0881/2026
Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028
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Anlage 2 Bevölkerung mit Hauptwohnsitz
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Bevölkerung mit Hauptwohnsitz 31.12.2022 31.12.202331.12.202431.12.2025 1 / Innenstadt 126.671 126.253 126.087 126.077 2 / Rodenkirchen 111.016 112.056 112.051 112.254 3 / Lindenthal 152.019 152.214 152.644 152.273 4 / Ehrenfeld 109.459 110.589 111.154 111.900 5 / Nippes 117.241 117.339 117.086 117.180 6 / Chorweiler 83.069 83.273 83.848 83.757 7 / Porz 114.131 115.324 115.776 116.762 8 / Kalk 121.348 121.718 121.957 122.440 9 / Mülheim 150.048 150.198 149.870 149.964 Gesamtergebnis 1.085.002 1.088.964 1.090.473 1.092.607 Quelle: Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssystem) Stadtbezirk Stichtag
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/20/202/4 Vorlagen-Nummer 0881/2026 Freigabedatum 28.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028 Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt, die Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW, über deren Verwendung die Bezirksvertretungen alleine entscheiden, für die Haushaltsjahre 2027/2028 auf 1.439.700 € p.a. festzusetzen. Von diesem Gesamtbetrag entfallen auf die einzelnen Stadtbezirke die folgenden Beträge: 1 Innenstadt 165.000 € 2 Rodenkirchen 150.200 € 3 Lindenthal 193.000 € 4 Ehrenfeld 149.800 € 5 Nippes 155.400 € 6 Chorweiler 119.700 € 7 Porz 155.000 € 8 Kalk 161.100 € 9 Mülheim 190.500 € Rat 12.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1.439.700 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Gemäß § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufga- ben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel. Dabei sollen sie über den Ver- wendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel alleine entscheiden können. Das Verfahren zur Festsetzung und Verteilung der Mittel entspricht der bereits in den Vorjah- ren praktizierten Vorgehensweise. Bei der Festsetzung der im Haushaltsplan-Entwurf 2027/2028 zunächst noch zentral im Teiler- gebnisplan 1801 – Bezirksorientierte Mittel in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veran- schlagten Mittel in Höhe von 1.439.700 € hat die Verwaltung auf Basis der Beschlüsse des Rates vom 30.06.2016 (Vorlagen-Nr. 2221/2016) und vom 07.11.2019 (Vorlagen- Nr. 3619/2019), je Bezirk einen Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € je Einwohner*in einen Kopfbetrag in Höhe von 1,07 € 3 sowie die Statistik der mit Hauptwohnsitz in Köln gemeldeten Einwohner*innen zum 31.12.2025 zugrunde gelegt. Danach ergibt sich für die Haushaltsjahre 2027/2028 die folgende Aufteilung auf die einzelnen Stadtbezirke: Bezirk Einwohn- er*innen Kopfbetrag je Einwoh- ner*in Anteil der Einwohn- er*innen Sockel- betrag je Bezirk Gesamt- betrag auf- gerundet 1 Innenstadt 126.077 1,07 € 134.902 € 30.000 € 164.902 € 165.000 € 2 Rodenkirchen 112.254 1,07 € 120.112 € 30.000 € 150.112 € 150.200 € 3 Lindenthal 152.273 1,07 € 162.932 € 30.000 € 192.932 € 193.000 € 4 Ehrenfeld 111.900 1,07 € 119.733 € 30.000 € 149.733 € 149.800 € 5 Nippes 117.180 1,07 € 125.383 € 30.000 € 155.383 € 155.400 € 6 Chorweiler 83.757 1,07 € 89.620 € 30.000 € 119.620 € 119.700 € 7 Porz 116.762 1,07 € 124.935 € 30.000 € 154.935 € 155.000 € 8 Kalk 122.440 1,07 € 131.011 € 30.000 € 161.011 € 161.100 € 9 Mülheim 149.964 1,07 € 160.461 € 30.000 € 190.461 € 190.500 € Summe 1.092.607 1.169.089 € 1.439.089 € 1.439.700 € Anlagen: Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Bevölkerung mit Hauptwohnsitz
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Eine Beteiligung ist mangels Gestaltungsspielraums nicht notwendig.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0881/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.04.2026
- Erstellt
- 25.03.2026 10:27