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1791/2022

Sicherung Querung Brücker Mauspfad Höhe Kleinfeldchensweg

Mitteilung BV 15.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.08.2022, TOP 10.2.9

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2705 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 1791/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 
 
Sicherung Querung Brücker Mauspfad Höhe Kleinfeldchensweg 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Kalk vom 19.05.2022, TOP 7.7 
Beschluss: 
 
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob an der Stelle der derzeitigen Querungshilfe auf dem Brü-
cker Mauspfad in Höhe Kleinfelchensweg ein Zebrastreifen und/oder eine Warnblinkanlage oder an-
dere geeigneten Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden können, um die gefährliche Situation ins-
besondere für Schulkinder, die morgens den Bus 154 erreichen wollen zu entschärfen.  
 
Bezirksvertreterin Moorbach (SPD-Fraktion) bittet darum, dass das Tempo auf 30 km/h gesenkt wird 
und es sollte ein Fahrradschutzstreifen installiert werden.“ 
 
MItteilung der Verwaltung: 
 
Bei der Überprüfung der Örtlichkeit konnte festgestellt werden, dass die Bushaltestelle “Kleinfeld-
chensweg“ die einzige maßgebliche Quelle für den Querungsbedarf darstellt. Das Fußgängerauf-
kommen ist als gering einzustufen. Die vorhandene Querungshilfe (mit Mittelinsel) entspricht den si-
cherheitstechnischen Belangen nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und 
wird den Anforderungen der aktuellen Verkehrslage ausreichend gerecht. Zudem ist der östliche 
Gehweg mit Verkehrszeichen (VZ) 240 als gemeinsamer Geh- und Radweg in beide Fahrtrichtungen 
gekennzeichnet. Die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) im Verlauf von gemeinsamen Geh- 
und Radwegen ist nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung für Fußgängerüberwegen (R-
FGÜ 2001) unzulässig. 
 
Gem. § 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb 
geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.  
§ 45 (9) StVO sieht Beschränkungen und Verbote für den fließenden Verkehr, zu denen auch Ge-
schwindigkeitsreduzierungen gehören, nur dann vor, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Ver-
hältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgü-
ter erheblich übersteigt.  
 
Hierzu wurde eine polizeiliche Unfallstatistik angefordert. Nach Auswertung der Unfallstatistik ist fest-
zustellen, dass in der Örtlichkeit keine spezifischen Unfallauffälligkeiten bekannt sind. Auf die beste-
hende Querungsmöglichkeit wird in beidseitiger Annäherung durch vorgelagertes VZ 136 StVO “Ach-
tung Fußgänger“ hingewiesen. Zudem sind die Sichtbeziehungen im Querungsbereich ausreichend 
gut. 
 
Aufgrund der vorgenannten Prüfergebnisse sind keine weiteren straßenverkehrstechnischen Maß-
nahmen in der o. g Örtlichkeit erforderlich.

Beratungsverlauf (1)

25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kleinfeldchensweg
  • Brücker Mauspfad

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Details

Aktenzeichen
1791/2022
Typ
Mitteilung BV
Datum
15.06.2022
Erstellt
25.05.2022 14:50