AN/0469/2023
Rücklagenbildung zur Immobilieninstandsetzung
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FDP Antrag nach § 3
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www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.03.2023 AN/0469/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 23.03.2023 Rücklagenbildung zur Immobilieninstandsetzung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung am 23. März 2023 zu setzen. Beschluss: Die Gebäudewirtschaft wird damit beauftragt, für in ihrer Hand befindlichen Immobilien Rück- lagen für die Instandhaltung als Maßnahme zur Erhaltung des Vermögens und der Leis- tungsfähigkeit nach § 10 Abs. 3 EigVO NRW zu bilden und im Wirtschaftsplan auszuweisen. Die veranschlagten Rücklagen sind nach §15 Abs. 2 EigVO NRW im Erfolgsplan ausrei- chend zu begründen. Die Höhe der jeweiligen Rücklage sollte einheitlich so z. B. mit Hilfe der Petersschen Formel ermittelt werden. (Herstellungskosten x 1,5 / 80 Jahre = jährliche Instandhaltungskosten pro qm). Für ältere Bestandsimmobilien ist der Faktor entsprechend zu erhöhen und bereits er- folgte Instandhaltungskosten sind abzuziehen. Begründung: Um eine Immobilie besonders kosten- und umweltschonend zu erhalten, sind regelmäßige Instandsetzungsmaßnahmen unumgänglich. Doch wird öffentliches Eigentum häufig erst instandgesetzt, wenn es viel zu spät ist (siehe z. B. RGM) und dann liegen die Sanierungs- kosten nahe an den Neubaukosten, oder ein Abriss und Neubau ist unumgänglich. Dieser Punkt wird dann meist lange vor Ablauf der durchschnittlichen Nutzungs- und auch der Ab- schreibungsdauer eines Gebäudes erreicht. Eine regelmäßige Instandhaltungspflege ist da- rum nachhaltiger und auch kostengünstiger. Mit freundlichen Grüßen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Gez. Ulrich Breite Stefanie Ruffen Fraktionsgeschäftsführer Baupolitische Sprecherin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0469/2023
- Typ
- FDP/KSG Antrag nach § 3
- Datum
- 09.03.2023
- Erstellt
- 09.03.2023 14:19