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V/0601/2018

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen, hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für die Schwimmvereinigung von 1891 e. V.

Vorlagen 02.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 30.08.2018, TOP 3.3

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2217 Zeichen

Anlage A zur V/0601/2018 
Kurzüberblick 
Entscheidung des Sportausschusses und vorherige Anhörung der betroffenen Bezirksvertretung 
über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezüglich der Baumaßnahmen der 
Schwimmvereinigung von 1891 e. V. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel einer bewegungsaktiven Stadtgesellschaft mit sozialverträglicher Teilhabe aller Interes-
sierten unterstützt die Stadt durch die Bewilligung von Zuschüssen aus dem Sportetat. Damit ver-
setzt sie die ehrenamtlich geführten Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. in die 
Lage, ihre Bauvorhaben zu realisieren. Durch die finanzielle Förderung von Vereinsbaumaßnah-
men wird die Stadt entlastet von Bauvorhaben bzw. der Entwicklung von Angeboten. Die Stadt 
Münster trägt zusätzlich dazu bei, den Lebenswert Münsters im Sport zu erhalten bzw. auszu-
bauen und unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Mitgliedsvereine des Stadtsportbund 
Münster e. V. Es bestehen Wechselbeziehungen der Sportförderung zu hohem Wohnwert, Fami-
lienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Münsteraner Stadtgesellschaft.  
 
Mit der Entscheidung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns wird der Schwimm-
vereinigung von 1891 e. V. die Möglichkeit gegeben, aufgrund der Dringlichkeit der Baumaßnah-
men diese bereits vor der Entscheidung über den Zuschuss durchzuführen, ohne dass dies för-
derschädlich ist. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig  
freiwillig 
Der Beschluss über den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ergibt sich aus der Sport-
förderrichtlinie. Die frühestens in 2019 bzw. 2020 zu beschließenden Baukostenförderung eben-
falls.

Beschlussvorlage

8387 Zeichen

V/0601/2018 
V/0601/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für die Schwimmvereinigung von 1891 e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   05.09.2018 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt nach der Sportförderrichtlinie der Schwimmvereinigung Müns-
ter von 1891 e. V. für die geplanten Baumaßnahmen im Vereinsbad Sudmühle wie folgt den 
beantragten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
Verein Anhö-
rung BV Maßnahme 
Antrag  
vom 
ca. Auf-
wand 
Zuschuss  
bis zu 
Zuschussent-
scheidung 
(voraussicht-
lich) 
Schwimmvereini-
gung Münster von 
1891 e. V. 
MS-Ost 
Sanierung der 
Hauptelektro-
verteilung 
04.10.2017 9.000 € 4.500 € 
 
2019 
Schwimmvereini-
gung Münster von 
1891 e. V. 
MS-Ost Rohrbruch  19.06.2018 7.000 € 3.500 € 
 
2020 
 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt Ziffer I.1. unter den folgenden Bedingungen: 
 
2.1  Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r-
derrichtlinie hat keinen Einfluss auf die  Beratung und Beschlussfassung  der Gremien der 
Stadt Münster über die von der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V.  beantragten 
Baukostenzuschüsse. 
Sportamt 
 
16.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jany 
Telefon: 492-5211 
Jany@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0601/2018 
 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von der Schwimm-
vereinigung von 1891 e. V.  beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig 
von der Entscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d-
lichen vorzeitigen Baubeginn“ der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V.  gegenüber 
keinen Hinweis auf die Bewertung der Förderanträge. 
 
2.4  Die Schwimmvereinigung von 1891 e. V. bemüht  sich eigenverantwortlich und sachbezogen 
darum, die an anderer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.5  Die Schwimmvereinigung von 1891 e. V. hält bei der sachgemäßen Durchführung der Ba u-
maßnahmen die einschlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmt  sich über Abwei-
chungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch d ie Beschlüsse nach Ziffer 
I.1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelba-
re Kosten entstehen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Die Beschlusspunkte haben keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
1.  Die Baumaßnahmen 
1.1  Sanierung der Hauptelektroverteilung 
Die Schwimmvereinigung von 1891 hat am 04.10.2017 einen städtischen Baukostenzuschuss zu ca. 
9.000 € Aufwand für die Sanierung der Hauptelektroverteilung beantragt. Die ca. 40 Jahre alte 
Hauptelektroverteilung entspricht kaum noch den Anforderungen. Da zwischenzeitlich immer mehr 
Probleme auftreten, stellte die  Schwimmvereinigung nunmehr den Antrag auf den förderungsu n-
schädlichen vorzeitigen Baubeginn. Das Vereinsbad kann künftig ohne die Sanierung nur unter 
Schwierigkeiten betrieben werden. Die zu sanierende Elektroversorgung soll rechtzeitig zur Badesa i-
son 2019 in Stand gesetzt werden. Die Schwimmvereinigung von 1891 e. V. plant, umgehend nach 
der politischen Entscheidung die Sanierungen durchführen zu lassen. Sie sollen zum Ende bzw. nach 
der Saison 2018 und vor Beginn der Heizperiode durchgeführt werden.  
1.2  Sanierung nach Rohrbruch 
Am 16.06.2018 beantragte die Schwimmvereinigung von 1891 e. V. einen Baukostenzuschuss zu 
rund 7.000 € Aufwand für die Sanierung nach einem Rohrbruch im Vereinsbad. Die Maßnahmen 
mussten ohne Aufschub nach Entdecken der Schäden v orgenommen werden, um in der laufenden 
Saison den Badbetrieb zu sichern. Die Geschäftsstelle der Schwimmvereinigung von 1891 e. V. hatte 
den Rohrbruch im Juni 2018 telefonisch der Sportverwaltung gemeldet und die Notwendigkeit zur 
unverzüglichen Bauausführung nachvollziehbar geschildert. Die politische Genehmigung zum „förd e-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ konnte nicht kurzfristig eingeholt werden. Die Schwim m-
vereinigung von 1891 e. V. beantragte anschließend formlich die Genehmigung, um sich eine Zu-
schussoption zu erhalten.

