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V/0651/2012/1

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2012

Vorlagen 04.09.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 04.09.2012, TOP 5.2

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Hauptvorlage V/0651/2012

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Ergänzungsvorlage Beschluss

3089 Zeichen

V/0651/2012/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1) Der Kleingartenverein Germania e. V. erhält im Jahr 2012 einen Zuschuss aus Anlass des 
75. Vereinsjubiläums in Höhe von 150 Euro. 
 
2) Die Jagdhornbläsergruppe Münster-Rüschhaus erhält im Jahr 2012 einen Zuschuss 
für laufende Aufwendungen in Höhe von 150 Euro. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 
2012 300 
Noch verfügbar 
nach Ausfüh-
rung des Be-
schlusses 
V/0333/2012: 
2360 Euro 
Zeile 15 Transferaufwendungen 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0651/2012/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-6041 
E-Mail: 
LembeckA@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.09.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0651/2012/1 
 
 
Begründung: 
 
I Ausgangslage 
 
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung fü r das Land Nordrhein -Westfalen 
sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände 
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von 
Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Mitte an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen 
und Initiativen gelten die Richtlinien in der Fassung des Beschlusses der Bezirksvertretung 
Münster-Mitte vom 13.03.2001 (s. Anlage 1), zuletzt geändert durch Beschluss der Bezirksver-
tretung Münster-Mitte vom 20.05.2008. 
 
Gemäß Beschluss in der Sitzung am 15.11.2011 hat die Bezirksvertretung Münster -Mitte 
12.000,00 € zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte zur Verfügung gestellt. 
 
 
 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 
Lt. Ziffer 3 der Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt 
werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen  und Initiativen des Stad t-
bezirks (z. B Heimatvereine, Verein e der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht 
ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder 
indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, der Jagdh ornbläsergruppe Münster -Rüschhaus wie im Vorjahr 
und in Anlehnung an die Zuschusshöhe in der Vorlage V/0333/2012 einen Zuschuss in Höhe 
von 150 Euro zu gewähren. Sie hat von keinen anderen städtischen Stellen Förderungen für 
den gleichen Verwendungszweck erhalten oder solche erhalten können.   
 
 
 
II. Übersicht über die Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Mitte  
 
 
zur Verfügung stehende Mittel nach Ausführung 
des Beschlusses V/0333/2012  
2.360,00 € 
Zuschüsse Vorlage V/0651/2012 300,00 € 
  
es verbleiben 2.060,00 € 
 
 
 
 
 
 
 
gez. 
Lewe

Hauptvorlage V/0651/2012

3411 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0651/2012  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Mitte für das Jahr 2012 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Kleingartenverein Germania e. V. erhält im Jahr 2012 einen Zuschuss aus Anlass des 75. 
Vereinsjubiläums in Höhe von 150 Euro. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 
Zeile 15 Transferaufwendungen 
2012 150 
Noch verfügbar 
nach Ausfüh-
rung des Be-
schlusses 
V/0333/2012: 
2210 Euro
 
 
 
 
Begründung: 
 
I Ausgangslage 
 
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 
sind die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände 
492-6041 
 
E-Mail: 
LembeckA@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.08.2012 
V/0651/2012

- 2 - 
V/0651/2012 
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die Gewährung von 
Zuschüssen im Stadtbezirk Münster-Mitte an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen 
und Initiativen gelten die Richtlinien in der Fassung des Beschlusses der Bezirksvertretung 
Münster-Mitte vom 13.03.2001 (s. Anlage 1), zuletzt geändert durch Beschluss der Bezirksver-
tretung Münster-Mitte vom 20.05.2008. 
 
Gemäß Beschluss in der Sitzung am 15.11.2011 hat die Bezirksvertretung Münster-Mitte 
12.000,00 € zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte zur Verfügung gestellt. 
 
 
 Zuschüsse zu Jubiläen 
 
Lt. Ziffer 5 der Richtlinien können die Jubiläen der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen 
Vereinigungen und Initiativen auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt wer-
den. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zu-
schusshöhe entsprechend berücksichtigt werden. 
 
Für die Berechnung der Zuschusshöhe existiert kein Berechnungsmodell. Ziffer 7 der Richtli-
nien gibt vor, dass die Zuschusshöhe 50 € nicht unterschreiten und 500 € nicht überschreiten 
soll und bei der Höhe der Zuschüsse die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke, die Aktivitäten 
und der Jubiläumsanlass (Alter des Vereins) berücksichtigt werden sollen. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, an der bisher grundsätzlichen Praxis, in den Richtlinien aber nicht 
mehr ausdrücklich festgelegten Regelung, nur durch 25 teilbare Jubiläen zu bezuschussen, 
als Entscheidungskriterium festzuhalten und daher einen Zuschuss zum Jubiläum zu gewäh-
ren. Der Verein begeht das 75. Jubiläum. Er hat von keinen anderen städtischen Stellen För-
derungen für den gleichen Verwendungszweck erhalten oder solche erhalten können.   
 
Als Zuschusshöhe schlägt die Verwaltung unter Berücksichtigung der Anzahl der Vereinsmit-
glieder (60) und des Alters des Vereins 150 Euro vor.  
 
 
II. Übersicht über die Zuschüsse an Vereine im Bezirk Münster-Mitte  
 
 
zur Verfügung stehende Mittel nach Ausführung 
des Beschlusses V/0333/2012 
 
2.360,00 € 
Zuschuss zum Jubiläum 150,00 € 
  
es verbleiben 2.210,00 € 
 
 
 
 
 
 
 
gez.  
Lewe

Beratungsverlauf (1)

04.09.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0651/2012/1
Typ
Vorlagen
Datum
04.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37