2724/2021
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2021
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Anlage A
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Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2021 Stand: 27.07.2021 Anlage A Selbsthilfegruppe Zuschuss 2020 € Beantragter Zuschuss 2021 € Finanzi e- rungslücke lt. Antrag € Miete oder Mietanteil € Fördervorschlag Sachkosten € Fördervorschlag Miete € Fördervorschlag 2021 insgesamt € 1. autismus Köln/Bonn 5.861,00 5.675,00 5.675,00 4.800,00 875,00 4.800,00 5.675,00 2. FAAK (Kölner Förderverein für das Alle r- gie- und Asthmakranke Kind) 6.605,38 10.306,56 10.306,56 3.856,56 2.556,00 3.856,56 6.412,56 3. Gesundheitsladen e. V. 18.340,00 17.340,00 17.340,00 27.540,00 2.556,00 14.784,00 17.340,00 4. Rat und Tat (Hilfsgemeinschaft für Ang e- hörige v. psychisch Kranken) 10.000,00 10.200,00 10.200,00 8.000,00 2.200,00 8.000,00 10.200,00 5. SHG Prostata Köln-Süd 2.085,00 2.400,00 2.400,00 0,00 2.400,00 0,00 2.400,00 6. TXKöln – SHG für Transidenten 1.370,00 255,00 255,00 0,00 255,00 0,00 255,00 7. Vision e.V. (früher Junkie -Bund) 2.556,00 2.556,00 2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 8. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen 18.000,00 18.000,00 18.000,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 9. SHG SeGel ** 675,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 65.492,38 66.732,56 66.732,56 44.196,56 13.398,00 31.440,56 62.838,56 Haushaltsansatz 2021 (2020: 100.000,00 €) 100.000,00 € Fördervorschläge 2021 (2020: 65.492,38 €) 62.838,56 € Restsumme 2021 (2020: 34.507,62 €) 37.161,44 € Die Restsumme wird der Selbsthilfe-Kontaktstelle für nicht städtisch geförderte originär e Selbsthilfegruppen (sog. KISS -Gruppen) im Gesundheitsbereich, zur Verfügung gestellt. ** Diese Gruppe hat für 20 21 keinen Antrag gestellt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/3 Vorlagen-Nummer 2724/2021 Freigabedatum 03.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2021 Beschlussorgan Gesundheitsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Gesundheitsausschuss beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unteraus- schusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren, im Haushaltsjahr 2021 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich ge- mäß der beigefügten Anlage, zu fördern. Mittel stehen im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teil- planzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung. Die Restmittel werden der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung von Aktivitäten, die aufgrund der geringen Antragshöhe, einmaliger Förderanfrage, o. Ä. nicht vom Gesundheitsamt be- zuschusst werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlun- gen, zu bewilligen und auszuzahlen. Gesundheitsausschuss 31.08.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich stehen gemäß der am 07.11.2019 im Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2021, im Teilplan 0701, Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen für 2021 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Die für 2021 gestellten Anträge der Selbsthilfegruppen wurden nach den geltenden Kriterien zur För- derung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft. Abschlagszahlungen in Höhe von max.75% der Vorjahresförderung wurden in den Fällen geleistet, bei denen die Verwendungsnachweise 2020 und ein kompletter Förderantrag für 2021 vorgelegt wur- de und die Gruppen in den Vorjahren bereits zweimal bezuschusst wurden. Die Finanzierungslücke ist manchmal größer als der Fördervorschlag der Verwaltung. Dies liegt da- ran, dass bestimmte Ausgaben nicht förderfähig sind. In der Gesamtübersicht sind sämtliche Gruppen erfasst (Anlage A). Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2021 die verbleibenden Restmittel gemäß der Anlage A der Selbsthilfe-Kontaktstelle zur Förderung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung zu stellen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2724/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 03.08.2021
- Erstellt
- 02.08.2021 10:05