- 3 - 
V/0601/2018 
2. Städtische Sportförderung  
 
Die Mitgliedsvereine des Sportsportbund Münster e. V. können zu ihrem Aufwand für die Bauma ß-
nahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster erhal-
ten. Beantragen die Sportvereine eine solche Förderung, dürfen sie mit ihren geplanten Bauma ß-
nahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Förderung entschieden hat. Für die 
Schwimmvereinigung von 1891 e.  V., ist frühestens im Jahr 2019 bzw. 2020 eine Entscheidung des 
Sportausschusses zur beantragten Sportförderung möglich. Bis dahin müssen sie mit der Durchfü h-
rung der Baumaßnahmen warten.  
 
Der Sportausschuss kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Zuschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in dem er in begründeten Fällen den so genannten „förderungsunschädlichen 
vorzeitigen Baubeginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginns dürfen Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung b e-
ginnen, ohne dass sich das förderschädlich auswirkt.  
 
3. Das Anliegen der Schwimmvereinigung von 1891 e. V. 
 
Die Schwimmvereinigung von 1891 e. V. führt eigenverantwortlich das Vereinsbad Sudmühle. Im R e-
gelfall richtet die Schwimmvereinigung von 1891 e. V. na ch einer Badbegehung zum Saisonende 
Zuschussanträge mit dem Ziel der Durchführung vor der nächsten Badesaison an die Stadt.   
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten aufgrund der Sportförderrichtlinie beantragte die Schwim m-
vereinigung von 1891 e. V. für die z wei vorgestellten Baumaßnahmen einen städtischen Baukoste n-
zuschuss, da sie den Aufwand dafür nicht allein finanzieren kann. Die Baumaßnahmen sind so drin g-
lich, dass sie aus Sachgründen kurzfristig durchzuführen sind, ohne auf die Zuschussentscheidung 
warten zu können. Aus diesem Grund beantragte die Schwimmvereinigung die Genehmigung zum 
„förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
4. Bewertung/Folgen 
 
Die Verwaltung unterstützt die Anträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, weil 
die Schwimmvereinigung von 1891 e. V. damit in die Lage versetzt wird, die notwendigen Bauma ß-
nahmen nach ihren Zeitplänen und unabhängig vom Beratungsgang für die beantragten Baukoste n-
zuschüsse durchzuführen. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird die 
Vereinsanträge später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien eine Entsche i-
dung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn“ und der späteren Entscheidung. Die Schwimmvereinigung 1891 e. v. muss in diesem Fall 
schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und 
Förderung zur Kenntnis genommen hat. 
 
Die Sportverwaltung unterstützt auch den Antrag der Schwimmverein igung für die Sanierung im Ve r-
einsbad nach dem Rohrbruch, wenngleich die Maßnahmen ohne vorherige politische Beratung 
durchgeführt wurden. Unter Berücksichtigung der Sachzwänge eines Saisonbadebetriebs und des 
telefonischen Austauschs zwischen der Schwimmv ereinigung von 1891 e. V. und der Verwaltung 
spricht sich die Verwaltung ausnahmsweise dafür aus, den Baubeginn für die unumgänglich zügige 
Sanierung als „nicht förderschädlich“ einzustufen.

- 4 - 
V/0601/2018 
Zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der St adt Münster erhielt die 
Schwimmvereinigung von 1891 e. V. umfassende Hinweise, die ihr bei der Maßnahmenplanung und -
ausführung helfen. Sie weiß, dass über die Zuschussanträge erst ab 2019 bzw. 2020 entschieden 
wird und sie davor jeglichen Finanzaufwand vo rfinanzieren muss. Grundsätzlich können die vorg e-
stellten Baumaßnahmen mit einem Baukostenzuschuss bis zu 50% der als förderfähig anerkannten 
Kosten gefördert werden. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (2)

30.08.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
V/0601/2018
Typ
Vorlagen
Datum
02.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37