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2724/2021

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2021

Beschlussvorlage Ausschuss 03.08.2021

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 31.08.2021, TOP 6.2

Anlage A

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage A

1765 Zeichen

Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2021 Stand: 27.07.2021 
 Anlage A 
 
Selbsthilfegruppe  
 
Zuschuss  
2020 
€ 
Beantragter 
Zuschuss 
2021  
€ 
Finanzi e-
rungslücke lt. 
Antrag 
€ 
Miete oder 
Mietanteil  
 
€ 
Fördervorschlag 
Sachkosten 
 
€ 
Fördervorschlag  
Miete 
 
€ 
Fördervorschlag 
2021 insgesamt 
 
€ 
1. autismus Köln/Bonn  5.861,00  5.675,00  
 
5.675,00 4.800,00  875,00  4.800,00  5.675,00  
2. FAAK (Kölner Förderverein für das Alle r-
gie- und Asthmakranke Kind)  6.605,38  10.306,56  10.306,56  3.856,56  2.556,00  3.856,56  6.412,56  
3. Gesundheitsladen e. V.  18.340,00  17.340,00  17.340,00  27.540,00  2.556,00  14.784,00  17.340,00  
4. Rat und Tat (Hilfsgemeinschaft für Ang e-
hörige v. psychisch Kranken)  10.000,00  10.200,00  10.200,00  8.000,00  2.200,00  8.000,00  10.200,00   
5. SHG Prostata Köln-Süd 2.085,00  2.400,00  2.400,00  0,00 2.400,00  0,00 2.400,00  
6. TXKöln – SHG für Transidenten 1.370,00  255,00  255,00  0,00 255,00  0,00 255,00  
7. Vision e.V. (früher Junkie -Bund) 2.556,00  2.556,00  2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 
8. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen  18.000,00  18.000,00  18.000,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 
9. SHG SeGel ** 675,00  0,00  0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Summe 65.492,38  66.732,56  66.732,56  44.196,56  13.398,00  31.440,56  62.838,56  
 
Haushaltsansatz   2021 (2020: 100.000,00 €)    100.000,00 €  
Fördervorschläge  2021 (2020:   65.492,38 €)                   62.838,56 € 
Restsumme           2021 (2020:   34.507,62 €)    37.161,44 € 
 
Die Restsumme wird der  Selbsthilfe-Kontaktstelle für nicht städtisch geförderte originär e Selbsthilfegruppen (sog. KISS -Gruppen) im Gesundheitsbereich, 
zur Verfügung gestellt.  
** Diese Gruppe hat für 20 21 keinen Antrag gestellt.

Beschlussvorlage Ausschuss

3296 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53/530/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 2724/2021 
Freigabedatum 03.08.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2021 
Beschlussorgan 
Gesundheitsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Gesundheitsausschuss beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unteraus-
schusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren, im Haushaltsjahr 2021 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich ge-
mäß der beigefügten Anlage, zu fördern. Mittel stehen im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teil-
planzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung. 
 
Die Restmittel werden der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht geförderter, 
originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung von Aktivitäten, die 
aufgrund der geringen Antragshöhe, einmaliger Förderanfrage, o. Ä. nicht vom Gesundheitsamt be-
zuschusst werden. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlun-
gen, zu bewilligen und auszuzahlen. 
 
 
 
Gesundheitsausschuss 31.08.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich stehen gemäß der am 07.11.2019 im 
Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2021, im Teilplan 0701, Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen für 2021 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. 
 
Die für 2021 gestellten Anträge der Selbsthilfegruppen wurden nach den geltenden Kriterien zur För-
derung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft. 
Abschlagszahlungen in Höhe von max.75% der Vorjahresförderung wurden in den Fällen geleistet, 
bei denen die Verwendungsnachweise 2020 und ein kompletter Förderantrag für 2021 vorgelegt wur-
de und die Gruppen in den Vorjahren bereits zweimal bezuschusst wurden. 
Die Finanzierungslücke ist manchmal größer als der Fördervorschlag der Verwaltung. Dies liegt da-
ran, dass bestimmte Ausgaben nicht förderfähig sind. 
 
In der Gesamtübersicht sind sämtliche Gruppen erfasst (Anlage A). 
 
Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2021 die verbleibenden Restmittel gemäß der Anlage A der 
Selbsthilfe-Kontaktstelle zur Förderung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur 
Verfügung zu stellen.

Beratungsverlauf (1)

31.08.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2724/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.08.2021
Erstellt
02.08.2021 10:05