigeschossigen Bebauung wäre mit einer Beitragsbelastung von etwa 1.700,00 € zu rec hnen. Die Beitragshöhen liegen zwischen ca. 160,00 € (Wohnungsteileigentum) und 5.050,00 €. 4. Genehmigungen/Vereinbarungen: Eine Genehmigung nach § 58 LWG ist vorhanden. 5. Liegenschaftliche Regelungen: Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. Die Anlieger werden im Rahmen des Serviceversprechens des Tiefbauamtes durch Information s- schreiben vor dem Ausbau über die geplante Baumaßnahme informiert. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Warendorfer Straße
- Emsstraße
- Rheinstraße
- Moselstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0181/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.03.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37