mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Rücklagenbildung zur Immobilieninstandsetzung

FDP/KSG Antrag nach § 3 AN/0469/2023 vom 09.03.2023

Stand: Am 23.03.2023 im Rat endgültig zurückgezogen.

Dokumente

  • FDP Antrag nach § 3

    PDF

    Herunterladen: FDP Antrag nach § 3

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Rates der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.03.2023 AN/0469/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 23.03.2023 Rücklagenbildung zur Immobilieninstandsetzung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung am 23. März 2023 zu setzen. Beschluss: Die Gebäudewirtschaft wird damit beauftragt, für in ihrer Hand befindlichen Immobilien Rück- lagen für die Instandhaltung als Maßnahme zur Erhaltung des Vermögens und der Leis- tungsfähigkeit nach § 10 Abs. 3 EigVO NRW zu bilden und im Wirtschaftsplan auszuweisen. Die veranschlagten Rücklagen sind nach §15 Abs. 2 EigVO NRW im Erfolgsplan ausrei- chend zu begründen. Die Höhe der jeweiligen Rücklage sollte einheitlich so z. B. mit Hilfe der Petersschen Formel ermittelt werden. (Herstellungskosten x 1,5 / 80 Jahre = jährliche Instandhaltungskosten pro qm). Für ältere Bestandsimmobilien ist der Faktor entsprechend zu erhöhen und bereits er- folgte Instandhaltungskosten sind abzuziehen. Begründung: Um eine Immobilie besonders kosten- und umweltschonend zu erhalten, sind regelmäßige Instandsetzungsmaßnahmen unumgänglich. Doch wird öffentliches Eigentum häufig erst instandgesetzt, wenn es viel zu spät ist (siehe z. B. RGM) und dann liegen die Sanierungs- kosten nahe an den Neubaukosten, oder ein Abriss und Neubau ist unumgänglich. Dieser Punkt wird dann meist lange vor Ablauf der durchschnittlichen Nutzungs- und auch der Ab- schreibungsdauer eines Gebäudes erreicht. Eine regelmäßige Instandhaltungspflege ist da- rum nachhaltiger und auch kostengünstiger. Mit freundlichen Grüßen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Gez. Ulrich Breite Stefanie Ruffen Fraktionsgeschäftsführer Baupolitische Sprecherin

Beratungsverlauf

  1. 23.03.2023

    Rat

    TOP 3.1.6, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz